Protocol of the Session on December 16, 2009

lich ungleichen Standortverteilung der klinischen Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Niedersachsen als vordringlich. Dabei wird das Land auf die Möglichkeit hingewiesen, durch seine Landeskrankenhäuser und durch Kooperationen mit gemeinnützigen oder privaten Kliniken strukturverbessernde Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Hierbei ist im Zusammenwirken der Fachkliniken mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, -psychotherapeuten, Kinderkliniken und kommunalen Angeboten psychosozialer Hilfen sukzessive eine wohnortnahe Verbundbildung dringend geboten, damit qualifizierte Versorgungsnetze verfügbar werden.

Prekär ist die Versorgungsstruktur im WeserElbe-Raum. Vor allem im Landkreis Cuxhaven bestehen in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung erhebliche Mängel. Stationäre Behandlungsmöglichkeiten gibt es nur in Ganderkesee, Bremen, Rotenburg/Wümme oder Lüneburg. Das hat zur Folge, dass für einzelne Kinder und Jugendliche und ihre Familien entweder die erforderliche Behandlung nicht stattfindet oder die Jugendhilfe gefordert ist, diesen Mangel auszugleichen. Die Substitution von Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Jugendhilfe ist aus fachlicher Sicht äußerst fragwürdig. So sind bereits jetzt viele Patienten gezwungen, sich extern z. B. durch die Institutsambulanz im Wichernstift in Ganderkesee versorgen zu lassen. Den Eltern der zu versorgenden Patienten aus dem Cuxland wird zugemutet, eine Entfernung von 120 km (einfache Fahrt) auf sich zu nehmen, um ihr krankes Kind in der Ambulanz in Ganderkesee einmalig vorzustellen. Zu einer Therapieeinheit mit einem Elterngespräch von mindestens einer Stunde kommt dadurch eine Fahrtzeit von ca. zweieinhalb Stunden hinzu. Es ist offensichtlich, dass eine regelmäßige therapeutische Versorgung auf diese Weise kaum machbar und medizinisch nicht vertretbar ist.

Erforderlich für eine wohnortnahe Versorgung ist eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die am besten zentral für den Landkreis Cuxhaven in Langen-Debstedt in Anlehnung an die dort vorhandene stationäre Erwachsenenpsychiatrie angesiedelt werden könnte. Diese Forderung besteht seit dem ersten Sozialpsychiatrischen Plan von 1999. Ein Antrag des Krankenhauses Seepark auf Einrichtung einer Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zugunsten einer Tagesklinik in Cuxhaven vom Krankenhausplanungsausschuss abgelehnt worden. Ein erneuter Antrag wurde in diesem Jahr gestellt und hat nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegenwärtig keine Aussicht auf Erfolg.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die aktuelle Versorgungsstruktur für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten und Behinderungen im Landkreis Cuxhaven bewertet, und konnten bislang alle Kinder und Jugendlichen aus dem Cuxland, die ei

ne Einweisung hatten, in Ganderkesee, Lüneburg, Bremen oder Rotenburg/Wümme aufgenommen werden?

2. Warum wird die Einrichtung einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Landkreis Cuxhaven abgelehnt?

3. Welche Verbesserungen für eine wohnortnahe Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im stationären Bereich plant man im Bereich des Landkreises Cuxhaven?

Die gegenwärtig vorhandenen Strukturen der niedersächsischen Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) sind historisch gewachsen. Zur Angebotspalette der KJP in Niedersachsen zählen ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote. Die Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie kooperieren seit jeher erfolgreich mit allen infrage kommenden Fachkliniken, niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und kommunalen Angeboten.

Im vollstationären Bereich bieten zahlreiche Einrichtungen öffentlicher, gemeinnütziger und privater Träger eine Krankenhausbehandlung an. Diese Einrichtungen unterscheiden sich nach Größe, Angebot, Therapie und Möglichkeiten der Anschlussbehandlung. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen wohnortnah behandelt werden konnten. Dennoch ist die vollstationäre Versorgung im Hinblick auf die tatsächliche Auslastung der bestehenden Abteilungen und die zu erwartende demografische Entwicklung grundsätzlich sichergestellt, sodass die Errichtung zusätzlicher vollstationärer Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie nach derzeitigen Erkenntnissen - auch im Einvernehmen mit dem Planungsausschuss nach § 9 des Niedersächsischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes - nicht bedarfsgerecht ist.

Demgegenüber haben Ländervergleiche und die tatsächliche Auslastung erkennen lassen, dass ein Nachholbedarf an teilstationärer Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht.

Durch Erlass des Sozialministeriums vom 16. Februar 1999 (i. d. F. vom 17. Juli 2009) ist geregelt, dass beschützt1 unterzubringende Kinder unter 14 Jahren ohne Rücksicht auf regionale Zuständigkeiten von jeder Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen werden müssen.

1 nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (gerichtliche Einwei- sung) oder nach § 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches (Genehmigung der Unterbringung durch Gericht)

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 3: Patienten mit vollstationärem Behandlungsbedarf aus dem Landkreis Cuxhaven können in der Klinik Wichernstift in Ganderkesee (51 Plan- betten/Auslastung 2008: 91,0 %) aufgenommen werden. Bis zum 30. November 2009 waren dies im Jahr 2009 insgesamt 61 Personen (27,7 %). Der bisherige Behandlungsbedarf kann nach Auskunft der Klinik erfüllt werden.

Im Übrigen können für die beschützte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen die entsprechenden Einrichtungen in Lüneburg (46 Planbet- ten/Auslastung 2008: 92,5 %), Rotenburg/Wümme (30 Planbetten/Auslastung 2008: 65,8 %) oder Bremen (KH Bremen-Ost: 50 Planbetten) in Anspruch genommen werden.

Es ist der Landesregierung nicht bekannt, dass eine aus dem Raum Cuxhaven beantragte vollstationäre Unterbringung in der Vergangenheit nicht möglich gewesen ist.

Patienten mit tagesklinischem Bedarf werden seit Mitte 2008 in einer ausgelagerten Tagesklinik des Wichernstiftes in Cuxhaven (neun Plätze) behandelt. Bis zum 30. November 2009 sind dort in diesem Jahr 20 Personen mit 1 893 Behandlungstagen aufgenommen worden.

Für eine teilstationäre Versorgung steht die Bremer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremerhaven (zehn Plätze) zur Verfügung. Diese hat nach eigener Auskunft in diesem Jahr bis zum 26. Oktober 2009 sieben Personen aus dem Raum Cuxhaven behandelt. Die Tagesklinik der KJPP Bremen-Ost haben im Jahr 2009 bis zum 7. Dezember 2009 ebenfalls sieben Patientinnen und Patienten aufgesucht.

Weitere teilstationäre Angebote in räumlicher Nähe bestehen im Diakoniekrankenhaus Rotenburg/Wümme und im Krankenhaus Bremen-Ost. Das Psychiatrische Klinikum Lüneburg bereitet gegenwärtig am Standort Stade die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer KJPP-Tagesklinik im Umfang von zwölf Plätzen vor; das Angebot ist bereits im Krankenhausplan ausgewiesen.

Die Institutsambulanz in Ganderkesee hatte in diesem Jahr bis zum 30. November 2009 100 Patientinnen/Patienten aus dem Landkreis Cuxhaven (13,6 %). Im ersten Halbjahr 2010 wird das Wichernstift Ganderkesee eine zusätzliche Institutsambulanz in Cuxhaven eröffnen.

Die Institutsambulanz der KJPP Bremen-Ost in Bremerhaven haben hochgerechnet ab 1. Januar 2009 ca. 400 Personen in Anspruch genommen. Davon kamen nach Auskunft der Ambulanz 88 Personen aus dem Landkreis Cuxhaven (ca. 22 %).

Nach den vorstehenden Ausführungen der Krankenhäuser ist eine ausreichende stationäre und teilstationäre Versorgung für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie im Landkreis Cuxhaven gegeben.

Zu 2: Im Einvernehmen mit dem Planungsausschuss hat das Sozialministerium im Jahr 2005 einen Antrag des Krankenhauses Seepark auf Einrichtung einer KJPP zugunsten einer Tagesklinik in Cuxhaven abgelehnt.

Wegen Bedarfsdeckung durch die vorhandenen vollstationären Planbetten in Niedersachsen und tendenziell rückläufigen Bevölkerungszahlen in der Gruppe der unter 18-Jährigen wurde ein Ausbau von Kapazitäten als nicht bedarfsgerecht angesehen. Die Situation ist unverändert. Ein erneuter Antrag der Klinik hätte deshalb gegenwärtig keine Aussicht auf Erfolg.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 des Abg. Jürgen Krogmann (SPD)

Alarmierendes über Räder und Achsen - Wie sicher sind Güter- und Gefahrguttransporte auf den Gleisen in Niedersachsen?

In einer 45-minütigen Dokumentation mit dem Titel „Endstation Chaos“ hat die ARD am 16. November über gravierende Sicherheitsmängel im Betrieb der Deutschen Bahn berichtet. Unter anderem wurde aus einem Bericht des Eisenbahn-Bundesamtes über eine groß angelegte Überprüfung der Güterwaggons in Deutschland zitiert. Diese Überprüfung sei nach der Katastrophe von Viareggio im Juli 2009 gestartet worden und habe ergeben, dass 18 % der überprüften Radsysteme - also nahezu jedes fünfte - erhebliche Mängel aufweise.

Viele dieser Züge fahren nach wie vor auch in Niedersachsen durch dicht bebaute Wohngegenden oder sogar Innenstädte unserer Großstädte. In Oldenburg z. B. werden Kesselwagen der chemischen Industrie aus Wilhelmshaven immer noch auf Hochgleisen mitten durch die City geführt. Ein Rad- oder Achsbruch hätte verheerende Konsequenzen für die Bevölkerung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Kenntnis von der angesprochenen Überprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt und, wenn ja, seit wann? Ist sie auch über die konkreten Ergebnisse der Aktion informiert?

2. Wie schätzt die Landesregierung die alarmierenden Erkenntnisse der Fernsehdokumentation hinsichtlich der Sicherheit im Bahnverkehr insbesondere in Ballungsgebieten und Innenstädten wie Oldenburg ein?

3. Was kann und will die Landesregierung unternehmen, um mögliche Sicherheitsgefährdungen im Schiengüterverkehr in Niedersachsen zu verringern oder auszuschließen, und inwiefern hat es bereits Gespräche mit der DB AG oder anderen Bahnbetreibern hierzu gegeben?

In Deutschland werden alle im überregionalen Güterverkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beaufsichtigt. Daher sind die direkten Einflussmöglichkeiten des Landes auf den gesamten Schienengüterverkehr sehr begrenzt.

Das Eisenbahn-Bundesamt veranlasste in diesem Jahr mehrere Maßnahmen, um einen Unfall, wie er im Juni 2009 in Viareggio aufgrund eines Radsatzwellenbruches geschehen ist, zu vermeiden. Hier sind zu nennen:

- Hinweis auf die gesetzlich einzuhaltenden Sicherheitskontrollen an Verkehrsunternehmen und Wagenhalter (Juli 2009),

- weiterer Hinweis auf die Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Empfehlung zur Durchführung von Sichtkontrollen vor Beginn einer Fahrt (November 2009),

- Ankündigung der Einführung eines Datenerfassungssystems für alle Radsätze im Güterverkehr (November 2009) ,

- Einbringung des Themas auf europäischer Ebene.

Somit sind umfangreiche Maßnahmen erfolgt, die das Risiko eines Achsbruchs im Güterverkehr senken. Das Land Niedersachsen ist über diese Maßnahmen des Bundes informiert worden.

Auf den öffentlichen Schienenwegen in Ballungsgebieten (z. B. auf den Hochgleisen durch die Ol- denburger Innenstadt) erbringen die von der niedersächsischen Landeseisenbahnaufsicht beaufsichtigten öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Güterverkehrsleistungen. Die vom Land beaufsichtigten Eisenbahnverkehrsunternehmen fahren in einem sehr begrenzten Radius auf

Netzen des Regionalverkehrs mit weitaus geringeren Geschwindigkeiten als die überregional tätigen Unternehmen.

Ungeachtet dessen hat das Land Niedersachsen bei allen von ihm beaufsichtigten Eisenbahnverkehrsunternehmen und Güterwagenhaltern den Wagenbestand, den Wageneinsatz und Instandhaltungspraktiken aktuell abgerufen. Daraus geht hervor, dass von diesen Unternehmen keine Wagen mit hohen Achslasten oder hohen Geschwindigkeiten gefahren werden. Das Land hat zusätzlich die beaufsichtigten Eisenbahnverkehrsunternehmen und Güterwagenhalter auf die Maßnahmen des Bundes hingewiesen.

Gefahrguttransporte unterliegen bei allen Verkehrsträgern einer besonderen Aufmerksamkeit. So werden die Gefahrgutvorschriften alle zwei Jahre geändert und insbesondere dem technischen Fortschritt und auch den sich aus Unfällen ergebenden Erkenntnissen angepasst. Die Gefahrgutkontrollen sind so umfassend wie möglich ausgerichtet und beinhalten auch eine Kontrolle des wagentechnischen Zustandes des Gefahrgutwagens auf offensichtliche Mängel. Die im Schienenverkehr eingesetzten Kesselwagen und Tankcontainer unterliegen besonderen Prüffristen, bei denen auch eine Prüfung des Laufwerks einbezogen ist.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen hat das Eisenbahn-Bundesamt im September 2009 stichprobenartig ca. 4 400 Radsatzwellen überprüft. Hierbei sind keine Mängel von Fahrzeugen eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder Wagenhalters unter niedersächsischer Aufsicht aufgetreten. Das Land Niedersachsen wurde über die Erhebung im November 2009 informiert.

Zu 2: Die nach der erhobenen Radsatzprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt verfügte Datenerfassung aller Radsätze einschließlich Instandhaltungswerten ist ein weiterer Schritt, den Schienenverkehr noch sicherer zu machen. In Ballungsräumen wie Oldenburg verkehren Eisenbahnverkehrsunternehmen, die unter Aufsicht des EisenbahnBundesamtes stehen. Aus den oben genannten Maßnahmen kann abgeleitet werden, dass die Wahrscheinlichkeit eines Achsbruchs reduziert worden ist. Aufgrund seiner hohen Sicherheit wird ein möglichst hoher Anteil Schienenverkehr beim Güterverkehr begrüßt.

Zu 3: Außer der DB AG sind bundesweit und somit auch in Niedersachsen über 200 weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Erbringung von Güterverkehren berechtigt. Eine Kontaktaufnahme mit der DB AG oder einigen weiteren Eisenbahnverkehrsunternehmen wäre keine Basis für die Erhöhung des Sicherheitsstandards. Ein mit den weiteren europäischen Staaten abgestimmtes Vorgehen des Eisenbahn-Bundesamtes lässt größere Erfolge erwarten, da dieses Vorgehen seinen Niederschlag in gesetzlichen Regelungen, die für alle Beteiligten gelten, findet. Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt praktikable Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienenverkehr. So wird sich das Land der Datenerfassung für Radsätze auch für die hier beaufsichtigten Verkehrsunternehmen anschließen.

Anlage 8