Protocol of the Session on October 30, 2009

Man müsste also eher die Massentierhaltung und ihre Betriebswege angehen, als unschuldige Zugvögel zu verdächtigen.

Auch die FAO der Vereinten Nationen kommt in einer umfangreichen Studie zu dem Schluss:

„Das Vogelgrippevirus H5N1 tritt derzeit offenbar nur in Zuchtgeflügelstationen auf. … Es ist deutlich, dass der Handel mit Geflügel eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung der Vogelgrippe spielt.“

In der Antwort auf eine meiner Anfragen hat die Landesregierung ebenfalls bestätigt, dass es in Deutschland trotz eines umfangreichen Wildvogelmonitorings 2008 keinen - ich betone: keinen einzigen - positiven Befund gab.

Warum wird aber dennoch so hartnäckig an der Wildvogelthese festgehalten? - Es ist augenfällig, dass der Ausbruch von Tierseuchen gehäuft in Massentierhaltungsanlagen auftritt, zuletzt in Putenställen im Landkreis Cloppenburg mit einem niedrigpathogenen Virus kurz vor Weihnachten.

Als möglicher Grund wurde von der Landesregierung u. a. die Einschleppung durch Mastputen aus NRW vermutet. Aber in NRW wurde keine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Ist es nicht auffällig, dass die Krankheiten überwiegend in geschlossenen Anlagen auftreten, in denen die Tiere - außer zu dem Menschen, der die vollautomatischen Füt

terungsanlagen bedient - keinerlei Außenkontakt haben?

Dazu möchte ich noch einmal Herrn Professor Dr. Lorenzen zitieren:

„Leidtragende des Aufstallungsgebots sind nicht die Geflügelindustriellen, die ihr Geflügel ausschließlich in Ställen halten und dennoch verantwortlich sind für viele, wenn nicht alle Verschleppungen ‚hochpathogener’ Vogelgrippe-Viren. … Leidtragende sind vielmehr die Freilandhalter von Geflügel, von deren Betrieben nach aller Erkenntnis ein nur vernachlässigbares Risiko … ausgeht.“

Während Massentierhaltern ihre Ausfälle durch Landesmittel aus der Tierseuchenkasse erstattet werden, werden denjenigen, die ihre Tiere artgerecht halten, wirtschaftliche Ausfälle - darum geht es in der Petition - nicht ersetzt.

(Björn Thümler [CDU]: Das ist falsch, was Sie da erzählen! - Glocke des Präsidenten)

Die Leidtragenden sind natürlich vor allem - ich komme zum Schluss - die Tiere, die ganzjährig nicht ins Freie dürfen. Wir finden, die Stallpflicht ist ein überzogenes Verbot für Geflügelhalter, die ihre Tiere artgerecht in Freilandhaltung und nicht in Massenställen halten wollen. Deshalb unterstützen wir diese Petition.

(Beifall bei den GRÜNEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Und wenn was passiert, seid ihr die Ersten, die aufspringen!)

Zur selben Eingabe spricht Herr Clemens Große Macke. Bitte schön!

Herr Präsident! Lieber Kollege Christian Meyer, auch wir unterstützen die Petition. Aber das ist nun einmal kein Votum. Insofern möchte ich ein paar Anmerkungen dazu machen.

Unsere nochmaligen Überprüfungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben ergeben, dass im Rahmen des geltenden Rechts dem Wunsch dieser Petenten nicht entsprochen werden kann. Dem steht vor allem § 13 der Geflügelpestverordnung in Verbindung mit den entsprechenden geltenden Richtlinien entgegen. Die beteiligten Behörden

haben den Vorgang sorgfältig geprüft. Ihre Bescheide sind angemessen. Gleichwohl kann ich nachvollziehen, wenn die Petenten die aufgezeigten Lösungswege aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht realisieren möchten. Insofern hätte diese Petition eigentlich mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden werden können. Mir erscheint es aber dennoch sehr wichtig, der Landesregierung bei veränderten Rahmenbedingungen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen anheimzustellen, das Begehren der Petenten bei der Ausarbeitung bzw. beim Erlass von Richtlinien neu zu prüfen und die Regelungen vor dem Hintergrund, dass Landwirte ein genehmigtes Produktionsverfahren, nämlich die Freilandhaltung von Legehennen, unter den gegebenen Umständen kaum betreiben können, eventuell zu ändern.

Daher habe ich im Ausschuss vorgeschlagen, diese Petition mit „Material“ zu bescheiden. Lieber Kollege Meyer, auch nach Würdigung der Gegenargumente halte ich daran fest.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu der Eingabe 1079 spricht Herr Perli von der Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Eingabe 1079 geht es um die Vergütung der studentischen Beschäftigten an den Hochschulen. Ich will ein paar Informationen vorausschicken, weil das in diesem Hohen Hause ein völlig vernachlässigtes Thema ist.

Für die studentischen Beschäftigen gab es 1993 die letzte Lohnerhöhung. 2004 gab es sogar eine Lohnabsenkung aufgrund der Erhöhung der Wochenarbeitszeiten.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Erst auf Druck der Linken ist es zu einer Änderung gekommen. Wir haben im vergangenen Jahr eine Kleine Anfrage zu der Situation der studentischen Beschäftigten gestellt, bei der herauskam, dass ein Reallohnverlust von über 25 % besteht. Daraufhin hat die Landesregierung im März dieses Jahres die Vergütung leicht erhöht, aber eben nur in kleinen Prozentsätzen. Jetzt beschweren sich die Petentin aus Göttingen sowie 70 weitere Unterzeichner darüber, dass studentische Beschäftigte an den Hochschulen, die im Hauptstudium in einem der alten Magister- oder Diplomstudiengänge sind,

2,63 Euro pro Stunde weniger verdienen als diejenigen, die einen Bachelorabschluss erreicht haben.

(Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Das bedeutet, dass jemand, der im siebten Semester Germanistik studiert und gerade seinen Bachelorabschluss erworben hat und jetzt im Masterstudiengang ist, 2,63 Euro mehr verdient als ein Student, der im 11. Semester Germanistik im Diplomstudiengang studiert. Das ist ein fundamentaler Bruch mit dem Grundsatz: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“.

(Beifall bei der LINKEN - Weiter an- haltende Unruhe)

Herr Perli, ich möchte Sie kurz unterbrechen. - Ich bitte Sie, die Unruhe einzustellen und Ihre Privatgespräche draußen zu führen.

Weil vielleicht nicht jedem klar ist, was das bedeutet, will ich ein anderes Beispiel anführen, das zu dem Hohen Hause passt: Stellen Sie sich vor, dass diejenigen, die in dieses Parlament gewählt wurden, als nur vier Parteien darin vertreten waren, eine geringere Diät bekämen als diejenigen, die sich mit fünf Parteien, also mit der eigenen und vier weiteren Parteien, beschäftigen müssen und so einen höheren Arbeitsaufwand haben, dass also z. B. meine Wenigkeit, Herr Försterling und Herr Grascha mehr verdienen würden als verdiente Strategen wie Herr McAllister oder der Kollege Nacke, der immer ausfallend wird. Das würden Sie natürlich zu Recht als sehr ungerecht kritisieren.

(Beifall bei der LINKEN - Heiner Bart- ling [SPD]: Genau!)

Deshalb empfehle ich, dass man dieses Problem nicht damit abtut, dass die Landesregierung sagt: Wir müssen so agieren, weil die TdL-Richtlinie vorschreibt, dass diejenigen, die einen Bachelorabschluss haben, mehr bekommen als diejenigen, die noch im alten Studiengang sind. - Das wird dem Problem nicht gerecht. Insofern möchte ich, dass wir zumindest an Minister Stratmann, vor allem aber an Minister Möllring - denn er muss ja in der TdL verhandeln - appellieren, sich dafür einzusetzen, diese Ungerechtigkeit aufzuheben und dafür zu sorgen, dass Studierende für gleiche Arbeit gleichen Lohn bekommen. Dann wird dem

Anliegen, das viele Tausende Studierende auch in Niedersachsen beschäftigt, Rechnung getragen. Über 8 000 Studierende sind davon betroffen. Ich hoffe, dass dieser Appell nicht ganz folgenlos verpufft und Herr Möllring bei den nächsten TdLVerhandlungen etwas für die alten Studierenden tut.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu dieser Eingabe hatte sich Herr Minister Möllring bereits zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur klarstellen, dass die Gehaltserhöhung für die studentischen Hilfskräfte im März dieses Jahres nichts mit irgendwelchen Aktivitäten der Linken zu tun hat.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Natürlich nicht!)

- Ich wusste gar nicht, dass Sie eine Anfrage gestellt haben. Deshalb konnte ich das gar nicht berücksichtigen.

Ihnen müsste geläufig sein, dass ich den letzten Tarifvertrag verhandelt habe. Der trat am 1. März in Kraft, und es hat eine Gehaltserhöhung für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten gegeben. Entsprechend hat es auch für die studentischen Hilfskräfte ab März eine Erhöhung gegeben. Das ist völlig selbstverständlich.

Als wir vorgestern hier diskutiert haben, dass wir das unseren Fraktionsmitarbeitern genauso geben wollten, hat es einen Vorschlag gegeben, das hier nicht zu machen. Aber die studentischen Hilfskräfte haben natürlich eine Erhöhung entsprechend dem Tarif bekommen. Das ist doch völlig logisch und hat mit irgendwelchen Anfragen, die letztes Jahr gestellt worden sind und die ich gar nicht kenne, überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Perli, Sie haben sich zur selben Eingabe noch einmal zu Wort gemeldet. Sie haben eine Restredezeit von 14 Sekunden.

(Lachen bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Präsident! - Herr Möllring, Sie haben überhaupt nichts zu der ungleichen Bezahlung gesagt.

(Ulf Thiele [CDU]: Er hat deutlich ge- macht, dass Sie von dem Thema kei- ne Ahnung haben!)

Ich will nur darauf hinweisen: In der GEW-Zeitung ist ein Artikel erschienen, der meine Kleine Anfrage aufgegriffen hat. Die Überschrift lautet: „Skandalös: Studentische Hilfskräfte ohne Tarifvertrag und unterbezahlt!“

Die haben gar keinen Tarifvertrag und sitzen noch nicht einmal am Verhandlungstisch. Es kann nicht sein, dass Sie im fernen Berlin darüber entscheiden, dass hier Studierende, die das Gleiche leisten, unterschiedlich bezahlt werden.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu der Eingabe 782 spricht Frau Hartmann von der CDU-Fraktion. Bitte schön!