Verbraucherschützer sind über diesen Anstieg empört. Es heißt, die Bankkunden müssten für eine Leistung der Bank einen Preis zahlen, der bei Weitem nicht dem eigentlichen Wert der Leistung entspricht.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für das Geldabheben an fremden Geldinstituten, und ist aus ihrer Sicht eine Überarbeitung der Gebührenordnung angebracht?
2. Wie beurteilt die Landesregierung eine mögliche Kooperation der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die ein gebührenfreies Geldabheben an den entsprechenden Geldautomaten der Kreditinstitute ermöglicht, besonders vor dem Hintergrund der besseren Versorgung des ländlichen Raums, und ist geplant, dass sich die Landesregierung für eine solche Kooperation einsetzt?
3. Plant die Landesregierung, sich auf den entsprechenden Ebenen für eine Überprüfung der Geldabhebegebühren an fremden Geldinstituten und damit für einen verbesserten Kundenschutzes einzusetzen?
Die Fragen der Abgeordneten Björn Thümler und Heinz Rolfes (CDU) beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Durch die Zurverfügungstellung von Geldautomaten für Bargeldabhebungen durch Kunden fremder Geldinstitute erbringt eine Bank eine Leistung, für die die Erhebung von Gebühren gerechtfertigt ist. Eine allgemeine Gebührenordnung für diese Leistungen ist der Landesregierung nicht bekannt. Vielmehr kann jede Bank selbst festlegen, welche Gebühren sie von einer anderen Bank verlangt, wenn deren Kunde den fremden Geldautomaten benutzt. Diese Gebühren werden von der kontoführenden Bank entweder in voller Höhe oder zu einem geringeren Satz an ihre Kunden weitergegeben. Die Landesregierung sieht für sich keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Preisgestaltung der Kreditinstitute untereinander Einfluss zu nehmen. Gleiches gilt für einen eventuellen Eingriff in die privatrechtlichen Vertragsverhältnisse zwischen der kontoführenden Bank und ihrem Kunden.
Zu 2: Eine Kooperation zwischen den Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken ist grundsätzlich begrüßenswert. Bisher gibt es jedoch keine konkreten Planungen oder Absichten der übergeordneten Verbände in diese Richtung. Wenn entsprechende Bestrebungen bestehen, steht die Landesregierung für eine Unterstützung selbstverständlich bereit.
Zu 3: Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher, die eine Datenerhebung zu den Gebühren für Girokonten von Privatkunden beauftragt hat (SANCO-2008-02272). Hierbei sollen u. a. die Gebühren zur Bargeldnutzung (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautoma- ten) in den EU-Mitgliedsstaaten erfasst werden. Die gefundenen Daten sollen als Basis für mögliche künftige Maßnahmen der EU-Kommission auf diesem Gebiet dienen können, um Faktoren, die den inner- und zwischenstaatlichen Preisunterschieden in der EU zugrunde liegen, nachzuvollziehen und zu analysieren.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 29 des Abg. Hans-Christian Biallas (CDU)
Einem Bericht der Zeitschrift DER SPIEGEL (Ausgabe 31/2009 vom 27. Juli 2009) zufolge verschärft sich die Rivalität zwischen den Rockerbanden Hells Angels und Bandidos. Mit neuer Brutalität kämpften sie um ihren Einfluss im Rotlicht- und Drogenmilieu.
Die bundesweit in regionalen Clubs organisierten Banden seien im Drogen- und Menschenhandel tätig, als Geldeintreiber und mit Wachdiensten vor allem in der Türsteherszene. Fahnder, so DER SPIEGEL weiter, befürchten nach dem „Ende des Waffenstillstandes“ durch Angriffe auf Führungsmitglieder weitere Eskalationen bis hin zu Opfern unter Unbeteiligten.
In Niedersachsen kam es bereits zu mehreren Vorfällen. In Leer wurden am 5. Juli 2003 drei Mitglieder der mit den Hells Angels verfeindeten Bandidos schwer oder lebensgefährlich verletzt. Nachdem im März 2006 in Stuhr erneut Bandidos überfallen und schwer verletzt wurden, saßen zwölf Hells Angels in Untersuchungshaft.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Mitgliederzahlen, zur Organisation und zu Aktivitäten im Bereich der sogenannten Rockerkriminalität?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahrenlage aus diesem Bereich für Niedersachsen, insbesondere aufgrund der vermuteten Nähe zur Organisierten Kriminalität?
Die polizeilichen Zentralstellen sind sich länderübergreifend in der Bewertung einig, dass verschiedene Rockergruppierungen Züge Organisierter Kriminalität aufweisen. Das grundsätzliche Geschäftsgebaren ist belegbar auf Territorial- und Machtzuwachs gegenüber anderen konkurrierenden Clubs ausgelegt. Die Anwendung von Drohung oder Gewalt zur Erreichung der Ziele ist an der Tagesordnung und auch in den scheinbar legalen Geschäftsfeldern zu beobachten. Die Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen begünstigt die Tatgelegenheitsstrukturen für kriminelles Handeln. Daneben sind die weiteren durch Mitglieder von Rockergruppierungen begangenen Straftaten sehr oft den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität (OK)
Das Gefährdungspotenzial von Rockergruppierungen resultiert vor allem aus der straffen hierarchischen Organisationsform, der Internationalität, den Verhaltensweisen und dem daraus erwachsenden Einschüchterungspotenzial sowie nicht zuletzt aus der hohen Gewaltbereitschaft und Bewaffnung, die immer wieder in gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Rockergruppierungen, bis hin zu Tötungsdelikten, zum Vorschein kommt. Hierdurch wird das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Zudem besteht die in Einzelfällen auch belegte Gefahr, dass Rockergruppierungen ihre straffe netzwerkartige Organisationsform gezielt und gewerbsmäßig zur Begehung schwerer Straftaten nutzen. Dieses Gefährdungspotenzial besitzt aufgrund der geografischen Verteilung von Rockergruppierungen in Deutschland eine länderübergreifende Relevanz.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat bereits im Jahr 2005 auf die sich abzeichnende Expansion von Rockergruppierungen in Niedersachsen reagiert. Mit Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 29. Juli 2005 ist die „Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität im Umfeld von Motorradclubs (Rockerkriminalität) in Niedersachsen“ in Kraft getreten. Damit einhergehend ist im Dezernat 35 (Zentralstelle Organisierte Krimina- lität) des Landeskriminalamts Niedersachsen eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden.
Die allgemeine Informationsgewinnung zu Motorradclubs und die gezielte Informationsbeschaffung im Deliktsbereich „Rockerkriminalität“ obliegen vorrangig den Polizeidienststellen in der Fläche. Sie haben dazu in jeder Polizeiinspektion einen Ansprechpartner „Rockerkriminalität“ eingesetzt.
Die im LKA eingerichtete Ermittlungsgruppe gewährleistet als Zentralstelle das Informationsmanagement in diesem Phänomenbereich in Niedersachsen. Sie ist zugleich Ansprechstelle im Rahmen des bundesweiten und internationalen Informationsaustausches. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden - gegebenenfalls mit einer strategischen Ergänzung oder Bewertung - anlassbezogen den Polizeidienststellen für deren Aufgabenbewältigung zur Verfügung gestellt.
Neben der Erstellung und Fortschreibung eines Landeslagebildes werden schwerpunktmäßig Ermittlungen in straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Einzelverfahren geführt.
Zu 1: In Niedersachsen sind 215 Motorradclubs bekannt, von denen aktuell 37 den sogenannten Outlaw-Motorcycle-Gangs (OMCG) zugeordnet werden. Im Rahmen einer von A bis C reichenden Indikatorenklassifizierung wird diese Organisation der Kategorie C zugeordnet. Die Zahl der Mitglieder in diesen OMCG liegt derzeit bei ca. 300 Personen. Über etwa die Hälfte dieser Personen liegen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor.
In Niedersachsen sind u. a. die großen vier Clubs Hells Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC und Gremium MC vertreten. Die Mitglieder entfalten ihre Aktivitäten u. a. in den Bereichen Rotlichtmilieu, Eventgastronomie sowie dem Sicherheitsgewerbe.
Der niedersächsischen Polizei sind im vergangenen Jahr insgesamt 49 Straftaten, begangen durch Mitglieder von OMCGs, bekannt geworden, denen 56 Tatverdächtige zugeordnet werden können. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Gewaltdelikte (Körperverletzung, Nötigung, Bedro- hung, Erpressung und Sachbeschädigung), Eigentumsdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zu 2: Insbesondere die bereits genannten Motorradclubs Hells Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC und Gremium MC beanspruchen bestimmte Territorien bzw. Einflussbereiche in Niedersachsen. Hier spielen insbesondere wirtschaftliche Interessen wie beispielsweise im Rotlichtmilieu (Türsteherdienste, Wirtschaftertätigkeiten pp.) eine wesentliche Rolle.
Auch in Niedersachsen haben sich in jüngerer Vergangenheit verschiedene Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden OMCGs ereignet. Im Jahr 2008 sind drei Ermittlungskomplexe gegen Mitglieder rivalisierender Rockergruppierungen geführt worden, die Merkmale der Organisierten Kriminalität aufgewiesen haben.
des Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Ernst-August Hoppenbrock, Jörg Hillmer, Karsten Heineking und Karl-Heinz Bley (CDU)
Eine der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ist die Stärkung der Pkw-Nachfrage. Private Autohalter können seit dem 14. Januar 2009 eine Umweltprämie, auch „Abwrackprämie“ genannt, beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4Norm gekauft und zugelassen wird.
Laut Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden mit Stand 10. August 2009 bereits bundesweit 1 752 356 Anträge und Reservierungen für die Umweltprämie gestellt. Es wird damit gerechnet, dass der zur Verfügung gestellte Etat noch im September 2009 ausgeschöpft sein wird, obwohl die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2009 verlängert wurde.
Diese Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II ist also sehr erfolgreich. Die Bevölkerung hat die Maßnahme außerordentlich positiv angenommen.
2. Welche Effekte und Auswirkungen sind in der niedersächsischen Wirtschaft spürbar, bezogen auf die Branchen Automobilindustrie, Kfz-Handel, Kfz-Verwertung und Altmetallhandel?
Die Automobilindustrie musste schon immer zyklische Schwankungen hinnehmen und konnte diese auch immer bewältigen. Der im vergangenen Jahr beginnende finanzmarktbedingte Einbruch unterscheidet sich jedoch erheblich von bisherigen Krisen. Die schärfste Rezession seit 1975 und ein Wegbrechen vor allem der internationalen Märkte haben zu einem nie dagewesenen Nachfragerückgang geführt, der die Automobilindustrie und vor allem ihre Zulieferer vor erhebliche, teilweise sogar existenzielle Probleme gestellt hat.
Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass - trotz volkswirtschaftlicher Bedenken und dem ordnungspolitisch kritikwürdigen Umstand, dass nur eine Branche bevorzugt wurde - die Nachfrage in Deutschland nach Neuwagen deutlich zugenommen hat. Gewinner der Umweltprämie sind Auto
Zu 1: Eine statistische Auswertung von Anträgen und Reservierungen nach Bundesländern wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht erstellt. Eine solche Auswertung erfolgt nur für genehmigte Anträge. Insgesamt wurden zum Stichtag 4. August 2009 682 961 Umweltprämien gewährt, davon 477 098 für Neufahrzeuge und 205 863 für Jahreswagen. Davon entfielen auf Niedersachsen 64 862 gewährte Umweltprämien (9,5 % aller Prämien) für 44 649 Neufahrzeuge und 20 213 Jahreswagen.
Zum Stichtag 21. August 2009 waren von insgesamt 1 991 000 (2 Millionen Prämien abzüglich Verwaltungsaufwand) zur Verfügung stehenden Prämien nach Auskunft des BAFA noch Mittel für 155 160 Prämien verfügbar.