Protocol of the Session on October 30, 2009

Zur Position der Landesregierung zum Ausbau der Elbe wird auf die LT-Drs. 16/1026 vom 13. März 2009 verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Folgende Buhneninstandsetzungsmaßnahmen der Schadensklassen 3 und 4 wurden im Jahr 2008 zwischen NLWKN und dem WSA Lauenburg auf der Grundlage einer detaillierten Beschreibung der Schadensbilder und der erforderlichen Maßnahmen abgestimmt:

Instandsetzung von 15 Buhnen im Elbabschnitt Bitter

Instandsetzung von 14 Buhnen im Elbabschnitt Kaarßen

Instandsetzung von 9 Buhnen im Elbabschnitt Viehle

Im Jahre 2009 wurden zunächst keine neuen Unterhaltungsmaßnahmen abgestimmt, da die Maßnahmen aus 2008 noch nicht abgeschlossen waren. Bei einer Bereisung im September 2009 wurde dann das Einvernehmen für die Instandsetzung von drei weiteren Buhnen im Elbabschnitt oberhalb von Bitter erteilt.

Bei den oben aufgeführten Instandsetzungsmaßnahmen handelt es sich aus Sicht des Landes um Unterhaltungsmaßnahmen.

Mit dem WSA Magdeburg haben im Jahr 2008/2009 keine Gespräche zum Einvernehmen stattgefunden.

Zu 2: Aus Landessicht besteht höchstes Interesse daran, dass die niedersächsischen See- und Binnenhäfen ihre Potenziale wirksam ausschöpfen. Dabei ist die Binnenschifffahrt ein wesentlicher Bestandteil eines integrierten Verkehrssystems. Ein wettbewerbsfähiger Wasserstraßentransport setzt eine intakte und leistungsfähige Infrastruktur voraus. Die Unterhaltung und Optimierung des Wasserstraßennetzes und insbesondere der Aus

bau von Engpässen sind daher unbestritten eine verkehrspolitisch vordringliche Aufgabe.

Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist es aus Sicht der Landesregierung unverzichtbar, die Elbe aufgrund des wachsenden Transportbedarfes auch in Zukunft für Gütertransporte zu nutzen. Dieses schließt auch eine ganzjährige Befahrbarkeit mit ein. Die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen müssen daher auf das Ziel ausgerichtet sein, wirtschaftliche Transporte per Binnenschiff weiterhin zu erhalten und dabei die ökologischen Anforderungen nicht zu vernachlässigen.

Sollte die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Ausbaumaßnahmen planen, wären nach Bundeswasserstraßengesetz Planfeststellungsverfahren durchzuführen und das Einvernehmen mit den Ländern im Hinblick auf die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft herzustellen. Die Niedersächsische Landesregierung würde im Rahmen der Einvernehmenserteilung prüfen, ob das Verschlechterungsverbot nach EG-WRRL beachtet wurde.

Zu 3: Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg mit Erlass vom 20. Oktober 2009 mitgeteilt, dass Rückschnittmaßnahmen durchgeführt werden können. Für die kommende Schnittsaison und darüber hinaus legen die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg derzeit konkrete Rückschnittflächen in enger Abstimmung mit der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue fest. Die Landkreise als untere Wasserbehörden haben dann das Erforderliche zu veranlassen, damit die geplanten Maßnahmen durch die jeweils Unterhaltungspflichtigen umgesetzt werden.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 39 der Abg. Dr. Manfred Sohn und Kurt Herzog (LINKE)

Sollen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer über dem Gorlebener Salzstock enteignet werden?

Der niedersächsische Umweltminister HansHeinrich Sander wird in Bezug auf eine weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben-Rambow in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 14. Oktober 2009 mit den Worten zitiert: „Man braucht jetzt wohl zwei Jahre, um Personal und Maschinen bereitzustellen, dann noch

drei bis vier Jahre für die restliche Erkundung - alles in allem bis 2019.“

Diese Aussage widerspricht den Darstellungen des Vertreters des Bundesamtes für Strahlenschutz und der des Vertreters des niedersächsischen Umweltministeriums während der Umweltausschusssitzung am 31. August 2009.

Der dort genannte Zeitraum wurde mit 15 Jahren angegeben, d. h. bis etwa 2025. Die Nutzung der Salzrechte der Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer über dem Salzstock ist in Verträgen bis 2015 befristet. Sie endet also deutlich vor den angegebenen Fristen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welcher genaue Zeitpunkt mit welchen Einzelschritten ist zu erwarten bei einer Wiederaufnahme der Erkundung in Gorleben?

2. Was genau ist aus Sicht der Landesregierung im Einzelnen noch zu erkunden (wie viele und welche Erkundungsbereiche, auch in Ab- hängigkeit von erhöhten Atommüllmengen durch verlängerte Laufzeiten)?

3. Wird es aus Sicht der Landesregierung möglich sein, an die benötigten Grundstücke von Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern, die ihre Verträge nicht über das Jahr 2015 hinaus verlängern wollen bzw. keine neuen Verträge abschließen wollen, ohne Enteignungsverfahren heranzukommen, und, wenn ja, wie und auf welcher rechtlichen Basis könnten Enteignungen erfolgen?

In der Vorbemerkung wird behauptet, dass ein Zitat von Umweltminister Sander in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 14. Oktober 2009 im Widerspruch zu Darstellungen der Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) während der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages (AfUuK) am 31. August 2009 stehe. Diese Behauptung ist unzutreffend.

In der Sitzung des AfUuK am 31. August 2009 hatte der Vertreter des MU auf Fragen nach dem aus Sicht der Landesregierung noch erforderlichen Zeitbedarf der Erkundung in Gorleben ausgeführt, dass er von einem Zeitbedarf von fünf bis sieben Jahren für die noch fehlenden Erkundungsbereiche im nordöstlichen Flügel des Salzstockes Gorleben ausgehe. Diese Aussage steht im Einklang mit der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Energieversorgung in Niedersachsen“ (LT-Drs. 16/1425; hier: Frage Nr. 19) , in der die Landesregierung ausgeführt hatte:

„Einen Beginn im Jahr 2010 (vertragsgemäßes Ende des Moratori

ums) vorausgesetzt, würden weitere fünf bis sieben Jahre für die restliche Erkundung, weitere drei bis fünf Jahre für die Erstellung eines Sicherheitsberichtes (die Eignung des Standortes vorausgesetzt), ca. fünf Jahre für das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren und sechs bis acht Jahre für die Errichtung des Endlagers anzusetzen sein.“

Dementsprechend hat sich Umweltminister Sander im o. g. Zeitungsinterview vom 14. Oktober 2009 zum Zeitbedarf der bergmännischen Erkundung mit Personal und Maschinen geäußert.

Auch der Vertreter des BfS hat in der o. g. Sitzung des AfUuK dieser Einschätzung nicht widersprochen. Vielmehr stimmten die Vertreter von BfS und MU in der Sitzung darin überein, dass der vom BfS genannte Zeitraum von bis zu 15 Jahren nicht nur die rein bergtechnische Erkundung und deren Vorbereitung umfasst, sondern darüber hinaus den Zeitraum, der für die abschließende Auswertung der Erkundungsergebnisse, die Erarbeitung einer umfassenden, vollständigen Sicherheitsanalyse sowie deren Überprüfung und Vorlage bei der Planfeststellungsbehörde voraussichtlich benötigt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Verlängerung der Zulassung des erstmals im Jahr 1982 vorgelegten bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes für die Erkundung des Salzstockes Gorleben ist ebenso wie die Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplanes für den sogenannten Offenhaltungsbetrieb bis zum 30. September 2010 befristet. Spätestens sechs Monate vor Fristablauf sind dem zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Folgebetriebspläne vorzulegen, die Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung und den zeitlichen Ablauf enthalten müssen.

Die Ausgestaltung der konkreten Erkundungsplanung und die Festlegung von Einzelschritten ist Sache des im Auftrag des Bundes tätigen BfS. Die Landesregierung geht davon aus, dass die bergtechnischen Arbeiten zur Fortsetzung der Erkundung nach Zulassung der o. g. Folgebetriebspläne unverzüglich, spätestens im Oktober 2010, fortgesetzt werden können. Typische Arbeiten im Falle einer Wiederaufnahme der bergmännischen Erkundung wären die Auffahrung von Strecken und

Bohrörtern in den noch unverritzten Erkundungsbereichen, das Niederbringen zahlreicher Erkundungsbohrungen sowie eine umfassende Vermessung und geowissenschaftliche Dokumentation der gewonnenen Befunde.

Zu 2: Der Kenntnisstand der Landesregierung zum möglichen Umfang einer weiteren Erkundung basiert auf der vom Bergamt Celle am 29. September 2000 befristet bis zum 30. September 2010 zugelassenen Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben und dem zugehörigen Antrag der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) vom 28. Juli 2000. Danach soll zunächst der nordöstliche Teil des Salzstockes Gorleben (Erkundungsbereiche 1, 3, 5, 7 und 9) erkundet werden. Wenn es nach dem Ergebnis der Erkundung im nordöstlichen Teil notwendig sein sollte, müsste auch der Südwesten des Salzstockes (Erkundungsbereiche 2, 4, 6 und 8) untersucht werden.

Zu 3: Der AfUuK wurde in der Sitzung am 31. August 2009 von den Vertretern des BfS und des MU ausführlich zur Frage der Salzrechte und zu möglichen Enteignungen unterrichtet. Hierbei wurde ausgeführt, dass es vorliegend nicht um Grundstücke, sondern um grundstücksgleiche Rechte (so- genannte Salzabbaugerechtigkeiten) geht. Für Verhandlungen mit den Rechtsinhabern (Eigentü- mer der über dem Salzstock liegenden Grundstü- cke) über potenzielle Vertragsverlängerungen ist allein das BfS zuständig. Die Landesregierung hat auf Beginn, Ablauf und Ergebnis solcher Verhandlungen keinen Einfluss.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 40 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Wird sich Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander wie vor der Bundestagswahl im September 2009 für die Beibehaltung der Abschaltung des AKW Krümmel aussprechen?

Der niedersächsische Umweltminister HansHeinrich Sander wurde am 17. Juli 2009 von der Nachrichtenagentur ddp wie folgt zitiert: „Im Augenblick ist Vattenfall kein zuverlässiger Betreiber. Mehrfach wurde nachlässig und fahrlässig gehandelt. Wenn es ein Junge wäre, müsste er eins hinter die Ohren kriegen.“

Die Nachrichtenagentur AP schrieb am 8 September 2009: „Der niedersächsische

Umweltminister Sander rechnet mit der endgültigen Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel. ‚Ich glaube nicht, dass Krümmel wieder ans Netz geht’, sagte Sander am Montag in Hannover. ‚Bei Krümmel hat man alles falsch gemacht vonseiten des Betreibers Vattenfall, was nur falsch zu machen ging’.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sich die Landesregierung gemäß der Einschätzung des niedersächsischen Umweltministers wegen der mangelnden Zuverlässigkeit des Betreibers dafür einsetzen, dass das AKW Krümmel abgeschaltet bleibt und, wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

2. Was genau meint der niedersächsische Umweltminister mit der Aussage: „Bei Krümmel hat man alles falsch gemacht vonseiten des Betreibers Vattenfall, was nur falsch zu machen ging“, und wie begründet der niedersächsische Umweltminister seine Ansicht, dass das AKW Krümmel nicht wieder ans Netz geht?

3. Teilt die Niedersächsische Landesregierung die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, getroffen während des TV-Wahlkampfdialogs mit Frank-Walter Steinmeier, dass „Krümmel wohl abgeschaltet bleiben muss“?

Das Kernkraftwerk Krümmel liegt in SchleswigHolstein. Damit ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Zukünftig soll diese Aufgabe von dem schleswigholsteinischen Justizministerium wahrgenommen werden. Diese Behörde nimmt alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen der staatlichen Aufsicht im Auftrage des Bundesumweltministeriums wahr. Und nur diese beiden zuständigen Behörden verfügen über alle notwendigen Informationen zur Beurteilung des Sicherheitsstandes dieser Anlage. Diese beiden Behörden sind es auch, die über die Fragen der hinreichenden Zuverlässigkeit der Anlage und des Betreibers und über daraus zu ziehende Konsequenzen zu entscheiden haben. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz übt die Atomaufsicht in Niedersachsen aus, für die in der Anfrage angesprochenen Fragestellungen zum Kernkraftwerk Krümmel in Schleswig-Holstein, wie der Zuverlässigkeit des Betreibers und der Beibehaltung der Abschaltung von Krümmel, ist es nicht zuständig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: