Weitere Gründe für das Einschreiten waren u. a. Körperverletzungsdelikte, Randalierer, Suizidabsichten eines Fahrgastes, zivilrechtliche Streitigkeiten, Auffinden von Fundsachen und herrenlosen Gepäckstücken sowie gesundheitliche Notfälle.
Zu 3: Zur Erhöhung der subjektiven und objektiven Sicherheit tragen insbesondere uniformierte Polizeibeschäftigte bei, da diese durch die Bürgerinnen und Bürger erkennbar und somit jederzeit ansprechbar sind. Eine Ausweitung auf Polizeibeamtinnen und -beamte in Zivil ist daher nicht geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
des Kultusministeriums auf die Frage 8 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Dr. Gabriele Andretta, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler, Dörthe WeddigeDegenhard und Dieter Möhrmann (SPD)
Soll die Qualitätsentwicklung an der Eigenverantwortlichen Schule in Zukunft zum Nulltarif erfolgen?
Im Rahmen des Landesprojektes „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleich in Bildungsregionen und Netzwerken“ haben sich die Mitgliedsschulen zu Netzwerken zusammengeschlossen. Die Schulen haben nach Aufnahme in das Projekt u. a. Steuergruppen gebildet, die sich in den angebotenen Modulen zum Projektmanagement für eine zielgerichtete und nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung qualifiziert haben. Zu den Aufgaben einer Steuerungsgruppe gehören z. B. Leitbildentwicklung, Erstellung und Fortschreibung des Schulprogramms sowie Implementierung und Evaluation von Projekten zur Qualitätssteigerung des Unterrichts und Schulorganisation.
Inzwischen sind an allen Schulen auf der Grundlage von internen und externen Evaluationen erste Projekte erfolgreich abgeschlossen worden bzw. in der Umsetzungsphase. Die Arbeit der Steuerungsgruppen hat sich danach als sehr wertvoll erwiesen und ist inzwischen zum Motor für Schulentwicklung geworden. Dieses Ergebnis war nur möglich, weil die Netzwerkschulen vom Land besondere personelle und finanzielle Ressourcen erhalten haben. Diese Mittel stehen den Schulen nach dem Projektende zum 31. Juli 2009 nun nicht mehr zur Verfügung.
1. Wie bewertet die Landesregierung die von den Steuergruppen an den Netzwerkschulen geleistete Arbeit? Erfolgt diese Bewertung auf Grundlage einer Gesamtevaluation des Landesprojektes „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleich in Bildungsregionen und Netzwerken“?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Schulen, die selbstverantwortlich an der Verbesserung ihrer Qualität arbeiten, dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung haben müssen? Wenn ja, ist sie bereit, entsprechende Ressourcen zumindest im bisherigen Umfang den Schulen zur Verfügung zu stellen?
3. Plant die Landesregierung Folgeprojekte zur Qualitätsverbesserung an Schulen? Wenn ja, welche konkreten Projekte (Zielsetzung, Höhe der Finanzmittel, Laufzeit) sind geplant?
Es entspricht den Grundannahmen Eigenverantwortlicher Schulen, dass das Schulgesetz die Qualitätsverantwortung der Schule festlegt, aber die Steuerung des Qualitätsprozesses der einzelnen Schule nicht durch Detailvorgaben einschränkt. Auch wenn die Einrichtung von Steuergruppen dem international geltenden Standard einer systematischen Schulentwicklung entspricht, ist deshalb keine Schule verpflichtet, eine Steuergruppe zu beauftragen.
Das Land hat in dem Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleich in Bildungsregionen und Netzwerken“ die Schulen in besonderer Weise unterstützt, damit sie ihren Projektauftrag erfüllen konnten. Dazu gehörte es u. a. zu erproben, ob und wie der Einsatz eines Selbstevaluationsinstruments sich auf den Prozess der Schulentwicklung auswirken würde. Nach aggregierten Aussagen im Rahmen der externen Befragung der beteiligten Schulen durch das Schweizer Institut für Politikstudien aus dem Jahr 2007 haben die Schulleiterinnen und Schulleiter bestätigt, dass die Einrichtung und Qualifizierung ihrer Steuergruppen wie auch die Schulentwicklungsberatung wichtige Hilfen zur Entwicklung einer Maßnahmeplanung darstellten. Auch den Erfolg anderer - durch den regionalen Entwicklungsfonds der Bildungsregionen finanzierter - Unterstützungsmaßnahmen haben die Schulen bestätigt.
Das kann aber nicht bedeuten, dass das gesamte Unterstützungspaket (Qualifizierungen - Anrech- nungsstunden für Steuerungsaufgaben - Kapitali- sierungsmöglichkeiten - Schulentwicklungsbera- tung) auch nach Ende des Projekts weiterhin oder sogar für weitere Schulen gewährt wird. Es entspräche auch nicht dem Sinn eines Projekts.
Allerdings hat das Land aufgrund der überaus positiven Rückmeldungen die Schulentwicklungsberatung für alle niedersächsischen Schulen fest etabliert. 30 Schulentwicklungsberaterinnen und -berater begleiten die Schulen bei ihren Entwicklungsprozessen. Dazu gehört auch die Qualifizierung neuer Steuergruppen in Fragen des Projektmanagements.
Im Übrigen sind zusätzliche Ressourcen nicht die alleinige Voraussetzung für die Arbeit von Steuergruppen. Qualitätsentwicklungsprozesse implizieren, dass Prioritäten in der inhaltlichen Arbeit gesetzt werden: Was ist uns jetzt besonders wichtig? Was müssen wir deshalb jetzt nicht weiter verfolgen? - Mit der Antwort auf diese Fragen ist auch die innerschulische Vergabe von Ressourcen ver
bunden. Es gibt viele Schulen, die Steuergruppen eingerichtet haben und dazu eigene Zeitressourcen einsetzen und/oder aus dem eigenen Budget eine Qualifizierung finanzieren.
Zu 1: Die Landesregierung bewertet die Arbeit der Steuergruppen entsprechend den Rückmeldungen aus den Schulen positiv, auch wenn diese Einschätzung nicht auf einer Gesamtevaluation des Projekts beruht.
Zu 2: Die Landesregierung teilt diese Auffassung. Deshalb erhalten alle Eigenverantwortlichen Schulen zusätzliche Unterstützung: So stehen ihnen seit dem 1. Januar 2008 erstmals Haushaltsressourcen des Landes zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung in nicht unbeträchtlicher Höhe zur Verfügung.
Zu 3: Die Qualitätsentwicklung als Kern der Eigenverantwortung der Schulen ist im Niedersächsischen Schulgesetz inzwischen für alle Schulen des Landes verankert. Folgeprojekte zur Qualitätsentwicklung in Schulen sind deshalb derzeit nicht geplant. Die Landesregierung unterstützt allerdings Initiativen vor Ort zur Einrichtung regionaler Bildungslandschaften, die in Form der Vernetzung von Schulen den Qualitätsentwicklungsprozess der Einzelschulen unterstützen.
Schulsozialarbeit an Hauptschulen und berufsbildenden Schulen: Wird in Niedersachsen mit zweierlei Maß gemessen?
Im Rahmen des Förderprogramms des Landes Niedersachsen zur „Profilierung der Hauptschulen“ werden Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an den Hauptschulen beschäftigt. Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis zum 31. Dezember 2010. So sind derzeit im Landkreis Cuxhaven an allen 14 Hauptschulen, die in der Trägerschaft des Landkreises Cuxhaven sind, über das Förderprogramm Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen beschäftigt. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind über freie Träger in befristeten Verträgen und Teilzeitstellen (24,5 Stunden) angestellt. Das Land lehnt bislang eine nachhaltige Absicherung der Arbeit bzw. eine feste Implementierung der Stellen an den Hauptschulen ab.
Gleichzeitig sind an den drei berufsbildenden Schulen des Landkreises jeweils eine Schulsozialarbeiterin bzw. ein Schulsozialarbeiter beschäftigt. Sie sind über unbefristete Verträge und mit Vollzeitstelle bei der Landesschulbehörde angestellt. Die wichtige Arbeit der Schulsozialarbeit ist hier also fester Bestandteil der Schule und nachhaltig angelegt. Zudem sind die Beschäftigten nicht in prekären Arbeitsverhältnissen, d. h. befristet und tariflich unabgesichert, sondern in notwendiger, angemessener Weise beim Land angestellt.
1. Warum werden Schulsozialarbeiterinnen bzw. Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen in Vollzeitstellen mit unbefristeten Verträgen als Angestellte bei der Landesschulbehörde beschäftigt, wogegen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Hauptschulen über Teilzeitstellen mit jährlich befristeten Verträgen über freie Träger beschäftigt werden?
2. Inwiefern unterscheidet sich die Arbeit einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters an einer berufsbildenden Schule von der an einer Hauptschule, bzw. was sind die Gründe für die unterschiedliche Verankerung der Stellen?
3. Welche Perspektive wird den 14 Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern im Landkreis Cuxhaven über das Jahr 2010 eröffnet, bzw. wird es eine nachhaltige Absicherung der Stellen mit unbefristeten Verträgen durch das Land geben?
Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte an Hauptschulen hat sich außerordentlich bewährt und wird nach Beschluss der Landesregierung und der Regierungsfraktionen über den 31. Dezember 2010 hinaus fortgeführt. So ist der Betrag von rund 12 Millionen Euro auch für die zurzeit gültigen Mipla-Jahre 2011 bis 2013 veranschlagt und ist bereits eine Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2010 für das Haushaltsjahr 2011 enthalten.
Damit ist gewährleistet, dass an allen 14 Hauptschulen im Landkreis Cuxhaven die im Rahmen des „Programms zur Profilierung der Hauptschule“ beschäftigten Sozialpädagoginnen und -pädagogen den Schulen weiterhin zur Verfügung stehen.
Derzeit wird eine neue Zuwendungsrichtlinie zum 1. Januar 2011 erstellt, in der das Aufgabenfeld der Fachkräfte unter Berücksichtigung der Änderungen des Bildungsauftrags der Hauptschule neu beschrieben wird. Dabei sind die Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung, die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung sowie die geplante Einbindung dieser Fachkräfte in die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren aufzunehmen. Des Weiteren ist die Einbezie
hung großer Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in das Programm vorgesehen. Mit der neuen Zuwendungsrichtlinie sorgt die Landesregierung für eine nachhaltige Absicherung des Einsatzes sozialpädagogischer Fachkräfte an Hauptschulen.
Zu 1 und 2: Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen sind vorrangig im Berufsvorbereitungsjahr eingesetzt. Sie fördern in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe die Stabilisierung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler durch eine enge Begleitung und Betreuung. Der Einsatz der Fachkräfte in diesem Aufgabenfeld an berufsbildenden Schulen erfolgt kontinuierlich seit 1996. Die Kräfte an den Hauptschulen nehmen dagegen die in den Vorbemerkungen genannten Aufgaben wahr.
Zudem handelt es sich im Vergleich zu Hauptschulen bei den berufsbildenden Schulen um große Systeme, die einen dauerhaften Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eher ermöglichen. Demgegenüber sind Hauptschulen aufgrund der demografischen Entwicklung von einem erheblichen Schülerrückgang betroffen. Hinzu kommt, dass sich der Aufgabenbereich der sozialpädagogischen Fachkräfte durch die bereits genannte Weiterentwicklung der Hauptschule verändert und die Ausweitung des Programms durch den Einsatz dieser Fachkräfte aus freiwerdenden Ressourcen an Hauptschulen an großen Förderschulen vorgesehen ist. Es ist daher aus Sicht der Landesregierung nicht vertretbar, feste Stellen für diese Fachkräfte im Landesdienst einzurichten.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Daniela Behrens (SPD)
Prekäre Versorgungsstruktur für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten und Behinderungen: Wann organisiert die Landesregierung wohnortnahe Kliniken?
Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung in Niedersachsen bezeichnet in seinem Tätigkeitsberichten immer wieder den Ausgleich der außerordent
lich ungleichen Standortverteilung der klinischen Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Niedersachsen als vordringlich. Dabei wird das Land auf die Möglichkeit hingewiesen, durch seine Landeskrankenhäuser und durch Kooperationen mit gemeinnützigen oder privaten Kliniken strukturverbessernde Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Hierbei ist im Zusammenwirken der Fachkliniken mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, -psychotherapeuten, Kinderkliniken und kommunalen Angeboten psychosozialer Hilfen sukzessive eine wohnortnahe Verbundbildung dringend geboten, damit qualifizierte Versorgungsnetze verfügbar werden.