Protocol of the Session on October 30, 2009

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung ist für die Beibehaltung der Abschaltung des Kern

kraftwerks Krümmel nicht zuständig. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Für die Niedersächsische Landesregierung hat die friedliche Nutzung der Kernenergie einen hohen Stellenwert. Aus diesen Gründen misst sie auch Ereignissen wie im Kernkraftwerk Krümmel eine entsprechend hohe Bedeutung bei. Zwar kann und will sie sich nicht zu den Vorgängen in Krümmel im Einzelnen äußern, zumal ihr hierzu dazu notwendige Informationen nicht vorliegen. Sie hält es allerdings im Interesse der Sicherheit und des Vertrauens der Bevölkerung für geboten, kritische Punkte in der Öffentlichkeit anzusprechen.

In diesem Sinne hat sich der Niedersächsische Minister für Umwelt und Klimaschutz zu den Vorgängen in Krümmel auch in der Öffentlichkeit geäußert. Er hat sich dabei auf die durch Veröffentlichungen der Betreiber und der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht in der Presse und dem Internet allgemein bekannten Sachverhalte sowie auf die Informationen bezogen, die das schleswigholsteinische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren dem Niedersächsischen Landtag mit Schreiben vom 5. August 2009 zur Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz übermittelt hat. Diese sind dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz nachrichtlich zugeleitet worden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Internetseiten der Betreiber6, des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren7 sowie auf das vorgenannte Schreiben verwiesen.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung kommentiert keine TV-Auftritte von Mitgliedern der Bundesregierung.

6 z.B. „Aktuelles zum Kernkraftwerk Krümmel“ http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/225583xberx/225613dasx u/225933bergb/226503kerng/226173kraft/1603049vene/16034 42kernk/1603485kkkxn/1678945aktue/index.jsp 7 z.B. „Sozialministerium informiert zu den Kernkraftwerken … Krümmel“: http://www.schleswigholstein.de/MSGF/DE/Startseite/Portalhauptartikel__1a.html

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 41 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Wie entwickelt sich die Kurzarbeit in Niedersachsen?

Der Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland steht nach Einschätzung von Volkswirten deutscher Großbanken auf der Kippe. Bereits in den kommenden Monaten sei mit einem kräftigen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Das geht aus einer dpa-Umfrage von Ende September 2009 unter Volkswirten von Großbanken hervor. Demnach könnte bis zum Jahresende 2009 die Zahl der Erwerbslosen auf bis zu 3,7 Millionen steigen. Einer Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge wollen viele Firmen zudem die Kurzarbeit zurückfahren. Das könnte gleichzeitig Entlassungen bedeuten.

Erste „Schleifspuren“ habe die Krise bereits im September dieses Jahres hinterlassen, betonen die Bankenvolkswirte in der dpa-Umfrage. So sei die Zahl der Arbeitsuchenden im September nur um rund 80 000 auf knapp 3,9 Millionen Frauen und Männer gesunken. Im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre war die Arbeitslosigkeit im September um knapp 140 000 Personen zurückgegangen. Damit fiel der sogenannte Herbstaufschwung in diesem Jahr deutlich schwächer als in 2008, 2007 und 2006 aus.

Der Volkswirt der genossenschaftlichen DZBank, Philipp Jäger, und andere Experten wiesen darauf hin, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt verschärfen werde. Besonders dramatisch werde es im kommenden Jahr. Schon im Februar könnte die 4-Millionen-Grenze bei der Arbeitslosigkeit überschritten werden, erklärt Allianz-Volkswirt Rolf Schneider. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wollen mehrere Konzerne und Familienunternehmen die Kurzarbeit schon bis zum Jahresende 2009 zurückfahren. 38 % dieser befragten Unternehmen gaben an, die Zahl ihrer Kurzarbeiter im vierten Quartal 2009 zu verringern. Mehr als die Hälfte gab indessen an, den jetzigen Umfang der Kurzarbeit in diesem Jahr beibehalten zu wollen.

Nach Experteneinschätzung sollen sich bundesweit derzeit 1,5 Millionen Frauen und Männer in Kurzarbeit befinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Frauen und Männer befanden sich in Niedersachsen Ende September 2009 in Kurzarbeit?

2. Welche Branchen nutzten das Mittel Kurzarbeit Ende September 2009 am stärksten (An- gaben bitte jeweils in Personen)?

3. Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente nutzt die Landesregierung, um bei Auslaufen der Kurzarbeit den von Entlassung bedrohten Frauen und Männern öffentlich geförderte Beschäftigung anzubieten?

Der niedersächsische Arbeitsmarkt zeigt sich bisher sehr robust. Im Oktober ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahresmonat nur um 12 400 bzw. 4,4 % auf 291 160 Personen gestiegen. Die Arbeitslosenquote stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat nur geringfügig von 7,0 % auf 7,3 %. Im Vergleich zu anderen westdeutschen Bundesländern steht Niedersachsen damit überdurchschnittlich gut da.

Angesichts eines Umsatzrückgangs im verarbeitenden Gewerbe um rund ein Viertel gegenüber dem Vorjahr ist die Zunahme der Arbeitslosigkeit bemerkenswert gering und vor allem auf die starke Inanspruchnahme der Kurzarbeit zurückzuführen.

Inzwischen hellen sich die Prognosen für das nächste Jahr insgesamt wieder leicht auf. So geht das Herbstgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute für dieses Jahr „nur“ noch von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von rund 5 % aus, für das nächste Jahr wird ein Wachstum von rund 1,2 % erwartet. Dies ist deutlich mehr als noch im Sommer 2009 prognostiziert. Entsprechend haben sich auch die Prognosen für den Arbeitsmarkt leicht aufgehellt. So geht das zitierte Herbstgutachten von einem deutlichen Anstieg der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 3,47 Millionen auf 4,075 Millionen aus. Dies entspräche einer Arbeitslosenquote von 9,4 %. Diese Prognose entspricht der Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das von einer Zunahme der Arbeitslosigkeit auf 4,1 Millionen ausgeht.

Zu 1: Zahlen über die tatsächlich von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe und Mitarbeiter liegen erst mit einer Wartezeit von zwei Monaten zum Quartalsende vor. Die Zahlen für das dritte Quartal 2009 werden voraussichtlich erst Ende November 2009 von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Im Juni 2009 waren 4 588 Betrieben mit 98 047 Beschäftigten in Niedersachsen von der konjunkturell bedingten Kurzarbeit (wirtschaftlich bedingte Kurzarbeit nach § 170 SGB III) betroffen. Damit betrug der Anteil der tatsächlich kurzarbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Juni 4,1 %.

Zu 2: Entsprechende Zahlen liegen erst für Juni 2009 vor (vgl. Antwort zu Frage 1).

Im Juni 2009 nutzen die folgenden drei Wirtschaftszweige - bezogen auf die Anzahl der betroffen Beschäftigten - die wirtschaftsbedingte Kurzarbeit nach § 170 SGB III am stärksten:

- Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen: 15 879 Beschäftigte in 64 Betrieben,

- Maschinenbau: 11 081 Beschäftigte in 292 Betrieben,

- Herstellung von Gummi- u. Kunststoffwaren: 8 146 Beschäftigte in 127 Betrieben.

Zu 3: Ziel der Kurzarbeit ist es, den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer und den Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Insofern folgt auf das Auslaufen von Kurzarbeit überwiegend wieder volle Beschäftigung.

Soweit es dennoch zu Entlassungen kommt, stehen den Betroffenen das gesamte Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit für eine möglichst schnelle Vermittlung sowie auch sämtliche Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zur Verfügung. Darunter befinden sich auch verschiedene Möglichkeiten zur Förderung öffentlicher Beschäftigung. Allerdings sind Maßnahmen des Marktersatzes und der Förderung öffentlicher Beschäftigung sowohl nach der Logik des Sozialgesetzbuches III als auch nach Auffassung der Landesregierung Ultima Ratio und insbesondere für Personen, die unmittelbar aus Beschäftigung kommen, nicht das Mittel der Wahl. Für diesen Personenkreis setzen sowohl die Arbeitsagenturen als auch das Land auf Vermittlung, Vermittlung unterstützende Maßnahmen und Qualifizierung. Gemäß dem Motto „Erster Arbeitsmarkt zuerst“ stehen für diesen Zweck auch die verschiedenen Qualifizierungsangebote der niedersächsischen Arbeitsförderung bereit.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 42 des Abg. Frank Mindermann (CDU)

Zusammenarbeit mit Bremen bei wichtigen Verkehrsprojekten (BAB 281)

Auf der Bundesstraße 6 (Kattenturmer Heer- straße), die eine bedeutende Verkehrsverbindung zwischen Niedersachen und Bremen dar

stellt, herrscht derzeit ein Nachtfahrverbot für Lkw ab 7,0 t.

Nun hat Bremen angekündigt, zusätzlich ein Tagfahrverbot für diese Lkw auf der B 6 einzurichten. Dieses Vorhaben wird insbesondere von den betroffenen Kommunen und Wirtschaftsunternehmen in Niedersachsen als sehr kritisch angesehen.

Bei der erforderlichen Alternativroute fallen pro Fahrzeug 7 bis 10 km zusätzlicher Wegstrecke an. Pro Tag fielen damit nach ersten Berechnungen von betroffenen Unternehmern ca. 40 000 Lkw-Kilometer zusätzlich an. Die Emissionen und sonstigen Umweltbelastungen würden erheblich ansteigen.

Weiterhin steht infrage, ob die Alternativroute über die BAB 1 angesichts der vielen Staus und der geplanten Baumaßnahmen (z. B. zweiter Teil der Sanierung Weserbrücke) überhaupt tauglich ist. Zudem werden die betroffenen Unternehmen zusätzlich mit Mautgebühren belastet.

Eine kürzere und bessere Alternativroute würde sich über die geplante BAB 281 bieten, die aber nur in einem kurzen Teilstück vollendet ist und daher nicht zur Verfügung steht.

Die Sperrung wird nicht zu einer Reduzierung des Lkw-Verkehrs an sich, sondern nur zu einer Verlagerung auf andere Strecken führen. Mit verstärkten Staus gerade in Stoßzeiten ist zu rechnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der BAB 281 mit der Anbindung an die BAB 1 in Stuhr-Brinkum?

2. Wurde die Landesregierung über die geplante Lkw-Sperrung der B 6 informiert und an den Planungen beteiligt? Falls ja, wann war dies der Fall?

3. Wie soll die zukünftige Zusammenarbeit der Landesregierung mit Bremen in Bezug auf wichtige Verkehrsprojekte funktionieren, also ganz konkret mit Blick auf BAB 281 und B 212 neu?

Die BAB 281 stellt künftig die nordwestliche Eckverbindung zwischen den vorhandenen Bundesautobahnen A 27 und A 1 dar. Es handelt sich um eine Bundesfernstraßenmaßnahme in der Freien Hansestadt Bremen, die im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf eingestuft ist. Das Autobahnneubauprojekt ist aus finanziellen und verkehrsplanerischen Gründen in Teilabschnitte aufgeteilt worden, die sich in unterschiedlichen Planungs- und Realisierungsstufen befinden.

Als Anschlussstrecken zur A 281 enthält der Bedarfsplan die Verlegung der B 212 und die Verle

gung der B 6 als länderübergreifende Neubauprojekte in unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen.

Die Verlegung der B 212 zwischen Harmenhausen und der A 281 ist im Bedarfsplan im „Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ ausgewiesen.

Die Verlegung der B 6 von der Anschlussstelle (AS) Kattenturm der A 281 bis zur A 1 bei Brinkum (auch als fünfter Abschnitt der A 281 bezeichnet) ist auf Bremer Gebiet in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und im niedersächsischen Abschnitt in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ eingestuft. Mit der Realisierung der B 6 neu wird die parallel verlaufende B 6 alt (Katten- turmer Heerstraße, Bremer Straße) vom Verkehr entlastet.