des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 36 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Seit Januar 2004 beteiligen sich die Stadt Hannover und das Land an dem Modellvorhaben zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger. Die Auswertung der bis Ende 2006 durchgeführten Arzneimittelstudie bestätigt einen individuellen therapeutischen Nutzen und die medizinische Möglichkeit, Diamorphin unter bestimmten, sehr eingeschränkten Bedingungen als Arzneimittel einzusetzen.
Am Modellstandort Hannover sind auf der Basis einer Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt und dem Land Niedersachsen nach Ablauf der Modellphase 33 Schwerstopiatabhän
1. Hält die Landesregierung Veränderungen der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der veröffentlichen Ergebnisse im Hinblick auf den medizinischen, sozialen und sicherheitspolitischen Erfolg des Projektes für die Drogenpolitik für erforderlich?
2. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung gegebenenfalls für die Überführung des Projektes in die Regelversorgung unternommen?
3. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, um nach Ablauf der Modellphase eine weitere Versorgung der am Modellprojekt beteiligten Personen zu gewährleisten?
Das Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger wurde vom BMG, den Städten Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München sowie den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2002 bis 2006 gemeinsam durchgeführt und finanziert.
Nach Beendigung der Arzneimittelstudie und damit des Heroinmodellprojekts werden in der Landeshauptstadt Hannover (LH Hannover) derzeit noch 31 Schwerstabhängige (Stand: Ende Januar 2008) mit Diamorphin versorgt. Rechtsgrundlage hierfür ist eine auf das Betäubungsmittelgesetz gestützte Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Zu 1 und 2: Die Arzneimittelstudie bestätigt einen individuellen therapeutischen Nutzen und die medizinische Möglichkeit, Diamorphin unter bestimmten, sehr eingeschränkten Bedingungen als Arzneimittel einzusetzen. Es könnte somit in Ausnahmefällen als zusätzliche Option bei der Behandlung Schwerstopiatabhängiger in der Suchtbekämpfung mit dem Ziel der Abstinenz in Betracht gezogen werden.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte in ihrer Sitzung am 29./30. Juni 2006 einen Beschluss zum Heroinmodell gefasst, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Diamorphinbehandlung“ zur Abklärung offener Fragen und Vorbereitung weiterer notwendiger Gesetzgebung vorsah. Acht Länder, darunter auch Niedersachsen, haben sich aktiv in diese Arbeitsgemeinschaft eingebracht. Dabei wurde auch eine Rahmenempfehlung für eine Diamorphinbehandlung in
Deutschland erarbeitet, die den Zugang zu dieser Behandlung nur einer eng begrenzten Gruppe von Schwerstopiatabhängigen ermöglichen und zugleich die Nachrangigkeit dieser Behandlungsform festschreiben sollte.
Über die ACK-GMK am 15./16. Mai 2007 in Esslingen hat Niedersachsen als Mitantragsteller den Beschlussvorschlag für die 80. GMK 2007 unterstützt, den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Diamorphin“ zur Kenntnis zu nehmen und auf dieser Basis die rechtlichen Rahmenbedingungen für die diamorphingestützte Behandlung Schwerstabhängiger zu schaffen. Die GMK hat den Bericht der Bund-Länder-AG zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung um Evaluation bei einer Einführung der gesetzlichen Neuregelung gebeten.
Die für eine Implementierung der Diamorphinbehandlung in der Regelversorgung erforderliche Gesetzesinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelrechts wurde bisher nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht, da insoweit keine Einigung erzielt werden konnte.
Zur Überwindung dieser Situation haben in der Folge die Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland einen Antrag für einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Dieser wurde am 6. Juli 2007 ohne Aussprache vom Plenum an die Ausschüsse verwiesen. Auf Empfehlung der befassten Ausschüsse hat das Plenum des Bundesrates am 21. September 2007 mit deutlicher Mehrheit entschieden, die entsprechende Initiative über die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Die Bundesregierung hat hierzu am 21. November 2007 eine Stellungnahme beschlossen, die davon ausgeht, dass eine Reihe von Fragen im parlamentarischen Verfahren geprüft werden soll. Wann die Gesetzesinitiative im Bundestag behandelt wird, ist derzeit offen. Über die mit der Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften bezweckte Verschreibungsfähigkeit von Diamorphin als Arzneimittel hinaus bedarf es für eine Überführung der Kostenlast in das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland noch eines auf die §§ 135 und 92 SGB V gestützten separaten Verfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, ohne dessen positives Votum Diamorphin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verschrieben werden kann. Ein solches Verfahren ist erfahrungsgemäß sehr langwierig.
Zu 3: Die Landesregierung hat die Studie zur Vergabe von Diamorphin im Projektstandort Hannover von 2002 bis 2006 mit mehr als 2,7 Millionen Euro unterstützt.
Nach Auslaufen des Heroinmodellprojekts hat das Land zusammen mit der LH Hannover in Anerkennung der besonderen Verantwortung für die in der Studie betreuten Schwerstabhängigen sowie vor dem Hintergrund einer angestrebten kurzfristigen Lösung auf Bundesebene eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen, die bis zum 30. Juni 2008 befristet ist. Danach stellt das Land für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2008 zur Deckung der Gesamtkosten bis zu 550 000 Euro zur Verfügung. Die vereinbarte Dauer von eineinhalb Jahren diente zum einen der Überbrückung bis zur Änderung der bundesrechtlichen Vorschriften. Sie wurde von der Landesregierung aber auch als ausreichender Zeitraum angesehen, um gegebenenfalls im Falle einer ausbleibenden Änderung der bundesrechtlichen Vorschriften eine Überführung der Schwerstabhängigen in eine andere Behandlungsform oder in die Abstinenz zu ermöglichen.
Wie bereits unter 2. erwähnt, ist das Verfahren zur Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften bisher nicht abgeschlossen. Die Beratung obliegt dem Bundestag, ein Fortgang ist derzeit ungewiss, ein Abschluss in Kürze ist nicht zu erwarten. Mit Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen für eine medizinische Versorgungsform in den Ländern außerhalb von Studien bzw. Modellvorhaben hat der Bund zwischenzeitlich seine Mitfinanzierung mit Ablauf des Monats Februar 2008 endgültig eingestellt.
Die Landesregierung führt derzeit Gespräche mit der LH Hannover über ein weiteres Vorgehen nach Auslaufen der befristeten Finanzierungsvereinbarung zum 30. Juni 2008.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 37 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Bereits ab der frühen Kindheit sind gesundheitliche Maßnahmen von Bedeutung für die weitere Entwicklung der Kinder. Unter medizinischen Gesichtspunkten ist die Bedeutung regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen weitgehend unbestritten. Je früher Erkrankungen oder absehbar negative Tendenzen erkannt werden, desto
effektiver und schneller lassen sie sich bekämpfen und desto geringer ist der gesundheitliche Schaden. Dies ist gerade in jungen Jahren von großer Bedeutung; denn Kinder haben enorme körperliche Entwicklungen zu bewältigen. Hier kann durch rechtzeitige Vorsorgeuntersuchungen etwaigen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Zusätzlich sind aber auch die finanziellen Aspekte nicht zu unterschätzen. Die Kosten im Gesundheitswesen steigen, unser Gesundheitssystem ist im Umbruch begriffen, eine gesicherte Versorgung wird immer schwieriger. Je schneller gesundheitliche Schäden bekämpft und behoben werden können, desto geringer sind auch die damit verbundenen Behandlungskosten. Hierbei ist es besonders wichtig, Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen gewinnbringend zu nutzen. Das heißt, es muss eine Sammlung und Auswertung der gewonnen Daten vorgenommen werden, und die hieraus gezogenen Erkenntnisse müssen in die weitere Präventionsarbeit eingebracht werden. So können insbesondere auch spezifische Programme für Kinder in schwierigen sozialen Lagen initiiert oder weiterentwickelt werden, um sicherzustellen, dass diejenigen, die aufgrund ihrer Lebenssituation besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, angemessen von Präventionsprogrammen profitieren können.
1. Liegen der Landesregierung Zahlen über die Teilnahme an bereits bestehenden Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Schuleingangsuntersu- chung) vor, die die Landesregierung anonymisiert sammelt, auswertet und anschließend Einzug in die präventive Beratung für z. B. junge Eltern (bezüglich Ernährung/Bewegung) finden?
2. Welche Maßnahmen und Projekte gibt es an Schulen, um die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu einer gesunden Lebensführung zu steigern?
3. Inwieweit wird sichergestellt, dass im Rahmen von Präventionsinitiativen Kinder in schwierigen sozialen Lagen ihrer gesundheitlichen Gefährdungssituation angemessen von gesundheitsorientierten Präventionsaktivitäten profitieren können?
Im Kindes- und Jugendalter werden die Grundlagen für die Gesundheit im späteren Leben und der verantwortungsbewusste Umgang mit gesundheitlichen Risiken nachhaltig geprägt. Deshalb müssen bereits frühzeitig mögliche Beeinträchtigungen der Gesundheit ausgeglichen und bei gesundheitsfördernden Angeboten ein besonderes Augenmerk auf die Inanspruchnahme auch durch sozial benachteiligte Menschen gerichtet werden.
Die Landesregierung sieht es als wesentlich an, das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen durch einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz nach
haltig zu sichern. Daran haben Maßnahmen und Projekte der Regierung auf Landes- und Bundesebene, der Kommunen (hier vorrangig der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes [ÖGD]) sowie Angebote der gesetzlichen Krankenversicherungen und anderer der Kindergesundheit verpflichteten Einrichtungen ihren Anteil.
Eine zielgerichtete Analyse von Defiziten und Planung von Maßnahmen setzen eine belastbare Gesundheitsberichterstattung voraus. Dafür hat die Landesregierung mit der verbindlichen Einführung der Schuleingangsuntersuchungen durch das Gesundheitsdienstgesetz (NGöGD) die entscheidende Grundlage geschaffen.
Zu 1: Im Rahmen von Schuleingangsuntersuchungen wird die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 vom ÖGD erfragt. Diese Informationen werden dann dem niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) zugeleitet. Dort erfolgte die unten stehende Zusammenstellung anhand von Daten aus 39 (für 2005) bzw. 37 (für 2006) Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die medizinischen Fachdienste nach den beiden dokumentierten Untersuchungsverfahren vorgehen (Weser-Ems-Modell oder SOPHIA). Diese Daten dürften für Niedersachsen repräsentativ sein.
Keine Angabe / U-Heft lag nicht vor U-Heft lag vor Untersuchung nicht dokumentiert Untersuchung dokumentiert