Protocol of the Session on August 28, 2009

Wahlen parteiergreifend in den Wahlkampf hineinzuwirken, insbesondere auch durch Öffentlichkeitsarbeit.

Im Rahmen der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen ist zwar mit Wirkung vom 1. August 2007 zunächst die Entscheidungsbefugnis über die vollständige Anwendung des Erlasses nach Nr. 19 des Runderlasses des MK zur Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortlichen Schulen vom 9. Juni 2007 (SVBl. S. 241) - sogenannter Deregulierungserlass - auf den Schulvorstand übertragen worden. Um den Mindestzeitraum von vier Wochen an allen Schulen in Niedersachsen und somit eine gleiche Handhabung zu gewährleisten, wurde jedoch bereits am 5. März 2009 ein Erlassentwurf zur Änderung des Erlasses „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ in die öffentliche Anhörung gegeben. Nach dem Entwurf wird der oben angesprochene Erlass über die Besuche von Politikerinnen und Politikern wieder aus dem Katalog der in die Entscheidungsbefugnis der Schulen gestellten Erlasse herausgenommen. Der Erlass ist nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bereits am 1. August 2009 in Kraft getreten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Der Landesregierung sind keine entsprechenden Vorfälle bekannt. Sie muss aber gleichwohl der oben angesprochenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Neutralitätsgebot für Schulen Rechnung tragen.

Zu 3: Die Landesregierung wird Verstößen gegen die Erlassregelung mit den bekannten dienstrechtlichen Instrumentarien begegnen.

Anlage 51

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 54 der Abg. Sigrid Rakow, Olaf Lies und Hans-Dieter Haase (SPD)

Blockiert die Radartechnologie der Bundeswehr die Windenergieanlagen?

Viele Gemeinden u. a. im Nordwesten Niedersachsens haben ihre Flächennutzungspläne so umgearbeitet, dass in Bezug auf Windenenergieanlagen ein Repowering oder auch Neuin

stallationen mit größerer Nabenhöhe möglich wären, so u. a. in Ostfriesland, hier speziell in Wittmund.

Bedauerlicherweise können aber diese Pläne nicht realisiert werden. Derzeit gibt es erhebliche Probleme mit der Bundeswehr, da die Radartechnik der Errichtung höherer Windanlagen entgegensteht. Begründet wird dies damit, dass diese Anlagen Störziele seien, die das Radar, z. B. in Wittmund, und damit die Flugsicherheit beeinträchtigen würden.

In einem Artikel der Ostfriesenzeitung vom 18. Juli 2008 war zu lesen, dass das Wittmunder Radargerät im letzten Jahr außer Betrieb genommen wurde, da es nicht betriebsfähig war. Der Flugbetrieb wurde anderweitig geregelt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welchen Einfluss hat ein nicht betriebsbereites und offenbar nicht notwendiges Radar in Wittmund in Bezug auf den Windanlagenbau, und wo konnten in Niedersachsen Windparks bzw. ein Repowering der Windparks wegen der Einsprüche der Bundeswehr mit der Begründung der Radarstörung nicht realisiert werden?

2. Welches Investitionsvolumen nicht realisierten Windanlagenbaus liegt wegen der Einsprüche der Bundeswehr brach?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, hier zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Anlagenbetreibern und Bundeswehr zu kommen?

Die Genehmigung einer Windenergieanlage in der Umgebung einer militärischen Radaranlage hängt u. a. von der Zustimmung der Bundeswehr ab. Geht die Bundeswehr von der Unverträglichkeit der geplanten Windenergieanlage mit dem militärischen Radar aus, so verweigert sie ihre Zustimmung. Es trifft zu, dass aufgrund der fehlenden Zustimmung der Bundeswehr an bestimmten Standorten in Niedersachsen Windenergieanlagen nicht genehmigt werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Radar für den Flugplatz in Wittmund wurde außer Betrieb genommen. Es wird durch ein neues digitales Radargerät ersetzt. Dies geschieht im Zuge des seitens der Bundeswehr bis 2015 vorgesehenen flächendeckenden Austausches der aktuellen analogen Radargeräte (ASR 910) durch digitale Radargeräte (ASR-S). Die Wiederaufnahme des Radarbetriebs in Wittmund ist notwendig, um eine optimale militärische Flugsicherung zu gewährleisten. Seit März 2008 und bis zum Einsatz des neuen Gerätes erfolgt die militärische Flugsicherung des zuvor von Wittmund aus überwachten

Gebiets über den Flughafen Bremen. Im Falle von Sicherheitsbedenken kann die Bundeswehr ihre Zustimmung zu Windenergieanlagen, die in dem von Wittmund bzw. derzeit von Bremen aus zu überwachenden Gebiet geplant werden, verweigern.

Zuständig für die Genehmigung von Windenergieanlagen sind in Niedersachsen die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbstständigen Städte. Belastbare Daten, an welchen Orten Windenergieanlagen infolge von Einwänden der Bundeswehr tatsächlich nicht genehmigt wurden, erfordern gezielte Erhebungen bei den genannten Stellen. Aufgrund des mit solchen Erhebungen verbundenen Verwaltungsaufwands und der kurzen Bearbeitungsfrist für eine Mündliche Anfrage liegt der Landesregierung entsprechend belastbares Datenmaterial deshalb nicht vor.

Zu 2: Vorstehende Ausführungen gelten entsprechend für die Höhe des brachliegenden Investitionsvolumens. Belastbare Zahlen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor und müssten zunächst bei den für die Genehmigung von Windenergieanlagen zuständigen Stellen erhoben werden. Von interessierten Wirtschaftskreisen wird geltend gemacht, dass durch die bestehende Radartechnik der Bundeswehr in Wittmund und Brockzetel ein Investitionsvolumen von etwa 371 Millionen Euro im ostfriesischen Raum derzeit zu einem Großteil nicht umgesetzt werden könne.

Zu 3: Unter Beteiligung verschiedener Gremien wurde von März bis Dezember 2008 das Pilotprojekt „Windenergieanlagen und Radaranlagen der Bundeswehr“ durchgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Projekts war die Entwicklung eines technischen Konzepts für digitale Radargeräte des Typs ASR-ES durch die European Aeronautic Defence and Space Company (EADS), das unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit als sehr vielversprechend angesehen wird.

Grundlegender Bestandteil des Projekts war außerdem die Entwicklung belastbarer technischer Bewertungskriterien für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Zu diesen Kriterien gehören technische Vorgaben für Windenergieanlagen, notwendige technische Ausrüstungen der Radaranlagen und die topographischen sowie geometrischen Anforderungen für Windparkanlagen. Diese Kriterien wurden mit dem Ziel entwickelt, die Genehmigungsverfahren für die Genehmigungsbehörden effizienter und für die Antragsteller transparenter zu gestalten. Die Landesregierung wird sich

für eine vollständige Anerkennung und Anwendung der entwickelten Bewertungskriterien einsetzen.

Im Rahmen des Projekts hat sich weiterer Untersuchungsbedarf ergeben, der in einem Folgeprojekt aufgegriffen wird. Mit diesem soll insbesondere das technische Konzept (ASR-ES) weiter optimiert werden.

Parallel hierzu erproben Anlagenhersteller den Einsatz reflexionsärmerer Rotorblätter.

Von der konsequenten Anwendung der technischen Bewertungskriterien im Genehmigungsverfahren, dem flächendeckenden Einsatz der digitalen Radargeräte sowie der noch in der Entwicklung befindlichen reflexionsärmeren Rotorblätter erhofft sich die Landesregierung ein interessengerechteres Nebeneinander von Windenergie und militärischer Flugsicherung.

Anlage 52

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 55 des Abg. Wiard Siebels (SPD)

Neue Straßenlaternen in Niedersachsen?

Die Bild, Hannover, hat in ihrer Ausgabe vom 30. Juli 2009 berichtet, dass der Umweltminister des Landes Niedersachsen, Hans-Heinrich Sander, für 1 Million Euro neue Laternen anschaffen möchte bzw. die Anschaffung von neuen Laternen mit 1 Million Euro fördern wird. Ich stimme dem Umweltminister zu, dass viele Laternen in den Kommunen nicht mehr auf dem neuesten Stand sind und die Kommunen durch die Erneuerung von Straßenlaternen nicht unerhebliche Einsparungen hätten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo können die Kommunen diese Mittel für neue Straßenbeleuchtung beantragen?

2. Nach welchen Kriterien werden die Zuschüsse für neue Straßenlaternen verteilt?

3. Wie viele Kommunen können insgesamt davon profitieren?

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz stellt nach bisherigen Planungen im Jahr 2009 1 Million Euro zur Verfügung, um die Kommunen bei der Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung zu unterstützen. Die Förderung ist in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung geregelt, die am 29. Juli 2009 im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 30 veröffentlicht wurde und am 1. August in

Kraft getreten ist. Aus Sicht der Landesregierung erhalten die Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit diesem Förderprogramm einen wirkungsvollen Anreiz, mit energieeffizienten Beleuchtungsanlagen einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Fördervorhaben geht auf eine gemeinsame Veranstaltung des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz und des Projekts „Klimawandel und Kommunen“ vom 29. Januar 2009 zum Thema „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ zurück, bei der Minister Sander gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden Unterstützung bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit energieeffizienter Technik in Aussicht gestellt hatte. Der Entwurf einer Richtlinie „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ wurde in der ersten Jahreshälfte 2009 im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Mit Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz vom 10. Juli 2009 wurden die kommunalen Spitzenverbände über das Inkrafttreten der Richtlinie zum 1. August 2009 informiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bewilligungsstelle für die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16 in Hannover. Die entsprechenden Antragsformulare für eine Förderung sind auf der Internetseite der NBank erhältlich.

Zu 2: Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung ist Bemessungskriterium die durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung eingesparte Menge CO2. Der Zuschuss bemisst sich nach der Höhe der über eine pauschal angesetzte Lebensdauer von 15 Jahren rechnerisch ermittelten Minderung der Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent). Er beträgt 50 Euro je vermiedene Tonne CO2. Bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge bei der NBank.

Zu 3: Das Förderkontingent in Höhe von 1 Million Euro war am 19. August 2009 überzeichnet. Mit dieser bisher zur Verfügung stehenden Fördersumme konnten knapp 50 Kommunen bedient werden. Die Förderung ist auf 25 000 Euro pro Antragsteller begrenzt.

Anlage 53

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 56 der Abg. Sigrid Leuschner, KlausPeter Bachmann, Heiner Bartling, Jürgen Krogmann, Johanne Modder und Ulrich Watermann (SPD)

Zu unbequem? Warum hat der Innenminister den ZPD-Präsidenten entlassen?

Der amtierende Innenminister hat am 11. August 2009 den bisherigen Präsidenten der Zentralen Polizeidirektion von seinem Amt entbunden und nunmehr seinen ehemaligen Büroleiter, der zuletzt als Vorsitzender der Härtefallkommission tätig war, mit dieser Aufgabe betraut. Die den Wechsel an der Spitze der ZPD verkündende Pressemitteilung des Innenministers vom 11. August 2009 enthält keinerlei Informationen über die Gründe des Personalaustauschs.

Wir fragen die Landesregierung: