Protocol of the Session on August 28, 2009

Zu 3: Der Bildungsauftrag der Schulen wird gemäß Niedersächsischem Schulgesetz in erster Linie im Unterricht an den Schulen erfüllt. Die insgesamt maßvolle Kürzung im Bereich der Umweltbildung führt zur Erteilung von mehr naturwissenschaftlichem Unterricht.

Anlage 56

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 59 der Abg. Heinrich Aller (SPD)

Bürgerinitiative fordert Sanierung der Landesstraße 392 - Anwohner der Kolenfelder Straße in Wunstorf beklagen Dauerbelastung durch Lärm und Erschütterungen durch Schwerlastverkehr

Nur eine gründliche Sanierung der Landesstraße 392 kann nach Auffassung der Anwohner der Kolenfelder Straße in der Stadt Wunstorf die Dauerbelastung durch den zunehmenden Schwerlastverkehr wirksam reduzieren. Wiederholt hat die örtliche Bürgerinitiative die Lan

desbehörden auf den unhaltbaren Zustand der Straße und des begleitenden Radweges hingewiesen.

Beklagt werden zahlreiche Querrisse, Bodenwellen, Schlaglöcher und Absenkungen im Bereich von Kanaldeckeln und an Straßenrändern. Der zunehmende Schwerlastverkehr verschlimmert offenkundig die Situation. Die zahlreichen Eingriffe in die Straßendecke durch Tiefbaumaßnahmen machen eine Grundsanierung der Fahrbahn notwendig, weil inzwischen von den Straßenschäden massive Beeinträchtigungen ausgehen. Neben der Lärmbelastung durch Lkw beklagen die Anlieger, dass die Erschütterungen durch den Schwerlastverkehr inzwischen sogar zu beträchtlichen Rissen in Häuserwänden führen.

Die Sachlage ist dem Straßenbauamt Hannover bekannt. Die Notwendigkeit, unverzüglich tätig zu werden, wird auch von der Stadt Wunstorf angemahnt. Im Jahr 2008 sind durch eine Instandsetzungsmaßnahme bestehende Unfallgefahren auf dem die L 392 begleitenden Radweg zwar beseitigt worden, eine nachhaltige Verbesserung wurde jedoch nicht erreicht.

Angesichts der bisher vergeblichen Bemühungen von Anliegern, Bürgerinitiative und der Stadt Wunstorf frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die von Anwohnern und Stadt vorgetragenen Gründe für die vom Straßenzustand der L 392 ausgehenden Dauerlärmbelästigungen und Schäden an Häusern entlang der Kolenfelder Straße in Wunstorf?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um als Reaktion auf die Klagen von Anliegern und Stadt die Ursachen der Lärm- und Erschütterungsentwicklung zu überprüfen, zu reduzieren oder zu beseitigen?

3. Welche Zusagen kann die Landesregierung den Anwohnern, der Bürgerinitiative und der Stadt Wunstorf geben, dass zumindest der Straßenabschnitt der Kolenfelder Straße zwischen Bahnunterführung (B 441) und Am Hasenpfahl zeitnah und nachhaltig saniert wird?

Der Schwerpunkt der Investitionen im Landesstraßenbereich liegt seit jeher in der Substanzerhaltung des vorhandenen Straßennetzes. Die Erhaltung der Landesstraßen richtet sich nach dem landesweiten Erhaltungskonzept. Gleichwohl konnte dessen Umsetzung in den zurückliegenden Jahren nicht immer wie wünschenswert realisiert werden. Der Grund dafür lag allein in der zwingend notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts in den zurückliegenden Jahren, in denen die Landesregierung durch ihre klare finanzpolitische Zielsetzung den Landeshaushalt wieder in die Verfassungskonformität überführt hat. Dies war bekanntlich nicht ohne schmerzhafte Einschnitte auf der Ausgabenseite möglich.

Die seit 2007 bestehenden neuen Gestaltungsspielräume hat die Landesregierung im gebotenen Umfang genutzt und mit der schrittweise erfolgten Aufstockung der Haushaltsmittel einhergehend auch die Situation im investiven Landesstraßenbereich wieder verbessert. Allerdings können nicht alle dringlichen Maßnahmen zeitnah finanziell bedient und begonnen werden. In ihrem Entwurf für den Haushaltsplan 2010 hat die Landesregierung eine weitere Erhöhung der Haushaltsmittel im investiven Landesstraßenbereich vorgesehen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Wunsch der Anlieger nach einer grundhaften Erneuerung der Kolenfelder Straße, in die idealerweise der gesamte Straßenquerschnitt einzubeziehen wäre, ist nachvollziehbar.

Zu 2: Der von der Bürgerinitiative als unhaltbar eingeschätzte Fahrbahnzustand der Kolenfelder Straße wurde als Ergebnis der flächendeckenden Zustandserfassung für die Landesstraßen im Jahre 2005 überwiegend mit mittleren Mängeln eingestuft. Ob und inwieweit seither eine deutliche Verschlechterung des Fahrbahnzustands eingetreten ist, wird im Rahmen der für das nächste Jahr geplanten erneuten Zustandserfassung ermittelt. Bis dahin wird der Geschäftsbereich Hannover im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Fahrbahn nach besten Kräften unterhalten.

Zu 3: Eine zeitnahe, grundhafte - auch abschnittsweise - Erneuerung der Kolenfelder Straße kann aufgrund des Kostenvolumens momentan leider nicht in Aussicht gestellt werden.

Anlage 57

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 60 der Abg. Sigrid Leuschner (SPD)

B 3 Ortsumgehung Hemmingen

Der geplanten Ortsumgehung Hemmingen der B 3 stehen nach der Entscheidung des OVG Lüneburg nunmehr keine juristischen Hürden mehr entgegen. Die Bürgerinnen und Bürger von Hemmingen erwarten einen möglichst schellen Baubeginn der Ortsumgehung. Wichtig ist daher, dass die Landesverwaltung alle möglichen Vorarbeiten leistet, damit unmittelbar nach Freigabe der Haushaltsmittel durch den Bund mit dem Bau begonnen werden kann. Das Land muss gegenüber dem Bund deutlich machen, dass das Bauvorhaben gegenüber

anderen Projekten in Niedersachsen Priorität besitzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche vorbereitenden Arbeiten und Planungen hat die Landesregierung bzw. die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unternommen, um unmittelbar nach der Mittelfreigabe durch den Bund mit dem Bau beginnen zu können?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Priorität des Bauvorhabens B 3 Ortsumgehung Hemmingen im Vergleich zu anderen niedersächsischen Projekten wie der B 68 Ortsumgehung Essen oder der B 247 Ortsumgehung Duderstadt?

3. Inwieweit hat die die Landesregierung durch Vorgespräche mit dem Bund sichergestellt, dass das Bauvorhaben Hemmingen im Rahmen der nächsten Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechung mit dem Bund freigegeben werden kann?

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vom 30. Juni 2009 zur Ortsumgehung Hemmingen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bau dieses Projektes. Neben dem unanfechtbaren Recht zum Bauen ist die Finanzierung des Projektes durch den Bund sicherzustellen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) entscheidet regelmäßig einmal jährlich - am Ende eines Haushaltsjahres - abschließend über die Finanzierungsfreigabe der vom Land vorgeschlagenen Bundesfernstraßenprojekte des Bedarfsplans. Grundvoraussetzungen für eine zustimmende Entscheidung des Bundes sind:

- finanzieller Spielraum im vom Bund zugewiesenen Budget für Niedersachsen,

- abgeschlossene baurechtliche Absicherung der Projekte,

- angemessene Verteilung der Haushaltsmittel zwischen Bundesstraßen- und Autobahnprojekten.

Die Anzahl der in den Landesvorschlag aufgenommenen Projekte ist deshalb abhängig von der Vorbelastung des Budgets durch laufende Projekte und der Höhe des vom Bund in Aussicht gestellten Folgebudgets.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Um auf eventuelle Investitionsprogramme des Bundes reagieren zu können, bereitet die niedersächsische Straßenbauverwaltung für Projekte

mit unanfechtbarem Planfeststellungsbeschluss einen Baubeginn vertragstechnisch vor.

Zu 2: Die Reihenfolge der Aufnahme von Projekten in den Landesvorschlag richtet sich grundsätzlich nach Datum der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Die OU Duderstadt und der sechsstreifige Ausbau der A 7 zwischen Anschlussdreieck Salzgitter und Bockenem stehen deshalb vor den beiden anderen angesprochenen Projekten.

Zu 3: Aus Gesprächen ist bekannt, dass Aussagen zur Finanzierung neuer Bundesfernstraßenprojekte durch den Bund erst dann erfolgen sollen, wenn dem BMVBS die Haushaltszahlen 2010 für die niedersächsischen Bundesfernstraßen bekannt sind und die Vorbelastung des Budgets durch die laufenden niedersächsischen Projekte zum Abschluss des Haushaltsjahres 2009 feststeht.

Anlage 58

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 61 der Abg. Stefan Wenzel und Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Risikovorsorge bei der NORD/LB

Am 18. August 2009 berichtete das Handelsblatt über drohende Verluste der NORD/LB aus dem Joint Venture DnB Nord. Das Gemeinschaftsunternehmen, das die NORD/LB zusammen mit der DnB Nord aus Norwegen betreibt, ist im Baltikum im Privat- und Geschäftskundenbereich aktiv. Die baltischen Staaten müssen in der Finanzmarktkrise einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 20 % verkraften mit entsprechenden Auswirkungen im Kreditgeschäft. Der Verlust der NORD/LB, die 49 % an der DnB Nord hält, liegt dadurch im ersten Halbjahr bei rund 84 Millionen Euro. Laut Handelsblatt hat die DnB Nord „im Baltikum leichtfertig Kredite vergeben“. Mit höheren Risiken für die NORD/LB rechnen Analysten bei Finanzierungen im Schiffs- und gewerblichen Immobilienbereich. Am 14. August 2009 hatte es bereits Medienberichte zu einer möglichen Stärkung des Kernkapitals gegeben, die die Risikotragfähigkeit der NORD/LB erhalten soll. Die Sparkassen stehen laut Pressemeldungen diesen Plänen skeptisch gegenüber. Sie befürchten eine Ausweitung statt der von ihnen angestrebten Redimensionierung der Geschäftstätigkeit der NORD/LB.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Verstärkungen des Eigenkapitals sind geplant, und welche Veränderungen ergeben sich dadurch für die Beteiligungen des Landes und der niedersächsischen Sparkassen?

2. In welchem Umfang sind Verstärkungen des Eigenkapitals zur Risikovorsorge erforderlich, um die Verluste aus dem Joint Venture DnB Nord und die zu erwartenden Einbrüche im Schiffs- und gewerblichen Immobilienbereich abzufedern?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Bedenken der Sparkassen in Bezug auf die grundsätzliche Entwicklungsstrategie der NORD/LB?

Die Konjunktur- und Wirtschaftskrise hat nicht nur in Deutschland zu Verwerfungen der Märkte geführt. Der Bund und die Länder haben mit den beschlossenen Konjunkturpaketen und insbesondere deren schnellen Umsetzung in Niedersachsen jedoch Instrumente eingesetzt, die die Auswirkungen der Krise abmildern sollen. Wie sich aus den jüngsten Konjunkturdaten ablesen lässt, führen die Maßnahmen auch zu ersten Erfolgen.

Die Volkswirtschaften in den neueren EU-Staaten Litauen, Lettland und Estland, die sich bis zum Jahre 2007 in einer enormen Wachstumsphase befanden, sind von der Konjunkturkrise wesentlich stärker betroffen als die über Jahrzehnte stabilisierten Volkswirtschaften des europäischen Westens. Aus diesem Grunde sind in den baltischen Staaten tätige Kreditinstitute auch in besonderem Maße gefordert.