Protocol of the Session on May 14, 2009

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 23 des Abg. Reinhold Coenen (CDU)

Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen in Niedersachsen

Trotz Zeichen einer sich anbahnenden Wirtschaftskrise sind die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen in Niedersachsen kräftig gestiegen - dieses auch vor dem Hintergrund, dass die Gewerbesteuerhebesätze bei den meisten Kommunen unverändert geblieben sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie waren die Gewerbesteuereinnahmen der niedersächsischen Kommunen im Jahre 2008?

2. Wie hoch war der kommunale Gewerbesteuersatz durchschnittlich im Jahr 2008?

3. Gibt es eine Prognose für die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen im Jahre 2009?

Das Gewerbesteueraufkommen 2008 in Niedersachsen stieg gegenüber 2007 um 9,4 %. auf rund 3,36 Milliarden Euro. Dabei lag der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer 2007 in Niedersachsen mit 377 Prozentpunkten um 12 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt. Die Spannbreite geht dabei in den Flächenstaaten von 319 Prozentpunkten in Brandenburg bis zu 435 Prozentpunkten in Nordrhein-Westfalen. Der höchste Hebesatz wird in Hamburg mit 470 Prozentpunkten erhoben. Da im Jahr 2008 der durchschnittliche Hebesatz in Niedersachsen nur um einen Prozentpunkt gestiegen ist, kann davon ausgegangen werden, dass auch in diesem Jahr Niedersachsen unter dem Bundesdurchschnitt bleiben

wird. Amtliche statistische Erhebungen hierzu sind allerdings nicht vor der zweiten Jahreshälfte zu erwarten.

Seit dem Jahr 2006 ist generell eine entspanntere Haushaltslage der Kommunen zu beobachten. Aber bereits mit Orientierungsdatenerlass vom 19. August 2008 (Nds. MBl. S. 912) hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass diese Entspannung zu einem Teil der damaligen aktuell günstigen Konjunkturphase geschuldet war; eine Garantie für ein dauerhaft hohes Einnahmeniveau konnte hingegen nicht gegeben werden. Die mittelfristige Steuerschätzung von Mitte Mai 2008 erwartete im Zeitraum von 2009 bis 2012 noch jährliche Steigerungsraten für die westdeutschen Kommunen zwischen 2,6 % und 5,7 %. Für die Realisierung dieser Einnahmeerwartungen galt aber als Voraussetzung eine auch mittelfristig anhaltende positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Da diese Steuerschätzung vor dem Bekanntwerden der Finanz- und Wirtschaftskrise durchgeführt wurde, ist diese heute so nicht mehr haltbar. Unstrittig wird sich die Finanz- und Wirtschaftskrise auch auf die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen auswirken.

So hat der Deutsche Städtetag bereits in seinen Mitteilungen vom Mai 2009 (Heft 4/2009) ausgeführt, dass er für 2009 mit erheblichen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer rechnet. Nach den Ergebnissen seiner neuesten Gewerbesteuerumfrage schätzt er das Minus beim Gewerbesteueraufkommen auf bundesweit (einschließlich Stadtstaaten) deutlich über 10 %.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Gewerbesteuereinnahmen haben im Jahre 2008 rund 3,366 Milliarden Euro betragen. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage betrugen die Gewerbesteuereinnahmen der niedersächsischen Städte und Gemeinden rund 2,767 Milliarden Euro.

Zu 2: Der gewogene Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer betrug 378 % im Jahr 2008.

Zu 3: Die Gewerbesteuereinnahmen werden zusammen mit den übrigen Steuereinnahmeerwartungen turnusmäßig im Zuge der Steuerschätzung prognostiziert. Nach der Steuerschätzung vom 4. und 5. November 2008 waren Gewerbesteuereinnahmen für die niedersächsischen Kommunen im Jahr 2009 in Höhe von 3 070 Millionen Euro erwartet worden. Aktuell tagt der Arbeitskreis Steuer

schätzung im Rahmen seiner sogenannten MaiSteuerschätzung. Hierbei wird auch die Schätzung für die Gewerbesteuereinnahmen aktualisiert. Das Ergebnis wird in Kürze vorliegen.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 24 der Abg. David McAllister, Karl-Heinrich Langspecht, Martin Bäumer und Ingrid Klopp (CDU)

Ersatzzahlungen statt Ausgleichsfläche gemäß § 12 b NNatG

In der Vergangenheit konnten Eingriffe in die Natur nicht immer optimal kompensiert werden. Mangels Alternativen gingen außerdem der Landwirtschaft wertvolle Flächen verloren, die für Kompensationsmaßnahmen herangezogen wurden, obwohl sie naturschutzfachlich nur wenig geeignet waren.

Um diese Situation zu verbessern, hat der Niedersächsische Landtag im Jahr 2004 durch den neuen § 12 b NNatG die Möglichkeit einer Ersatzzahlung geschaffen. Neben Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist damit in bestimmten Fällen ein Ausgleich in Geld möglich. Die Einnahmen stehen der unteren Naturschutzbehörde zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Eingriff verwirklicht wird. Die Neuregelung fördert zudem die Gewerbeansiedlung in den einzelnen Kommunen, da sie es einzelnen Vorhabenträgern erleichtert, ihre gesetzlichen Kompensationspflichten zu erfüllen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele untere Naturschutzbehörden Niedersachsens wenden das Mittel der Ersatzzahlung mittlerweile regelmäßig und mit welcher Akzeptanz an?

2. Welche Auswirkungen sind bis heute spürbar für den Natur- und Landschaftsschutz, die regionale Wirtschaft und die Kommunen?

3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die gesetzlichen Vorschriften für die Ersatzzahlungen noch zu verbessern?

Neben Überlegungen zu einer großräumigen Kompensation dient die Möglichkeit, Eingriffsfolgen durch Ersatzgeld zu kompensieren, der Flexibilisierung der Eingriffsregelung und begünstigt so eine weitere Entbürokratisierung und Deregulierung. Zulassungsverfahren können beschleunigt werden, weil Vorhabenträger nicht mehr wertvolle Zeit in die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen investieren müssen. Die von der Landesregierung angestrebte Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeld ist insbesondere auch deshalb

geboten, weil Grund und Boden endlich sind und eine zunehmende Flächenverknappung zu beobachten ist. Es müssen auch in Zukunft ausreichende landwirtschaftliche Flächen für die Ernährung der Bevölkerung und für die Energiegewinnung im Sinne des Klimaschutzes zur Verfügung stehen. Gleichzeitig verbessern die Einnahmen aus den Ersatzzahlungen die Möglichkeiten, Naturschutzprojekte umzusetzen, die einen wirksamen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Circa 90 % der unteren Naturschutzbehörden waren bisher mehrfach oder mindestens einmal mit Eingriffen befasst, die zur Festsetzung einer Ersatzzahlung nach § 12 b NNatG führten. Eine aktuelle Abfrage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz hat ergeben, dass die unteren Naturschutzbehörden seit 2004 insgesamt rund 11,8 Millionen Euro einnahmen. Während es im Jahr 2005 noch 1,2 Millionen Euro waren, stieg die Summe auf 5,3 Millionen Euro im Jahr 2008. Daher ist die Akzeptanz positiv einzuschätzen.

Zu 2: Mit dem aus Ersatzzahlungen eingenommenen Geld konnten im vergangenen Jahr zahlreiche Vorhaben im Naturschutz und der Landschaftspflege in ganz Niedersachsen realisiert werden. So wurden Gewässer und Moore renaturiert, Wallhecken und Kleingewässer angelegt oder Maßnahmen zum Gelege- und Weißstorchschutz realisiert. Beispiele solcher Projekte sind

- im Landkreis Hameln-Pyrmont das Pilotprojekt „Kontrollierte eigendynamische Gewässerentwicklung der Saale“,

- im Landkreis Nienburg das Projekt „Renaturierungsmaßnahmen im Krähenmoor“,

- im Landkreis Goslar die Entwicklung von Ackerflächen zu Kalkhalbtrockenrasen,

- im Landkreis Harburg die Anlage von Kleingewässern sowie die Entwicklung und dauerhafte Erhaltung von Offenland- und Magerrasenbiotopen,

- im Landkreis Oldenburg die Renaturierung des Schwarzen Moors.

Mit derartigen Projekten kann für die Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft in der Regel mehr erreicht werden als durch einzelne Kompensationsmaßnahmen.

Zu Auswirkungen für die regionale Wirtschaft und die Kommunen liegen keine konkreten Untersuchungen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Einführung des Ersatzgeldes zu erheblichen Erleichterungen für die Investitionsvorhaben der Wirtschaft und zu einem erheblichen Bürokratieabbau in der Verwaltung geführt hat.

Zu 3: Die Landesregierung setzt sich im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bundesrat und auf parlamentarischer Ebene dafür ein, dass künftig eine Gleichstellung von Realkompensation (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Natur) und monetärer Kompensation (Ersatz- zahlung) landesrechtlich möglich wird. Ziel ist, dass die Vorhabenträger künftig ein Wahlrecht zwischen beiden Alternativen haben. Das würde im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage zu einer weiteren Flexibilisierung und Beschleunigung von Verfahren sowie einer noch größeren Entlastung der Verwaltung führen.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 25 der Abg. Ansgar Focke, Norbert Böhlke, Dr. Max Matthiesen und Gudrun Pieper (CDU)

Ausbrüche aus dem Maßregelvollzug in Niedersachsen

Am 12. März 2009 ist im Asklepios-Fachklinikum Göttingen ein Sexualstraftäter aus der Arbeitstherapieabteilung entflohen, der sich am Folgetag selbst der Polizei gestellt hat. Aus dem Maßregelvollzug der Hildesheimer AmeosKlinik ist dann am 2. April 2009 ebenfalls ein Sexualstraftäter geflohen. Er ist am nächsten Tag von der Polizei gefasst worden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Entweichungen aus dem Maßregelvollzug hat es in den letzten zehn Jahren gegeben?

2. Wie sieht das Sicherungs- und Behandlungskonzept der Landesregierung für den Maßregelvollzug aus?

3. Hält die Landesregierung die Sicherheitsvorkehrungen im niedersächsischen Maßregelvollzug für ausreichend?

Hintergrund der Anfrage sind zwei Entweichungen aus den Forensischen Abteilungen des AsklepiosFachklinikums Göttingen und der Ameos-Klinik Hildesheim. Trotz regelmäßiger Risikoanalysen

und Sicherheitsüberprüfungen in den zehn niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen kann es leider keine Garantie für eine absolute Sicherheit geben. Jede Entweichung aus dem Maßregelvollzug ist für die Landesregierung und den Einrichtungsträger Anlass für intensive Untersuchungen auf vermeidbare Sicherheitslücken, um die Wiederholungsgefahr zu verringern und Restrisiken zu minimieren. Das ist ein ständiger, dynamischer Prozess, der ganz wesentlich dazu beigetragen hat, die Sicherheitslage im niedersächsischen Maßregelvollzug in den vergangenen zehn Jahren signifikant zu verbessern.