Protocol of the Session on April 10, 2008

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der vom Landkreis Lüneburg in Auftrag gegebenen naturschutzfachlichen Stellungnahme der EGL GmbH (Entwicklung und Ge- staltung von Landschaft) Lüneburg, die sich der Fragestellung widmet, ob eine Ortsumgehung aus naturschutzfachlicher Sicht unmöglich, unwahrscheinlich oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand zu realisieren ist?

2. Welche negativen Auswirkungen sind aus Sicht der Landesregierung durch den Bau dieser Ortsumgehung auf Fauna (insbesondere Avifauna) und Flora in den tangierten Schutzgebieten zu erwarten?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die juristische Einschätzung, dass der Neubau einer Straße nicht als „Erneuerung von Straßen und Wegen“ gemäß § 11 NElbtBRG eingestuft werden kann und eine Ausnahmegenehmigung im Gebietsteil C-42 damit von der Biosphärenreservatsverwaltung zu verweigern ist?

Die geplante Elbebrücke bei Neu Darchau soll für die nordöstlich der Elbe gelegenen Landesteile (Amt Neuhaus) eine bessere Verbindung insbesondere zum übrigen Landkreis Lüneburg schaffen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte als Berufungsinstanz auf die Klagen mehrerer Anwohner und der Gemeinde Neu Darchau einen seinerzeit ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg für den Bau der Elbbrücke Neu Darchau/Darchau (Amt Neuhaus) mit Urteilen vom 6. Juni 2007 aufgehoben (7 LC 97/06 und LC 98/06).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landkreis Lüneburg hat bei der EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH - eine naturschutzfachliche Voreinschätzung für die jetzt erwogene, mit dem geplanten Brückenneubau im Zusammenhang stehende Ortsumgehung Neu Darchau eingeholt. Maßgeb

lich werden allerdings nur die im Rahmen eines etwaigen neuen Planfeststellungsverfahrens zu erstellenden und zu würdigenden Unterlagen sein. Deshalb besteht für die Landesregierung keine Veranlassung, sich vom Landkreis Lüneburg zu der Voreinschätzung berichten zu lassen und diese zu bewerten.

Zu 2: Die Auswirkungen einer Ortsumgehung auf die Belange von Natur und Landschaft sind im Rahmen eines etwaigen neuen Planfeststellungsverfahrens eingehend zu prüfen und abzuwägen. Für eine vorgezogene Beurteilung durch die Landesregierung ist daher kein Raum.

Zu 3: § 11 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) ermächtigt die Biosphärenreservatsverwaltung zur Erteilung einer Ausnahme für die Erneuerung von Straßen und Wegen, soweit der Zeitraum der Maßnahme oder die Art ihrer Durchführung den Schutzzweck nach den §§ 4 und 7 nicht erheblich beeinträchtigt. Der Bau einer neuen Ortsumgehung auf einer neuen Trasse wäre als Neubau einer Straße zu qualifizieren und von der Ausnahmeregelung nicht erfasst. Die Zulässigkeit des Straßenneubaus wäre im Rahmen eines etwaigen neuen Planfeststellungsverfahrens festzustellen.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 33 der Abg. Klaus-Peter Bachmann und Johanne Modder (SPD)

Umorganisation der Bereitschaftspolizei - Was plant die Landesregierung?

Berichte über eine bevorstehende Umorganisation der Bereitschaftspolizei sorgen derzeit für erhebliche Unruhe in Kreisen der Polizei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die drei Bereitschaftspolizeiabteilungen in Braunschweig, Oldenburg und Hannover nicht mehr ihre bisherige Selbständigkeit behalten sollen, die nach Auffassung von Fachleuten für eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung erforderlich wäre? Wenn ja, welches sind die Beweggründe der Landesregierung, wenn nein, was ist konkret geplant?

2. Mit welchen Auswirkungen der Umorganisation der Bereitschaftspolizei rechnet die Landesregierung für den Einzeldienst, und sind die bisherigen positiven Auswirkungen auf den Einzeldienst nach wie vor gewährleistet?

3. Inwieweit ist es zutreffend, dass die Anzahl von Wasserwerfern reduziert werden soll, und welches sind gegebenenfalls die Beweggründe hierfür?

Die Landesbereitschaftspolizei wird zur Bewältigung besonderer polizeilicher Lagen eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt zur Unterstützung sowohl der Polizeibehörden des Landes Niedersachsen als auch anderer Bundesländer sowie des Bundes. Zudem unterstützt sie die Polizeibehörden des Landes bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im täglichen Dienst sowie aus besonderen Anlässen und trägt so zur Entlastung des polizeilichen Einzeldienstes bei. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung die Landesbereitschaftspolizei in den zurückliegenden Jahren personell gestärkt und strukturelle Ungleichheiten beseitigt.

Im Zuge der Umorganisation der Polizei im Jahr 2004 ist die vormals eigenständige Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen in die neu gebildete Zentrale Polizeidirektion integriert worden. Hinsichtlich der Binnenstruktur dieser neuen Polizeibehörde wurde, anders als in den regionalen Polizeidirektionen, zunächst auf ein umfassendes, internes Organisations- und Dienststellencontrolling verzichtet. Im Zusammenhang mit der Reform stand hier die Zusammenführung der unterschiedlichen Dienststellen und Organisationseinheiten im Vordergrund.

Die Durchführung eines internen Organisations- und Dienststellencontrollings ist eine dauerhafte Aufgabe der Polizeibehörden. Im Kern geht es um die permanente Verbesserung der Aufgabenerledigung und damit um die Steigerung von Effektivität und Effizienz. In diesem Zusammenhang hat der Polizeipräsident der Zentralen Polizeidirektion in einem ersten Schritt die Aufgabenerledigung der Wasserschutzpolizei in einer grundlegenden Untersuchung überprüfen lassen; die Umsetzung der Organisationsentscheidungen durch das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration erfolgte bereits zum 1. Oktober 2007.

Mittlerweile ist auch für die Landesbereitschaftspolizei eine behördeninterne umfassende Untersuchung eingeleitet worden. Ein Ergebnisbericht liegt noch nicht vor. Nach Eingang der Vorschläge wird eine Prüfung und Bewertung in Bezug auf die Realisierung erfolgen. Mit Blick auf die Unterstützungsaufgaben und -leistungen der Landesbereitschaftspolizei für die Polizeibehörden des Landes ist die Einbeziehung der Ergebnisse dieses Orga

nisations- und Dienststellencontrollings in die für dieses Jahr vorgesehene Evaluation der Gesamtorganisation vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Die Unterstützung der Polizeibehörden im Rahmen der in der Vorbemerkung geschilderten Aufgaben durch die Landesbereitschaftspolizei ist auch in Zukunft gewährleistet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Die IMK hat sich im Jahr 2005 umfassend mit der Thematik „Wasserwerfer des Bundes und der Länder“ befasst und eine konzeptionelle Neuausrichtung sowie die Beschaffung einer neuen Generation von Wasserwerfern beschlossen. Dieses Erfordernis besteht, da die Wasserwerfer des Bundes und der Bereitschaftspolizeien der Länder, die durch den Bund beschafft wurden, zum Teil technisch unbrauchbar und nicht mehr wirtschaftlich instand zu setzen sind. Die Ersatzbeschaffung würde aus dem Haushalt des Bundes erfolgen; der Unterhalt der Fahrzeuge obliegt vereinbarungsgemäß den Ländern.

Konzeptionell ist eine bundesweite Verringerung des bisherigen Ausstattungssolls vorgesehen. In diesem Zuge verringert sich auch der Bestand bei der Niedersächsischen Landesbereitschaftspolizei. Damit ist bei diesem Führungs- und Einsatzmittel auch zukünftig der niedersächsische Bedarf grundsätzlich gedeckt. Sofern sich im Einzelfall ein größerer Bedarf ergeben sollte, ist eine Unterstützung durch andere Länder bzw. den Bund möglich.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 34 der Abg. Editha Lorberg (CDU)

Konsequenzen aus der Studie des Bundesministeriums des Innern „Muslime in Deutschland“

Das Bundesministerium des Innern hat im Dezember 2007 eine Studie über „Muslime in Deutschland“ veröffentlicht. Sie liefert Erkenntnisse über die Einstellung von in Deutschland lebenden Muslimen im Hinblick auf ihre soziale und politische Integration. Zudem trifft die Studie relevante Aussagen darüber, inwieweit sich Muslime in Deutschland mit dem Islam und der hiesigen Verfassungsordnung identifizieren. So macht sie auch deutlich, in welchem Umfang die deutsche Verfassungsordnung zugunsten religiös motivierter radikaler Einstellung abge

lehnt wird. Dabei beschränkt die Untersuchung sich nicht auf die Domäne „Terrorismus“ und „politisch motivierte Gewalt“. Gegenstand der Studien waren auch deren Vorformen, das mögliche Rekutierungsreservoir sowie Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und religiös-politisch motivierter Gewalt, die als Nährboden die Entfaltung eines islamistisch geprägten Extremismus begünstigen können.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommt diese Studie?

2. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor?

3. Welche Schlüsse zieht sie aus den Erkenntnissen für ihre politische Arbeit?

Die Anfrage beantworte ich im namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die am 19. Dezember 2007 vom Bundesministerium des Inneren veröffentlichte Studie „Muslime in Deutschland. Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt“ kommt zu folgenden wesentlichen Erkenntnissen:

Alle in der Studie angeführten Untersuchungen belegen die enorm hohe Bedeutung von Religion für in Deutschland lebende Muslime sowie eine (gleichzeitige) Identifikation mit der Kultur des Heimatlandes. Mangelhafte sprachliche-soziale Integration, Bildungsferne (insbesondere bei Ju- gendlichen), der Konsum nicht deutscher Medien sowie der Rückzug in ethnisch-religiös geschlossene Milieus (Vereine, Moscheen, insbesondere der Koranschulbesuch) wirken integrationshemmend. Es zeigen sich deutliche Unterschiede der Integration in die Aufnahmegesellschaft in Abhängigkeit von den Mustern religiöser Orientierung. Der Anteil der schlecht Integrierten ist bei den fundamental-religiös Orientierten deutlich höher als bei den anderen Gruppen. Gemeinsam ist allen Vergleichsgruppen ein hohes Maß der Wahrnehmung von Ausgrenzung und Diskriminierung seitens der deutschen Gesellschaft sowie stellvertretender kollektiver Viktimisierung.

Die Ergebnisse der Studie zeigen eine eindeutige Verbindung von Integrationsdefiziten und der Ausprägung religiös-fundamentaler/fundamentalistischer Einstellungen auf, die wiederum maßgeblich sind für die Entwicklung islamismusaffiner Haltungen. Es ist eindeutig, dass mangelnde Integration islamistische Radikalisierungsprozesse fördert. Die subjektive Wahrnehmung einer Ausländerfeind

lichkeit bzw. Islamophobie in Deutschland sowie individuelle Diskriminierungserfahrungen fördern den Rückzug in ethnisch-religiöse Milieus, die Ansatzpunkte für Islamisten sein können.

Die Bedeutung der Religion als identitätsstiftenden Faktor für in Deutschland lebende Muslime, insbesondere für Jugendliche, ist evident. Zugleich belegt die Studie radikalisierungsresistente Potenziale in der Gruppe der weniger Religiösen, aber auch in der Gruppe der orthodox Gläubigen. Eine streng religiöse, gleichwohl nur individuell gerichtete Haltung scheint sich den Ergebnissen zufolge nur dann zu einer fundamentalen/fundamentalistischen und damit perspektivisch islamismusaffinen Einstellung zu wandeln, wenn entsprechende Einflussfaktoren (Koranschulen) wirksam werden. Präventive Maßnahmen gegen Radikalisierungstendenzen hängen längerfristig wesentlich davon ab, ob es in Deutschland gelingt, muslimischen Jugendlichen Werte und Normen, moralische Handlungsmaxime und Verhaltensstandards zu vermitteln, die ihnen gesellschaftliche Teilhabe und Respekt bei gleichzeitiger Anerkennung ihrer nichtdeutschen Herkunftskultur garantieren.

In unerwarteter Deutlichkeit bestätigt die Studie auch die Annahme, dass die - wesentlich über das Internet und nicht-deutsche Medien verbreitete - islamistische Botschaft von der angeblichen weltweiten Demütigung und Unterdrückung der Muslime offenbar auch in bildungsnahen Schichten (muslimische Studierende) auf ein hohes Maß an Akzeptanz zu treffen vermag. Die Vermittlung und Verstärkung dieser „humiliation by proxy“ gehört zum Standardrepertoire islamistischer Verlautbarungen und Propaganda. Dasselbe gilt für antisemitische Elemente der islamistischen Ideologie und für die moralische Abwertung der westlichen demokratischen Gesellschaften. Beide Ideologieelemente können offenbar auf einen signifikanten Resonanzraum auf der Einstellungsebene treffen.

Zu 2: Die Erkenntnisse der Landesregierung decken sich mit denen der Studie.

Zu 3:

a) Maßnahmen der Sicherheitsbehörden in Niedersachsen

Die anhaltende Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist eine Herausforderung von nicht absehbarer Dauer für die Sicherheits- und Verwaltungsbehörden mit sicherheitsrelevanten Aufgaben. Es gab und gibt einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens, dass es