Protocol of the Session on April 10, 2008

Die anhaltende Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist eine Herausforderung von nicht absehbarer Dauer für die Sicherheits- und Verwaltungsbehörden mit sicherheitsrelevanten Aufgaben. Es gab und gibt einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens, dass es

Aufgabe aller staatlichen Kräfte ist, der unverändert anhaltenden terroristischen Bedrohungslage mit noch effizienteren rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten als das bisher der Fall war. So ist die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus auch Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden. Vor diesem Hintergrund wurde bundesweit ein Bündel von Maßnahmen erarbeitet, die auch in Niedersachsen umgesetzt werden. Die zur Intensivierung der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus entwickelten Maßnahmen verfolgen u. a. die Ziele der Unterbindung von Anschlagsplanungen, der Identifizierung terroristischer Netzwerke sowie der Erhöhung des Kontrolldrucks.

Zur Umsetzung konkreter repressiver Antiterrormaßnahmen wie auch präventiver Konzepte ist es erforderlich, Erkenntnisse zur aktuellen Realität des infrage stehenden Phänomenbereiches zu erlangen und abzubilden. Die erkannte Notwendigkeit, u. a. Prävention stets an dem aktuellen Erkenntnisstand auszurichten, bedarf der ständigen Beobachtung und Auswertung der phänomenrelevanten Forschungslage.

Aktuelle Forschungsergebnisse - so wie diese Studie - werden zielgerichtet zum Zweck der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen ausgewertet. So leistet die aktuelle Ausstellung „Muslime in Niedersachsen - Probleme und Perspektiven der Integration“ einen wichtigen Beitrag für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Islam. Sie vermittelt grundlegende Informationen über den Islam und geht durchaus auf potenzielle Gefahren ein. Gleichwohl unterstreicht sie die Normalität des Lebensalltags muslimischer Menschen sowie ihre Integrationsbemühungen in Niedersachsen.

b) Integrationsmaßnahmen

Die Integrationsmaßnahmen richten sich an Zuwanderer und Zuwanderinnen - unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Die Landesregierung fördert und fordert die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Die im Handlungsprogramm Integration gebündelten Maßnahmen richten sich grundsätzlich an alle Zuwanderinnen und Zuwanderer, deren rechtlicher Status einen dauerhaften Verbleib in Deutschland erlaubt. Sie zielen auf die Verbesserung ihrer gesamtgesellschaftlichen Teilhabe - und richten sich selbstverständlich immer auch an Muslime, wenn diese der Zielgruppe Zuwanderinnen und Zuwanderer angehören. Das gilt auch für die neuen, über das Handlungsprogramm Integration (2005) hinausgehenden

Maßnahmen, wie z. B. Integrationslotsen in Niedersachsen, Kommunale Leitstellen Integration, Integration und Sport, mit denen Menschen mit Integrationsbedarf unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit unterstützt werden.

Darüber hinaus werden in Niedersachsen mit dem Schulversuch islamischer Religionsunterricht und mit dem von der Otto-Benecke-Stiftung konzipierten Projekt „Imame in Niedersachsen - Programm für Dialog und Begegnung“ Maßnahmen angeboten, die sich speziell an Muslime richten.

Islamischer Religionsunterricht an Grundschulen in Niedersachsen

Seit dem 1.August 2003 wird islamischer Religionsunterricht im Rahmen eines Schulversuchs an mittlerweile 26 Grundschulschulstandorten in Niedersachsen angeboten. Im laufenden Schuljahr 2007/2008 nehmen über 1 400 Schülerinnen und Schüler am islamischen Religionsunterricht teil. Mit dem Schulversuch wird das Ziel verfolgt, den Schülern islamischen Glaubens ein Religionsunterrichtsangebot zu machen, das den verfassungsmäßigen und schulgesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Er soll

- einen Beitrag zur Integration leisten und damit gesellschaftlich parallelen Strukturen entgegenwirken,

- den Schülern Wissen und Kenntnisse über ihre eigene und über andere Religionen vermitteln und sie zu einer mündigen Glaubensentscheidung befähigen.

Der vom Runden Tisch islamischer Religionsunterricht mit entwickelte Unterricht wird im Umfang von zwei Wochenstunden in deutscher Sprache von Lehrkräften islamischen Glaubens erteilt, die bereits im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts Erfahrung in dem Bereich „Themen der religiösen Landeskunde“ gesammelt haben.

Der Schulversuch islamischer Religionsunterricht erfährt bei den muslimischen Eltern große Akzeptanz. Die Zusammenarbeit mit ihnen hat sich seit der Einführung des Unterrichts an den jeweiligen Schulen wesentlich verbessert.

Erste Erfahrungen zeigen, dass durch dieses Angebot die verschiedenen Religionen im schulischen wie auch persönlichem Umfeld auf Augenhöhe erlebt werden und muslimische Kinder mit Migrationshintergrund zugleich in der deutschen Sprache „sprachfähig“ für ihre Religion werden und

somit interreligiöse und interkulturelle Impulse gegeben werden.

Imame in Niedersachsen - Programm für Dialog und Begegnung

In Niedersachsen existieren rund 130 Moscheen, von denen ca. 80 zur Türkisch-islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) gehören. DITIB-Imame werden als türkische Beamte des staatlichen Amtes für religiöse Angelegenheiten, Ankara, zeitlich befristet (vier Jahre) aus der Türkei nach Deutschland entsandt. In der Vergangenheit wurde häufig beklagt, dass die türkischen Imame kaum Kontakt zur deutschen Gesellschaft haben und die Strukturen unseres Landes zu wenig kennen. Aus diesem Grund wurde das Projekt „Imame in Niedersachsen - Programm für Dialog und Begegnung“ im Herbst 2007 in Hannover durchgeführt. 20 DITIB-Imame wurden zu Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Bildung, Verwaltung und Medien in deren jeweilige Institutionen eingeladen. Auf diese Weise erfuhren sie Wissenswertes über die Strukturen unserer Gesellschaft. Sie erhielten authentische Einblicke in die Werte, Normen und Anforderungen, die die Alltagsrealität in Niedersachsen prägen und grundlegend sind für eine gesellschaftliche und berufliche Integration. Dieses Programm wird im Jahr 2008 regional und inhaltlich ausgeweitet und gleichzeitig unter Einbindung der kommunalen Leitstellen für Integration lokal stärker verankert.

Integration in Niedersachsen

Die Studie „Muslime in Deutschland“ zeigt auf, dass sich mangelhafte sprachlich-soziale Integration, Bildungsferne und die einseitige Ausrichtung auf nicht deutsche Medien sowie der Rückzug in ethnisch-religiöse Milieus in erheblichem Maße integrationshemmend auswirken.

Für die Landesregierung wird die Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund auch künftig eine politische Aufgabe ersten Ranges darstellen. Das Handlungsprogramm Integration wird derzeit fortgeschrieben und im Herbst 2008 in neuer Fassung vorgelegt. Sämtliche Integrationsbemühungen zielen auf die verbesserte Teilhabe zugewanderter Menschen in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Gelungene Integration hat immer auch präventiven Charakter. Gelungene Integration verbessert die Lebensbedingungen zugewanderter Menschen - mit oder ohne muslimischen Glauben.

Anlage 33

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 35 des Abg. Dr. Bernd Althusmann (CDU)

Erbschaftsteuerreform - Auswirkungen für Niedersachsen?

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2007 den Entwurf des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet. Durch die Erbschaftsteuerreform soll sich das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht wesentlich verändern. Deutlich höhere Freibeträge sollen dafür sorgen, dass nicht mehr Steuerpflichtige als bisher von der Steuer belastet werden. Das soll insbesondere für Vermögensübergänge im engen familiären Umfeld gelten. Höchste Vermögen und Vermögensübertragungen außerhalb des engen familiären Umfelds sollen künftig höher besteuert werden. Durch Verschonungsregelungen sollen diejenigen Unternehmen von der Steuer entlastet werden, bei denen im Zuge des Betriebsübergangs die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden. Ebenso sollen land- und forstwirtschaftliche Vermögen bzw. für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien von Verschonungsregelungen erfasst werden.

Zukünftig soll die Bewertung des für die Bemessungsgrundlage relevanten Vermögens grundsätzlich am Verkehrswert ausgerichtet werden. Dies trägt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 Rechnung, in der die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz für unvereinbar erklärt wurde.

Das neue Erbschaftsteuerrecht soll 2008 in Kraft treten. Erben sollen mit Rückwirkung bis zum 1. Januar 2007 wählen können, ob altes oder neues Recht Anwendung findet.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wir beurteilt die Landesregierung den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11. Dezember 2007 zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes?

2. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung noch Bedarf für Veränderungen?

3. Welche Auswirkungen sind durch die geplante Erbschaftsteuerreform für Niedersachsen zu erwarten?

Die Reform der Erbschaftsteuer ist notwendig geworden aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2006. Danach ist das Erbschaftsteuergesetz in seiner derzeitigen Form insoweit verfassungswidrig, als bei einheitlichen Steuersätzen den verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Wertansätze zugrunde gelegt werden.

Bei der Neuregelung wird der Gesetzgeber folgende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten müssen:

- Die Bewertung des anfallenden Vermögens muss sich am gemeinen Wert orientieren. Dieser Ansatz soll für alle Vermögensarten gelten.

- Verschonungsregelungen für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände sind bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe zulässig. Die Begünstigungen müssen zielgenau und innerhalb des Begünstigtenkreises möglichst gleichmäßig wirken.

- Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.

Die Finanzministerkonferenz schlug daraufhin für die erbschaftsteuerliche Bewertung vor, soweit wie möglich auf außersteuerlich anerkannte Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Wertes zurückzugreifen. Darauf aufbauend, erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesfinanzminister Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Koch - unter Beteiligung von Vertretern der Länder und der Koalitionsfraktionen im Bundestag - weitere Eckpunkte. Basierend auf diesen Vorschlägen hat die Bundesregierung im Dezember 2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) vorgelegt. Durch den Gesetzentwurf soll neben der Forderung des BVerfG nach einer realitätsgerechten Bewertung aller Vermögensarten die im Koalitionsvertrag festgelegte Erleichterung der Unternehmensnachfolge insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen umgesetzt werden. Deutlich höhere Freibeträge sollen garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit auch insbesondere von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis nicht zu einer Belastung mit Erbschaftsteuer kommt.

Nachdem der Bundesrat am 15. Februar insbesondere im Interesse der praktischen Umsetzung der Reform sowie der mittelständischen Wirtschaft eine Vielzahl von Änderungen und Prüfaufträgen beschlossen hat, werden zurzeit die Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages fortgesetzt. Unter anderem hat am 5. März eine Sachverständigenanhörung stattgefunden, in der viele der Vorstellungen der Länderkammer unterstützt, aber auch Bedenken aus steuersystematischer und verfassungsrechtlicher Sicht gegen den Gesetz

entwurf erhoben wurden. Diese Anregungen werden derzeit in Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geprüft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Dr. Althusmann im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine solide Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf setzt sowohl die Vorgaben des BVerfG als auch die politischen Festlegungen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge weitgehend zutreffend um. Für ein großes Agrarland wie Niedersachsen ist es von besonderer Bedeutung, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft ausreichend berücksichtigt werden. Die Landesregierung hat sich in diesem Sinne deshalb bereits frühzeitig in das Verfahren eingebracht und erkennt in dem Reformentwurf der Bundesregierung das Ergebnis dieser Bemühungen, die Niedersachsen gemeinsam mit anderen Ländern verfolgt hat, wieder. In einigen Punkten besteht aus Sicht der Landesregierung jedoch gleichwohl noch Nachbesserungsbedarf.

Zu 2: Die Landesregierung sieht in folgenden Punkten noch Änderungsbedarf:

- Um in den Genuss der Verschonungsregelung zu kommen sieht der Gesetzentwurf Haltefristen für Betriebsvermögen von 15 Jahren vor. Diese langen Zeiträume widersprechen der Dynamik des heutigen Wirtschaftslebens und dem erforderlichen Strukturwandel in der Landwirtschaft. Die Haltefristen sollten daher auf zumindest zehn Jahre verkürzt werden.

- Bei einem Verstoß gegen die Haltefristen entfällt nach dem Gesetzentwurf der Verschonungsabschlag in voller Höhe. So würde bei einem Erben, der den übernommenen Betrieb nahezu bis zum Ende der Haltefrist fortgeführt hat, die Begünstigung ebenso vollständig entfallen, wie bei einem Erwerber, der den Betrieb bereits nach einem Jahr veräußert. Dieses Ergebnis ist wirtschaftlich nicht vertretbar und den Betroffenen nicht vermittelbar. Die Landesregierung hält die Beschränkung auf einen nur zeitanteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags für geboten, der die Dauer der Fortführung des Unternehmens berücksichtigt.

- An- und Verpachtung vor Unternehmensübergang sind insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich für ein Flächenland wie Niedersachsen

von großer Bedeutung und im Entwurf bislang nicht praxisgerecht geregelt. Hier besteht unbedingt Änderungsbedarf.

- Der Gesetzentwurf behandelt nahe Verwandte und fremde Dritte bei Freibeträgen und Steuersätzen weitgehend gleich. Dadurch bleiben die familiäre Nähe und auch die erbrechtliche Sonderstellung der nahen Verwandten gegenüber fremden Dritten unberücksichtigt. Die Landesregierung hält es für erforderlich, eine Differenzierung der steuerlichen Belastung dieser Personengruppen zu prüfen.

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 15. Februar 2008 mit der Stimme Niedersachsens entsprechend votiert. Die Stellungnahme des Bundesrates beruht gerade im Hinblick auf die Frage der Haltefristen und der Verpachtungsfragen auf Anträgen, die Niedersachsen in die Beratungen des Bundesrates eingebracht hat. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung Prüfung zugesagt. Insoweit bleibt also das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Die Landesregierung wird sich dabei weiter dafür einsetzen, praktikable, finanzierbare und verfassungsrechtlich unbedenkliche Lösungen zu ermöglichen, die das Prädikat „Generationenbrücke“ zu Recht tragen.

Zu 3: Die Bundesregierung geht im Gesetzentwurf davon aus, dass das derzeitige Erbschaftsteueraufkommen von rund 4 Milliarden Euro auch nach der Neuregelung erzielt wird. Danach wären Beeinträchtigungen des Landeshaushalts durch die Erbschaftsteuerreform nicht zu erwarten.

Anlage 34