Protocol of the Session on October 29, 2009

Viertens: die neue Bundesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen in Deutschland fragen sich, welche Belastungen auf sie in den nächsten Monaten und Jahren durch die neue schwarz-gelbe Bundesregierung zukommen. Welche zusätzlichen Belastungen tragen dazu bei, dass Familieneinkommen zusammenschmilzt und finanzielle Möglichkeiten für Wohnraum und Wohnen somit deutlich minimiert werden? - Perspektiven auf einen sicheren Arbeitsplatz werden sich durch Änderungen beim Kündigungsschutz und den Ausbau von Zeitarbeit verschlechtern. Die Menschen werden zusätzliche Kosten durch die Entsolidarisierung der Pflegeversicherung zu spüren bekommen und vieles mehr. Von Entlastungen unter dem Strich keine Spur, zumindest nicht bei denen, die auf die Wohnraumförderung angewiesen sind.

Eine Frage bleibt hier im Raum stehen: Wann kommt die steuerliche Mehrbelastung von kommunalen Unternehmen? Wie hoch wird der Anstieg der Gebühren für Abwasser und Müllentsorgung? - Der Deutsche Mieterbund hat hier deutliche Worte gefunden und durchgerechnet, dass die Pläne von CDU/CSU und FDP, wenn sie zum Tragen kommen, für die Mieter in Deutschland im Schnitt 150 Euro Mehrbelastung bedeuten würden. FranzGeorg Rips, der Präsident des Deutschen Mieterbundes, findet hierzu deutliche Worte. Statt die Bürgerinnen und Bürger wie versprochen zu entlasten, drohen jetzt erhebliche Mehrkosten.

Ich will zusammenfassen: Hilfreich, aber nutzlos - so hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst weite Teile des Gesetzes kommentiert. Wir meinen: ein Gesetz ohne klare Kante und Perspektive, diffus in den Förderkriterien und drastisch unterfinanziert, mit erheblichen Risiken für die Zukunft. Große Teile der Steuerung der Fördermittel sollen mit Verwaltungsvorschriften erfolgen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf hat die Erwartungen der Fachszene und der Menschen in Niedersachsen bei Weitem nicht erfüllt. Der Gesetzentwurf zeigt aber eines ganz deutlich - und das nicht nur an der Stelle, dass Herr Matthiesen hier seinen Einsatz verpasst hat -, er zeigt, welche Bedeutung die Wohnraumförderung für CDU und FDP hat: eine untergeordnete. Ein saft- und kraftloser Vorgang, wie leider so vieles aus der Feder von Frau Ross-Luttmann!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden Ihr Gesetz heute beschließen. Wir finden den Vorschlag von Herrn Adler, in eine dritte Runde zu gehen, um nicht nur den Antrag der Grünen ausreichend beraten zu können, sehr sympathisch. Für die SPD-Landtagsfraktion ist das Thema heute nicht beendet. Wir werden uns auch in Zukunft für ein Recht auf Wohnung, für menschenwürdige und bezahlbare Wohnverhältnisse für alle Menschen, für einen nachhaltigen und energetischen Umbau der Wohnwirtschaft im Bestand und für lebenswerte Wohnumfelder einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Brunotte. - Zu einer Kurzintervention auf Sie, Herr Brunotte, hat sich Herr Kollege Dr. Matthiesen von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön! Sie haben anderthalb Minuten.

Lieber Marco Brunotte, wenn ich schon den Einsatz verpasst habe - ich musste mit Herrn Aller diskutieren -, will ich jetzt die Kurzintervention doppelt nutzen.

Es ist einfach etwas irreführend, wenn Sie sagen, wir hätten irgendwelche Schwerpunkte übersehen. Im Gegenteil: Das Gesetz ist sehr klar aufgebaut. Gerade die Bereiche barrierefreies Wohnen und energetische Sanierung sind besondere Förderziele, die sich mit diesem Gesetz hervorragend umsetzen lassen, übrigens auch mit dem Fonds. Der Fonds ist deutschlandweit eine ganz tolle Sache und wird auch von den Verbänden anerkannt, weil er auf Dauer Wohnraumfördermittel für Niedersachsen sichert. Die Darlehensrückflüsse können eben nicht dem Landeshaushalt zugeführt werden, sondern bleiben der Wohnraumförderung erhalten. Wir bekommen auch weiterhin Lob für die Höhe dieses Fonds; das hat der Verband der Woh

nungswirtschaft ausdrücklich gesagt. 40 Millionen Euro sind in heutigen Zeiten eine Menge Geld, und bisher haben Sie keine Erhöhung der Haushaltsmittel gefordert. Der Fonds ist ein sehr gutes Instrument, das wir uns natürlich von Ihnen nicht aus der Hand nehmen lassen werden.

Wenn Sie jetzt sagen, die Programme seien in diesem Jahr schon belegt, dann zeigt das gerade, dass unsere Wohnraumförderung exakt auf den Punkt trifft und gut angekommen ist. Insofern können wir heute das Gesetz prima beschließen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Brunotte, Sie möchten antworten. Anderthalb Minuten haben Sie Zeit. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Matthiesen, man kann darüber streiten, ob Ihr Gesetz schlank oder eher dünn und sehr übersichtlich ist. Wenn wir als Parlament uns hier mit einem Wohnraumfördergesetz auseinandersetzen, ist es unseres Erachtens gutes Recht dieses Parlaments, dann auch all das zu regeln, was geregelt werden muss, und nicht Teile mit Verwaltungsvorschriften am Parlament vorbei zu regeln. Hier sehen wir den Parlamentarismus anders.

Zum Wohnraumförderfonds, Herr Matthiesen: Ich kann ja nachvollziehen, dass der Wohnraumförderfonds grundsätzlich eine gute Sache ist, sofern eines nicht eintritt, was Sie in der Vergangenheit leider schon bewiesen haben, dass Sie nämlich die Mittel der LTS nutzen, um den Haushalt zu konsolidieren. Sie haben diese Mittel verbrieft und verkauft und das Land somit um die Steuerungsmöglichkeit gebracht.

(Zustimmung bei der SPD)

Von daher müssen Sie einfach akzeptieren, dass unser Vertrauen in Sie in diesem Bereich relativ gering ist,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

weil wir befürchten, dass bei der nächsten Krise, die der Haushalt zu verkraften hat, Herr Möllring Frau Ross-Luttmann wieder in die Tasche greift und diese Wohnraumfördermittel in Höhe des Fonds herauszieht und anderweitig nutzt.

Dieser Fonds müsste aber auch entsprechend gefüllt sein. Wir können jetzt darüber streiten, ob

es eine tolle Sache ist, dass im Mai alle Programme belegt sind. Vielleicht zeigt das auch, dass die finanziellen Mittel des Landes stark unterrepräsentiert sind und hier mehr Geld erforderlich wäre, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Das bedeutet, dass wir in Zukunft über die Ausstattung dieses Fonds werden diskutieren müssen.

(Beifall bei der SPD)

Auf die Sekunde genau. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Ross-Luttmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz schaffen wir die landesgesetzliche Grundlage für eine zukunftsgerechte Wohnungspolitik in Niedersachsen. Wir wollen weiterhin für eine angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung Sorge tragen. Die Verschiebungen in der Altersstruktur - weniger Geburten auf der einen Seite, ein zunehmender Anteil älterer Menschen auf der anderen Seite - haben Auswirkungen auf den Wohnsektor. Unser Ziel ist daher eine soziale und haushaltspolitisch verantwortliche Wohnungspolitik, die sich am Bedarf des Wohnungsmarktes orientiert. Grundsatz bleibt für mich, dass soziale Wohnraumförderung insbesondere die Haushalte unterstützen soll, die aus eigener Kraft keinen angemessenen Wohnraum finden können. Dazu zählen für mich Familien mit Kindern und mit schwerbehinderten Angehörigen, und die fördern wir bei der Eigentumsbildung.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Dem wachsenden Anteil älterer Menschen begegnen wir mit der Schaffung von altengerechten Mietwohnungen und neuen innovativen Wohnformen. Außerdem fördern wir energiesparendes Wohnen.

Allerdings bedeutet eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik für mich eben nicht ein Mehr an landesgesetzlicher Regelung.

(Marco Brunotte [SPD]: Ein noch We- niger!)

Wir werden gegenüber den bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften die Regelungsdichte deut

lich reduzieren und die Abläufe im Verwaltungsverfahren vereinfachen. So haben wir uns dafür entschieden, nur die grundsätzlichen Förderbereiche und die damit verfolgten Ziele sowie die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen im Gesetz selbst zu regeln.

(Uwe Schwarz [SPD]: Für diese Er- kenntnis haben Sie drei Jahre ge- braucht! Ein intensiver Prozess!)

Für die Einkommensberechnung und für die Abweichung von den Einkommensgrenzen sind Verordnungsermächtigungen vorgesehen, damit die Landesregierung gegebenenfalls flexibel auf sich ändernde Verhältnisse reagieren kann, was eben nicht möglich ist, wenn alles starr im Gesetz steht.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus können die Kommunen die Wohnraumförderung vor Ort zielgenau weiterentwickeln und mit Konzepten der Stadtentwicklung zusammenführen. Wir stärken deshalb mit dem neuen Gesetz die kommunalen Kompetenzen, damit regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden können. Dies gilt vor allen Dingen vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen demografischen Entwicklung in Niedersachsen. Daneben setze ich auch weiterhin auf die bewährte Kooperation mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft. Sie hat dazu beigetragen, dass wir in Niedersachsen eine insgesamt gute Wohnraumversorgung haben. Daran arbeiten wir weiter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird zugleich ein Wohnraumförderfonds eingerichtet. Mit diesem Fonds kann sichergestellt werden, dass aus zurückfließenden Darlehen auch über das Jahr 2013 hinaus ein Beitrag zur weiteren Wohnraumförderung geleistet werden kann.

(Zuruf von Marco Brunotte [SPD])

- Sehr geehrter Herr Brunotte, Sie wissen selbst genau - ich vermute, dass Sie hier etwas wider Ihr besseres Wissen dargestellt haben -, dass diese Mittel zweckgebunden sind. Die große Nachfrage - das ist für mich ein sehr großer Erfolg - zeigt mir, dass wir mit dem Förderprogramm ganz genau die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben. Dies werden wir fortsetzen und bedarfsgerecht weiterentwickeln.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Es ist ein Antrag gestellt worden. Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE hatte sich auf § 33 bezogen. Herr Dr. Matthiesen hatte danach auf § 33 Abs. 2 abgehoben. Ich will zur Klarstellung deutlich machen: Nach § 32 Abs. 1 ist es möglich, dass ein Gesetzentwurf an den Fachausschuss zurück überwiesen wird. Der entsprechende Antrag ist gestellt. Ich lasse über den Antrag abstimmen, es sei denn, es wird vorher das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht. - Das ist nicht der Fall.

Ich lasse somit über den Antrag abstimmen, ob nach § 32 Abs. 1 dieser Gesetzentwurf noch einmal zurück an den Ausschuss überwiesen werden soll. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Karl-Heinz Klare [CDU] - erhebt sich von seinem Platz -: Herr Hogrefe hat die Stimmen ganz genau gezählt!)

- Herr Kollege Klare, wir sind mit den Abstimmungen noch nicht durch. Wir fangen jetzt erst damit an, weil Sie gerade beschlossen haben, dass Sie jetzt über den Gesetzentwurf abstimmen wollen.

(Heiterkeit)

Wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung bzw. zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Tagesordnungspunkt 16 a.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Grünen in der Drs. 16/1790. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.