Protocol of the Session on October 28, 2009

Ich kann Ihnen nur sagen: Lesen Sie einmal die Stellungnahmen vom BUND Niedersachsen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Die habe ich alle gelesen! Die sind doch nicht verär- gert!)

Oder lesen Sie auch einmal die Stellungnahme von der Koordinationsstelle für naturschutznahe Verbandsbeteiligung. Die sind schwer verärgert, dass Sie ihnen die entsprechenden Rechte im Naturschutz nehmen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Na ja, die einen oder anderen! - Zuruf von der CDU: Das sind doch nicht „die Menschen“!)

Was die Personalvertretungsrechte angeht, Herr Rolfes, so sind das zwar nur Kleinigkeiten, die Sie ändern, aber diese Kleinigkeiten brauchen Sie gar nicht zu ändern, weil sie keine überflüssige Büro

kratie darstellen. Das konnten Sie auch mit keinem Beweis darlegen. Auch da schleifen Sie nur kleine Mitwirkungsrechte. Auch das wird unsere Zustimmung nicht finden.

Interessanterweise kommt dieses Gesetz ja aus dem Hause Schünemann.

(Minister Uwe Schünemann: Aus der Staatskanzlei!)

- Herr Schünemann, immerhin hat der Innenausschuss dieses Gesetz beraten. Vielleicht kommt es nicht aus Ihrem Hause, aber der fachlich zuständige Ausschuss hat es beraten. In Ihrem Hause beobachtet oder verrastert man ja auch lieber andere Leute, aber man gibt ihnen nicht unbedingt mehr Rechte.

Ihre Kommunalfreundlichkeit kenne ich aus meiner Stadt Oldenburg. Da haben Sie gesagt: Wie? Die Bürgerschaft in Oldenburg möchte gar keine Videokameras aus Niedersachsen? Das interessiert mich gar nicht, die kriegen sie trotzdem! - So viel zur Kommunalfreundlichkeit des Kommunalministers!

(Beifall bei den GRÜNEN - Glocke des Präsidenten)

- Die Zeit ist schon weit fortgeschritten, weil Rolfes immer dazwischengeredet hat.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN - Wider- spruch von Heinz Rolfes [CDU] - Björn Thümler [CDU]: Ralf, das war unhöflich!)

Das ist kein besonders kluges Gesetz, das man heute hier beschließt. Letztendlich ist es kein Entbürokratisierungsgesetz, sondern ein Gesetz zum Abbau des bürgerschaftlichen Engagements. Es ist ein Gesetz, das Beteiligungsrechte der Personalvertretungen in Niedersachsen abbaut und das interessanterweise die interkommunale Zusammenarbeit noch weiter verkompliziert.

Das Beste habe ich mir für den Schluss aufgespart, weil es ja so ein tolles Entbürokratisierungsgesetz ist: Was machen Sie? - Herr Rolfes, hören Sie gut zu! - Sie schaffen einen neuen Sondertatbestand für die Werbung im Außenbereich. Das ist eine Marginalie, das ist nicht wirklich wichtig, aber Sie schaffen eine neue Ausnahme für die Werbung im Außenbereich.

Der einzig betroffene Landkreis hat gesagt: Diese Sonderregelung, liebe Landesregierung, brauchen wir gar nicht, sie ist überflüssig. Wir wollen gar

keine Sonderregelung. - Wissen Sie, was die Antwort des entsprechenden Abgeordneten - ich möchte ihn hier nicht nennen - darauf war? - Ach, die brauchen das gar nicht? Das interessiert uns nicht. Wir machen das trotzdem! - Das ist Entbürokratisierung in Niedersachsen!

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Nächster Redner ist Herr Oetjen von der FDPFraktion. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gesetz zur Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume ist ein guter Schritt im Rahmen der Entbürokratisierung. Wir von CDU und FDP beschließen heute mehr Freiheit für die Kommunen. Das liegt daran, meine Damen und Herren, dass wir auf dieser Seite des Hauses unseren Kommunen in Niedersachsen vertrauen.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Die Regelungen, die wir heute beraten und auf das Land übertragen, wurden im ModellkommunenGesetz erprobt; das ist gerade schon gesagt worden. Die Regelungen wurden von den Universitäten in Lüneburg und Osnabrück evaluiert. Das ist in der Tat eine dicke Schwarte, Herr Kollege Briese. Es ist aber nicht so, dass generell gesagt wird, dass der Zeitraum für alle Bereiche insgesamt zu kurz gewesen ist. Natürlich ist kritisiert worden, dass der Zeitraum zu kurz gewesen ist. Aber es ist auch bestätigt worden, dass wir in bestimmten Bereichen durchaus eine erfolgreiche Entbürokratisierung betrieben haben.

Ich sage Ihnen sehr deutlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Im Rahmen der Anhörung haben uns die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, welche Regelungen sich bewährt haben. Die Kommunen, die als Modellkommunen fungiert haben, haben gesagt, dies und das seien gute Regelungen gewesen. Dazu gehört beispielsweise auch das Thema Verbandsanhörung, das Sie gerade hier kritisiert haben. Dass die Naturschutzverbände pro domo reden, Herr Kollege, wird uns alle nicht wundern. Wenn aber die Kommunen sagen, dies sei ein erfolgreicher Schritt gewesen, um Planungszeiträume verkürzen und Baugenehmigungen schneller erteilen zu können, dann ist

das eine sehr gute Regelung, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] und Ulf Thiele [CDU] - Johanne Modder [SPD]: Spärlicher Applaus!)

Wir haben bestimmte Kritikpunkte aufgenommen, die in der Anhörung genannt worden sind. Liebe Kollegin Rübke, ich habe eigentlich erhofft, dass wir ein Lob von Ihnen dafür bekommen,

(Jutta Rübke [SPD]: Das habe ich! Zweimal!)

dass wir im Bereich der Personalvertretung auf diese Kritik eingegangen sind. So sind wir beispielsweise bei § 75, der Benehmensherstellung, und beim Thema Dienstortwechsel - dies hat der Kollege Rolfes bereits gesagt - dem Deutschen Beamtenbund entgegengekommen. Ich glaube aber, dass das trotzdem eine gute Regelung ist.

Dass das Thema Kita-Standards nicht aufgenommen worden ist, ist hier bereits gesagt worden. Bei der Frage der Kita-Standards hat es sehr viel Kritik gegeben. Ich sage aber, dass man aus der Evaluierung nicht zwangsläufig erkennen kann, dass das keine gute Regelung gewesen ist. Die Kommunen haben diese Regelung nicht genutzt, weil sie für die Kinder verantwortungsvoll Raumstandards gewährleisten wollen. Deswegen sage ich sehr deutlich: Wir hätten hier zwar den Kommunen vertrauen und das drinlassen können, haben uns nun aber dagegen entschieden. Allerdings ist das nicht der Kernpunkt dieser ganzen Geschichte.

Bei der Bauordnung haben wir entschlackt. Ich hoffe, dass dies auch Ihre Zustimmung findet.

Darüber hinaus haben wir die Anhörungsfrist für die Nachbarn angepasst, weil wir nicht wollten, dass sich Planungszeiträume verlängern.

Von daher bleibt für mich für die FDP-Fraktion nur festzustellen: Das Modellkommunen-Gesetz hat sich bewährt. Das, was im Rahmen der Evaluierung positiv bewertet worden ist, werden wir jetzt auf das ganze Land übertragen. CDU und FDP - dies ist ein Versprechen - werden weiter prüfen, wie wir den Spielraum für die Kommunen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen erweitern können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Karl-Heinz Klare [CDU]: Sehr gut!)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Adler zu Wort gemeldet. Sie haben eine Restredezeit von 2:48 Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten uns in Erinnerung rufen, was überhaupt der Sinn des ModellkommunenGesetzes in der letzten Legislaturperiode war. Ich meine, es war so: Die damalige Regierungsmehrheit hatte bestimmte politische Vorstellungen, hatte sich aber nicht getraut, diese mit ihrer Landtagsmehrheit gleich durchzusetzen. Sie wollte erst einmal testen, wie stark der Widerstand ist, denn das, was Sie seinerzeit gemacht haben, war schon ziemlich weitgehend: Es ging gegen die Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände. Es ging gegen die Mitbestimmung der Personalräte. Es ging darum, Kinderrechte abzuschaffen, Mindeststandards von Kindertagesstätten abzusenken und das Spielplatzgesetz abzuschaffen. Das ist ja nichts, was man einfach so schnell einmal durchzieht. Deswegen hat man das unter die große Überschrift „Bürokratieabbau“ gestellt und auf diese Weise zu vernebeln versucht.

Die SPD-Fraktion hatte im damaligen Landtag dagegen gestimmt. Allerdings muss ich sagen, dass ihre Position nicht so ganz eindeutig war; denn es war der SPD-Oberbürgermeister Schütz in Oldenburg, der damals als einziger Oberbürgermeister einer niedersächsischen Großstadt zugestimmt und auf einen Telefonanruf von Hirche gesagt hatte: Ja, das ist mir sehr recht. - Bekannt war, dass er mit dem Personalrat über Kreuz lag und deswegen durchaus ein Interesse daran hatte, die Einigungsstelle abzuschaffen. Das ist ein ganz peinliches Kapitel. Das müssen Sie in Ihrer Partei noch einmal diskutieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist so weit gegangen, dass die Regierungsmehrheit, nachdem sie gemerkt hat - gerade beim Personalvertretungsgesetz -, dass der Widerstand doch etwas stärker ist, ein bisschen zurückgerudert hat. Deswegen gibt es jetzt immerhin noch die Einigungsstelle. Auch bei anderen Tatbeständen haben Sie etwas nachgegeben - mithilfe des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes muss man an dieser Stelle sagen.

Aber an einem Punkt schränken Sie noch immer Mitbestimmungsrechte ein, und zwar bei der Frage der Umsetzungen innerhalb des Dienstortes, die

der Dienstvorgesetzte vornehmen kann. Sie müssen wissen - dies haben uns Personalräte gesagt -: Das ist ein beliebtes Instrument der Schikane von Vorgesetzten gegenüber nachgeordneten Angestellten und Beamten.

(Beifall bei der LINKEN)

Gegen dieses Mittel der Schikane gab es bisher noch eine kleine Abwehrmöglichkeit, nämlich die Mitbestimmung des Personalrates. Der Vorgesetzte musste zumindest begründen, weshalb eine solche Umsetzung vorgesehen ist. Jetzt braucht er das überhaupt nicht mehr zu tun; dies unterliegt nicht mehr der Mitbestimmung. Das Gleiche gilt für die Mitbestimmung beim Sonderurlaub.

Das heißt, Ihnen geht es in der Substanz noch immer darum, die Rechte von Personalräten einzuschränken

(Heinz Rolfes [CDU]: Nein! Das ist nicht wahr!)

und das Ganze mit der Überschrift „Bürokratieabbau“ zu vernebeln. In Wirklichkeit hat Bürokratieabbau mit Rechten von Personalräten überhaupt nichts zu tun. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge.

Unsere Fraktion jedenfalls tritt dafür ein, dass die Mitbestimmung der Personalräte erhalten und sogar ausgebaut wird.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Beratung beendet.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf: