Protocol of the Session on October 30, 2009

Nach dieser neuen Verfahrensstruktur informiert die LNVG bei Eingang eines Antrages auf Liniengenehmigung die im betroffenen Gebiet bereits tätigen Verkehrsunternehmer, ohne bereits das Anhörverfahren einzuleiten. Weiterhin informiert die LNVG die Verkehrsunternehmer darüber, dass etwaige Konkurrenzanträge nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zu einem von der LNVG gesetzten Stichtag bei ihr eingehen. Konkurrenzanträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die eingehenden Konkurrenzanträge werden allen Konkurrenzunternehmen zur Kenntnis gebracht. Anschließend leitet die LNVG das Anhörverfahren gemäß § 14 PBefG ein. Zugleich setzt die

LNVG einen Bewertungsstichtag fest, bis zu dem die Bewerber ihre ursprünglich eingereichten Anträge in Kenntnis der Konkurrenzanträge modifizieren können. Hierfür setzt die LNVG eine Frist von zwei Wochen. Die Frist wird mit dem Anhörungsschreiben bekannt gegeben. Die modifizierten Angebote werden den Mitbewerbern erst nach der Auswahlentscheidung übersandt. Hierdurch soll ein Versteigerungseffekt vermieden werden. Modifizierte Anträge, welche erst nach dem Bewertungsstichtag eingehen, werden von der LNVG bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt. Die modifizierten Angebote werden nach dem Bewertungsstichtag erneut dem kommunalen Aufgabenträger zugeleitet. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach trifft die LNVG die Auswahlentscheidung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kommunen in Niedersachsen haben eigene Verkehrsgesellschaften bzw. Verkehrsgesellschaften, bei denen sie über die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung verfügen?

2. Wie viele Linienkonzessionen gibt es in den niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten, und wie viele Genehmigungswettbewerbe mit wie vielen Linienkonzessionen sind in den niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2008 und 2009 bisher durchgeführt worden?

3. Ist es nach der Erteilung von Linienkonzessionen an einen Bewerber zu einer nachträglichen Beantragung - also nach dem Bewertungsstichtag - von einem Mitbewerber durch Zusammenlegung von mehreren Linien gekommen, weil dieser Mitbewerber sich dadurch einen Vorteil erhofft hat, und hat die LNVG ihre eigene Auswahlentscheidung damit nachträglich verändert, indem sie dem ursprüngliche Konzessionsinhaber die ihm bereits erteilten Linienkonzessionen durch den nachträglichen Antrag des Mitbewerbers entzogen hat? Wenn ja: Steht ein solches Verfahren im Einklang mit der neuen Verfahrensrichtlinie der LNVG, und führt dies nicht zu einer Verkomplizierung des Verfahrens und zu zusätzlichen rechtlichen Streitigkeiten, und ist beabsichtigt, diese Vorgehensweise künftig auszuschließen?

Die Landesnahverkehrsgesellschaft ist für die Erteilung von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz des Bundes Genehmigungsbehörde. Sie schreibt keine Buslinien aus, sondern kann erst tätig werden, wenn ein Unternehmen beantragt, bestimmte Linien fahren zu wollen.

Das Bundesgesetz enthält keine Regelungen, wie zu verfahren ist, wenn sich mehrere Unternehmen um denselben Linienverkehr bemühen und es zu konkurrierenden Genehmigungsanträgen (landläu

fig aber auch missverständlich als Genehmigungswettbewerb bezeichnet) kommt.

Bei der Festlegung des Verfahrensablauf ist zu berücksichtigen, dass jeder Unternehmer einen grundrechtlich verbürgten Anspruch auf Zugang zum Verkehrsmarkt hat, sobald er die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine gleichzeitige Verwirklichung dieses Anspruchs ist aber ausgeschlossen. Hier wandelt sich der grundrechtliche Anspruch auf Zugang in einen Anspruch auf eine transparente Auswahlentscheidung um, die die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung erfüllen muss.

Unter Beachtung der genannten Grundsätze ist in einem einfachen und zweckmäßigen Verfahren materiell das bessere Verkehrsangebot für die Erteilung der Genehmigung ausschlaggebend.

Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat aufgrund der dreijährigen Erfahrungen und unter Mitwirkung der Unternehmen sowie Aufgabenträger 2008 den Verfahrensablauf geändert. Vom ersten Informationsschreiben bis zum Antragsstichtag ist ein Monat vorgesehen, für die Anhörungsphase zwischen Antrags- und Bewertungsstichtag zwei Monate. Die Entscheidung soll ca. sechs Wochen nach dem Bewertungsstichtag fallen.

Durch das Setzen zweier Stichtage bestehen nunmehr zeitlich feste Vorgaben und für alle gleichermaßen geltende Regeln. Der Ausschluss weiterer Nachbesserungsangebote begrenzt zum einen die zeitliche Dauer des Genehmigungsverfahrens und verhindert einen ruinösen Wettbewerb, indem ein gegenseitiges Überbieten mit immer unrealistischeren Kalkulationen unterbunden wird.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: In Niedersachsen sind ca. 170 Verkehrsunternehmen im Linienverkehr tätig. An 52 von diesen Verkehrsunternehmen sind Landkreise und/oder Kommunen direkt oder indirekt als Eigentümer beteiligt. Nähere Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen liegen nicht vor.

Zu 2: Circa 2 200 Linienverkehrsgenehmigungen bestehen in Niedersachsen. In den Jahren 2008 und 2009 ist es bislang in acht Verfahren zu konkurrenzierenden Anträgen gekommen. Hiervon waren 42 Linien betroffen.

Zu 3: Ein Vorgang, wie er in der Frage beschrieben wird, hat bislang nicht stattgefunden. Dies wider

spräche der derzeitigen Genehmigungspraxis, wie sie eingangs beschrieben wurde.

Die Frage könnte auf den Gegenstand eines laufenden Verwaltungsstreitverfahrens abzielen. Im Widerspruchsverfahren hatte die LNVG ihre ursprüngliche Entscheidung aufgrund von Erwägungen der Recht- und Zweckmäßigkeit abgeändert. Entscheidungsgrundlage war ausschließlich der ursprüngliche Sachverhalt, also die Genehmigungsanträge in der Form des Bewertungsstichtages. Die gleichzeitige Änderung des Antrags noch im Genehmigungsverfahren durch einen Verfahrensbeteiligten blieb bei der Entscheidung außer Betracht. Dies ist in der Widerspruchsentscheidung ausdrücklich erwähnt worden. Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die Entscheidung der LNVG bestätigt. In der gerichtlichen Entscheidung wurde auch ausgeführt, dass die LNVG das Auswahlverfahren rechtlich einwandfrei durchgeführt habe. Ein Verstoß gegen das Fairnessgebot und das Gebot der Chancengleichheit wurde verneint.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 46 der Abg. Karin Stief-Kreihe und Johanne Modder (SPD)

Öffentlichkeit erwartet Antworten der Landesregierung - Falsche Laborwerte im Dioxinskandal?

Bereits am 3. Mai 2007 wurde im Rahmen einer futtermittelrechtlichen Kontrolle eines landwirtschaftlichen Betriebes in Jemgum (Landkreis Leer) durch das LAVES eine Probe Grassilage entnommen. Die Untersuchung ergab eine Überschreitung des Aktionsgrenzwertes für dl-PCB. Weitere Folgeproben im Jahr 2007 wiesen ebenfalls Überschreitungen des zulässigen Summenhöchstgehalts auf.

Am 5. September 2008 erfolgte eine Unterrichtung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, nachdem weitere zwölf verwertbare Ergebnisse von Futtermittelproben vom LAVES vorlagen, in neun Fällen lagen teilweise deutliche Höchstgehaltsüberschreitungen vor.

Um sich schneller ein Bild von dem Ausmaß möglicher Verunreinigungen zu machen, beauftragte der Landkreis Leer zusätzlich das private Institut Fresenius mit der Untersuchung. Schon 2008 hatte Fresenius im Gegensatz zum LAVES keine Grenzwertüberschreitungen im Grasschnitt festgestellt. Antworten auf diese

Ungereimtheiten gab es von der Landesregierung trotz ständiger Nachfragen des Landkreises Leer nicht.

Danach hat der Landkreis Leer in diesem Sommer drei tiefgefrorene Grasproben, die das LAVES als stark belastet eingestuft hatte, vom Institut Fresenius nachuntersuchen lassen. Die Proben wurden als unbedenklich eingestuft.

Erst jetzt reagierte das Landwirtschaftsministerium und erklärte in einer Pressemitteilung vom 14. Oktober 2009: „Jetzt vorliegende Hinweise deuten auf ein mögliches Kontaminationsproblem mit dl-PCB in einem Trocknungsraum des Futtermitteluntersuchungsinstitutes in Stade hin.“ Nachuntersuchungen wurden angeordnet, Ergebnisse liegen bisher nicht vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Seit wann lagen der Landesregierung erstmalig die unterschiedlichen Untersuchungsergebnisse vor, und wie und wann hat die Landesregierung darauf reagiert, und welche neuen Messergebnisse liegen vor?

2. Wann wurde bekannt, dass der Trocknungsraum des Futtermitteluntersuchungsinstituts in Stade mit dl-PCB kontaminiert ist - über welchen Zeitraum erstreckt sich die Kontamination? -, und sind dadurch auch andere Untersuchungsergebnisse von Futtermitteln betroffen?

3. Im August 2008 wurden die betroffenen Flächen gesperrt, es erfolgte ein Weide- und Verfütterungsverbot. In welcher Form und Höhe wird die Landesregierung den betroffenen Landwirten Schadenersatz leisten?

Wie im Vorspann der Anfrage unter Beiziehung der Pressemitteilung meines Hauses bereits angemerkt, handelt es sich bei dem aufzuarbeitenden Sachverhalt ausschließlich um ein Kontaminationsgeschehen bei der Trocknung von Grasproben im Futtermittelinstitut des LAVES in Stade. Die dabei entstandenen Veränderungen der PCB-Gehalte einer begrenzten Anzahl von Proben führten nach den bisherigen Erkenntnissen zu entsprechend höheren Analyseergebnissen nach der abschließenden Vorbereitung und der Messung im Dioxinlabor des Lebensmittelinstitutes Oldenburg des LAVES. Teilweise geäußerte Zweifel an der analytischen Kompetenz des Dioxinlabors des LAVES bzw. an der fachlichen Integrität der Untersuchungseinrichtungen des LAVES insgesamt sind daher nicht berechtigt. Insbesondere besteht kein Anlass, die bei der Untersuchung von Lebensmitteln im Dioxinlabor des LAVES gewonnenen Ergebnisse infrage zu stellen. Gleiches gilt für die Futtermittelproben, deren Vortrocknung nicht in den betreffenden Räumen des Futtermittelinstituts in Stade erfolgte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Jahr 2008 hatte der Landkreis Leer zwei Proben vom Dollart im Institut Fresenius auf ihre Belastung mit Dioxinen und dl-PCB untersuchen lassen. Die gemessenen Gehalte lagen unterhalb des Auslösewertes. Nach Hinweis des Landkreises Leer auf diese Ergebnisse erfolgte ein Vergleich mit Ergebnissen gleichartiger Proben des LAVES. Die Untersuchung der vom LAVES gezogenen Proben vom Dollart wiesen ebenfalls Gehalte unterhalb des Auslösewertes auf, sodass dieser Vergleich gerade keinen konkreten Hinweis auf ein Kontaminationsproblem im LAVES ergab.

Erst Anfang 2009 zeigten durch das Institut Fresenius untersuchte Proben von Flächen aus dem Landkreis Leer Gehalte unterhalb des Auslösewertes. Die vom LAVES untersuchten Proben aus der gleichen Region, aber von nicht identischen Flächen, wiesen Gehalte oberhalb der Höchstwerte auf. Diese Ergebnisse wurden zum Anlass genommen, eine Laborvergleichsuntersuchung zwischen dem Institut Fresenius, dem LAVES und - als Stellvertreter des nationalen Referenzlabors - dem Untersuchungsamt in Münster durchzuführen. Die Vorbereitung dieser Vergleichsuntersuchung erfolgte in einer gemeinsamen Besprechung des LAVES und des Institutes Fresenius einvernehmlich.

Das Ergebnis zeigte die Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse aller drei Institute: sowohl Fresenius als auch das LAVES und das Untersuchungsamt Münster stellten im Rahmen der gültigen Vertrauensbereiche die gleichen Gehalte für Dioxine und dl-PCB in zwei Proben fest. Es konnte demnach festgestellt werden, dass der Extraktionsschritt sowie die Messung im LAVES korrekt durchgeführt werden.

Mit hohem Aufwand wurden alle vor dem Extraktionsschritt liegenden Behandlungen der Frischgrasproben auf eine mögliche Kontamination überprüft. Dazu gehörten das Verpackungsmaterial der Proben, die Schneidewerkzeuge, die Tischoberflächen der Trocknungsräume, die Zerkleinerungswerkzeuge, die Mühle sowie die Aufbewahrungsbehälter. Alle diese Materialien und Gegenstände erwiesen sich als kontaminationsfrei.

Die aufgrund von Höchstgehaltüberschreitungen von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB vor Bekanntwerden des Kontaminationsproblems gesperrten 13 Flächen wurden umgehend erneut beprobt und untersucht.

Bisher liegen drei Untersuchungsergebnisse vor (Stand 23. Oktober 2009, 09:30 Uhr). Die Ergebnisse der Proben lagen unter den Höchstgehalten.

Bei Höchstgehaltsunterschreitungen werden die Sperrverfügungen der betroffenen Betriebe sofort aufgehoben, sodass die Sperrverfügungen dieser drei Flächen bereits aufgehoben werden konnten.

Aktuell laufen täglich weitere Ergebnisse von Frischgras dieser nachuntersuchten Flächen ein.

Zu 2: Ausgehend von den oben dargestellten Geschehen, wurden, nachdem in der eigentlichen Analytik keine Hinweise für die Ursache der unterschiedlichen Ergebnisse gefunden wurden, als weitere Kontaminationsquelle die Raumluft in den Trocknungsräumen in die Überlegungen zur Kontaminationsursache einbezogen und der TÜV mit der Probenahme und Untersuchung der Raumluft beauftragt. Parallel wurde ein Eigenversuch durchgeführt, der Anfang September einen Hinweis auf eine Kontamination der Raumluft ergab.

Aufgrund der Ergebnisse dieser Eigenversuche teilte das LAVES Ende September dem ML mit, dass von einer Kontamination der Raumluft in den Trocknungsräumen des Institutes für Futtermittel in Stade mit dl-PCB ausgegangen werden muss und dass deshalb die seit 2007 erstellten Ergebnisse für Frischgrasproben, die in diesen Räumen getrocknet wurden, möglicherweise nicht zuverlässig seien.

Daraufhin wurden die Trocknungsräume im FI Stade gesperrt. Die zu diesem Zeitpunkt gesperrten Flächen wurden erneut beprobt. Die Fachöffentlichkeit wurde informiert und gebeten, von der Zitierung und wissenschaftlichen Verwendung der bekannt gegebenen Untersuchungsergebnisse abzusehen.

Die ersten Ergebnisse der beim TÜV in Auftrag gegeben Raumluftuntersuchungen liegen seit dem 15. Oktober 2009 vor. Zurzeit wird anhand von Kongenerenvergleichen geprüft, inwieweit die gemessenen Raumluftbelastungen in welcher graduellen Abstufung eine Kontamination bewirkt haben können.

Futtermittelproben, die nicht in den in Rede stehenden Räumen des FI Stade getrocknet wurden, sind nicht betroffen. Gleiches gilt für alle vorliegenden Lebensmittelergebnisse.

Zu 3: Auch in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung bereits wirtschaftliche Einbußen, die Risikobetrieben durch die Flächensperrungen

entstanden waren, ausgeglichen. Hilfe wurde gezahlt für den Aufwand der Flächenpflege (Mähen und Abfahren des Mähgutes) und - soweit erforderlich - auch für Futtermittelersatzbeschaffung.

Selbstverständlich werden insofern auch wirtschaftliche Schäden, die den landwirtschaftlichen Betrieben durch Sperrverfügungen entstanden sind, die auf nicht korrekten Untersuchungsergebnissen des LAVES basieren, materiell ausgeglichen.