Protocol of the Session on December 16, 2009

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 12 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch, Andrea Schröder-Ehlers, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Rolf Meyer und Sigrid Rakow (SPD)

Warum stoppt Minister Sander die Pläne zum Hochwasserschutz?

Das Internetportal dewezet.de hat am 20. Oktober 2009 einen Artikel veröffentlicht mit der Überschrift „Minister stoppt Pläne zum Hochwasserschutz“. Es geht um die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes für den Ilsebach im Landkreis Hameln-Pyrmont. Aus dem Artikel geht hervor, dass es am 20. Oktober 2009 im Ministerialblatt vorläufig gesichert wurde und somit Festsetzungscharakter habe. Nach mehreren Telefonaten, die der Umweltminister noch während der Bürgerinformation mit seinem Ministerium geführt habe, versprach er, dass das Umsetzungsverfahren gestoppt würde.

Vorausgegangen waren umfangreiche Verwaltungsarbeiten der Kommune, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie Facharbeiten, u. a. des Fachbüros GEUM.tec, um den vorbeugenden Hochwasserschutz am Ilsebach zu optimieren

Wir fragen die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien und mit welchen Argumenten hat der Umweltminister das Verfahren zur Umsetzung gestoppt, und wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben und ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln?

2. Welche Kosten sind für das bisherige Verwaltungsverfahren bis zur vorläufigen Siche

rung des Überschwemmungsgebietes für die öffentliche Hand entstanden?

3. Welche Bereisungen hat Minister Sander noch mit welchen überraschenden Neuerungen/Zusagen in Niedersachsen zum Thema Hochwasserschutz unternommen?

Mit Bekanntmachung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vom 21. Oktober 2009 - 62023/2/59 - wurden die Arbeitskarten des Überschwemmungsgebiets (ÜSG) der Ilse in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und das Gebiet vorläufig gesichert. Bei einem Ortstermin am 19. Oktober 2009 mit Herrn Minister Sander stellte sich heraus, dass es, bezogen auf die Ortschaft Börry, neuere Erkenntnisse von Dritten gibt, die dem NLWKN bisher noch nicht vorlagen. Diese könnten Auswirkungen auf die bisherigen Berechnungen des Überschwemmungsgebiets haben. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Auswirkungen so gravierend sein könnten, dass das Festsetzungsverfahren nicht abgewartet werden kann. Der NLWKN wurde daher um Überprüfung der bisherigen Berechnungen gebeten. Mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 2009 hat der NLWKN die vorläufige Sicherung des ÜSG der Ilse für den Abschnitt innerhalb der Ortschaft Börry (Blatt 3 der Bekanntmachung des NLWKN vom 21. Oktober 2009) aufgehoben. Nach erfolgter Überprüfung der Berechnungen wird der NLWKN die vorläufige Sicherung erneut zeitnah vornehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Von Herrn Minister Sander wurde während des Termins nicht das Verfahren „gestoppt“, sondern eine Überprüfung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets in Börry zugesagt. Anlass waren neuere Erkenntnisse, die ihm und dem für die vorläufige Sicherung zuständigen NLWKN erst während des Ortstermins bekannt wurden (siehe Vorbemerkungen). Dieses Vorgehen entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes.

Zu 2: Da das ermittelte ÜSG - wie in den Vorbemerkungen dargestellt - lediglich für einen Teilabschnitt überprüft wird, werden die bisher erhobenen Grundlagendaten im weiteren Verfahren verwendet. Für externe Ingenieurdienstleistungen sind bisher Kosten in Höhe von ca. 12 000 Euro angefallen.

Zu 3: Herr Minister Sander unternimmt zahlreiche Bereisungen, bei denen das Thema Hochwasserschutz eine Rolle spielt, um sich einen persönlichen Eindruck von den Problemen vor Ort zu verschaffen. Die dabei an ihn herangetragenen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die entscheidungsrelevant sind, nimmt er auf und sorgt dafür, dass sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 13 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch, Andrea Schröder-Ehlers, Marcus Bosse Brigitte Somfleth, Rolf Meyer und Sigrid Rakow (SPD)

Welche Auswirkungen hat die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke auf Niedersachsen?

Die taz berichtet in ihrer Ausgabe vom 6. November 2009 unter der Überschrift „Staat geht leer aus“ über eine Analyse der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zur Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Hieraus geht hervor, dass die Energiekonzerne durch die Laufzeitverlängerung dem Staat Milliardengewinne in Aussicht gestellt haben. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in der neuen Legislaturperiode im Schnitt nur 300 Millionen Euro pro Jahr in die öffentlichen Kassen kommen. Der Großteil der kalkulierten Gewinne sei erst nach 2014 zu erwarten. Eine zehn Jahre längere Laufzeit für die ältesten AKW würde 11,9 Milliarden Euro für deren Betreiber RWE, E.ON und EnBW erbringen. Demnach spült die Laufzeitverlängerung, die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgeschrieben wurde, Geld in die Kassen der Atomkonzerne statt in den Staatsetat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus der o. g. Studie gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die kalkulierten Zusatzgewinne?

2. Wie bewertet sie die Ergebnisse in Bezug auf die niedersächsischen Atomkraftwerke?

3. Welche finanziellen Auswirkungen hätten die Laufzeitverlängerungen auf die Steuereinnahmen des Landes Niedersachsen und der Kommunen?

Die in Niedersachsen betriebenen Kernkraftwerke Unterweser, Grohnde und Emsland verfügen jeweils über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Die derzeit gültige Laufzeitbeschränkung basiert auf den Festlegungen des § 7 Abs. 1 a des Atomgesetzes in Verbindung mit der Anlage 3, die im

Ergebnis der Atomausstiegsvereinbarungen der damaligen Bundesregierung und der Kernkraftwerksbetreiber aus dem Jahr 2000 in das Atomgesetz aufgenommen wurden. Die Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Bundes aus dem Jahr 2009 sieht vor, dass der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung der Kernenergie von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden soll. Mit diesen Einnahmen wollen die Regierungsparteien auch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und -nutzung, z. B. die Erforschung von Speichertechnologien für erneuerbare Energien oder stärkere Energieeffizienz, fördern. Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland über die Ausgestaltung der in Aussicht genommenen Laufzeitverlängerung wurden noch nicht aufgenommen, sodass alle Annahmen dazu bislang rein spekulativ sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Belastbare Erkenntnisse im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen von möglichen Laufzeitverlängerungen deutscher Kernkraftwerke auf die Steuereinnahmen und steuerinduzierten Einnahmen in Niedersachsen liegen nicht vor.

Zu 2: Da es bislang keine belastbaren Erkenntnisse über die mögliche Ausgestaltung einer Laufzeitverlängerung gibt, lässt sich auch nicht abschätzen, wie sich die Ergebnisse in Bezug auf die Kernkraftwerke in Niedersachsen darstellen würden.

Zu 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Wie geht es weiter mit dem Hauptschulprofilierungsprogramm? Schulen und Schulträger brauchen Sicherheit

Am 30. Oktober 2003 hat der Landtag ein Hauptschulprofilierungsprogramm beschlossen, in dessen Rahmen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an den Hauptschulen beschäftigt werden können. Ihre wesentliche Aufgabe ist es, die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten. Die in diesem Rahmen beschäftigten Sozialpädagoginnen und -päda

gogen sind gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule bei den öffentlichen Schulträgern oder den von diesen beauftragten Trägern der freien Wohlfahrtspflege beschäftigt. Der Zuwendungsbetrag des Landes für die Beschäftigung der Sozialpädagoginnen und -pädagogen beträgt jährlich maximal 26 000 Euro. Das Programm ist 2010 befristet.

Wie einer Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und FDP vom 17. November 2009 zu entnehmen ist, soll im Haushalt für das Jahr 2010 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von rund 12 Millionen Euro zur Verlängerung des Hauptschulprofilierungsprogramms um ein weiteres Jahr ausgebracht werden.

Damit wird das Programm zwar für ein Jahr verlängert, die Fortführung über das Jahr 2011 hinaus steht jedoch weiterhin in den Sternen. Erfolgreiche Arbeit der Sozialpädagoginnen und -pädagogen in den Schulen ist immer auch auf Kontinuität angewiesen. Die kurzen Befristungen der Arbeitsverhältnisse erschweren die Kontinuität erheblich. Die gegenwärtige Situation ist für die Schülerinnen und Schüler besonders nachteilig, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über ihre weitere berufliche Zukunft im Unklaren gelassen werden und bei sich bietenden sichereren Optionen diese sicherlich anstreben dürften. Anstellungsträger könnten zudem aus Furcht vor arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einen Wechsel der Beschäftigten vorziehen, selbst wenn diese erfolgreich und gut arbeiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Fortführung des Hauptschulprofilierungsprogramms nicht dauerhaft verlängert, weil die Landesregierung davon ausgeht, dass es ab 2012 keine Hauptschulen mehr geben wird, oder welche anderen sachlichen Gründe gibt es?

2. Welche Rechtsfolgen können sich nach aktueller Rechtsprechung für Anstellungsträger ergeben, wenn sie mehrfach hintereinander befristete Verträge mit der gleichen Mitarbeiterin/dem gleichen Mitarbeiter schließen?

3. Plant die Landesregierung auch für die anderen Schulformen die Beschäftigung von Sozialpädagoginnen und -pädagogen in den Schulen?

Die Landesregierung ermöglicht den Einsatz von Sozialpädagoginnen und -pädagogen an Hauptschulen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule, um Hauptschülerinnen und Hauptschüler besser auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten. Nahezu flächendeckend sind die rund 480 Hauptschulstandorte im Lande mit sozialpädagogischen Fachkräften versorgt.

Die Mittel für diese sozialpädagogischen Fachkräfte werden auf der Grundlage einer Zuwendungsrichtlinie dem jeweiligen Schulträger in der Regel in Höhe von 26 000 Euro je Hauptschuleinrichtung auf Antrag zur Verfügung gestellt. Diese Zuwendung ermöglicht den hälftigen Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft. Teilweise stocken die Schulträger diesen Betrag auf, um einen höheren Beschäftigungsumfang zu ermöglichen.

Im Haushalt 2010 sind rund 12 Millionen Euro für den Einsatz dieser Fachkräfte an Hauptschulen veranschlagt. Die Zuwendungsrichtlinie läuft am 31. Dezember 2010 aus. Da sich der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte an Hauptschulen außerordentlich bewährt hat, wird das Programm nach Beschluss der Landesregierung und der Regierungsfraktionen in modifizierter Form fortgeführt. So ist der Betrag von rund 12 Millionen Euro auch für die zurzeit gültigen Mipla-Jahre 2011 bis 2013 veranschlagt und bereits eine Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2010 für das Haushaltsjahr 2011 enthalten.

Derzeit wird eine neue Zuwendungsrichtlinie zum 1. Januar 2011 erstellt, in der neue Aufgaben aufgrund der Änderung des Bildungsauftrags der Hauptschule berücksichtigt werden. Des Weiteren ist die Einbeziehung großer Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen vorgesehen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte sollen auch in dieser Schulform unterstützend im Bereich der Berufsorientierung eingesetzt werden.

Um den Zuwendungsempfängern sowie den sozialpädagogischen Fachkräften mehr Planungssicherheit zu geben, werden im Haushaltsplan Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. Die Landesregierung stellt damit den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte auch ab 2011 an Hauptschulen sicher, um die Unterstützung bei der verstärkten Berufsorientierung und -bildung in dieser Schulform kontinuierlich zu gewährleisten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Bei einer erstmaligen Beschäftigung ist bis zur Dauer von zwei Jahren ein sachlicher Befristungsgrund gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht erforderlich. Nach diesem Zeitraum benötigt der Anstellungsträger einen sachlichen Befristungsgrund gemäß § 14 Abs. 1, damit ein Arbeitsvertrag noch befristet werden