Ich glaube, wir sollten nach vorne schauen und uns mit den Problemen beschäftigen. Da machen Broschüren der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft nicht gerade den Eindruck, als ob sie in dem Bereich große Kompetenz hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Diesen Eindruck können Leser der aktuellen Studie des Pestel-Institutes gewinnen, wenn sie sich zum Wohnungsbedarf bis zum Jahr 2025 in Niedersachsen informieren wollen.
Neubau oder Sanierung - das scheint hier die Frage zu sein. 400 000 neue Wohnungen bis zum Jahre 2025 fordert das Pestel-Institut. Doch hier stellt sich wirklich die Frage, ob ein Gutachten, das durch Interessenverbände der Baumittelindustrie in Auftrag gegeben wurde, Grundlage der Wohn
Wir meinen, dass wir aus vielfältigen Gründen eine qualitative energetische Sanierung des Bestandes brauchen. Dabei sehen wir uns in guter Gesellschaft mit dem Deutschen Mieterbund und dem Verband der Wohnungswirtschaft, deren Position wir unterstützen. Partikularinteressen einzelner Wirtschaftsverbände dürfen nicht Maßstab der Wohnraumförderung in Niedersachsen werden und sein.
An der Stelle wundern wir uns schon sehr, dass sich die Linke den Thesen der Pestel-Studie anschließt. Für uns hat in der Wohnraumförderung die NBank noch immer die besten Studien und legt die Messlatte für Niedersachsen.
Sehr gewundert haben wir uns auch über Ihren Deckungsvorschlag. Oder zeigt er eine langsam wirkende Akzeptanz der Hartz-IV-Reformen? Schließlich führen Sie die Kosten der Unterkunft als Deckungsvorschlag an. Doch wer Hartz IV abschaffen und alte Ungerechtigkeiten wieder einführen will, macht sich unglaubwürdig, wenn er dieses Gesetz als Deckungsvorschlag anführt. Das sollten Sie sich an der Stelle noch einmal überlegen.
Auch wir sind mit dem Gesetzesentwurf der Niedersächsischen Landesregierung zur Wohnraumförderung nicht zufrieden.
Deswegen haben wir einen Änderungsvorschlag vorgelegt; denn wir meinen, es gibt den einen oder anderen Punkt, der noch nachgebessert werden müsste.
Dieser Entschließungsantrag liegt vor und wird diskutiert. Miet- und Einkommensobergrenzen müssen angehoben werden, um mehr Haushalten eine Förderung zu ermöglichen. Die Förderbedingungen müssen so angepasst werden, dass sie auch für einen durchschnittlichen Facharbeiter - hierzu hat der vdw in der Anhörung ein Papier vorgelegt, das das sehr deutlich illustriert - passen.
Wir haben uns sehr gefreut, dass die FDP mit Pressemitteilung von gestern angekündigt hat, dass es einen Antrag geben wird, um die Einkommensgrenzen zu heben. Wir fragen uns, ob die CDU das mitträgt, und freuen uns auf eine gute Beratung in dem Bereich. Wenn selbst die Koalitionsfraktionen schon Änderungsanträge zu Ihrem Entwurf einbringen, Frau Ross-Luttmann, zeigt das auch, dass die Mehrheit und Akzeptanz für ihn anscheinend schwinden.
Eines rächt sich in der Wohnraumförderung jedoch sehr: Vor einigen Jahren haben wir die Mittel der LTS verbrieft und verkauft und uns somit um eine Steuerungsmöglichkeit in der Wohnraumförderung und einen großen Teil der Mittel gebracht. Die Förderprogramme der NBank sind bereits seit Anfang Mai ausgeschöpft, obwohl der Bedarf draußen größer ist. Das Bewusstsein bei den Menschen ist vorhanden. Deshalb brauchen wir den Wohnraumförderfonds, um eine Verstetigung der Förderung in Niedersachsen zu erreichen, unabhängig von der aktuellen Haushaltssituation des Landes; auch um die Mittel vor dem Zugriff des jeweiligen Finanzministers zu schützen.
Das Land Niedersachsen muss ab 2013 ohne Bundesmittel auskommen. Bisher speist der Bund allein die Wohnraumförderung in Niedersachsen. Diese Landesregierung ist mit keinem einzigen Cent dabei. Dabei ist die wirtschaftliche Bedeutung der Bauindustrie nicht zu unterschätzen: Ein Euro Förderung verursacht nach einer aktuellen Studie des DIW 8,50 Euro Folgeinvestitionen.
Wir müssen die Förderung mit neuen Schwerpunkten justieren. Wir brauchen eine Fokussierung auf barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Familien und vor allem - dieser Bereich ist, auch wenn er mit einem Nebensatz in Ihrem Antrag vorkommt, deutlich unterrepräsentiert - eine energetische Sanierung des Bestandes, um Wohnraum bezahlbar zu machen und die „zweite Miete“ senken zu können, um bezahlbaren Wohnraum darzustellen und auch unter ökologischen Aspekten zur CO2-Minimierung beizutragen. Investitionen in Klimaschutz machen sich auf Dauer in niedrigeren Mieten und weniger Leerstand bemerkbar.
Mieter und Vermieter profitieren gleichermaßen. Ein ausgeglichenes Verhältnis von öffentlicher und privater Wohnwirtschaft ist hier unabdingbar, zumal die private Wohnwirtschaft deutlich ins Hintertreffen gerät, vor allem mit ihren kleinen Wohn
Zehn Jahre „Soziale Stadt“ haben aber auch im Westdeutschland gezeigt, dass eine Stärkung sozialer Wohnumfelder ein integraler Bestandteil von Wohnraumförderung sein muss. Stadtentwicklung und Wohnungspolitik müssen enger verzahnt werden.
Wir brauchen ein Recht auf Wohnung. Wohnen und Menschenwürde haben existenziell und grundsätzlich etwas miteinander zu tun. Dazu gehört auch bezahlbarer Wohnraum.
Unter dem Strich ist klar: Der vorliegende Entwurf des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes ist stark sanierungsbedürftig. Nicht nur die Fassade, sondern auch Zimmeraufteilung und Ausstattung müssen den Bedürfnissen an ein modernes Gesetz angepasst werden. Auch da sind wir für eine Sanierung im Bestand und freuen uns auf die Diskussion in den nächsten Wochen.
Danke schön, Herr Brunotte. - Zu einer Kurzintervention auf Ihren Redebeitrag hat Herr Kollege Böhlke von der CDU-Fraktion das Wort. Sie haben eine Redezeit von anderthalb Minuten. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf hinweisen, dass mit den Änderungen hinsichtlich des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes, die heute zur Diskussion stehen, nicht nur die FDP-Fraktion, sondern auch die CDU-Fraktion etwas zu tun hat. Wir müssen sehr deutlich machen, dass diese Grundlage eine hervorragende Voraussetzung bietet, um die entsprechenden Zielvorgaben einzuhalten, insbesondere jungen Menschen mit relativ geringen Einkommen und jungen Familien Perspektiven zu bieten. Wir werden in den nächsten Tagen die entsprechenden Unterlagen für die Beratung im Fachausschuss auf den Weg bringen, meine Damen und Herren. Damit wird eines deutlich: Dieses Thema steht im Mittelpunkt, im Fokus. Wir werden uns inhaltlich damit auseinandersetzen.
Lassen Sie mich noch einen Satz hinzufügen: Letztlich geht es auch darum, dass entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen müssen. Es macht nämlich wenig Sinn, wenn man die Grenzen illusorisch hochsetzt und sich diejenigen, die meinen, einen gesetzlichen Anspruch zu haben, letztendlich an die Nase fassen müssen, weil der Topf ganz schnell leer wird.
Von daher ist es sehr wichtig, dass wir die Dinge inhaltlich aufarbeiten. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist hier überhaupt nicht förderlich und deshalb von uns abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhlke, wir haben gestern leider nur die Pressemitteilung der FDP-Fraktion zu dem Thema gefunden. Wenn von der CDU-Fraktion noch etwas hinterherkommt, nehmen wir das natürlich gerne zur Kenntnis, vor allem dann, wenn es sich an unseren Vorstellungen und an dem orientiert, was in der Anhörung ganz deutlich geworden ist.
Hinsichtlich der Frage der Anhebung der Einkommensgrenzen hat Ihr Kollege Dr. Matthiesen bereits angekündigt, dass Sie da sehr wohl Spielraum sehen. Wir meinen, dass einige gute Vorschläge vor allem vom Mieterbund und vom VdW auf dem Tisch liegen, wie die Einkommensgrenzen aussehen könnten. Wir sollten in der Debatte darüber reden.
Wir freuen uns auf einen Antrag, der möglichst dazu beiträgt, dass wir das Wohnraumfördergesetz noch in diesem Jahr hier in diesem Haus beschließen können, um endlich eine vernünftige Förderkulisse mit klaren Regeln darstellen zu können.
(Beifall bei der SPD - Norbert Böhlke [CDU]: Mit breiter Mehrheit! - Roland Riese [FDP]: Das kommt ja alles!)
Der Antrag soll an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit überwiesen werden. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist nicht der erste Antrag, mit dem wir von dieser Landesregierung die Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens verlangen. So viel kann ich Ihnen schon heute versprechen: Es wird ganz bestimmt nicht der letzte Antrag sein, wenn Sie, meine Damen und Herren der Fraktionen der CDU und der FDP, Ihre Blockadehaltung nicht endlich aufgeben und ernsthaft mit uns an einem erneuten NPD-Verbot arbeiten.
Wir alle sind uns dessen bewusst, dass ein Verbot allein nicht ausreicht, um antisemitische, rassistische und rechtsextreme Orientierungen in der Bevölkerung zu verhindern. Die politische Auseinandersetzung und die Aufklärung müssen auch weiterhin geführt werden; dies ist selbstverständlich.
Meine Fraktion, insbesondere meine Kollegin Sigrid Leuschner, hat dazu ein sehr umfangreiches und konkretes Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus hier im Plenum eingebracht. Natürlich erledigt sich mit einem Verbotsverfahren nicht unsere Arbeit im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach, dass ein Verbot dieser Partei deren jetzt gegebene Aktionsmöglichkeiten stark einschränken würde.
Der Parteienstatus erst ermöglicht es der NPD, ihre Strukturen weiter auszubauen. Für mich ist es unerträglich, dass die NPD, durch Steuergelder finanziert, ihre aggressiv-kämpferische Grundhaltung gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung unverhohlen an den Tag legen kann, und das alles unter dem Deckmantel einer legalen Partei.