Casinos Austria sollte ein Gewinn für Niedersachsen sein - so der Finanzminister in der Plenarsitzung im Dezember 2004. Nach komfortablen Startbedingungen mit entsprechenden Einnahme
verzichten Niedersachsens geht es heute aber erneut um Verluste. Rund 10 Millionen Euro und damit fast ein Viertel der verbliebenen Einnahmen gehen mit diesem Gesetz verloren. Ich behaupte: So gut oder so schlecht hätte es eine von uns favorisierte neustrukturierte Landesgesellschaft sicherlich auch gekonnt. Dann hätten Sie, Herr Möllring, in dieser Gesellschaft heute aber wenigstens noch etwas zu sagen und hätten wahrscheinlich deutlich mehr Entscheidungsalternativen.
Im Übrigen muss man darauf hinweisen, dass das Land nicht nur sich selbst schadet, sondern über den KFA auch die Kommunen mit 1,5 Millionen Euro in Haftung nimmt. Außerdem gefährden Sie die Einnahmen der Destinatäre aus den Spielbankausgaben zumindest langfristig.
Eines sollten Sie in jedem Fall aus dieser Angelegenheit lernen: Die reine Privatisierungsideologie ist für Finanzentscheidungen ein ganz schlechter Ratgeber.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesetzvorlage mutet uns 10 Millionen Euro Mindereinnahmen im Haushalt des Landes zu, die auf eine Ermäßigung der Spielbankabgabe zurückzuführen sind.
Bei näherer Betrachtung ist der Schaden allerdings nicht ganz so groß, weil die Ermäßigung der Spielbankabgabe mit einem Verzicht auf die Begleichung wahrscheinlich berechtigter Schadensersatzansprüche von Casinos Austria korrespondiert. Casinos Austria hatte anlässlich der Privatisierung vom Land die Zusage erhalten, in zehn niedersächsischen Spielbanken den Betrieb ohne Eingangskontrollen organisieren zu können und darüber hinaus das Internetspiel anbieten zu können. Diese Zusagen können bedingt durch den Glücksspielstaatsvertrag aber nicht mehr eingehalten werden.
Meine Damen und Herren, das ist genau das Problem. Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt zwar richtige Ziele, nämlich die Spielsucht einzudämmen und für den Jugendschutz einzutreten, aber er macht dies sehr schlecht. Das führt zu Wider
sprüchlichkeiten, die wir im alltäglichen Leben immer wieder vorfinden. Es ist doch ein absurder Zustand, dass jemand, der am Automaten spielen will, in der Spielbank seinen Ausweis vorzeigen muss, in einer der vielen Spielhöllen, die wir in allen unseren Städten kennen, aber nicht. Es ist doch klar, was derjenige dann macht. Er geht natürlich in eine private Spielhölle und nicht mehr in die Spielbank.
Diese Suppe, die uns mit dem Glücksspielstaatsvertrag eingebrockt worden ist, müssen wir nun wieder auslöffeln. Der Glücksspielstaatsvertrag ist einfach schlecht gemacht.
Ich will Ihnen ein anderes Beispiel dafür nennen, wie widersprüchlich die Konstruktion des Glücksspielstaatsvertrages ist.
Wer Toto spielen will, muss dafür erst einmal einen besonderen Berechtigungsschein erwerben. Wer hingegen Lotto spielen will, braucht das nicht zu tun. Ich frage Sie: Worin liegt der Unterschied zwischen Toto, wo, bei der Auswahlwette 6 aus 45, durch unentschieden ausgegangene Spiele in der Bundesliga ermittelt wird, welche Zahl gewinnt, und Lotto, wo die Gewinnzahlen durch kleine Bälle, die sich in einer Trommel drehen, ermittelt werden? - Was da gemacht worden ist, ist doch absoluter Unsinn!
Ich will Ihnen ein letztes Beispiel dafür nennen, was am Glücksspielstaatsvertrag schlecht ist. Während auf der einen Seite den kleinen Lotto/Toto-Annahmestellen das Leben so schwer gemacht wird, dass sie um ihre Existenz ringen müssen, gibt es auf der anderen Seite im ganzen Land illegale Wettbüros für Fußballwetten, in Oldenburg allein vier. Ich habe den Innenminister darauf aufmerksam gemacht. Bis heute ist keines dieser illegalen Wettbüros geschlossen worden.
Meine Damen und Herren, Sie müssen ein in sich konsistentes Gesetz erarbeiten. Der gesamte Glücksspielstaatsvertrag gehört auf den Prüfstand. Dann können wir auch die Folgeprobleme, die wir hier zu bearbeiten haben, lösen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes bringt uns auf einen guten Weg, die gesetzlichen Vorgaben auf die heutige schwierige wirtschaftliche Situation von Spielbanken anzupassen.
Im Jahre 2007 sind die Einnahmen der niedersächsischen Spielbanken gegenüber dem Vorjahr um 10 % gesunken und im Jahre 2008 um 30 %. Dieser Einnahmerückgang hat sehr vielfältige Gründe; der Finanzminister hat darauf hingewiesen.
Eines aber - was auch heute wieder von der Opposition behauptet wurde - ist mit Sicherheit falsch, nämlich dass die Privatisierung an diesem Rückgang Schuld habe. Das schwierige Marktumfeld hätten wir genauso, wenn die niedersächsischen Spielbanken noch im Eigentum des Landes Niedersachsen wären.
Die damalige Privatisierung war aus ordnungspolitischen Gründen und aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die richtige Entscheidung. Dabei bleibt es! Das will ich für meine Fraktion hier noch einmal festhalten.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthal
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung, des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Niedersächsischen Beamtengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1414
Zur Einbringung hat sich Innenminister Schünemann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf geht es u. a. um die Entfristung bei den Widerspruchsverfahren. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie die Debatte gerade von der linken Seite des Hauses geführt worden ist, welche Horrorszenarien man an die Wand gemalt hat, was angeblich bei den Gerichten passieren würde, wenn das Gesetz umgesetzt würde. Es hieß, man würde handlungsunfähig werden, und - was noch viel schlimmer ist - damit würde die Demokratie teilweise abgeschafft.
Ich möchte stattdessen allerdings folgendes Fazit ziehen: Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hat sich in allen Punkten bewährt. Wir haben mittlerweile sogar einen Kulturwandel zu verzeichnen: Jetzt steht nicht mehr der Anordnungsstaat, sondern der Verhandlungsstaat im Vordergrund. Die Behörden, die die Anträge bescheiden, gehen auf die Antragssteller zu. Den Belangen der Bürgerinnen und Bürger wird stärker Rechnung getragen als in der Vergangenheit. Insofern kann ich nur feststellen: Es ist völlig richtig, dass es jetzt z. B. die Zusicherung eines Zweitbescheides und den Hinweis auf § 44 SGB X gibt. Dabei geht es um die Verpflichtung zur Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides in den Bereichen Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe sowie BAföG. Dies zeigt, dass das Widerspruchsverfahren genau den richtigen Weg gewiesen hat.
Alle Befürchtungen, dass die Gerichte überlastet werden, sind widerlegt. Dazu nur einige Zahlen: Unter Berücksichtigung des Rückgangs bei den
Asylverfahren sind bei den Verwaltungsgerichten im Vergleich der Jahre 2004 bis 2008 die Eingänge in absoluten Zahlen sogar um mehr als 2 000 Verfahren gesunken. Ursache hierfür ist eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Bürger und Verwaltung. Folgerichtig ist daher, die Regelungen, mit denen das Widerspruchsverfahren befristet ausgesetzt ist, zu entfristen und das Widerspruchsverfahren auf Dauer abzuschaffen. Die Erfahrungen der Landesressorts und auch die durchgeführte Verbandsanhörung bestätigen dies. Andere Bundesländer sind unserem Beispiel inzwischen gefolgt.
In diesem Zusammenhang kann ich nur feststellen: Die ganze Aufregung war nicht notwendig. Es hat sich gezeigt, dass man erst einmal die Entwicklungen abwarten muss. Alle Prognosen haben sich bestätigt. Ich würde mich freuen, wenn wir den Gesetzentwurf einstimmig verabschieden würden. Alles andere könnten Sie nicht begründen.
Danke schön. - Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Kollege Krogmann zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe ja zu, dass man sich auf den ersten Blick spannendere Diskussionen vorstellen kann als die über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung. Aber wir sollten uns von diesem drögen Titel nicht täuschen lassen. Das Gesetz wird Auswirkungen auf Tausende und Zigtausende von Verfahren haben, vom Bußgeldbescheid für Falschparken bis hin zur Vergabe von Studienplätzen.
Herr Schünemann, wenn der Gesetzentwurf so bleibt, wie ihn die Landesregierung vorgelegt hat, wird er die Stellung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden des Landes schwächen. Es geht darum, ob man den Bürgerinnen und Bürgern endgültig das Recht nehmen will, einer Behörde einen Bescheid zur Überprüfung zurückgeben zu können.
Die befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein Projekt der Verwaltungsreform. Sie, Herr Schünemann, haben in diesem Zusam
menhang oft die Worte „Bürgerfreundlichkeit“, „schlankere Verwaltung“ oder „Kosteneinsparung“ benutzt. Genau dazu führt der Gesetzentwurf aber nicht, im Gegenteil.
Der Gesetzentwurf ist nicht bürgerfreundlich. Im Widerspruchsverfahren konnten sich Bürger und Behörde zuweilen noch einigen; zumindest konnte man eine gewisse Akzeptanz erreichen. Jetzt muss man direkt zum Gericht gehen, und das stellt gerade für Menschen mit kleinem Geldbeutel mehr und mehr eine Hürde dar. Das ist nicht nur bürgerunfreundlich, sondern das ist auch noch unsozial.