Protocol of the Session on June 16, 2009

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Brammer möchte antworten. Bitte schön, Herr Brammer!

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Bram- mer, da hat sie recht!)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Vockert, ich glaube Ihnen ja eine ganze Menge, und ich nehme Ihnen auch den guten Willen ab. Aber manchmal kommt es anders. Wir erleben ja gerade im Investitionsbereich der Krippen, dass da Zusagen gemacht worden sind und jetzt offenbar zum Teil zurückgerudert wird. Reihenweise kommen Anfragen.

(Astrid Vockert [CDU]: Wo ist zurück- gerudert worden?)

Genau bei diesem Thema, den Betriebskosten, haben wir es auch erlebt. Auf Bundesebene wurde ein Kinderförderungsgesetz ausgehandelt, nach dem die Kommunen 6,15 Milliarden Euro erhalten sollen. Nach dem Königsberger Schlüssel müssen es bis 2013 für das Land Niedersachsen 615 Millionen Euro sein, und Sie schreiben 456 Millionen Euro hinein. Da fehlt die Glaubwürdigkeit. Da ist Misstrauen. Insofern ist es angebracht, dass wir hier dazu etwas sagen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner für die Fraktion DIE LINKE ist Herr Adler. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich müssten wir bei diesem Thema recht nah beieinander sein. Ich halte es zunächst einmal für erfreulich, dass sich auch die CDUFraktion für den Ausbau von Kinderkrippen einsetzt. Das war ja nicht immer so.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern, als von CDU-Seite die Unterbringung von Kindern in Krippen scharf verurteilt wurde. Die Eltern mussten sich als Rabeneltern vorkommen, und die Erziehung in dieser Einrichtung wurde herabqualifiziert. Dies hat sich Gott sei Dank geändert. Anerkennung! Deswegen sage ich: Wir sind in dieser Frage eigentlich dicht beieinander.

Aber das Verfahren zu diesem Gesetz, das letztlich nur ein Umsetzungsgesetz ist, ist ziemlich verkorkst. Der Kollege von der SPD hat darauf hingewiesen. In diesem Verfahren ist etwas passiert, was dazu geführt hat, dass sich der Fachausschuss geweigert hat, an einer Abstimmung teilzunehmen, weil die entscheidenden Änderungen erst als Tischvorlage auf den Tisch gelegt worden waren.

(Björn Försterling [FDP]: Es gibt doch eine Beschlussempfehlung des Aus- schusses! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das war nur die Opposition, Herr Ad- ler!)

- Das haben die Oppositionsvertreter im Fachausschuss nicht mehr mitgemacht. Deswegen bestehen die Bedenken fort, dass dieses Gesetz nicht ordnungsgemäß durchdacht worden ist. Es wäre besser gewesen, man hätte sich noch ein bisschen mehr Zeit genommen, um die handwerklichen Fehler auszuräumen. Dies ist uns die Sache eigentlich wert. Um die Krippenförderung zu gewährleisten, hätten wir eine sorgfältigere Beratung in den Fachausschüssen haben müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Försterling zu Wort gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der erhöhten Finanzhilfepauschale für Plätze für unter Dreijährige in Kindertagesstätten regeln wir in der Tat nichts in Sachen Qualität, sondern in Sachen Quantität. Dabei geht es um das gemeinsame Ziel, bis 2013 auf eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 % zu kommen. Dementsprechend müssen nach der Umsetzung des Krippengipfels auch erhöhte Betriebskostenzuschüsse an die Kommunen fließen. Dies soll das Gesetz gewährleisten. Das Gesetz beinhaltet u. a. die Prozentsätze, in welcher Höhe das erfolgen soll, und die Revisionsklausel 2011, um dann noch einmal über eine Anpassung der Betriebskosten zu reden.

Herr Brammer, man kann vielleicht so argumentieren, wie Sie es getan haben. Aber bei den Änderungen durch dieses Gesetz geht es darum, dass wir bis 2013 ca. 450 Millionen Euro Bundesgelder an die Kommunen durchleiten können und dass

wir den Kommunen bis 2013 noch einmal 450 Millionen Euro für Betriebskosten aus der Landeskasse geben.

Ich verstehe wirklich nicht, wie man sich in dieser Angelegenheit dem Ganzen so verwehren kann. Ich kann akzeptieren, wenn hier geäußert wird, dass man sich bei diesem Gesetzentwurf enthalten möchte. Aber ich verstehe wirklich nicht, wie man auch als Kommunalpolitiker hier mit Nein stimmen und sozusagen verhindern will, dass diese 900 Millionen Euro an die Kommunen fließen. Das kann ich nicht mehr nachvollziehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, für das Präsidium ist zumindest im Moment nur noch eine Wortmeldung erkennbar, und zwar von Frau Ministerin HeisterNeumann. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser an sich kleinen Gesetzesänderung machen wir in Niedersachsen beim Ausbau der Krippen- und Tagespflegeplätze für unsere Kleinsten einen wirklich großen Schritt nach vorn. Geregelt wird die erhöhte Finanzhilfe des Landes zu den Betriebskosten für Krippenplätze.

Bund und Länder haben im Rahmen des sogenannten Krippengipfels den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz bzw. auf einen Platz in der Kindertagespflege ab dem Jahre 2013 vereinbart. Für Niedersachsen heißt das nichts anderes als: Es sind nicht nur rund 29 000 neue Krippenplätze zu schaffen, sondern auch insgesamt über 43 000 Plätze dauerhaft zu finanzieren.

Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände haben deshalb im Oktober des vergangenen Jahres eine Vereinbarung zur Aufteilung der notwendigen Betriebskosten von rund 1 Milliarde Euro geschlossen. Diese besagt:

(Unruhe)

Erstens. Alle ab dem 18. Oktober 2007 neu geschaffenen Plätze - Herr Brammer, das beantwortet Ihre Fragen - oberhalb eines Ausbaustandes von 6,9 % werden von der Vereinbarung zur Finanzierung erfasst.

(Anhaltende Unruhe)

Frau Ministerin, entschuldigen Sie! - Meine Damen und Herren, jetzt ist es auf der linken Seite erheblich lauter. Vielleicht kann auch Herr Aller die Gespräche einstellen.

Frau Ministerin, bitte schön!

Zweitens. Verteilt werden diese Mittel auf alle Krippen- und Kindertagespflegeplätze unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einrichtung.

(Zustimmung bei der CDU)

Drittens. Der Anteil des Bundes beträgt rund 16 %; der der Kommunen beträgt 41 %; der des Landes beträgt 43 % und damit über 430 Millionen Euro.

Viertens. Auch ab 2014 wird das Land jährlich zusätzlich 133 Millionen Euro für die frühkindliche Bildung in diesem Bereich ausgeben. Das heißt, Land und Kommunen werden unabhängig von dem eingetretenen Rechtsanspruch weiter gemeinsam die Betriebskosten schultern.

Die heute zu beschließende Gesetzesänderung schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine gewaltige Verbesserung und für Investitionen, die - da sind wir uns bestimmt einig - sich lohnen und auf die wir gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen stolz sein können. Sie verbessert die Betreuungssituation der Kinder in Niedersachsen grundlegend. Sie verschafft unseren Kleinsten eine frühe Förderung und damit bessere Integrationschancen auch zur Schule hin, also Bildung von Anfang an. Sie unterstützt aber auch die Wirtschaft mit gut qualifizierten Arbeitskräften, die ihre Kinder sicher betreut wissen. Sie leistet ferner einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation in Niedersachsen durch das Schaffen neuer Arbeitsplätze.

Insgesamt ist das also eine sehr gute Gesetzesinitiative. Ich bitte Sie: Geben Sie sich einen Ruck! Stimmen Sie zu! Dann freuen sich die Kommunen, das Land und der Bund - und vor allen Dingen unsere Eltern mit ihren Kindern.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Änderung ist bei einigen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist mit großer Mehrheit beschlossen.

Es sollte jetzt eigentlich 17.44 Uhr sein. Vielleicht können die Parlamentarischen Geschäftsführer noch einmal darüber reden, ob man da noch etwas tun kann.

(Heiner Bartling [SPD]: Das ist schon gescheitert, Herr Präsident!)

- Okay, dann nehmen wir es so, wie es kommt.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung: a) Einsetzung eines 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1196 - b) Einsetzung eines 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1208 - c) Einsetzung eines 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1214 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 16/1355

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD in geänderter Fassung anzunehmen und dann infolge der Annahme dieses Antrages die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE für erledigt zu erklären.