Selbstverständlich werden insofern auch wirtschaftliche Schäden, die den landwirtschaftlichen Betrieben durch Sperrverfügungen entstanden sind, die auf nicht korrekten Untersuchungsergebnissen des LAVES basieren, materiell ausgeglichen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 48 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Die Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen wurde im Juni 2007 mit dem Ziel gegründet, „innovative Projekte“ in Niedersachsen zu unterstützen. Der Fonds sollte öffentliche und private Mittel enthalten. Für die Anwerbung privater Mittel entwickelte das Stiftungskuratorium ein Fundraising-Konzept, das auf drei Säulen basiert: Danach sollte privates Geld in das Stiftungskapital, in Fonds mit thematischem Schwerpunkt und bestimmte Projekte fließen. Im Tätigkeitsbericht 2008 (Drs. 16/598) wurde fest mit Unterstützung der Wirtschaft gerechnet: So sei eine „Beteiligung an der Stiftung wahrscheinlich“, vor allem Großunternehmen würden sich beteiligen wollen.
Der Landesrechnungshof hegte 2007 erhebliche Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Zukunfts- und Innovationsfonds. Der Zinsaufwand für das Stiftungskapital sei zu hoch, wenn nicht ausreichend Drittmittel vorlägen, hieß es. Das Wirtschaftsministerium entgegnete jedoch: Wenn nur 200 000 Euro jährlich privat flössen, würde sich der Fonds rechnen.
Tatsächlich sind bislang rund 45 Millionen Euro öffentlicher Mittel in den Stiftungs- und Innovationsfonds geflossen. Das Stiftungskapital finanzierte das Land durch eine entsprechende Kreditaufnahme. Weitere 60 Millionen Euro sollen bis 2012 folgen, davon in 2010 allein 20 Millionen Euro.
Der Fonds verfügt bislang allerdings über keine privaten Mittel. Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise erscheint die Chance, dem Fonds kurz- und mittelfristig private Zustiftungen zuzuführen, eher gering.
2. Bei welchen der bislang 19 unterstützen Projekte des Innovationsfonds wäre es nicht möglich gewesen, die Maßnahmen auf andere Weise ohne oder mit deutlich verminderter Verwendung von Landesmitteln zu unterstützen, beispielsweise mithilfe von EFRE-Mitteln (Eu- ropäischer Fonds für regionale Entwicklung)?
3. Welche konkreten Anhaltspunkte besitzt die Landesregierung, die sicherstellen, dass kurz- oder mittelfristig dem Innovationsfonds private Mittel in relevantem Umfang zugeführt werden?
Mit der Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen ist im Jahr 2007 ein neues Instrument der Innovationsförderung geschaffen worden, das ergänzend zu den bisher bestehenden Förderprogrammen des Landes für Projekte, die den Standort Niedersachsen in besonderer Weise prägen, Unterstützung bieten soll.
Durch die Einrichtung eines Grundstocks von 100 Millionen Euro bis 2013 kann diese Institution unabhängig von der Entwicklung des Landeshaushalts über eine berechenbare Finanzausstattung verfügen und ist aufgrund ihrer Rechtsform grundsätzlich in der Lage, privates Kapital einzuwerben. Aktuell ist angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise wie allgemein in der Stiftungslandschaft zu testieren, dass die Bereitschaft zu Zustiftungen deutlich eingeschränkt ist.
Der breit angelegte Förderbereich der Stiftung ergibt sich aus § 2 des Errichtungsgesetzes und umfasst Innovationen zur Erneuerung und Modernisierung der Wirtschaft, Projekte der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung in Wirtschaft und Wissenschaft, des Technologietransfers, der Kultur der Innovation in der schulischen und außerschulischen Bildung sowie der nachhaltigen Entwicklung und des nachhaltigen Wirtschaftens. Die bisher mit Stiftungsmitteln in Höhe von 14,8 Millionen Euro geförderten 19 Vorhaben decken diese gesetzlichen Stiftungszwecke ab. Durch die Zusammensetzung des Kuratoriums, das über die einzelnen Förderungen entscheidet, mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Ge
sellschaft und Politik sind alle für die Zielsetzungen der Stiftung relevanten Bereiche repräsentiert.
Die geförderten Projekte, wie sie sich aus dem Anhang ergeben, belegen, dass die Stiftung ihrem gesetzlichen Auftrag in besonderer Weise gerecht wird. Die Landesregierung berichtet jährlich dem Landtag über die Tätigkeit der Stiftung und informiert über die Details der geförderten Projekte. Der Bericht für das Jahr 2008 ist in Vorbereitung.
Durch Beauftragung der NBank mit der zuwendungsrechtlichen Abwicklung der Förderungen bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung wird der Verwaltungsaufwand der Stiftung bewusst gering gehalten und auf bewährte Verwaltungsstrukturen des Landes zurückgegriffen.
Die Stiftung ist seit dem laufenden Jahr verstärkt dazu übergegangen, die Fördermittel nur noch als bedingte, d. h. bei erfolgreicher Vermarktung der geförderten Produkte und Verfahren rückzahlbare Zuschüsse sowie mit einer darüber hinaus einzuräumenden Erfolgsbeteiligung zu gewähren.
Zu 1: a) Die Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen wird in einer sehr schlanken Struktur geführt. Vier Mitarbeiter führen die Geschäfte in Nebentätigkeit. Die zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderungen wird durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, die NBank, geleistet. Aufgrund dieser Organisation entstehen nur geringe Verwaltungskosten, die sich im Gründungsjahr 2007 auf 23 900 Euro und im Jahr 2008 auf 39 597 Euro beliefen.
b) Die Zinseinnahmen der Stiftung betrugen im Jahr 2008 entsprechend der Jahresrechnung 1 925 355 Euro (2007: 148 895 Euro).
c) Finanztechnisch ist kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Aufnahme von allgemeinen Haushaltsdeckungskrediten und einzelnen Ausgabeansätzen des Landes herstellbar. Einen Anhalt für den Finanzaufwand des Landes können die durchschnittlichen Effektivzinssätze der Kreditaufnahmen in den Jahren 2007 (4,42 %) und 2008 (4,29 %) geben.
Zu 2: Die Stiftung öffentlichen Rechts ist gesetzlich an das Haushaltsrecht des Landes, insbesondere an § 44 LHO, gebunden und prüft daher in jedem Einzelfall, ob das zu fördernde Vorhaben im besonderen Landesinteresse liegt und seine Realisierung ohne eine Förderung nicht möglich wäre.
Im Vorfeld einer etwaigen Förderung durch die Stiftung wird bei sämtlichen Projektanfragen zunächst regelmäßig durch die Stiftung, Innovationszentrum und NBank geklärt, ob sich das Projekt für eine Förderung aus einem anderen bestehenden Förderprogramm - in das dann gegebenenfalls auch EFRE-Mittel als Kofinanzierungsmittel eingeflossen sind - empfiehlt. Ist dies der Fall, werden die Antragsteller entsprechend beraten und weitervermittelt.
Eine Förderung durch die Stiftung wird demnach erst dann konkret weiterverfolgt, wenn ein Projekt, das sich als beispielhaft und zukunftsweisend darstellt, aufgrund der Art der Antragsteller oder der außergewöhnlichen Kooperationsformen oder der Höhe des Finanzierungsbedarfs oder der Art des Projektinhalts nicht in die bestehende Förderstruktur außerhalb der Stiftung passt. Somit nutzt die Stiftung ihren Entscheidungsspielraum, um Antragstellern und Projekten die Chancen zu geben, die klassische Förderinstrumente alleine nicht bieen können. Dies gilt insbesondere bei ressortübergreifenden Projekten. Über Förderprogramme,
Es ist nicht auszuschließen, dass Projekte in Teilbereichen für ressortspezifische Programme zugeschnitten werden könnten; hierdurch würden jedoch die anspruchsvollen Ziele des Gesamtvorhabens nicht erreicht.
Zu 3: Durch ein erfolgreiches Fördergeschäft und die damit einhergehende positive Wahrnehmung der Stiftung in der Öffentlichkeit, insbesondere in Wirtschaftskreisen, ist mittelfristig eine allgemeine Bereitschaft, diese Institution auch von privater Seite zu unterstützen, zu erwarten.