Protocol of the Session on August 28, 2009

„Wer durchhalte, zittere vor dem zweiten Anlauf sechs Monate später und stelle sich auf eine schlechte Note ein“, so die Braunschweiger Zeitung vom 1. Juli 2009.

In einem Protestbrief wandten sich „rund 20 der Seminaristen“ an die Schulaufsicht und das Kultusministerium. Betroffene Personalvertretungen an den Ausbildungsschulen des Studienseminars für Gymnasien in Verden, an denen die Anwärterinnen und Anwärter unterrichten oder hospitieren, seien „beunruhigt“ und äußerten sich auch öffentlich entsprechend kritisch.

Angemahnt wird die mangelhafte Transparenz gegenüber im Unterricht besuchten Referendarinnen und Referendaren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche der oben dargestellten Sachverhalte treffen zu, welche treffen nicht zu?

2. Welche Beschwerden und Eingaben in Bezug auf das Verdener Studienseminar für Gymnasien mit Beginn des Jahres 2008 liegen der Landesregierung vor?

3. Was hat die Landesregierung zur zukünftigen Akzeptanzsteigerung des Verdener Studienseminars (auch personell) unternommen, um die interne Gesamtnote von 2,94 (Land 2,3) zu verbessern und die erhebliche Zahl von Abbrüchen und Prüfungen zu reduzieren?

Die Landesregierung sieht die Pressefreiheit als ein wesentliches Element einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Sie sichert die umfassende Information, Meinungsbildung und Kontrolle bei öffentlich relevanten Vorgängen und Tatbeständen. Deshalb nimmt die Landesregierung presseöffentliche Kritik ihrer Arbeit ernst und geht ihr nach, so auch Presseberichten über angebliche Missstände am Studienseminar Verden für das Lehramt an Gymnasien.

In diesen Artikeln wird berichtet, dass im Studienseminar Verden mehr Prüflinge die Zweite Staatsprüfung nicht bestehen würden als an anderen Standorten, insbesondere im Fach Deutsch.

Die Prüfung hat ergeben, dass die aufgestellten Behauptungen nicht den tatsächlichen Daten entsprechen. Das betrifft insbesondere die genannten Zahlen: So haben im April 2007 alle Prüflinge die Prüfung bestanden und nicht wie behauptet nur 40 %. In der Prüfungsgruppe vom Frühjahr 2009 haben 4 von 23 Prüflingen den ersten Prüfungsversuch nicht bestanden. Davon war aber zwischenzeitlich ein Kandidat im zweiten Prüfungsversuch erfolgreich. Zwei weitere Kandidaten befinden sich noch in Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung, die spätestens nach sechs Monaten abgelegt sein muss. Deshalb sind die Ergebnisse hier noch nicht bekannt. Der vierte Kandidat wurde auf Antrag aus persönlichen Gründen aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.

Die behauptete Abbrecherquote der zum 1. November 2008 zugelassenen Referendarinnen und Referendare beträgt 3 (Abbruch aus persönlichen Gründen) und nicht ein Drittel der Gruppe.

Mit den zitierten Protesten „von rund 20 der Seminaristen“ sind vermutlich Schreiben von Personalratsmitgliedern zweier Ausbildungsschulen gemeint, die in den angesprochenen Behörden vorliegen. In diesen Schreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die „darin enthaltenen Aussagen und Behauptungen“ der Referendarinnen und Referendare „nicht auf ihre Richtigkeit“ überprüft wurden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Eine Einzelbeschwerde vom 30. März 2009 und zwei Beschwerden von Personalräten zweier Verdener Gymnasien aus dem April und Mai 2009 bezogen sich auf vermeintliche Mängel in Ausbildung und Prüfungen.

Aus dem Jahr 2008 liegen lediglich zwei Anträge auf Umsetzung in ein anderes Seminar, für das Jahr 2009 liegt ein Antrag vor. Diese Zahlen sind nicht signifikant hoch.

Zu 3: Studienseminar und Landesschulbehörde sind zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Recherchen haben ergeben, dass die Vorwürfe nicht nachweisbar oder dokumentierbar sind.

Die Seminarleitung ist selbst aktiv geworden, Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Ausbildung zu ergreifen. Dazu gehören auch die Optimierung von Beratungskompetenz und Transparenz der Beurteilungskriterien.

Die Durchschnittsnoten der Zweiten Staatsprüfung liegen landesweit in den Prüfungsdurchgängen 2007 und 2008 zwischen 2,33 und 2,4. Im Studienseminar Verden beträgt der Durchschnitt 2,8. Diese Abweichung von 0,4 kann als nicht außergewöhnlich bewertet werden. Wie oben dargelegt, bewegen sich auch im Studienseminar Verden die Zahl der Abbrüche und endgültig nicht bestandenen Prüfungen im Landesmittel.

Anlage 65

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 68 der Abg. Helge Limburg, Stefan Wenzel, Hans-Jürgen Klein und Miriam Staudte (GRÜNE)

Soll die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg mit steuerrechtlichen Mitteln mundtot gemacht werden?

Seit Bekanntwerden der Pläne Ende der 70erJahre, ein Endlager für hoch radioaktiven Atommüll in Gorleben im Landkreis LüchowDannenberg einzurichten, formierte sich vor Ort breiter, friedlicher, zivilgesellschaftlicher Widerstand. Eine der tragenden Säulen der Protestbewegung ist dabei bis heute die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Ihre Mitglieder engagieren sich seit jeher mit friedlichen, fantasievollen und demokratischen Mitteln.

Anfang August 2009 unterstellte das Finanzamt Lüchow der Bürgerinitiative, dass die Besetzung des „Schwarzbaus Gorleben“ am 29. Mai 2009 auf das Konto der Bürgerinitiative gehe, und kündigte an, der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg die Gemeinnützigkeit aberkennen zu wollen.

Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit würde die Arbeit der Bürgerinitiative erheblich behindert. Begründet wird die Ankündigung mit angeblichen Straftaten, die Mitglieder der BI im Zusammenhang mit Protesten in der Vergangenheit begangen haben sollen. Unklar bleibt, auf welche Beweise oder Urteile sich das Finanzamt Lüchow stützt und auf wessen Veranlassung das Finanzamt tätig wurde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung auf das Finanzamt Lüchow in irgendeiner Form eingewirkt bzw. auf einen Entzug der Gemeinnützigkeit der Bürgerinitiative gedrängt?

2. Stützt sich das Finanzamt bei seinem Vorgehen auf Urteile von Gerichten?

3. Ist es üblich, dass Finanzbehörden aufgrund von Vermutungen oder Unterstellungen tätig werden?

Die Steuerbefreiung einer Körperschaft wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke wird spätestens alle drei Jahre überprüft (Anwendungserlass zur Abgabenordnung, zu § 59 Nr. 7). Dabei muss die tatsächliche Geschäftsführung eines Vereins den satzungsmäßigen Bestimmungen entsprechen (§ 63 Abs. 1 AO). Die hier angesprochene Bürgerinitiative ist insoweit genauso behandelt worden wie jede andere Vereinigung auch.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Herrn Helge Limburg, Herrn Stefan Wenzel, Herrn Hans-Jürgen Klein und Frau Miriam Staudte im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein. Das Finanzministerium hat von der Angelegenheit am Dienstagmittag (18. August 2009) anhand einer dpa-Nachricht erfahren. Die erstmalige Befassung der Hausspitze erfolgte am Nachmittag desselben Tages, als der Journalist Voges von der Nachrichtenagentur ap unter Bezugnahme auf die dpa-Nachricht die Pressestelle um eine Stellungnahme bat. Eine Einflussnahme scheidet daher aus.

Zu 2: Das Finanzamt hat gehandelt gemäß dem bundeseinheitlichen Anwendungserlass zur Abgabenordnung und das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. August 1984, Az. I R 215/81, zitiert.

Zu 3: Die Steuerverwaltung wird nicht aufgrund von Vermutungen und Unterstellungen tätig. Sie ist im Besteuerungsverfahren aber verpflichtet, aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes des § 88 AO den wahren Sachverhalt zu ermitteln. Eine Aufklärungspflicht besteht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass steuerrechtlich relevante Sachverhalte nicht ausreichend geklärt sind. Anhaltspunkte hierfür können sich selbstverständlich aus öffentlichen Berichterstattungen ergeben.

Anlage 66

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 69 der Abg. Markus Bosse (SPD)

Nach welchen Kriterien wird die Sanierung von kommunalen Sportstätten gefördert?

Im Rahmen der Initiative Niedersachsen wurde die Sanierung von kommunalen Sportstätten aus Mitteln des Konjunkturpaketes II vom Ministerium für Inneres, Sport und Integration vorgestellt. Darin ist festgelegt, eine Sanierung von Sporthallen u. a. nach dem Alter, dem energetischen Zustand und regionaler Verteilung von Sportstätten zu finanzieren. In der Samtgemeinde Asse, in der Samtgemeinde Oderwald und in der Samtgemeinde Schöppenstedt gibt es jedoch dringend sanierungsbedürftige Sporthallen, deren Erbauung nach dem Jahr 1965 erfolgte, sodass keine Zuwendungen vom Land Niedersachsen für eine Sanierung bereitgestellt werden. Für diese Samtgemeinden ist eine Sanierung mit eigenen finanziellen Mitteln unmöglich. Mit erheblichem Verwaltungsaufwand haben die Samtgemeinden Förderanträge gestellt. Mitte Juni 2009 war lediglich über das Internet zu erfahren, welche Kommunen für die Förderung berücksichtigt wurden. Inzwischen war sogar der Antragstermin für Maßnahmen aus dem Investitionspaket 2009 bei der NBank für die energetische Sanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur verstrichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum erhalten Sporthallen aufgrund ihres Alters Zuwendungen und nicht aufgrund ihres Zustandes?

2. Welche regionalen Kriterien haben bei der Auswahl der Zuwendungen gegolten, und inwieweit wurde bei der Vergabe der Zuwendungen die Verbesserung des energetischen Zustandes berücksichtigt?

3. Warum wurden die Anträge auf Förderung von Sportstätten aus dem Konjunkturpaket II nicht automatisch als Antrag zum Investitionspaket 2009 gewertet?

Mit der Bildung eines Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpaketes II mit einem Fördervolumen von insgesamt 40 Millionen Euro hat die Landesregierung der Bedeutung der kommunalen Sportstätten für die Sportinfrastruktur in Niedersachsen Rechnung getragen. Zuzüglich des kommunalen Eigenanteils von 20 % stehen damit 50 Millionen Euro für die Sanierung der Sportstätten zur Verfügung.

Nach der Förderrichtlinie vom 12. März 2009 wird die Sanierung von Sportanlagen nach Maßgabe des Artikels 104 b GG sowie des § 3 Abs. 1 ZuInvG gefördert. Die Sanierung von Turnhallen ist

dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung werden nach Nr. 2.1 der Richtlinie insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.

Bis zum 30. April 2009 sind rund 800 Anträge auf Förderung der Sanierung von Sportstätten gestellt worden. Durch die schnelle und unbürokratische Entscheidung über die Förderanträge wurden die Kommunen, deren Turnhallensanierung gefördert wird, in die Lage versetzt, bereits in den Sommerferien mit den Maßnahmen zu beginnen. Insbesondere wurde auf eine baufachliche Prüfung durch Dritte verzichtet. Damit wurde sichergestellt, dass die bereitgestellten Konjunkturmittel zeitnah der Bauwirtschaft zugute kommen. Darüber hinaus wird § 1 Abs. 2 ZuInvG Rechnung getragen, wonach die Mittel des Konjunkturpaketes mindestens zur Hälfte bis zum 31. Dezember 2009 verausgabt sein sollen.

Durch die schnelle Umsetzung des Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten werden die Kommunen auch in die Lage versetzt, gegebenenfalls die ihnen zur Verfügung gestellten Investitionspauschalen für die Sanierung von Sportstätten zu verwenden.

In allen Fällen der Förderung wird mit der Sanierung der energetische Zustand der Turnhallen erheblich verbessert. Die Betriebskosten der Hallen für die Kommunen werden erheblich sinken. Die Zuwendungen sollen auch dem Vereinssport in den Kommunen zugute kommen. Gefördert wird daher nur die Sanierung der Sporthallen, für deren Benutzung die Kommunen keine Gebühren oder privatrechtlichen Entgelte von den Sportvereinen erheben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: