Protocol of the Session on October 30, 2009

Ergänzend dazu plant NRW die Durchführung einer epidemiologischen Studie zusammen mit der Universität Bonn auf der Grundlage bundesweit abgestimmter Fragebögen.

Zu 3: Es wird vermutet, dass es sich um eine allergische Reaktion handelt, deren Ursache noch zu ermitteln ist. Es gibt bisher keine Hinweise für eine Gefährdung des Menschen.

Nach einem Artikel „Blutschwitzen - Ist ein Impfstoff verantwortlich?“ in top agrar, Nr. 11/2009, wird als mögliche Ursache auch ein Impfstoff gegen Bovine Virus Diarrhoe (BVD) diskutiert.

Anlage 32

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 34 der Abg. Björn Thümler, Wittich Schobert, Matthias Nerlich und André Wiese (CDU)

nordmedia: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Fall Heinze?

Der NDR hat sich Ende August von der Leiterin der Fernsehfilmabteilung Doris J. Heinze getrennt. Sie wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert, der Sender hat gleich zwei fristlose Kündigungen ausgesprochen. Der NDR reagierte mit der Entscheidung auf die Ergebnisse interner Untersuchungen.

Demnach hat die frühere Redaktionsleiterin Fernsehfilm über Jahre hinweg ein System der Vetternwirtschaft betrieben. So hat ihr Ehemann in den Jahren 2001 bis 2009 über zwei Produktionsfirmen insgesamt fünf Drehbuchaufträge für Fernsehfilme erhalten. Gegenüber dem NDR trat Heinzes Ehemann laut Senderangaben unter einem Pseudonym auf. Vier dieser Drehbücher wurden von der Münchner Produktionsfirma Allmedia Pictures verfilmt und mit dem NDR abgerechnet.

Frau Heinze soll in ihrer Funktion als Mitglied im Vergabeausschuss nach Meldungen des Focus auch an der Vergabe von Fördermitteln durch die bremisch-niedersächsische Filmfördergesellschaft nordmedia an die Produktionsfirma Allmedia beteiligt gewesen sein.

Der Verband Deutscher Drehbuchautoren hat den Drehbuchskandal zum Anlass genommen, um auf Missstände der Filmförderpraxis generell aufmerksam zu machen. In einer Pressenotiz des Verbandes vom 28. August 2009 heißt es dazu:

„Es geht hier nicht allein um die dubiosen Machenschaften einzelner Funktionsträger. Es geht auch ums Prinzip: den Einfluss des öffentlich-rechtlichen Fernsehens auf die Produktions- und Filmlandschaft insgesamt - und darum, wie es diese Landschaft verändert. Eine strenge Hierarchie mit weitgehend entmachteten, zuliefernden Redakteuren begünstigt die Entwicklung pauschalisierter, unpersönlich wirkender Programme ebenso wie die Verflechtung mit großen Produktionsfirmen und Förderungen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat Frau Heinze unter ihrem eigenen Namen oder einem Pseudonym Fördermittel der nordmedia erhalten?

2. Wird die Landesregierung den Drehbuchskandal zum Anlass nehmen, um auch andere Vergabeentscheidungen der nordmedia einer nochmaligen Überprüfung zu unterziehen?

3. Wird die Landesregierung den Drehbuchskandal zum Anlass nehmen, mit dem NDR über die Entsendung eines unabhängigen Experten der Film- und Medienwirtschaft in den Vergabeausschuss zu verhandeln?

Doris Heinze war seit Gründung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia) in 2001 stimmberechtigtes, vom NDR berufenes Mitglied im Vergabeausschuss der Filmförderung der Länder Niedersachsen und Bremen. Das Bekanntwerden der Tatsachen, die zu ihrer fristlosen Kündigung geführt haben, hat sowohl beim NDR selbst als auch bei der nordmedia unverzüglich umfangreiche interne Ermittlungen ausgelöst. Die Ermittlungen beim NDR haben einen arbeitsrechtlichen Hintergrund und berühren die nordmedia nur insofern, als Frau Heinze im Vergabeausschuss durch eine andere Vertreterin des NDR ersetzt wurde. Die nordmedia hat schon aus Imagegründen ein großes Interesse an der Klärung von Förderfällen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Frau Heinze stärker beteiligt war, als dies ihrer Aufgabe als Mitglied des Vergabeausschusses entsprochen hätte. Hintergrund ist auch eine Bestimmung in den Förderrichtlinien der nordmedia, die besagt, dass zum Fördermittelaufkommen beitragende

Gesellschafter/Partner der nordmedia-Gesellschafter nicht antragsberechtigt sind. Da der NDR in erheblichem Umfang (etwa zu zwei Dritteln) zum Fördermittelaufkommen der nordmedia beiträgt, dürfen keine Fördermittel unmittelbar an den NDR zurückfließen.

Die internen Untersuchungen bei der nordmedia haben bislang folgende Ergebnisse erbracht:

Frau Heinze hat als NDR-Redakteurin an einer Vielzahl von geförderten Projekten mitgewirkt (z. B. an den in Niedersachsen gedrehten „Tatort“-Fol- gen). Das ist jedoch nicht ungewöhnlich, weil die Redakteure eines Fernsehveranstalters von Berufs wegen Ansprechpartner für TV-Stoffe sind, auch Förderprojekte gemeinsam mit den Antragstellern entwickeln und zur Entscheidungsreife bringen. Redakteure werden von Fernsehveranstaltern, die sich an Filmförderungen finanziell beteiligen, wegen ihrer Fachkunde und beruflichen Erfahrung regelmäßig in Vergabegremien berufen.

In 2006 gab es einen Förderfall („Der Mann von gestern“), bei dem Frau Heinze selbst Autorin war. Antragsteller und Empfänger der Fördermittel war die teamworks Television und Film GmbH (Pots- dam). Frau Heinze hat sich wegen Befangenheit bei der Förderentscheidung enthalten. Dieser Fall löste damals eine Diskussion im Vergabeausschuss darüber aus, ob derartige Stoffe dort überhaupt vorgelegt und entschieden werden sollten. In der Folge wurden solche Förderanträge nicht mehr gestellt.

Untersucht wurden auch zwei Fälle, in denen die Allmedia Kinoproduktion GmbH (München) Antragstellerin und Fördermittelnehmerin war. Das Unternehmen wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall Heinze mehrfach in der Presse erwähnt und ist Produzent der Kinofilme „Der Liebeswunsch“ (2004/2005) und „Schlaflos in Oldenburg“ (2008/2009). Die Förderakten weisen in beiden Fällen keine Besonderheiten auf, die auf eine außergewöhnliche Einflussnahme durch oder Begünstigung von Frau Heinze schließen lassen.

In den Jahren 2002 bis 2004 entstand der „Actors Guide“ der nordmedia, der im Rahmen des Förderprojekts „Film Commission“ realisiert wurde. An diesem Vorhaben war Claus Strobel, der Ehemann von Frau Heinze, als Redakteur beteiligt. Die nordmedia hat den „Actors Guide“ im Auftrag der Fördermittelgeber erstellt und die Universität Osnabrück als Dienstleister in das Projekt eingebunden. Weder der Vertrag mit der Universität Osnabrück noch die Förderakten enthalten Hinweise auf

eine Einflussnahme von Frau Heinze oder die Tätigkeit von Herrn Strobel.

Die Untersuchungen zu den diversen in der Presse zitierten von Frau Heinze verwendeten Synonymen verliefen negativ, d. h. es wurden bislang keine Datensätze gefunden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der von der nordmedia ermittelte Sachverhalt enthält bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Fördermittel an Frau Heinze geflossen sind.

Zu 2: Die Landesregierung hält die von der nordmedia unverzüglich in Gang gesetzten Untersuchungen für notwendig, aber auch ausreichend. NDR und nordmedia tauschen insoweit Erkenntnisse und Informationen aus mit dem Ziel der umfassenden Aufklärung.

Zu 3: Die Landesregierung hat sich bereits seit Jahren aufgeschlossen gezeigt für mehr unabhängigen Sachverstand im Vergabeausschuss. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Vergabeausschusses ist gegebenenfalls mit allen in diesem Gremium vertretenen Gesellschaftern und Partnern (das sind außer dem NDR das Land Bremen, das ZDF, Radio Bremen, die Lan- desmedienanstalten und die Geschäftsführung) einvernehmlich zu regeln. Zwischen den Verhandlungen über die Zusammensetzung des Vergabeausschusses und dem Ausscheiden von Frau Heinze besteht jedoch weder ein zeitlicher noch ein sachlicher Zusammenhang.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 35 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Notenvergabe bei Abschlussprüfungen an den Hochschulen

Das Statistische Bundesamt hat am 19. Oktober 2009 in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Fachhochschulabsolventen haben die schlechteren Noten“ Unterschiede in den Noten bei Hochschulabschlussprüfungen im Prüfungsjahr 2008 dargelegt. Besonders bei den traditionellen (auslaufenden) Studiengängen seien Differenzen festzustellen. Während an Fachhochschulen mit 32,5 % etwa jeder Dritte mit „befriedigend“ oder schlechter bewertet wurde, betraf dies an den Universitäten im Bundesgebiet nur etwa jeden fünften Absolventen (20,7 %; im Lehramt 21,4 %). Bei den Abschlussprüfungen in den Bachelorstudiengän

gen ergab ein Vergleich zwischen den Hochschularten nahezu identische Werte im Bundesgebiet (19,8 % an Fachhochschulen bzw. 17,7 % an Universitäten).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich die o. g. Zahlen für Niedersachsen dar?

2. Wie erklärt sich die Landesregierung signifikante Unterschiede zwischen den Abschlussarten und/oder Hochschularten?

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesen Zahlen, besonders vor dem Hintergrund der im Landeshochschulgesetz vorgesehen Notwendigkeit einer „besonderen Eignung“ für den Zugang zu einem Masterstudium?

Zu 1: An den Fachhochschulen in Niedersachsen schlossen im Prüfungsjahr 2008 in Diplomstudiengängen 22,4 % der Absolventinnen und Absolventen mit „befriedigend“ oder schlechter ab. An den Universitäten betrug dieser Anteil 14,9 %. An den Fachhochschulen in Niedersachsen schlossen im Prüfungsjahr 2008 in Bachelorstudiengängen 19,4 % der Absolventinnen und Absolventen mit „befriedigend“ oder schlechter ab. An den Universitäten betrug dieser Anteil 21,4 %. Die nach Art der Hochschule, Abschluss und Note differenzierten Angaben sind in der beigefügten Anlage dargestellt.

Zu 2: Unterschiede bei den Durchschnittsnoten an unterschiedlichen Hochschultypen können eine Vielzahl von sich potenziell überlagernden Gründen haben. Beispielhaft zu nennen sind die Eingangsqualifikationen, die Ausrichtung der Studiengänge oder regionale Besonderheiten wie beispielsweise die auf der Attraktivität der Standorte basierende Größe der Einzugsgebiete.

Zu 3: Der erhöhte Anteil der mit „befriedigend“ oder schlechter benoteten Absolventinnen und Absolventen in den Bachelorstudiengängen an Universitäten könnte ein Hinweis auf vereinzelte strukturelle Probleme bei der Notengebung in den ersten Semestern sein. Die Universitäten werden daher noch stärker als bisher darauf hinwirken müssen, den Bachelor als ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu etablieren.

Eine besondere Eignung für den Zugang zum Masterstudium mit der Bewertung „befriedigend“ oder schlechter kann in der Regel nicht vorausgesetzt werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich dies in einzelnen Fächern oder Fächergruppen anders darstellt. Deshalb ist der Ausweis

relativer Noten im „Diploma Supplement“ zu begrüßen.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 36 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Umsetzung des KMK-Beschlusses vom 15. Oktober 2009 zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses

Die 327. Kultusministerkonferenz hat am 15. Oktober 2009 festgestellt, dass gegenwärtig folgende Kritikpunkte im Zusammenhang mit der Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes (sogenannter Bologna-Prozess) geäußert werden: „stoffliche Überfrachtung, zu hohe Anwesenheitspflicht und Prüfungsdichte im Gefolge zunehmender Strukturierung und ‚Verschulung‘ des Studiums; zu geringe Ausnutzung der Bandbreite der Regelstudienzeiten (…) ; Zugang zum Masterstudium (Leistungs- voraussetzungen, Kapazitäten, ‚Quotierung‘); restriktive Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (…); Verschlechterung der nationalen und internationalen Mobilität; Akzeptanz des Bachelors (…); aufwändige Akkreditierungsverfahren“. Gleichzeitig hat die KMK offengelassen, ob diese Kritikpunkte zutreffend sind.

Zusätzlich zu dieser Paraphrasierung hat die KMK beschlossen, auf diese Kritik - ob sie nun richtig sei oder nicht - zu reagieren und „gemeinsam mit den Hochschulen den BolognaProzess voranzutreiben“. Daher wurden in elf Punkten viele Aufforderungen an die Hochschulen formuliert, ebenso wie Appelle an die Wirtschaft und den Akkreditierungsrat. Die Länder selbst werden sich „für einen weiteren Ausbau des BAföG“ einsetzen, halten eine Stärkung der Studentenwerke für „sinnvoll“, legen künftig „ein besonderes Augenmerk“ auf die Mobilitätssicherung und „wirken gegebenenfalls auch im Rahmen ihrer Hochschulgesetzgebung darauf hin, dass nicht ein kleinteiliges Prüfungswesen (…) aufgebaut wird“.

Ich frage die Landesregierung: