1. In welchem Umfang trifft die im Beschluss zitierte Kritik am Bologna-Prozess nach Ansicht der Landesregierung auf Niedersachsen zu?
2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um den KMK-Beschluss in welcher Zeitspanne umzusetzen?
3. Wie bewertet die Landesregierung ihre eigenen Einflussmöglichkeiten auf die einzelnen, im KMK-Beschluss referierten Kritikpunkte?
Der Beschluss der 327. Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15. Oktober 2009 zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses ist ein direktes Er
gebnis der von mir im August dieses Jahres angestoßenen Bologna-Initiative. Bereits zu Beginn dieser Initiative habe ich das herausragende Engagement der niedersächsischen Hochschulen in den ersten zehn Jahren des Bologna-Prozesses betont und für ein ganzheitliches Vorgehen bei der Bewältigung anstehender Herausforderungen geworben. Für die Landesregierung ist es daher von entscheidender Bedeutung, die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses mit allen beteiligten Akteuren im Land und überregional gemeinsam anzugehen.
Zu 1: Die im Beschluss der KMK vom 15. Oktober 2009 benannten organisatorischen Schwachstellen sind nicht auf die Situation einer einzelnen Hochschule oder eines Bundeslandes bezogen, sondern eine Zusammenstellung in Deutschland insgesamt erkannter Problemlagen; mittlerweile liegen in den Ländern hinreichend genaue und belastbare Informationen für eine Zwischenbilanz des Bologna-Prozesses vor. Diesbezüglich ist auf die in Fachkreisen bekannten Studien und Auswertungen der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) , des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) , des Internationalen Centrums für Hochschulforschung (INCHER), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Statistischen Bundesamtes sowie auf direkte Informationen der Hochschulen zu verweisen.
Unabhängig von der Frage, ob die geäußerte Kritik in allen Punkten und an jeder Hochschule in Niedersachsen zutreffend ist, sieht sich das Land aufgrund der frühzeitigen Umstellung der Studiengänge und der weitreichenden Erfahrung mit dem Bologna-Prozess in der Lage und in der Verantwortung, dem Änderungsbedarf umfassend zu begegnen. Entsprechende Schritte sind bereits eingeleitet (vgl. die Antwort zu 2 und 3).
Zu 2 und 3: Die KMK hat durch ihren Beschluss ein länder- und parteienübergreifendes Signal zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses gegeben. Die auf dieser Grundlage eingeleiteten Maßnahmen bewegen sich auf zwei Ebenen: Der Hochschulausschuss der KMK hat in seiner 345. Sitzung eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz Niedersachsens eingesetzt, um den Änderungsbedarf bezüglich der ländergemeinsamen Strukturvorgaben für Bachelor- und Master-Studiengänge zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Ferner konstituiert sich derzeit eine gemein
same Arbeitsgruppe von Landeshochschulkonferenz und Ministerium unter Einbeziehung externer Experten, die die landesspezifischen Änderungsbedarfe formulieren und einen Arbeitsplan erstellen wird.
Den Hochschulen kommt bei der Gestaltung und Umsetzung der anstehenden Aufgaben die zentrale Rolle zu. Viele Aspekte lassen sich dabei in die im Aufbau befindlichen umfangreichen Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen integrieren, um die Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Die Landesregierung wird die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses und seine optimale Gestaltung auch zukünftig konstruktiv begleiten und von politischer Seite entsprechende Initiativen ergreifen, wo dies nötig und sinnvoll ist.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 37 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)
Warum werden der Stadt Dannenberg für die Unterbringung von Castoreinsatzkräften trotz vorhandener Alternativen wichtige Flächen im Gewerbegebiet entschädigungslos entzogen?
In Dannenberg hat das niedersächsische Sozialministerium im Gewerbegebiet nahe des Bahnhofs die Umnutzung einer Lagerhalle in eine Castoreinsatzzentrale beantragt. Gleichzeitig soll die Nutzungsdauer des Areals, die nach acht Jahren 2010 enden sollte, bis 2018 verlängert werden.
Damit werden der Stadt Dannenberg dann für insgesamt 16 Jahre entschädigungslos wichtige erschlossene Flächen im Gewerbegebiet entzogen.
In der Verwaltungsrechtssache zwischen der Stadt Dannenberg und dem Sozialministerium muss auch als zentraler Punkt geklärt werden, ob es alternativ nutzbare Flächen und Anlagen gibt, die einen weiteren Zugriff auf die für neue Ansiedlungen bzw. Erweiterungen von Betrieben dringend benötigten Flächen im Gewerbegebiet überflüssig machen würden.
Auf der Stadtratssitzung am 29. September 2009 teilte die stellvertretende Stadtdirektorin Petra Steckelberg auf eine diesbezügliche Anfrage mit, dass solche Alternativen bestünden, da das Land Niedersachsen im Bereich des Stadtgebiets Dannenberg inzwischen einen neuen Vertrag mit dem derzeitigen Besitzer der ehemaligen Kaserne Neu Tramm, Herrn Müller
Hauschildt, abgeschlossen habe, in dem eine ganzjährige Nutzungsmöglichkeit der Liegenschaft vorgesehen sei.
Wegen der Ortsnähe entfiele damit die Notwendigkeit der Nutzung der Flächen im Gewerbegebiet Dannenberg.
1. Entspricht die Darstellung der stellvertretenden Stadtdirektorin den Tatsachen, dass im Bereich der Stadt Dannenberg, nämlich in Neu Tramm, ganzjährig vertraglich gesicherte Flächen und Liegenschaften für die Castoreinsätze zur Verfügung stehen?
2. Wenn ja, warum nutzt die Landesregierung nicht die Liegenschaft in Neu Tramm zu den Zwecken, die im Gewerbegebiet Dannenberg vorgesehen sind?
3. Warum anerkennt die Landesregierung gerade in Zeiten knapper Kassen nicht die Notwendigkeit für die Stadt Dannenberg, erschlossene Flächen im Gewerbegebiet vorhalten zu können?
Das Staatliche Baumanagement hat am 29. April 2008 für die Umnutzung einer Lagerhalle im Gewerbegebiet nahe des Bahnhofs Dannenberg in eine Castoreinsatzzentrale im Auftrag der Polizei einen Zustimmungsantrag nach § 82 der Niedersächsischen Bauordnung beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gestellt. Die Nutzungsdauer des Gebäudes sollte gleichzeitig bis zum Jahr 2018 gelten. Das Sozialministerium hat die Zustimmung für das Vorhaben erteilt.
Die Lagerhalle liegt im Bebauungsplan „Breeser Weg“ der Stadt Dannenberg. Als Nutzung ist in dem Baugebiet ein Gewerbegebiet festgesetzt. Das Grundstück mit seiner Bebauung befindet sich in Privatbesitz.
Die Stadt Dannenberg hat gegen die Zustimmung des Sozialministeriums Klage erhoben, da sie ihre gemeindliche Planungshoheit als verletzt ansieht.
In der Verwaltungsrechtssache zwischen der Stadt Dannenberg und dem Sozialministerium hat die Stadt in der mündlichen Verhandlung am 15. September 2009 vorgetragen, dass als zentraler Punkt geklärt werden müsse, ob es für das Land alternativ nutzbare Flächen und Anlagen gibt, die einen weiteren Zugriff auf die für neue Ansiedlungen bzw. Erweiterungen von Betrieben dringend benötigten Flächen im Gewerbegebiet überflüssig machen würden. Die Verhandlung wurde daraufhin vertagt, um der Polizei Gelegenheit zu geben, diese Frage schriftlich zu beantworten. Die gewährte Frist ist noch nicht abgelaufen.
Zu den anlässlich der Castortransporte genutzten Liegenschaften sowie den entsprechenden polizeilichen Anforderungen wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen (LT-Drs. 16/1113 und 16/1161) verwiesen.
Zu 1: Ja. Der bisherige Mietvertrag für die Liegenschaft in Neu Tramm sah lediglich eine zeitlich begrenzte Nutzung im Zusammenhang mit den Castortransporten vor. Eine nunmehr erfolgte Vertragsänderung erlaubt es dem Land, die Liegenschaft ganzjährig zu nutzen.
Zu 2: Zur Unterbringung der Einsatzkräfte sowie für die Einsatzlogistik sind während der Castortransporte weiterhin die Liegenschaften in Neu Tramm und in Dannenberg zwingend erforderlich. Die durchgehende Nutzbarkeit der Liegenschaft Neu Tramm reicht nicht aus, um die taktischen und logistischen Bedarfe der Polizei im Zusammenhang mit den Castoreinsätzen zu erfüllen.
Die Möglichkeit, die Liegenschaft nunmehr ganzjährig zu betreuen, ist im Wesentlichen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart worden. Dies reduziert die Aufwendungen zur Wiedernutzbarmachung der Liegenschaft erheblich. So durfte in der Vergangenheit ausschließlich während der Einsatzphase der Castortransporte Mobiliar in einen großen Teil der Räumlichkeiten gebracht werden. Nunmehr bleibt die Einrichtung ganzjährig dort, die Transportaufwände für das Mobiliar entfallen. Darüber hinaus ist nun die Wartung der technischen Anlagen ganzjährig möglich, was den Reparaturaufwand mindert.
Zu 3: Die Landesregierung anerkennt sehr wohl die Notwendigkeit für die Stadt Dannenberg, erschlossene Flächen im Gewerbegebiet vorhalten zu können. Allein der Verzicht auf die hier in Rede stehende Fläche würde jedoch nicht die der Stadt Dannenberg zur Verfügung stehenden Flächen erweitern, da sich das Grundstück in Privatbesitz befindet.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 38 der Abg. Kreszentia Flauger und Kurt Herzog (LINKE)
Der Niedersächsische Landtag hat Ende 2007 einen Beschluss gefasst, die Elbe als naturnahen Fluss zu erhalten. Der niedersächsische Umweltminister Sander schrieb im Juli 2008 einen Brief an Bundesverkehrsminister Tiefensee, um auszuloten, welche Ziele der Bund mit der Wasserstraße Elbe verfolge und wie das mit dem Beschluss des Landtags zu koordinieren sei. In dem Antwortschreiben wird kein Ausbau des Schiffshebewerks in Scharnebeck und damit eine stärkere Nutzung des ElbeSeiten-Kanals in Aussicht gestellt, aber stattdessen die Notwendigkeit hervorgehoben, auf der Elbe selbst in Zukunft mehr Güter zu transportieren.
1. Welche Maßnahmen werden und wurden seit 2008 im Einzelnen an der mittleren Elbe zwischen Schnackenburg und Geesthacht vorgenommen oder sind geplant, und wie schätzt die Landesregierung diese Maßnahmen jeweils ein: als Unterhaltung oder Ausbau?
2. Strebt auch die Landesregierung das Ziel an, die Elbe ganzjährig schiffbar zu machen, was hieße das genau, wie wäre das umzusetzen und wie mit den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem Landtagsbeschluss vom Dezember 2007 in Einklang zu bringen?
3. Welche Rückschnittmaßnahmen sind für das kommende Winterhalbjahr im Bereich des niedersächsischen Teils des Biosphärenreservats Elbtalaue geplant?
Bei der Elbe handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Die Planung und Durchführung von Flussbau- oder Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe in Niedersachsen liegt in der Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtverwaltung des Bundes. Bei Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen ist das Land Niedersachsen jedoch über § 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, wonach der Bund das Einvernehmen mit den Ländern zu wahren hat, einzubinden. Das grundsätzliche Einvernehmen des Landes Niedersachsen zur Buhnensanierung im Amtsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) Lauenburg wurde mit Schreiben der Bezirksregierung Lüneburg vom 2. August 1996 erteilt. Mit Datum vom 11. Juli 2005 hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit dem WSA Lauenburg in einer Vereinbarung die konkre
te Vorgehensweise bei der Einvernehmenserklärung festgelegt. Gemäß den Vorgaben aus der Vereinbarung sind die Maßnahmen bei den Schadensklassen 3 (Schäden, die absehbar die Sicher- heit des Bauwerks beeinträchtigen und kurzfristige Instandsetzung erfordern) und 4 (schwere Schä- den, die eine erkennbare oder vermutete Gefahr für die Sicherheit des Bauwerks darstellen) gesondert abzustimmen. Das Einvernehmen für die Regelunterhaltung wurde generell erteilt.
Zur Position der Landesregierung zum Ausbau der Elbe wird auf die LT-Drs. 16/1026 vom 13. März 2009 verwiesen.