und Sicherheitsüberprüfungen in den zehn niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen kann es leider keine Garantie für eine absolute Sicherheit geben. Jede Entweichung aus dem Maßregelvollzug ist für die Landesregierung und den Einrichtungsträger Anlass für intensive Untersuchungen auf vermeidbare Sicherheitslücken, um die Wiederholungsgefahr zu verringern und Restrisiken zu minimieren. Das ist ein ständiger, dynamischer Prozess, der ganz wesentlich dazu beigetragen hat, die Sicherheitslage im niedersächsischen Maßregelvollzug in den vergangenen zehn Jahren signifikant zu verbessern.
Obwohl die Zahl der untergebrachten forensischen Patientinnen und Patienten in diesem Zeitraum erheblich zugenommen hat, sind die Entweichungen aus den Maßregelvollzugseinrichtungen anteilmäßig rückläufig. Dabei wird aus fachlichen Gründen zwischen sogenannten aktiven Entweichungen (Überwindung eines Hindernisses mit oder ohne Gewalt gegenüber Sachen oder Perso- nen) und passiven Entweichungen (Lockerungs- missbräuche wie eine nicht rechtzeitige Rückkehr vom Ausgang oder Urlaub bei Patientinnen und Patienten mit entsprechendem Lockerungsstatus) differenziert.
Zu 1: Die Entweichungen forensischer Patientinnen/Patienten aus den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen stellen sich seit 1999 wie folgt dar:
Zu 2: Die Durchführung der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach den §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt im Rahmen einer engen Kooperation der Maßregelvollzugseinrichtungen mit den zuständigen Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaf- ten). Diese Aufgabenteilung sowie die Vernetzung der verantwortlichen Entscheidungsträger tragen dazu bei, Risikoprognosen zu objektivieren und notwendige medizinisch-therapeutische Behandlungsprozesse bedarfsgerecht abzustimmen, um dem gesetzlichen Auftrag der Besserung und Sicherung so gut wie möglich gerecht zu werden.
Nach § 2 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes sind Therapie und Sicherheit für jede Patientin und jeden Patienten untrennbar miteinander verknüpft, wobei der ärztlichtherapeutischen Behandlung und Beziehungsarbeit eine größere Bedeutung zukommt als den materiellen Sicherheitsbedingungen. Dafür besteht in Niedersachsen kein einheitliches Behandlungs- und Sicherungskonzept, sondern ein nach den Rechtsgrundlagen der Unterbringung differenziertes therapeutisches Behandlungsangebot sowie eine nach den Risikoprofilen der Patientinnen und Patienten abgestufte Sicherungskonzeption.
In diesem Rahmen gibt es landesweit einen zentralen baulich, technisch und personell besonders ausgestatteten Hochsicherheitsbereich, der dem Niedersächsischen Landeskrankenhaus (NLKH) Moringen zugeordnet ist und in dieser Funktion für die Unterbringung besonders gefährlicher Patientinnen und Patienten aus ganz Niedersachsen zur Verfügung steht. Die anderen Maßregelvollzugseinrichtungen sind baulich grundsätzlich nur für den sogenannten Regelvollzug geeignet. Zur Bewältigung von sicherheitsrelevanten Kriseninterventionen kann bei Bedarf das NLKH Moringen in Anspruch genommen werden. Diese Form der Spezialisierung hinsichtlich des Hochsicherheitsbereichs mit seiner hohen Behandlungs- und Betreuungsintensität hat sich bewährt.
Jede Maßregelvollzugeinrichtung verfügt über ein eigenes auf die örtlichen Rahmenbedingungen bezogenes Behandlungs- und Sicherungskonzept, das mit dem Sozialministerium als Fachaufsicht abgestimmt ist.
Zu 3: Die Landesregierung hält die derzeitigen Sicherheitsvorkehrungen im niedersächsischen Maßregelvollzug für ausreichend. Unabhängig davon befinden sich die Behandlungs- und Sicherheitsstandards in einem ständigen Optimierungs
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 26 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Die in Soltau und Umgebung lebenden Berufspendler nach Hamburg kommen seit dem Fahrplanwechsel Ende 2008 bei Abfahrt in Hamburg um 18:37 Uhr laut Fahrplan erst um 20:01 Uhr in Soltau an, also ca. 20 Minuten später als vorher. Da die Regionalbahn in Buchholz wegen der Eingleisigkeit der Strecke nur sehr kurze Zeit auf den 18:37-Metronom aus Hamburg wartet, kann selbst dieser späte Anschluss häufig nicht gehalten werden. In diesen Fällen kommen die Pendler, die 18:37 Uhr in Hamburg abgefahren sind, erst um 21:40 Uhr in Soltau an.
Vor dem Fahrplanwechsel konnten die Pendler für ihre Heimfahrt von Hamburg nach Soltau den Zug ab Hamburg Hauptbahnhof um 18:15 Uhr nutzen. Seit Ende 2008 besteht die Verbindung nach Soltau mit Umstieg in Buchholz erst mit dem um 18:37 Uhr in Hamburg Hauptbahnhof abfahrenden Metronom.
Wegen der späteren Verbindung und der erheblichen Anschlussschwierigkeiten sind viele betroffene Bahnkunden unzufrieden. Einige sind bereits ganz auf das Auto umgestiegen. Andere haben ihren Unmut in einer Unterschriftenaktion dokumentiert.
1. Weshalb setzt sich die Landesnahverkehrsgesellschaft über Bedürfnisse einer Zielgruppe, die bisher mit dem Pkw nach Tostedt oder Buchholz anreist, um den Zug nach Hamburg pünktlich zu erreichen, hinweg und verzichtet hier auf positives Marketing und die Ermittlung von Kundenwünschen?
2. Wie oft hat es seit dem Fahrplanwechsel Ende 2008 Verspätungen des 18:37-Metronoms gegeben, sodass die verbundene Regionalbahn nach Soltau nicht erreicht werden konnte?
3. Welche Konsequenzen werden aus den vorgebrachten Beschwerden und gegebenenfalls aus den Untersuchungsergebnissen für den nächsten Fahrplan gezogen?
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember letzten Jahres hat sich die Fahrplangestaltung auf der „Heidebahn“ zwischen Buchholz und Soltau geändert. Dabei hat das Land die Wünsche der Nah
verkehrskunden - in diesem Fall der Berufspendler aus der Heideregion und aus dem Raum Soltau nach Hamburg - sehr wohl im Blick.
Für diese Kundengruppe war das Fahrtenangebot nachmittags zurück Richtung Soltau bislang unbefriedigend. Von den vier in der Hauptverkehrszeit nachmittags in Buchholz beginnenden Zügen endeten zwei bereits in Schneverdingen, erreichten Soltau also gar nicht. Die beiden anderen Züge fuhren zwar bis Soltau durch, aufgrund der Eingleisigkeit der Strecke mussten diese Züge aber in Schneverdingen Gegenzüge abwarten. Dadurch entstanden Wartezeiten von 12 bzw. 18 Minuten.
Dieses hat Kunden und Landesnahverkehrsgesellschaft nicht zufriedengestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember wurde deshalb ein neues Angebotskonzept auf den Weg gebracht. Dieses neue Konzept hat zum Ergebnis, dass die Standzeiten der beiden bis Soltau fahrenden Züge drastisch reduziert werden konnten. In einem Fall von 18 auf 8 Minuten, im anderen Fall konnte der kreuzungsbedingte Aufenthalt völlig entfallen; möglich wurde dieses durch die Verlegung der Abfahrtzeit in Buchholz (von 18:43 auf 19:09 Uhr).
Diese Verlegung führt dazu, dass der Anschluss aus Hamburg nicht mehr durch den Metronom, sondern den MetronomRegional hergestellt wird. Zwar bedient der MetronomRegional-Zug zusätzliche Unterwegshalte, die Fahrzeit von Hamburg nach Soltau verkürzt sich durch den Wegfall des Kreuzungsaufenthaltes dennoch um sieben Minuten!
Darüber hinaus fährt seit Dezember nachmittags der bisher in Schneverdingen endende Zug bis Soltau. Den Pendlern wird also eine zusätzliche Verbindung von Hamburg nach Soltau neu angeboten.
Zu 1: Mit dem Wegfall oder der deutlichen Reduzierung der Kreuzungsaufenthalte und damit der spürbaren Verkürzung der Reisezeiten von Hamburg nach Soltau sowie der Einrichtung einer weiteren Zugverbindung hat die Landesnahverkehrsgesellschaft die Kundenwünsche getroffen. Die Zählungen bestätigen dieses: Es sitzen heute mehr Fahrgäste in den Zügen als noch im letzten Jahr.
Zu 2: Hierzu liegen nur vorläufige Angaben vor. Danach konnte im Zeitraum vom 14. Dezember letzten Jahres, dem Fahrplanwechsel, bis zum
5. Mai dieses Jahres aufgrund von Verspätungen des MetronomRegional-Zuges, der in Hamburg um 18:37 Uhr startet, vermutlich neunmal der Anschlusszug in Buchholz nicht erreicht werden.
Die Verspätungsanfälligkeit des Metronom-Zuges ist auch aus Sicht des Landes über Gebühr hoch. Allerdings gibt es dafür nachvollziehbare Gründe: Wegen der Sperrung der Strecke Hamburg–Berlin werden seit März die ICE-Züge Hamburg–Berlin über Hamburg-Harburg und Uelzen umgeleitet. Dadurch wird die bisher schon hoch belastete Strecke vom Hamburger Hauptbahnhof Richtung Süden zusätzlich belastet. Die geringste Störung im Betriebsablauf überträgt sich damit dominoartig auf die nachfolgenden Züge - auch die MetronomZüge. Mit Wiederinbetriebnahme der Strecke Hamburg–Berlin im Juni sollte die Pünktlichkeit der Metronom-Züge wieder steigen und damit die Reisekette in die Heide wieder zuverlässig funktionieren.