Protocol of the Session on August 28, 2009

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen konkreten Gründen hat sich der Innenminister vom bisherigen Präsidenten der ZPD getrennt, und was hat die Landesregierung dazu bewogen, sich von der bewährten Praxis zu verabschieden, ausschließlich Polizeivollzugsbeamte zu Polizeipräsidenten zu ernennen?

2. Welche Differenzen bzw. Meinungsverschiedenheiten gab es zwischen dem Minister und dem bisherigen ZPD-Präsidenten z. B. bei der kürzlich erfolgten Umorganisation der Zentralen Polizeidirektion bzw. bei der Einrichtung des zentralen Fahrdienstes?

3. Wie erklärt sich der Innenminister, dass sich die verbliebenen Polizeipräsidenten, auch sie als politische Beamte vom Wohlwollen des Innenministers abhängig, von der Abberufung ihres Kollegen überrascht gezeigt und Unmut darüber geäußert haben, diesen Vorgang erst aus der Presse erfahren zu haben, obwohl es kurz zuvor ein Treffen mit dem Innenminister gegeben hat?

Zum 17. August dieses Jahres hat der im Geschäftsbereich des Innenressorts tätige Polizeipräsident der Zentralen Polizeidirektion Hannover neue Aufgaben übernommen. Er wird zukünftig den mit der Einrichtung der Polizeiakademie zum 1. Oktober 2007 begonnenen Prozess der Zusammenführung von Aus- und Fortbildung weiter forcieren.

Nachdem in der ersten Phase nach Gründung der Polizeiakademie inhaltlich der Aufgabenschwerpunkt im aufzubauenden und im Echtbetrieb zu etablierenden Bachelorstudiengang lag, ist es nun an der Zeit, die Fort- und Weiterbildung als zweite Hauptsäule im Aufgabenpaket der Polizeiakade

mie stärker in den Fokus zu nehmen und auch inhaltlich passgenau in die veränderte Gesamtstruktur zu integrieren. Eine besondere Bedeutung wird dabei neben der weiteren konzeptionellen Verknüpfung von Aus- und Fortbildung die weitere Ausgestaltung und Einbindung des noch im Erstellungsprozess befindlichen Gesamtfortbildungskonzeptes der Landespolizei haben, das als wesentliches Fundament in das Gesamtkonstrukt der polizeilichen Bildungsarbeit einfließt. Dabei sind neben der Verzahnung von Aus- und Fortbildung auch die Verzahnung von Theorie und Praxis vorzunehmen.

Aufgrund seiner Vorverwendungen verfügt der Beamte über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen nicht nur der Polizeiorganisation, sondern auch bezogen auf die Anforderungen einer bedarfs- und praxisgerechten Aus- und Fortbildung. Die für eine erfolgreiche Umsetzung des Prozesses der Zusammenführung von Aus- und Fortbildung in der Polizeiakademie erforderlichen Kompetenzen sind daher in seiner Person im besonderen Maße gebündelt. So wird die Weiterentwicklung der Erfolgsgeschichte Polizeiakademie Niedersachsen auch weiterhin gelingen.

Für das Amt des Polizeipräsidenten der Zentralen Polizeidirektion ist es weder beamten- noch laufbahnrechtlich geboten, einen Polizeivollzugsbeamten auszuwählen. Eine derartige Verengung auf eine laufbahnrechtliche Fachrichtung entspricht nicht den Vorstellungen des Gesetzgebers, eine Besetzung an dem Kriterium der Leistung auszurichten. Einziges Auswahlkriterium ist es, die oder den Bestgeeigneten für die sehr anspruchsvolle Position des Leiters der Zentralen Polizeidirektion gewinnen zu können. An diesem Grundsatz hat sich die Landesregierung bei ihrer Entscheidung orientiert.

Der neue Polizeipräsident wird mit seinen vielfältigen Erfahrungen in der niedersächsischen Landesverwaltung und integrativen Fähigkeiten die begonnene Neuausrichtung der Zentralen Polizeidirektion weiter umsetzen. Es handelt sich bei ihm um einen hervorragend qualifizierten Beamten, der seine fachliche Kompetenz im Laufe seines beruflichen Werdegangs stets erfolgreich unter Beweis gestellt hat. Hierbei hat er in verschiedensten Verwendungen - inner- und außerhalb der zuständigen Abteilung des Ministeriums - Erfahrungen im Polizeibereich gesammelt. Durch mehrjährige Erfahrung - auch in anderen Leitungsfunktionen - verfügt er zudem über die erforderliche Führungs- und Sozialkompetenz.

Die Polizeipräsidenten haben - wie die Fragesteller auch - spätestens durch die Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei Nr. 109/09 vom 11. August 2009 von der Personalentscheidung der Landesregierung Kenntnis erlangt. Selbstverständlich berücksichtigt die Landesregierung bei Personalmaßnahmen die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Das Ministerium und die Zentrale Polizeidirektion sind ständig in einem konstruktiven Dialog. Hinsichtlich der Umorganisation der Zentralen Polizeidirektion und der Einrichtung des zentralen Fahrdienstes gibt es keine Differenzen.

Zu 3: Die von den Fragestellern behaupteten Reaktionen sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 54

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 57 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Johanne Modder und Sigrid Leuschner (SPD)

Was macht Wulffs ehemaliger Wahlkampfmanager in Wolfsburg?

Ausweislich aktueller Presseberichte erhebt eine „Mitarbeiter-Initiative Pro Stadtwerke“ schwere Vorwürfe gegen den Chef der Wolfsburger Stadtwerke, Professor Dr. Markus Karp. In 31 konkret geschilderten Fällen werden zum Teil massive Vorwürfe gegen Karp erhoben. Professor Dr. Karp ist in der Landespolitik kein Unbekannter - nachdem er als Wahlkampfmanager der Oberbürgermeister Schnellecke in Wolfsburg und Dr. Hoffmann in Braunschweig 2001 tätig war, hat ihn die Niedersachsen-CDU unter ihrem damaligen Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten Wulff zum Manager des Landtagswahlkampfes 2003 erkoren. Vor seiner Wahl in den Wolfsburger Stadtwerkevorstand, der keine Ausschreibung vorausgegangen ist, war er stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt Wolfsburg. Von Oktober 2004 bis Dezember 2005 war Karp Wissenschaftsstaatssekretär des Landes Brandenburg. Anlässlich seines Ausscheidens hoffte die dortige Staatskanzlei ausweislich eines Berichts der Lausitzer Rundschau vom 3. Dezember 2005, dass sein Nachfolger die bestehenden „Reibungsverluste in der Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Wissenschaftsressort (…), die

für einen besseren Technologietransfer an einem Strang ziehen müssten“, abbauen könne.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Vorwürfe stehen gegen den ehemaligen CDU-Wahlkampfmanager Professor Dr. Karp im Raum, und wie reagiert die Landesregierung auf diese Vorwürfe?

2. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, die gegen Herrn Professor Dr. Karp erhobenen Vorwürfe nicht nur strafrechtlich, sondern auch aufsichtsrechtlich zu prüfen, was hat sie diesbezüglich bereits unternommen, bzw. was gedenkt sie noch zu veranlassen?

3. Kann sich die Öffentlichkeit darauf verlassen, dass die Landesregierung diesen Vorwürfen trotz der CDU-Nähe des Betroffenen konsequent, ergebnisoffen und ohne politische Einflussnahme nachgeht, und, wenn nein, warum nicht?

Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Gegen den Vorstandsvorsitzenden der Stadtwerke Wolfsburg AG, Herrn Professor Dr. Markus Karp, sind in einem anonymen Schreiben Vorwürfe erhoben worden, die sich insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beziehen. Die Vorwürfe sind Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Prüfungen und von Prüfungen der Stadt Wolfsburg als Alleingesellschafterin der AG gewesen. Die von der Stadt Wolfsburg veranlasste Prüfung durch ihr Rechnungsprüfungsamt hat keine Beanstandungen ergeben. Ein bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig zunächst eingeleitetes Vorermittlungsverfahren ist ohne Einleitung von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts eingestellt worden, nachdem die erhobenen Vorwürfe durch den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes widerlegt worden sind.

Zu 2: Die Aufklärung der erhobenen Vorwürfe ist in erster Linie Aufgabe des Unternehmens selbst sowie gegebenenfalls der Stadt Wolfsburg als Alleingesellschafterin. Eine Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolfsburg und die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist bereits erfolgt. Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen.

Zu 3: Staatsanwaltschaftliche und aufsichtsbehördliche Prüfungen werden stets ohne Ansehen der Person durchgeführt.

Anlage 55

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 58 der Abg. Wolfgang Jüttner und Stefan Politze (SPD)

Warum kürzt das Land bei der Umweltbildung?

Der außerschulische Unterricht ist ein wichtiger Bestandteil der Bildung in Niedersachsen. In verschiedenen Institutionen, wie beispielsweise im Schulbiologiezentrum Hannover, werden wichtige Aufgabenbereiche abgedeckt.

Diese sind die Vorbereitung und Durchführung von schul- und unterrichtsbezogenen Umweltbildungsangeboten, die Beratung und Fortbildung von Lehrkräften in Zusammenarbeit mit der regionalen Lehrerfortbildung, die Erstellung und Bereitstellung von praxisnahen Arbeitsunterlagen, die Zusammenstellung und Ausleihe von Unterrichts-, Lehr- und Selbstlernmaterialien usw., der Aufbau eines Netzwerks außerschulischer Lernorte und Kooperationspartner in der Region durch Zusammenarbeit mit Landwirten, Imkern, Forstämtern, Betrieben, Verbänden, kommunalen Einrichtungen, lokalen Agenda-21-Büros, Eine-Welt-Initiativen usw. sowie die Mitwirkung bei der Umsetzung von landesweiten Programmen und Maßnahmen wie beispielsweise der IdeenExpo.

Das Land plant offenbar Einschnitte im Schulbiologiezentrum. Im Schulbiologiezentrum arbeiten abgeordnete Lehrkräfte. Da es einen Mangel an Lehrkräften in den naturwissenschaftlichen Fächern gibt, sollen Lehrkräfte vom Schulbiologiezentrum abgezogen werden. Hier geht es allein im Schulbiologiezentrum um 25 Stunden. Trotz der erheblichen Nachfrage nach diesen Angeboten wurden jüngst per Erlass diese Kürzungen angeordnet, die mit erheblichen Konsequenzen für die außerschulischen Lernzentren verbunden sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum kürzt die Landesregierung über 25 Unterrichtsstunden allein im Schulbiologiezentrum Hannover, und wie rechtfertigt sie den damit verbundenen Qualitätsverlust?

2. Welche konkreten Auswirkungen (insbeson- dere im Bereich der schulischen und außer- schulischen Zusammenarbeit, den Angeboten und Kursen) haben die Kürzungen auf die außerschulischen Zentren?

3. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung der Bildungsauftrag wahrgenommen und erfüllt werden, wenn Kürzungen in Bereichen vorgenommen werden, in denen die hohe Nachfrage ohnehin nur durch fördervereinfinanzierte Honorarkräfte ansatzweise gedeckt werden kann?

Die Umweltbildung als Teil der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vermittelt nachhaltiges Denken und Handeln. Sie versetzt Menschen in die Lage, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Weltregionen auswirkt. BNE ist ein ganzheitliches Konzept, das den Gedanken der Nachhaltigkeit als gesellschaftlichen Auftrag in den Unterricht an den Schulen integrieren möchte.

Im Rahmen des Projektes „Öffnung von Schule“ ist in Niedersachsen seit 1992 ein Netz von außerschulischen Lernstandorten aufgebaut worden, das in vielfältiger Weise die Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützt.

In Niedersachsen gibt es zurzeit 29 Regionale Umweltbildungszentren (RUZ), zu denen auch das Schulbiologiezentrum in Hannover gehört. Weitere besondere Lernstandorte sind z. B. die Niedersächsische Lernwerkstatt für solare Energiesysteme (NILS) in Hameln, das Schul-LAB der IGS Hannover-Mühlenberg, der Lernstandort Natur und Technik in Wilhelmshaven sowie das Phaeno in Wolfsburg.

Diese Standorte und zahlreiche weitere Schulprojekte zur BNE werden in den Standorten der Landesschulbehörde von vier Fachberatern BNE koordiniert und betreut. Eine große Anzahl von Lehrkräften erhält Anrechnungsstunden, um in den Regionalen Umweltbildungszentren, den außerschulischen Lernorten oder in den Netzwerken die Schülerinnen und Schüler in ihrem Handeln und Lernen im Bereich der BNE zu unterstützen und die Schulen und Lehrkräfte zu beraten.

Mit den dargestellten Aktivitäten im Kontext der Bildung für nachhaltige Entwicklung im schulischen wie im außerschulischen Bereich nimmt Niedersachsen einen führenden Platz in der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2005 bis 2014“ ein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Vor dem Hintergrund der derzeitigen allgemeinen Unterrichtsversorgung vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich ist eine Reduzierung von Anrechnungsstunden zugunsten der Unterrichtsversorgung notwendig. Der gesamte Bereich der Nachhaltigkeitsbildung ist von den allgemeinen Kürzungen lediglich im Umfang von einer Vollzeitlehrerstelle (25 Stunden) betroffen.

Das Schulbiologiezentrum Hannover als Regionales Umweltbildungszentrum ist eine über die Stadtgrenzen hinaus wirkende und allgemein anerkannte Einrichtung. Träger des Schulbiologiezentrums ist die Landeshauptstadt Hannover. Die Finanzierung erfolgt außerdem über Fördervereine, Sponsoren, Stiftungen und das Land Niedersachsen. Insgesamt verfügt das Zentrum zurzeit über rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leitung des Zentrums und alle weiteren angestellten Mitarbeiter werden von der Stadt Hannover finanziert. Zudem sind sechs Lehrkräfte für die Einrichtung tätig. Seit Jahrzehnten wird dieser Standort gegenüber den anderen außerschulischen Lernorten mit der höchsten Anzahl von Stellen bzw. Anrechnungsstunden ausgestattet.

Viele andere Lernstandorte sind nur mit einer geringen Anzahl von Anrechnungsstunden versehen. Kürzungen an den kleineren außerschulischen Lernorten würden dort schnell zu Schließungen führen. Die notwendige Kürzung im genannten Umfang ist bei dem Schulbiologiezentrum Hannover als dem größten Zentrum durchgeführt worden, um keinen gravierenden Qualitätsverlust in der Arbeit zu verursachen.

Zu 2: Durch die Kürzung werden zukünftig im geringen Umfang weniger Schulklassen durch Lehrkräfte begleitet werden können. Dies schließt jedoch eine Betreuung der Schulklassen durch Angestellte des Zentrums nicht aus.

Zu 3: Der Bildungsauftrag der Schulen wird gemäß Niedersächsischem Schulgesetz in erster Linie im Unterricht an den Schulen erfüllt. Die insgesamt maßvolle Kürzung im Bereich der Umweltbildung führt zur Erteilung von mehr naturwissenschaftlichem Unterricht.