Danke schön. - Es folgt die nächste Kurzintervention auf Kollegin Leuschner von Herrn Kollegen Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Leuschner, es ist nicht richtig, dass ich hier die Forderungen des Landesrechnungshofs angesprochen habe, sondern ich habe sehr deutlich gesagt: Ich will Beispiele nennen, wo uns die Forderungen des Ausschusses nicht weit genug gehen.
Ich finde es etwas - ich will es einmal so sagen - hasenfüßig, wenn hier so vorsichtig formuliert wird, wenn gesagt wird, wir ringen um irgendwelche Formulierungen, um möglichst viel Druck auf die Landesregierung auszuüben. - Wir sind das Parlament, wir haben die Etathoheit, und wir haben zu bestimmen, was diese Landesregierung mit dem Haushaltsplan und mit der Haushaltsrechnung umsetzt. Wir können dann auch klar und deutlich formulieren.
Das ist eben in einigen Fällen, die ich genannt habe, nicht geschehen, sondern da vertreten die Koalitionsfraktionen aus meiner Sicht zu stark die Meinung der Landesregierung und praktizieren vor allen Dingen den Schutz der Landesregierung, und das ist nicht meine Aufgabe.
Danke schön. - Bevor Sie antworten können, Frau Kollegin Leuschner, folgt eine weitere Kurzintervention von der CDU-Fraktion auf Sie. Herr Kollege Schönecke, anderthalb Minuten. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Leuschner hat die Fakten in Sachen Bad Pyrmont 100-prozentig richtig wiedergegeben. Ich meine aber, dass - wenn er denn zuhört - die Zuwendungsverfahren für Mittel aus der Jagdabgabe noch einmal erwähnt werden sollten. Herr Klein, auch da liegen Sie total falsch; denn das, was wir beschlossen haben, ist ein deutlicher Hinweis an die Landesregierung. Dieses Beispiel greift überhaupt nicht. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen fordert das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf, die gegenwärtigen Zuständigkeitsregelungen für die Vergabe der Mittel der Jagdabgabe zu überprüfen. Was wollen Sie als Opposition denn eigentlich noch erreichen, wenn Sie solchen Formulierungen nicht zustimmen können?
(Beifall bei der CDU - Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Die sollen nicht über- prüfen! Die sollen es machen, Herr Kollege!)
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Einzige (abschließende) Beratung: Verkauf des landeseigenen Grundstücks Wunstorfer Straße 18 in Hannover - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/1695 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1719
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - „Ohne Besprechung“ heißt auch, Herr Kollege Klare, dass Sie das Gespräch am Telefon beenden können.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/1695 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Nicht. Stimmenthaltungen? - Nicht. Damit ist einstimmig so beschlossen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Grundstücksverkauf der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz; Streubesitz des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds in der Gemarkung Helmstedt;
Veräußerung des Flurstückes 851/574, Flur 57, an die Stadt Helmstedt - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/1666 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1723
Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/1666 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Davon gibt es keine. Stimmenthaltungen? - Davon gibt es auch keine. Damit ist einstimmig so beschlossen.
Erste Beratung: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1742
- Wenn es etwas ruhiger geworden ist, werde ich das Wort zur Einbringung erteilen. - Jetzt hat für die Einbringung Herr Kollege Böhlke von der CDUFraktion das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem vorliegenden Antrag möchten wir an wesentlicher Stelle dazu beitragen, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterentwickelt wird. Hierbei geht es im Entschließungstext um einzelne Punkte, die von unserer Landesregierung aufgenommen wurden und begleitet sowie weiterentwickelt werden sollen. Aber auch der Bund ist gefordert. Hier geht es darum, die aufgenommenen gesetzlichen Initiativen in Berlin auch in der neuen Legislaturperiode des Bundestages fortzuschreiben und zügig abzuschließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundlagen der Behindertenpolitik haben sich insbesondere in den letzten Jahren verändert. Aber auch das Selbstverständnis vieler Menschen mit Behinderung hat sich deutlich gewandelt. Unumstrittenes Ziel ist es, Menschen mit Behinderung genauso wie Menschen ohne Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt zu ermöglichen.
Hierbei stehen natürlich Begriffe wie beispielsweise „Teilhabe“ und „Selbstbestimmung“ im Vordergrund.
Wir sind in Niedersachsen bereits auf einem guten Weg. Aber es gibt weiterhin Hürden und Barrieren, die so weit wie möglich, aber auch so zügig wie möglich abgebaut werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir in unserem Antrag einige wesentliche Punkte aufgeführt. Dazu zählen besonders die Verbesserung der Information der Betroffenen und die Verbesserung der Bedingungen zur Inanspruchnahme des persönlichen Budgets bzw. die Einführung weiterer Möglichkeiten für Geldpauschalen zur Abdeckung einzelner Leistungen. Dazu gehört das individuelle Angebot der Teilhabeverfahren unter aktiver Beteiligung der Betroffenen, deren Angehörigen, aber auch von betroffenen ausgewählten Beiständen. Dazu gehören der Abschluss von Zielvereinbarungen als Grundlage des Teilhabemanagements, die Aufhebung der Leistungsformen ambulant, teilstationär und stationär sowie der Ausbau von Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen hinsichtlich der einzelnen Leistungen. Die verbesserte und verbindliche Kooperation der Hilfen in verschiedenen Sozialleistungssystemen ist natürlich auch ein wichtiger Gesichtspunkt, der im Antrag beachtet ist, und auch die Ausweitung der Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben gehört natürlich dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich möchte betonen, dass globale Antworten auf die gestellten Fragen nicht allein der Maßstab sein können. Eine erfolgreiche Struktur an Unterstützung bedeutet auch - das wissen die Praktiker sehr gut -, individuelle entsprechende Angebote vorzuhalten oder sie auf der Grundlage dieser Beschlüsse entsprechend voranzubringen.
Deshalb möchte ich zum Abschluss deutlich machen, dass in der Ausschussberatung sachorientiert und ohne Polemik daran gearbeitet werden
sollte. Wir sind in dieser Frage bisher auf einem guten Weg. Daran wollen wir anknüpfen und weitere Verbesserungen im Interesse unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger erarbeiten. Ich freue mich auf eine sachbezogene Zusammenarbeit im Ausschuss, die auch dadurch deutlich wird, dass uns Anträge auch anderer Fraktionen vorliegen, die wir in diesem Zusammenhang gemeinsam bearbeiten können.
Danke schön, Herr Kollege Böhlke. - Für die SPDFraktion hat sich Frau Kollegin Groskurt zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Böhlke, trotz der Aufzählung der notwendigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die Sie hier gerade dargelegt haben, damit die Teilhabe am Leben möglich ist, ist es jetzt wieder einmal passiert: Die Koalitionsfraktionen behindern die Arbeit der Opposition.
Sie stellen mit einem Schaun-wir-mal-Lächeln und Schulterzucken einen weiteren neuen Antrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
und das, nachdem der Antrag der SPD hierzu bereits dreimal im Ausschuss beraten wurde, und das, nachdem Institutionen nach einvernehmlicher, fraktionsübergreifender Entscheidung im Sozialausschuss um eine schriftliche Anhörung zum SPD-Antrag gebeten wurden. Dem Ausschuss sind inzwischen die Antworten zugegangen, die übrigens den SPD-Antrag unterstützen. Eine Kernaussage der Angehörten ist, dass es unter Zugrundelegung der UN-Behindertenkonvention dringend erforderlich ist, dass die Eingliederungshilfe auch in Niedersachsen überdacht und entsprechend den neuen Gegebenheiten weiterentwickelt wird - genau so, wie es in unserem Antrag gefordert wird.