Protocol of the Session on October 30, 2009

Das Zentralabitur in Niedersachsen, das 2009 zum vierten Mal erfolgreich durchgeführt worden ist, hat sich uneingeschränkt bewährt. Auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz vereinbarten fachbezogenen Bildungsstandards (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) sowie den fachbezogenen Lehrplänen für den Oberstufenunterricht liegen den schriftlichen Abiturprüfungsfächern des Zentralabiturs landesweit einheitliche Aufgabenstellungen, ein einheitlicher Erwartungshorizont mit Blick auf die erwarteten Lösungen sowie einheitliche Bewertungsvorgaben zugrunde. In den Schulen wird auf diese Weise ein hohes Maß an Vergleichbarkeit und Transparenz gewährleistet. Dieses hohe Maß an Vergleichbarkeit und Transparenz wird auch unter den Schulen der verschiedenen Schulformen, an denen das Abitur erworben wird, hergestellt.

Das Zentralabitur setzt voraus, dass durch das Land für ein schriftliches Abiturprüfungsfach mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung zwei zentrale Prüfungstermine vorgegeben werden, der Hauptschreibtermin sowie ein erster Nachschreibtermin. Hauptschreibtermin und erster Nachschreibtermin liegen etwa einen Monat auseinander. Sowohl für den Hauptschreibtermin als auch

für den ersten Nachschreibtermin gibt das Land die landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen einschließlich des Erwartungshorizonts und der Bewertungsvorgaben vor. Schülerinnen und Schüler, die während des Hauptschreibtermins erkrankt sind, können den ersten Nachschreibtermin wahrnehmen. Können beide Termine aufgrund von schwerer Krankheit nicht wahrgenommen werden, werden gesonderte Abiturtermine festgelegt. Können diese Termine noch im Rahmen des laufenden Schuljahres festgelegt werden, so entscheidet hierüber das vorsitzende Mitglied der Abiturprüfungskommission; dies ist in der Regel die Schulleiterin oder der Schulleiter. Für den Fall, dass die Termine sogar außerhalb des laufenden Schuljahres festgelegt werden müssen, erfolgt eine Terminfestlegung der Schule in Abstimmung mit der Landesschulbehörde. Für alle gesonderten Termine reicht die Schule fachbezogene Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung bei der Landesschulbehörde ein, die nach Prüfung von der Landesschulbehörde genehmigt werden. Die genehmigten Vorschläge sind Basis der schriftlichen Abiturprüfung für die besonderen Fälle aufgrund von schwerer Erkrankung. Insoweit wird flexibel auf derartige Vorkommnisse im Sinne der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers reagiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Im Falle von schwer erkrankten Schülerinnen und Schülern werden die Termine für die Abiturprüfung in Abhängigkeit von dem Heilungsverlauf der Krankheit abweichend festgelegt. Können Hauptschreibtermin oder erster Nachschreibtermin nicht wahrgenommen werden, so liegen den abweichenden Abiturterminen von der Schule eingereichte und von der Landesschulbehörde genehmigte Aufgabenstellungen zugrunde.

Zu 2: Nach § 20 Abs. 1 der geltenden Abiturprüfungsverordnung hat der Prüfling im Falle der schweren Erkrankung dies der Abiturprüfungskommission der Schule durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses unmittelbar mitzuteilen. Über diesen Sachverhalt werden alle Prüflinge rechtzeitig vor Antritt zur Abiturprüfung in schulinternen Informationsveranstaltungen zum Ablauf der Abiturprüfung informiert. Nach Vorliegen des ärztlichen Zeugnisses hat die Prüfungskommission zu entscheiden, welche Termine unter Berücksichtigung des Genesungsverlaufs für den erkrankten Prüfling abweichend vorgesehen werden können.

Die regelmäßige Rücksprache zwischen Schule und Prüfling, gegebenenfalls unter Einschaltung der Landesschulbehörde, stellt sicher, dass der Prüfling rechtzeitig erfährt, wann er die Abiturprüfung abweichend vom Regelfall ablegen kann.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 32 der Abg. Clemens Große Macke, Martin Bäumer, Otto Deppmeyer, Helmut DammannTamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Karl-Heinrich Langspecht und Frank Oesterhelweg (CDU)

Tierärztliche Unterversorgung

In der tierärztlichen Versorgung von Rindern und Schweinen sind für Niedersachsen nach Einschätzung von Sachverständigen erhebliche Engpässe in der Zukunft zu befürchten. Anscheinend haben Kleintierpraxen in der Stadt einen größeren Anreiz als Großtierpraxen auf dem Land. Insbesondere für die Veredelungswirtschaft in Niedersachsen zeichnet sich mit der abnehmenden tierärztlichen Versorgung ein Risikofaktor ab. Ohne sichergestellte fachkundige Veterinärbetreuung kann danach die Haltung von großen Tieren möglicherweise nicht länger gewährleistet werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung diese Entwicklung bekannt, und teilt sie die beschriebenen Befürchtungen?

2. Welche Umstände sind nach Auffassung der Landesregierung ursächlich für diese Entwicklung, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation hält sie für zweckmäßig?

3. Ist das beschriebene Risiko einer tierärztlichen Unterversorgung ein rein niedersächsisches Problem, oder ist die Lage in den anderen Bundesländern ähnlich?

In der Tat ist in den letzten Jahren bei den Tierärztinnen und Tierärzten - insbesondere bei denen, die in den Beruf einsteigen - eine Orientierung eher zur Kleintierpraxis als zur Großtierpraxis festzustellen. Die Gründe hierfür sind nach Meinung aller Beteiligten sehr differenziert und komplex.

In diesem Zusammenhang bereits laut gewordene Forderungen nach einer „Männerquote“ bei der Zulassung zum tierärztlichen Studium stellen mit Sicherheit keine Lösungshilfe dar. Denn abgesehen davon, dass eine solche Quote von vornherein nicht vertretbar ist und auch verfassungsrechtlich keinen Bestand hätte, haben Umfragen etwa der

Tierärztekammer unter angehenden Tierärztinnen und Tierärzten ergeben, dass auch unter den (männlichen) Studenten die voraussichtliche „Ausbeute“ an Großtierpraktikern nicht höher wäre, als dies unter den Studentinnen der Fall ist. Und die universitären Praktika in der Großtierklinik sind stets sehr gut besucht.

Die Gründe, nach abgeschlossenem Studium nicht in die Großtierpraxis einzusteigen, sind daher offensichtlich anderweitig zu suchen.

Einerseits mögen sie in der gestiegenen Flexibilität der Landwirtschaft und deren Auswirkung auf die Entscheidung, in die Großtierpraxis einzusteigen, liegen. Denn auch dabei müssen sich - wie in anderen Lebensbereichen - Investitionen in angemessener Zeit amortisieren und auf Dauer auch rentieren. Der Einstieg in die tierärztliche Praxis ist heute mit einem hohen finanziellen Engagement und Risiko verbunden. Unabhängig davon, ob eine bestehende Praxis übernommen wird oder der völlige Neuaufbau einer Praxis gewagt wird, muss für die Ausstattung mit geeigneten Räumlichkeiten, Geräten und qualifiziertem Personal „eine Menge Geld in die Hand genommen“ werden. Und konnte früher bei den auf vielen verschiedenen Bereichen tätigen Landwirtinnen und Landwirten die tierärztliche Praxis darauf vertrauen, über lange Jahre etwa Rinder- und/oder Schweinebestände zu betreuen, kann es heute geschehen, dass bei sehr hoher Spezialisierung des einzelnen Betriebs relativ kurzfristig etwa von Großviehhaltung auf Erzeugung von Biomasse oder andere Produktionsrichtungen umgestellt wird, was der tierärztlichen Praxis die finanzielle Basis nimmt; gleichwohl wollen aber etwa Bankkredite weiter pünktlich bedient werden. Öffentliche finanzielle Hilfen zur Anpassung an veränderte Strukturen, die derartige Risiken abfedern könnten, sind für den Veterinärbereich weder auf EU- und Bundes- noch auf Landesebene vorgesehen.

Zudem sind in der heutigen Gesellschaft die Erwartungen und berechtigten Forderungen an eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch im Veterinärbereich gestiegen. Dies ist in den Großtierpraxen aber nicht immer gewährleistet. Die Halterin oder der Halter von Hund, Katze oder Meerschwein kann vielleicht noch auf die üblichen Praxiszeiten „vertröstet“ werden. Ein kalbendes Rind fragt aber nicht danach, ob die Tierärztin eine Betreuung für ihren Säugling oder ihr Kleinkind hat. Hier sind für die Zukunft vermehrt flexible und handhabbare Arbeitszeitmodelle auch seitens der Praxen gefragt.

Beim ersten Einstieg in die tierärztliche Praxis wird auch oft bemängelt, dass für sehr wenig Geld äußerst viel von den jungen Tierärztinnen und Tierärzten erwartet wird. 1 000 Euro brutto im Monat (oder noch deutlich weniger) für nicht unter 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind dem Vernehmen nach keine Seltenheit, wobei ganz selbstverständlich von „den Neuen“ erwartet wird, dass sie stets für Nacht- und Wochenenddienste bereitstehen. Für eine approbierte Tierärztin oder einen approbierten Tierarzt ist das sicher kein Anreiz zum Einstieg in eine Großtierpraxis.

Zu schaffen macht aber auch die vielfach nicht gegebene Bereitschaft, tierärzliche Leistungen angemessen zu honorieren. Zwar ist der Gebührenrahmen durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundeseinheitlich vorgegeben, gleichwohl wird aber oft - anders als in der Kleintierpraxis - versucht, selbst diese vorgegebenen Preise zu drücken. Das ist zwar vor dem Hintergrund eines hohen Wettbewerbsdrucks in der Landwirtschaft nachvollziehbar, macht andererseits aber den Einstieg in die Großtierpraxis ebenfalls nicht gerade attraktiver.

Auch die Herkunft der Studentinnen und Studenten der Tiermedizin hat sich gewandelt. Kam früher ein großer Teil aus der Landwirtschaft und hatte dort das Zusammenspiel von Agrar- und Veterinärwesen schon von klein auf kennengelernt, so ist das bisherige Lebensumfeld heutzutage oft ein ganz anderes gewesen. Die Landwirtschaft wird häufig erst im Rahmen des tiermedizinischen Studiums kennengelernt, etwa im Rahmen des landwirtschaftlichen Praktikums.

Inwieweit durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der EU, die Ende Dezember 2009 in Kraft tritt und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Tierärztinnen und Tierärzten in der Europäischen Union erleichtert, eine Änderung der Situation herbeigeführt wird, ist offen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Diese Entwicklung ist der Landesregierung bekannt. Sie sieht hier alle beteiligten Kreise - Ausbildungsstätten, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte, die Tierärztekammer als Berufsvertretung und nicht zuletzt die Landwirtschaft - vorrangig in der Pflicht, Modelle zu entwickeln, die es vermehrt erlauben, persönliche Lebensplanung und Beruf miteinander zu vereinbaren und den Erwerb des angemessenen Lebensunterhalts zu sichern. Staatliche Lenkungsmaßnahmen hinsicht

lich Studium oder Berufsausübung sind - wie auch in anderen Branchen - vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Marktwirtschaft fehl am Platze.

Zu 2: Wie einleitend bereits dargelegt, sind die Ursachen dieser Entwicklung vielfältiger Natur. Zur Lösung der Probleme ist ein fortgesetzter Dialog zwischen den berufenen Vertretern der Landwirtschaft, den tierärztlichen Bildungsstätten und der Tierärzteschaft nötig, den die Landesregierung gern weiterhin fachkundig begleiten wird.

Zu 3: Es handelt sich keineswegs um ein nur niedersächsisches Problem. Daher hat sich auch die Bundestierärztekammer - als Arbeitsgemeinschaft der Tierärztekammern in Deutschland - der Thematik angenommen und versucht auf verschiedenen Wegen, Interessentinnen und Interessenten für eine Großtierpraxis und landwirtschaftliche Betriebe möglichst früh zusammenzubringen, etwa durch die Vermittlung von Praktika in landwirtschaftlichen Betrieben über eine internetgestützte Praktikumsbörse.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 33 der Abg. Karl-Heinrich Langspecht, Martin Bäumer, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim DenekeJöhrens, Otto Deppmeyer, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Frank Oesterhelweg (CDU)

Woher kommt das Kälberbluten?

Selten, aber immer öfter tritt in Deutschlands Rinderställen die hämorrhagische Diathese auf, auch Blutschwitzen genannt. Mit der Aufnahme der Muttermilch verändert sich die Zusammensetzung des Blutes der Kälber, und das Knochenmark wird geschädigt. Eine erhöhte Blutungsneigung und Infektionsanfälligkeit sind zu beobachten. Die betroffenen Kälber verbluten häufig über Körperöffnungen oder geringste Hautverletzungen.

Die Ursache dieser Erkrankung scheint bislang unbekannt.

Wie viele Tiere bisher erkrankt sind, liegt im Dunkeln. Allerdings steht zu befürchten, dass viele Landwirte eine Meldung aus Angst vor Auswirkungen wie im Fall von BSE scheuen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung die als Blutschwitzen bezeichnete Krankheit aus Fällen in Niedersachsen bekannt?

2. In welcher Form ist die Landesregierung in die Forschung und Untersuchung dieser Krankheit eingebunden?

3. Besteht durch die Krankheit eine konkrete Gefahr für die Menschen in Niedersachsen?

Seit etwa zwei Jahren tritt das „Blutschwitzen“ bei Kälbern wiederholt auf. Bundesweit scheinen sich drei „Hot-spot-Gebiete“ heraus zu bilden (BY, HE, NW), aber auch in anderen Regionen Deutschlands wird über dieses Phänomen berichtet. Die Dunkelziffer ist sehr hoch; eine Meldepflicht besteht nicht.

Über das Krankheitsgeschehen ist wenig bekannt. Bisher scheint lediglich der Zusammenhang zwischen Erkrankung und der Verabreichung von Kolostrum gesichert. Es ist aber bislang unklar, wie dieser Zusammenhang zu begründen ist.

Angesichts der teilweise dramatischen Verluste in den Betrieben (die Verlustrate kann bis zu 30 % betragen) und der damit verbundenen Verunsicherung in der Rinder haltenden Landwirtschaft ist eine schnellstmögliche Aufklärung dringend geboten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert die bundesweiten Forschungsaktivitäten, da nur auf diesem Weg eine schnellstmögliche Ursachenforschung und Abhilfe gewährleistet werden können. Angesichts der noch unklaren Genese dieses Geschehens wird in den Forschungsaktivitäten auch ein mögliches zoonotisches Potenzial überprüft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja, das Erkrankungsbild einer Blutungsneigung (= Haemorrhagische Diathese; HD) bei Kälbern ist seit dem ersten Auftreten im Jahre 2007 auch in Niedersachsen bekannt.

Zu 2: Grundlagenforschungen zu der Krankheit werden insbesondere in Niedersachsen, Hessen und Bayern jeweils an den Tierärztlichen Hochschulen bzw. tiermedizinischen Fachbereichen durchgeführt. Auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums wird in Niedersachsen von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse das Forschungsvorhaben „Frühdiagnose und Behandlung der letalen hämorrhagischen Diathese bei Kälbern“ des Institutes für Tierzucht und Vererbungsforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit 25 000 Euro gefördert. Das Projekt hat zum Ziel, aus Betrieben, in denen bereits Fälle mit letaler hämorrhagischen Diathese bei Kälbern bekannt sind, die neugeborenen Kälber vor und nach der Kolostrumaufnahme mittels Blutbildern zu scree

nen, um verdächtige Tiere zu identifizieren. Die Untersuchung soll damit erstmals zeigen, wie hoch die Prävalenz in Betrieben mit bekannter Inzidenz ist und ob eine Behandlung vor Auftreten der klinischen Symptome erfolgreich ist. Mit einem Abschluss ist wahrscheinlich noch im Jahr 2009 zu rechnen.

In Bayern ist seitens der Klinik für Wiederkäuer im Zentrum für Klinische Tiermedizin der Tierärztlichen Fakultät der LMU München ein Forschungsvorhaben zum Thema „Gehäuftes Auftreten von hämorrhagischer Diathese infolge Knochenmarkschädigung bei jungen Kälbern“ durchgeführt worden. Das Ergebnis wurde in der Tierärztlichen Umschau, 10/2009, veröffentlicht.

Ergänzend dazu plant NRW die Durchführung einer epidemiologischen Studie zusammen mit der Universität Bonn auf der Grundlage bundesweit abgestimmter Fragebögen.