Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gibt es jemanden, der dagegen stimmt? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1436 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1517 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1543
Eine mündliche Berichterstattung ist auch hier nicht vorgesehen, sodass ich die allgemeine Aussprache eröffnen kann.
- Wenn Sie daran Spaß haben! Wir haben alle unsere Kinder sehr liberal erzogen. Bisher ist es eigentlich gelungen, dass wir alle unsere Wege gemeinsam gehen und ein sehr gutes Verhältnis miteinander haben. In den letzten Monaten haben es die Grünen geschafft, nicht darauf anzuspielen, was unsere Familie sehr gefreut hat. Da Sie jetzt darauf anspielen: Es ist doch schön, wenn die Kinder Karriere machen. Und wenn Sie sie bei Ihnen machen, umso besser, wenn Sachverstand in Ihre Partei kommt!
Wir haben uns aus verschiedenen Gründen veranlasst gesehen, Ihnen eine Änderung des Spielbankengesetzes vorzuschlagen. Darüber haben wir im Haushaltsausschuss ausführlich diskutieren können. Die Spielbanken haben aus verschiedenen Gründen erhebliche Umsatzverluste. In den letzten zwei Jahren ging der BSE, der Bruttospielertrag, um 30 % zurück. Das liegt u. a. an den Zugangskontrollen und dem Nichtraucherschutzgesetz, aber auch an der allgemeinen wirtschaftlichen
Entwicklung. Das liegt jedoch auch daran, dass die gewerblichen Spielstätten, also die Spielhallen, inzwischen deutlich aufgerüstet haben und hier eine erhebliche Konkurrenz bieten. Wir haben feststellen müssen, dass das Große Spiel, also das Spiel gegen die Bank, erheblich zurückgegangen ist und hier im erheblichen Maße Arbeitsplätze abgebaut werden bzw. abgebaut werden sollen. Deshalb haben wir uns mit dem Betreiber, mit dem Erwerber, mit der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft zusammengesetzt und verhandelt, wie wir das auf eine sichere Basis bringen.
Sie wissen, dass wir im Jahre 2004 einen Vertrag mit dem Erwerber Casinos Austria abgeschlossen haben, bei dem die Preisgestaltung auch das Spiel über das Internet beinhaltete, was im Moment durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Glücksspielstaatsvertrag, der auch hier beschlossen worden ist, nicht möglich ist. Wir hatten im Vertrag festgelegt, dass für den Fall der Einführung von Ausweis- bzw. Zugangskontrollen ein Teil des Kaufpreises zurückgezahlt werden würde. Wir haben uns darüber geeinigt, dass bis Ende 2010 40 Millionen Euro in die Spielkasinos investiert werden. Um diesen Vertrag auf die heutige Situation anzupassen, haben wir verhandelt. Das alles habe ich vorgetragen.
Umgekehrt schlagen wir Ihnen jetzt vor, die Freibeträge so wie in Nordrhein-Westfalen auf 10 Millionen Euro bzw. 1 Million Euro pro Spielbank - bei zehn Spielbanken ergeben sich die 10 Millionen Euro - anzuheben und für jeden Tag, an dem das Große Spiel gegen die Bank - also Black Jack oder Roulette - angeboten wird, einen zusätzlichen Freibetrag von 1 000 Euro einzuführen. Wir haben gehört, dass inzwischen die Spielbankgesellschaft überlegt, in Bad Bentheim aufgrund dieses Vertrages das Große Spiel, also Roulette und Black Jack, wieder anzubieten, sodass auch dort wieder etwas für die Touristen getan wird.
Ich darf mich bei beiden Ausschüssen, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, ganz herzlich dafür bedanken, dass sie den Gesetzentwurf in der letzten Woche sehr zügig beraten haben, sodass wir das Gesetz heute beschließen können. Das ist deshalb so wichtig, weil das Gesetz ja rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Story um den Verkauf der niedersächsischen Spielbanken ist, wie ich finde, ein gutes Beispiel dafür, dass diese Landesregierung vielleicht den Willen hat, dieses Land ordentlich zu regieren, aber dass diese Landesregierung in jedem Fall nicht die Fähigkeit besitzt, dieses Land erfolgreich zu regieren.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankengesetzes ist vielmehr nun für jedermann erkennbar, dass sich der Verkauf der niedersächsischen Spielbanken zu einem finanziellen Desaster für das Land Niedersachsen entwickelt hat. Im Ergebnis wird dieser Gesetzentwurf zu jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 10 Millionen Euro führen. Da die Spielbankenabgabe bereits beim Verkauf der Spielbanken um rund 6 Millionen Euro jährlich gesenkt wurde, wird durch diese neuerliche Absenkung der Spielbankenabgabe und die daraus resultierenden Mindereinnahmen der Verkaufserlös von ursprünglich rund 90 Millionen Euro bis 2012 im Kern aufgezehrt sein. Das heißt im Klartext: Diese Landesregierung hat die niedersächsischen Spielbanken nicht nur faktisch verschenkt, sondern in den Jahren ab 2012 muss der Steuerzahler zu diesem Geschenk noch zusätzliches Geld dazulegen.
Die eingetretene Situation ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass den Spielbanken durch den Abschluss des Glücksspielstaatsvertrages gegenüber den gewerblichen Spielhallen gravierende Wettbewerbsnachteile entstanden sind. Trotz eines nahezu gleichen Automatenangebots besteht in gewerblichen Spielhallen keine Ausweispflicht, gibt es keine Einlasskontrollen, keine Auflagen wie Videoüberwachung, kein Rauchverbot, keine Verpflichtung, qualifiziertes Personal einzusetzen, und keine Verpflichtung, Maßnahmen zur Suchtprävention durchzuführen.
Vernünftig wäre es also gewesen, wenn die Landesregierung Initiativen ergriffen hätte, die faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Spielbanken einerseits und den gewerblichen Spielhallen andererseits sichergestellt hätten. Es wäre auch
deshalb vernünftig gewesen, weil nur so mittel- und langfristig die Ergebnissituation der niedersächsischen Spielbanken nachhaltig verbessert werden kann, weitere Einnahmeverluste im Landeshaushalt vermieden werden können und ein Abbau von Arbeitsplätzen verhindert werden kann. Ich befürchte allerdings, dass diese Landesregierung diese Vernunft nicht aufbringen wird. Bezogen auf diese Landesregierung gilt da wohl eher der Satz: Vernunft kann niemand annehmen, der nicht schon welche hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wenn die SPD-Landtagsfraktion heute dennoch diesem vorliegenden Entwurf zum Spielbankengesetz - man müsste ihn wohl richtigerweise „Notgesetz zur Rettung der niedersächsischen Spielbanken“ nennen - ihre Zustimmung erteilt, dann nur deshalb, weil kurzfristig und unter den von mir beschriebenen Bedingungen eine Absenkung der Spielbankenabgabe die einzige Möglichkeit darstellt, insbesondere die rund 400 Beschäftigten der niedersächsischen Spielbanken vor den Folgen einer verfehlten Privatisierung zu schützen und die mögliche Insolvenz der niedersächsischen Spielbanken zu verhindern.
Diese unsere Zustimmung ändert allerdings nichts daran, dass sich diese Landesregierung, insbesondere ihr Finanzminister, zum Nachteil der Steuerzahler bei der Privatisierung der niedersächsischen Spielbanken schwer verzockt hat.
Für künftiges Regierungshandeln rate ich Ihnen deshalb, sich an Ihr Wahlkampfmotto aus dem Jahr 2003 zu erinnern. Das lautete damals bekanntermaßen: „Besser machen!“
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Finanzminister hat ausgeführt, dass sich in der Spielbankenlandschaft in den vergangenen Jahren Erhebliches getan hat.
Bei der damaligen Formulierung des Spielbankengesetzes hat man zur Ermittlung der Spielbankabgabe die Bruttospielerträge der Jahre 2002 und
2003 zugrunde gelegt. Seit 2002 sind die Bruttospielerträge aber stark rückläufig. Von 2006 auf 2007 sind sie um 10 % gesunken, von 2007 auf 2008 sogar um 30 %.
Die Gründe für diesen Rückgang sind hier schon größtenteils erwähnt worden: Neben der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung sind es der Glücksspielstaatsvertrag, das Verbot des Internetspiels, das Rauchverbot und die Ausweiskontrollen.
Dennoch verfolgen wir das Ziel, die Spielbankenlandschaft in Niedersachsen zu erhalten. Dabei geht es uns nicht um eine Gewinnmaximierung für den Staat, sondern darum, den Spielbetrieb in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen, und darum, die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spielbanken zu sichern. Es geht uns aber auch um Investitionen für einen entsprechenden Ausbau der Standorte.
Wir stimmen dem Kompromiss, der hier erzielt worden ist, ausdrücklich zu und danken dem Finanzminister, aufgrund dessen Verhandlungsgeschick es gelungen ist, die verschiedenen Interessen zu bündeln und diesen Kompromiss auszuhandeln.
Wenn Sie hier nun die seinerzeitige Privatisierung ansprechen, müssen Sie berücksichtigen, dass sich die rückläufigen Bruttospielerträge für jeden Betreiber als Problem erwiesen hätten. Ohne die Privatisierung hätte man die Investitionen in Höhe von 40 Millionen Euro, zu denen sich Casinos Austria verpflichtet hat, niemals sicherstellen können. Den Verkaufserlös von 90 Millionen Euro hätte man ohne die Privatisierung nicht in der Kasse gehabt.
Bei Beibehaltung der damaligen Struktur hätte man auch nicht profitabel arbeiten können. Ich erinnere nur daran, dass wir der Spielbankengesellschaft 2002 und 2003 frisches Geld in Millionenhöhe zuführen mussten, um ihre Verluste abzudecken, weil der Turnaround nicht gegeben war.
Die Probleme, über die wir heute reden, sind also keine Folge der Privatisierung. Im Gegenteil: Durch die privatwirtschaftliche Initiative wurde an vielen Standorten investiert. Unter staatlicher Flagge hätten wir die Wiederaufnahme des Großen Spiels in Bentheim niemals erreichen können. Am Raschplatz in Hannover werden 40 Millionen Euro investiert; auch das wäre mit einer staatlichen Gesellschaft nicht möglich gewesen.
Der Weg, den wir jetzt gehen wollen, ist ohne Alternative. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Vertrag mit Casinos Austria an die veränderte Situation angepasst wird. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Investitionssicherheit und vermeiden lange Gerichtsprozesse. Vor allen Dingen aber sichern wir die Arbeitsplätze und die Attraktivität der niedersächsischen Spielbanken. Jeder, der in seinem Wahlkreis den Standort einer Spielbank hat, wird daran interessiert sein, dass ihr Fortbestand gesichert ist.
Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Klein zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir wollen die Spielbanken erhalten. Aber bei diesem Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten. Wir tun das, weil wir uns nicht in der Verantwortung für diese Entscheidung sehen, insbesondere nicht in der Verantwortung für die Entwicklung, die diese Entscheidung offensichtlich unabdingbar gemacht hat. Es ist allein die Landesregierung aus CDU und FDP, die sich hier erpressbar gemacht hat, und zwar diesmal, ohne dass sie sich mit irgendwelchen Altlasten früherer Regierungen herausreden kann.
Die Weichenstellung ist im Dezember 2004 mit der Privatisierungsentscheidung erfolgt, die die Regierung im Alleingang durchgesetzt hat. Damit wurden wesentliche Steuerungsmöglichkeiten aufgegeben. Jetzt bestimmt eben Casinos Austria die Kostenstruktur und die Grenze der Wirtschaftlichkeit, bis zu welcher diese Unternehmen besteuert werden können. Für das Land heißt das, es gibt keine Alternative, wie es der Kollege Hilbers eben ausgedrückt hat, bzw., wie ich es sagen würde: Vogel, friss oder stirb!
Casinos Austria sollte ein Gewinn für Niedersachsen sein - so der Finanzminister in der Plenarsitzung im Dezember 2004. Nach komfortablen Startbedingungen mit entsprechenden Einnahme