Protocol of the Session on August 28, 2009

Die Volkswirtschaften in den neueren EU-Staaten Litauen, Lettland und Estland, die sich bis zum Jahre 2007 in einer enormen Wachstumsphase befanden, sind von der Konjunkturkrise wesentlich stärker betroffen als die über Jahrzehnte stabilisierten Volkswirtschaften des europäischen Westens. Aus diesem Grunde sind in den baltischen Staaten tätige Kreditinstitute auch in besonderem Maße gefordert.

Die NORD/LB betreibt mit Unterstützung ihrer Träger zusammen mit der norwegischen Bank DnB Nor in den o. g. Staaten sowie in Polen, Finnland und Dänemark die DnB NORD. Durch die beschriebenen Auswirkungen der Konjunkturkrise werden auch Auswirkungen auf die Kreditbestände der DnB NORD erwartet, wofür die DnB NORD schon jetzt entsprechende, das Ergebnis belastende Vorsorge zu treffen hat. Außerdem hat die DnB NORD ihre Geschäftstätigkeit in Dänemark und Finnland eingestellt. Die NORD/LB ist in der Lage, die Auswirkungen der Verluste ihres Tochterunternehmens DnB NORD zu verarbeiten. Von einem im Handelsblatt zitierten Verlust der NORD/LB kann deshalb keine Rede sein. Das Vorsteuerergebnis der NORD/LB beträgt für das erste Halbjahr 2009 276 Millionen Euro.

Unzutreffend ist die Darstellung des Handelsblattes vom 18. August 2009, wonach die DnB NORD, die in einem Atemzug mit der Svedbank, der SEB und der Nordea genannt wird, leichtfertig Kredite vergeben haben soll. Die Kriterien für die Vergabe von Krediten unterliegen im NORD/LB-Konzern einheitlichen konservativen Anforderungen, die eingehalten wurden.

Eine Konjunkturentwicklung, die z. B. in Lettland dazu führte, dass das BIP von einem Wachstum im Jahre 2007 um 10 % auf einen geschätzten Rückgang von ca. 17 bis 18 % für das Jahr 2009 einbrach, war bei der ursprünglichen Kreditvergabe weder planbar noch vorhersehbar.

Ab 2012 wird mit einer Stabilisierung der Märkte im Baltikum und in Polen gerechnet, sodass die DnB NORD wieder zu einer ertragsstarken Bank zurückfinden wird.

Im Bereich der Landesbankenkonzerne ist die NORD/LB zusammen mit der Helaba als einzige nicht auf Eigenkapitalhilfen durch die Träger oder den Bund angewiesen. Das GMTN-Programm der NORD/LB und die damit zusammenhängenden Garantien der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen wurden nicht aufgrund einer Schwäche der NORD/LB, sondern aufgrund von Marktverwerfungen erforderlich, die durch staatliche Hilfen an die Wettbewerber entstanden waren. Deshalb hat die EU-Kommission mit der beihilferechtlichen Genehmigung keine Maßnahmen zur Umstrukturierung der NORD/LB angeordnet.

Durch Verschlechterungen der internen Ratings von Kreditnehmern der NORD/LB aufgrund der Vorgaben durch Basel II werden die risikogewichteten Aktiva der NORD/LB systembedingt ansteigen, ohne dass die Bank mehr Kredite vergibt. Außerdem kommen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung höhere Wertberichtigungen und Eigenkapitalbelastungen als ursprünglich geplant auf die Bank zu. Hierauf muss die Bank reagieren.

Mit Wirkung zum 30. Juni 2009 hat die HanBG bei der NORD/LB gehaltene Genussrechte in Höhe von 118 Millionen Euro in als Kernkapital anerkannte stille Einlagen gewandelt. Der Wirtschaftsplan der HanBG hat dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgelegen.

Die Bank und ihre Träger haben darüber hinaus entschieden, aufgrund von Vertragsabläufen nicht mehr als Eigenkapital anerkannte Genussrechte durch nachrangiges Haftkapital zu ersetzen, um die Kapitalsituation stabil zu halten und die zu erwartende Ratingentwicklungen der Kreditnehmer auszugleichen. Die Eigenkapitalsituation der Bank ist jedoch mit einer Kernkapitalquote von 8,5 % komfortabel.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Stefan Wenzel und HansJürgen Klein im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Haftkapital der NORD/LB soll um insgesamt 1 Milliarden Euro ergänzt werden. Dafür werden durch Vertragsablauf als Ergänzungskapital entfallende Genussscheine in Höhe von 500 Millionen Euro in nachrangiges Haftkapital umgewandelt. Zudem ist von den Trägern der NORD/LB einvernehmlich beabsichtigt, weitere längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten von 500 Millionen Euro aufzunehmen.

Eine Veränderung der Beteiligungsquote ist damit nicht verbunden, weil das als Ergänzungskapital klassifizierte nachrangige Haftkapital nicht mit Stimmrechten verbunden ist und üblicherweise bei institutionellen Anlegern auf dem Kapitalmarkt aufgenommen wird.

Zu 2: Die in der Presse kommunizierten Kapitalmaßnahmen dienen der Stärkung des Eigenkapitals für kommende Verschlechterungen bei den internen Kreditratings (Ratingmigrationen). Ein erhöhter Risikovorsorgebedarf aus dem vorhandenen operativen Geschäft besteht hingegen nicht. Die NORD/LB hat vielmehr für die zu erwartenden Risiken eine ausreichende Risikovorsorge geplant. Derzeit liegt die Risikoentwicklung im Plan.

Die sich aus dem Engagement der DnB NORD ergebenden Belastungen wirken sich auf das Halbjahresergebnis der NORD/LB mit 112 Millionen Euro aus, das dennoch, wie in den Vorbemerkungen dargestellt, mit einem Plus abschließt.

Zu 3: Die Entscheidungen bezüglich der NORD/LB werden von den Trägern der Bank gemeinsam beschlossen und verantwortet. Diskussionen bezüglich der zufassenden Beschlüsse werden in den Organen der Bank geführt. Das Anteilsverhältnis von 50 : 50 zwischen Ländern und Sparkassen erfordert es, partnerschaftlich miteinander zu arbeiten.

Anlage 59

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 62 der Abg. Miriam Staudte (GRÜ- NE)

Lärmbelastung durch den Betrieb des Heeresfliegerausbildungszentrums Celle-Wietzenbruch

Der Flugplatz Celle-Wietzenbruch ist seit dem Jahr 1934 in Betrieb und wurde im Laufe der Zeit für verschiedene militärische Zwecke genutzt. Nach der Wiedervereinigung wurde der Betrieb ab 1990 stark eingeschränkt; für viele

Jahre blieb nur das Heeresfliegerregiment 16 mit Bölkow Bo-105 als einziger fliegerischer Verband in Celle stationiert. Die Auflösung dieses Regiments im Jahr 2003, der Einzug des Ausbildungszentrums für Hubschrauberpiloten und die damit einhergehende signifikante Steigerung der Flugbewegungen einschließlich der Nachtflugausbildung nach über zehn Jahren relativ ruhigen Flugbetriebs rückten den Flugplatz wieder in das Zentrum kritischer Betrachtungen. Insbesondere die Stationierung des Hubschraubertyps Bell UH-1D im Frühjahr 2005 rief wegen der besonders lauten Fluggeräusche zusätzliche Proteste bei der umliegenden Bevölkerung hervor. Für das Jahr 2008 werden 15 000 Flugbewegungen angegeben. Anwohnerinnen und Anwohner haben dokumentiert, dass die Lärmbelastung der an den Flugplatz angrenzenden Wohngebiete durch Flugbewegungen in geringer Höhe über Wohngebiete und Nachtflugübungen in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Selbstbeschränkungen zu Flugzeiten und Flugrouten, die von der Bundeswehr zugesagt worden waren, werden offensichtlich nicht eingehalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Lärmbelastung von Wohngebieten der Stadt Celle durch den Flugbetrieb in Celle-Wietzenbruch?

2. In welcher Weise unterstützen die Behörden des Landes die Stadt Celle, um das Ausmaß der Lärmbelastungen zu dokumentieren bzw. vor Ort Problemlösungen zu erreichen?

3. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, in Angriff genommen oder geplant, um beim Bund Lösungen zu erreichen, die die Lärmbelastung durch den Flugbetrieb für die Anwohnerinnen und Anwohner minimieren?

Der Militärflugplatz Celle-Wietzenbruch wird zurzeit überwiegend als Ausbildungsflugplatz für Hubschrauberpiloten benutzt und ist damit größtenteils zugehörig zur Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg. Die Heeresfliegerverbindungs- und Aufklärungsstaffel 100 startet von Celle aus zu Verbindungsflügen in ganz Nord- und Ostdeutschland sowie zu nationalen und regelmäßig auch internationalen Übungen.

Die Wehrbereichsverwaltung Nord als zuständige Behörde für die Luftaufsicht hat mitgeteilt, dass von 2006 bis heute ein deutlicher Rückgang der Flugbewegungen zu verzeichnen ist. Danach haben sich auch die Jahresflugstunden in diesem Zeitraum reduziert. Die Rückläufigkeit der Flugbewegungen ist zurückzuführen auf weniger verfügbare Flugstunden und auf die Durchführung von Ausbildungsinhalten in Simulatoren, die sich in Bückeburg befinden. Für die nächsten Jahre ist mit einer weiteren Reduzierung zu rechnen, da aus heutiger Sicht die Ausbildung mit dem Hubschrau

ber UH-1D ab Mitte 2011 voraussichtlich eingestellt wird, da dieses Muster durch den Typ NH 90 ersetzt wird. Die Ausbildung auf dem neuen Hubschrauber wird andernorts stattfinden. Damit fällt zukünftig ein komplettes Hubschraubermuster im Ausbildungsflugbetrieb am Standort Celle weg. Ferner wird sich auch der Ausbildungsumfang auf dem Muster BO 105 ab 2013 signifikant reduzieren.

Abhängig vom Lehrgangsaufkommen kann es teilweise zu Lärmkonzentrationen kommen. Daher betreibt das Ausbildungszentrum zusätzlich zum Flugplatz selbst ein Hubschrauberübungsgelände auf dem Standortübungsplatz in Scheuen, um den Fluglärm auf dem Flugplatz zu reduzieren. Der Flugweg zu diesem Gelände führt weitläufig um bebautes Gebiet herum.

Seit dem Jahr 2004 wird durch das Ausbildungszentrum C einmal jährlich eine sogenannte Lärmschutzkonferenz einberufen, zu der der Oberbürgermeister der Stadt Celle, die Orts- und Gemeindebürgermeister der Umgebung sowie kommunalpolitische Vertreter und Abgeordnete aller Parteien eingeladen werden. Im Rahmen dieser Zusammenkunft wird die aktuelle Situation umfassend und detailliert vorgetragen. So werden die Lärmschutzmaßnahmen, Überflugverbote, einzuhaltende Flugrouten und Verfahren erläutert. Die letzte Veranstaltung dieser Art fand Ende 2008 statt. Daneben hat das Ausbildungszentrum im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im November 2008 in einer öffentlichen Ortsratssitzung der Gemeinde Westercelle das Verfahren sowie das Flugaufkommen erläutert. Eine weitere Veranstaltung erfolgte am 27. August 2009 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Celle.

Zu Zeiten des Flugbetriebes ist die Flugeinsatzzentrale des Heeresflugplatzes Celle der zentrale Ansprechpunkt für Hinweise auf Lärmbelästigungen. Des Weiteren können sich Bürgerinnen und Bürger an das Luftwaffenamt - Abteilung Flugbetrieb - wenden, das bundesweit für Lärmbeschwerden zuständig ist. Insgesamt ist der Umfang der Beschwerden in den letzten Jahren nach Angaben der Bundeswehr deutlich zurückgegangen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Die Landesregierung steht permanent im Dialog mit der Bundeswehr, um unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Belange der Bun

deswehr mögliche Optionen zur Lärmschutzminderung realisieren zu können.

Anlage 60

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 63 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Ersetzen die privatisierten psychiatrischen Landeskrankenhäuser Fachpersonal durch fachfremde Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter?

Nach Gesprächen der Besuchskommission Hannover im Ameos Klinikum Hildesheim sind Erkenntnisse zu Entwicklungstendenzen in den privatisierten Landeskrankenhäusern gewonnen worden, die der weiteren Aufklärung bedürfen. Zu den Entwicklungstendenzen gehören eine z. T. unzureichende Ausstattung mit Fachärztinnen und Fachärzten der Psychiatrie, mit Pflegekräften und mit Ergotherapeutinnen und -therapeuten. Es wurde berichtet, dass Stellen von Pflegekräften nicht mehr mit Fachkräften besetzt wurden, sondern fachfremde Leiharbeiterinnen für die Betreuung der Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Außerdem wurde mit Bauarbeiten begonnen, um nicht unerhebliche Teile des Klinikbereichs in Heimeinrichtungen der stationären Eingliederungshilfe umzuwandeln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Träger der privatisierten Landeskrankenhäuser planen in welchem Umfang und entgegen den früheren psychiatriepolitischen Zielen der Enthospitalisierung, Teile des bisherigen Akutversorgungsbereichs in Langzeiteinrichtungen (Heime) umzuwandeln?

2. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter mit welchen Qualifikationen wurden seit dem Verkauf der Landeskrankenhäuser für welche Tätigkeitsbereiche in den Kliniken zu welchen Konditionen engagiert und beschäftigt?

3. Wie bewertet die Landesregierung die von der Besuchskommission Hannover am 17. August 2009 im Ameos Klinikum Hildesheim vorgefundene Situation, dass auf der gerontopsychiatrischen Station 22 eine verantwortliche Ärztin/ein verantwortlicher Arzt weder angetroffen noch benannt werden konnte?

In Niedersachsen überwacht der Psychiatrieausschuss mit seinen fünf regionalen und einer speziellen Besuchskommission nur für den Maßregelvollzug die Qualität und die rechtlichen Belange in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Die Arbeit der Besuchskommission soll Verbesserungen anstoßen und die Öffentlichkeit, die Politik und die Einrichtungen für die Rechte der

Betroffenen und eine gute Versorgung sensibilisieren. Am 17. August 2009 hat die Besuchskommission Hannover das Ameos Klinikum Hildesheim unangemeldet besucht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Pläne von Trägern ehemaliger Landeskrankenhäuser, Teile des bisherigen Akutversorgungsbereiches in Heime umzuwandeln, sind der Landesregierung bislang nicht bekannt.

Das Ameos Klinikum Hildesheim plant eine Übergangs- und Nachsorgeeinrichtung gemäß §§ 53 und 54 SGB XII für eine eng umschriebene Gruppe von entlassenen Patientinnen und Patienten aus dem Maßregelvollzug, die aufgrund ihres Krankheitsbildes heimbetreuungsbedürftig sind, aber in bestehenden Einrichtungen keine Aufnahme finden. Von der besonderen Besuchskommission für den Maßregelvollzug wurde diese Konzeption positiv aufgenommen.

Zu 2: In den Asklepios Fachkliniken Göttingen und Tiefenbrunn, im AWO Psychiatriezentrum Königslutter sowie in der Psychiatrischen Klinik Lüneburg werden keine Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigt.

Die KRH Psychiatrie Wunstorf hat Personal von Zeitarbeitsfirmen in folgendem Umfang beschäftigt: