Protocol of the Session on May 14, 2009

des Justizministeriums auf die Frage 27 der Abg. Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE)

Kapitalmarktbetrug und Strafe - Wunsch und Wirklichkeit

Das Gerechtigkeitsempfinden aller billig und gerecht denkenden Bundesbürger ist in jüngster Zeit stark strapaziert. Auf der einen Seite verzocken unverantwortliche Banker und machtgetriebene Finanzvorstände ungeheure Summe und treiben damit die gesamte Weltwirtschaft in eine schwere Krise, ohne dass sie bisher strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten haben. Auf der anderen Seite haben wir augenscheinlich ein Arbeitsrecht, das eine Kündigung für eine Unterschlagung von 1,30 Euro rechtfertigt. Ministerpräsident Wulff hat diese Stimmungslage aufgegriffen und per Zeitungsinterview u. a. ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandssprecher der Hypo Real Estate wegen pflichtwidriger Kapitalvernichtung gefordert. Dieser nimmt das jedoch gelassen und klagt ungerührt auf Auszahlung angeblich noch ausstehender Gehälter und verbürgter Pensionszahlungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Sind nach Auffassung der Landesregierung Änderungen des deutschen Strafrechts angesichts der Kapitalvernichtung notwendig, und welche strebt die Landesregierung konkret an?

2. Sind nach Ansicht der Landesregierung Staatsanwaltschaften und Gerichte auch angesichts der Mahnungen des Vorsitzenden des Niedersächsischen Richterbundes Kreutzer in der HAZ vom 29. April 2009 ausreichend personell und sachlich ausgestattet und thematisch adäquat aus- und fortgebildet, um die Finanzmarktkrise aufzuarbeiten?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge einschlägiger Finanzmarktexperten, die Klagebefugnisse bei Verdacht auf Kapitalanlagebetrug auf die Aktionäre auszuweiten?

Die Funktionsfähigkeit des Bankensystems, der Schutz von Kapitalanlagen und eine konsequente Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität sind der Niedersächsischen Landesregierung zentrale Anliegen. Die Landesregierung achtet deshalb darauf, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften personell wie sachlich ausreichend ausgestattet sind, um eine angemessene Verfolgung der Wirtschaftskriminalität zu gewährleisten. Sie trägt auch bei der Aus- und Fortbildung mit einschlägigen Straf- und Ermittlungsverfahren befasster Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten dafür Sorge, dass diese mit den Arbeitsweisen und Gepflogenheiten des Wirtschafts- und Finanzverkehrs ebenso vertraut sind wie mit der maßgeblichen Rechtsmaterie.

Angesichts der globalen Finanzmarktkrise hat es die Landesregierung bereits zu einem frühen Zeitpunkt für erforderlich erachtet, die bestehenden zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Managern darauf hin zu überprüfen, ob sie die für Entstehung und Ausmaß der Krise ursächlichen Verhaltensweisen ausreichend erfassen. Auf Initiative des Niedersächsischen Justizministers hat sich deshalb die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister mit dieser Thematik befasst und am 20. November 2008 beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich umfassend mit der Überprüfung bestehender Normen befasst und gegebenenfalls Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen erarbeitet.

Die Arbeitsgruppe, in der das Niedersächsische Justizministerium aktiv vertreten ist, hat ihre Tätigkeit am 15. Dezember 2008 aufgenommen. Der Entwurf eines Abschlussberichts befindet sich gegenwärtig in der Endabstimmung zwischen den an der Arbeitsgruppe beteiligten Landesjustizverwaltungen. Daher ist gegenwärtig nur eine vorläufige Bewertung möglich. Bereits jetzt ist jedoch abzusehen, dass strafrechtliche Fragen nur eine untergeordnete Rolle spielen und zivilrechtliche Aspekte eindeutig im Vordergrund stehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Meinungsbildung innerhalb der Niedersächsischen Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird den Bericht der von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eingesetzten Arbeitsgruppe nach seinem Vorliegen gründlich prüfen und anschließend entscheiden, ob Initiativen zur Reform des Strafrechts zu ergreifen sind.

Zu 2: Ja.

Zu 3: Im Falle strafbarer Handlungen von Organmitgliedern (Kapitalanlagebetrug) besteht bereits nach geltendem Recht eine Durchgriffshaftung, die keiner „Ausweitung der Klagebefugnis“ bedarf. Der einzelne Aktionär kann seinen Schaden sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber einzelnen Mitgliedern von Vorstand oder Aufsichtsrat, die an der Tat beteiligt waren, einklagen.

Einer Erweiterung der Klagemöglichkeit einzelner Aktionäre bei fahrlässiger Pflichtverletzung durch Organmitglieder unterhalb der Schwelle zu strafbarem Handeln steht die Landesregierung zurückhaltend gegenüber. Es gilt zum einen, ein „Wettrennen“ der Aktionäre zu vermeiden, besonders rasch einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Zum anderen dürfen nicht ähnliche Verhältnisse eintreten, wie die sogenannten räuberischen Aktionäre, die mit Einzelklagen gegen umsetzungsbedürftige und in das Handelsregister einzutragende Hauptversammlungsbeschlüsse vorgehen, sie schon gegenwärtig teilweise schaffen: Sie setzen die betroffenen Unternehmen unter Druck, sodass die Gesellschaften diesen Einzelaktionären oftmals ihre „Klagen“ durch einen Vergleich „abkaufen“, selbst wenn die Klage letztlich nicht erfolgreich gewesen wäre.

Vor diesem Hintergrund drängt es sich nicht auf, über das bestehende Minderheitenrecht von 1 % der Aktionäre (§ 148 AktG) zur eigenen Klage und das Recht der Hauptversammlung, durch Mehrheitsbeschluss eine Anspruchsdurchsetzung - notfalls durch einen besonderen Vertreter - zu erzwingen (§ 147 AktG), weitere Klagemöglichkeiten für einzelne Aktionäre zu eröffnen. Die Wirtschaftskrise kann nur mit handlungsfähigen Unternehmen und Leitungsorganen, die sich auf Unternehmensbelange konzentrieren können, bewältigt werden.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 28 der Abg. Hans-Jürgen Klein und Enno Hagenah (GRÜNE)

Das Aufstockungsprogramm der Landesregierung macht’s möglich

Am 3. März 2009 hat das Kabinett die Umsetzung der Initiative Niedersachsen des Konjunkturpaketes II beschlossen. Dazu will die Landesregierung die Initiative Niedersachsen mit 163 Millionen Euro aufstocken, das sogenannte Aufstockungsprogramm. Diese Landesmittel sind über den Nachtragshaushalt 2009 abgesichert, mit dem sich die Landesregierung gegen die Stimmen der Grünen-Landtagsfraktion eine Generalvollmacht für die Gesamtsumme vom Landtag geholt hat. Das Kabinett verständigte sich auf 21 Einzelmaßnahmen, deren Gesamtkosten sich auf fast 240 Millionen Euro belaufen werden. Mit den Mitteln aus dem Aufstockungsprogramm der Landesregierung sollen „zusätzliche Investitionen als Multiplikator gewonnen werden“, und es soll „eine möglichst breite Wirkung in der Fläche“ entfaltet werden. Unter Punkt 15 der Maßnahmenliste findet man die Emslandhallen, bei denen die Landesregierung für den Neubau zur Umsetzung eines multifunktionalen Ausstellungskonzeptes Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro bei Gesamtkosten von 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen will. Massive Kritik an dem Neubauvorhaben kam u. a. von der Jungen Union in Lingen. Deren Stadtverbandsvorsitzender bemängelte die Standortwahl und bezweifelte, dass die aktuellen Planungen der Stadt die Emslandhallen zukunftsfest machen könnten.

Bereits am 5. Juli 2008 berichtete die Lingener Tagespost über eine Ratssitzung zu diesem Thema. Kritische Anmerkungen zu dem Vorhaben kamen allein aus der Grünen-Ratsfraktion. Die vom Grünen-Ratsherren geäußerten Befürchtungen, dass der Umbau 30 Millionen Euro verschlingen würde, wies Oberbürgermeister Pott (CDU) allerdings entschieden zurück. Die Umbaukosten von rund 19 Millionen Euro bezeichnete der Oberbürgermeister auf dieser Ratssitzung als realistische Größenordnung.

Vorgaben der Bundesregierung für Investitionen aus den Konjunkturmitteln bezüglich Zusätzlichkeit und Reduzierung von Betriebs- und Folgekosten gelten formal für das Aufstockungsprogramm nicht. Ungeachtet dessen ist es unstrittig, dass diese Vorgaben im Interesse der Konjunkturwirkung und zur Schuldenbegrenzung sinnvoll sind. Beide Vorgaben sind in dem Projekt nicht erfüllt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie erklärt und bewertet die Landesregierung diese Kostenexplosion von mehr als 30 % für das Vorhaben Emslandhallen noch vor Baubeginn?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der JU Lingen, insbesondere zur Standortfrage, und erwartet sie dadurch weitere Kostensteigerungen?

3. Wie rechtfertigt die Landesregierung bei diesem Projekt den Verzicht auf die Vorgaben Zusätzlichkeit und langfristige Kostenreduzierung?

Die Landesregierung hat die zur Umsetzung des Konjunkturpakets II beschlossene Initiative Niedersachsen um ein landeseigenes Investitionsprogramm in einer Größenordnung von 163 Millionen Euro aufgestockt. Das Projekt entspricht in besonderem Maße den Zielen, die die Landesregierung in intensiver Abstimmung mit den Fraktionen mit dem Aufstockungsprogramm verfolgt. Die Landesregierung hat hierfür bei einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro Landesmittel in Höhe von 5 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Landesregierung geht davon aus, dass der von der Stadt Lingen gegenüber dem Land mitgeteilte Kostenrahmen von 25 Millionen Euro eingehalten wird.

Zu 2: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen dienen gerade die Standortuntersuchungen der Kostenreduzierung des Gesamtprojekts.

Zu 3: Die Landesregierung hält die Kriterien Zusätzlichkeit und langfristige Kostenreduzierung bei Investitionen grundsätzlich für sinnvoll. Gerade deshalb wird die Frage der Betriebs- und Folgekosten im Rahmen des von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) durchzuführenden Bewilligungsverfahrens unter Berücksichtigung der Wirkungen des Projektes für die Region geprüft werden.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 29 der Abg. Uwe Schwarz, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Pflegenotstand in Niedersachsen: Kürzt die Landesregierung nun auch die Investitionskostenförderung für die ambulante Pflege?

Nach Presseberichten fordert der Landesrechnungshof ab 2010 eine Kürzung der seit drei

zehn Jahren bestehenden Förderung der ambulanten Pflegedienste bei den Investitionskosten um 20 %.

Unklar ist, wie sich die Landesregierung zu dieser Forderung verhält. Bei den Pflegenden und dem Pflegepersonal weckt der Vorstoß des Landesrechnungshofes große Ängste und Befürchtungen. Sie erinnern sich daran, dass die Regierung Wulff 2005 bereits die Investitionskostenzuschüsse für die stationären Pflegedienste komplett strich. Sie befürchten, dass die Landesregierung damit einen drohenden Pflegenotstand in Niedersachsen billigend in Kauf nimmt.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Welche Forderungen hat der Landesrechnungshof erhoben, bzw. welche Forderungen bereitet der Landesrechnungshof zur Kürzung der Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste in Niedersachsen vor?

2. Wie bewertet die Landesregierung die o. g. Forderungen des Landesrechnungshofes?

3. Ist die Kürzung der Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste aus Sicht der Landesregierung ein geeigneter Beitrag, um dem auch im Landespflegebericht 2006 prognostizierten zusätzlichen Bedarf an ambulanter Pflege abzudecken?

Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) für ihre im Rahmen der Leistungserbringung nach §§ 36 und 39 SGB XI anfallenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (wie z. B. für Fahrzeuge) eine Erstattung in Form einer landeseinheitlichen Pauschale (§ 9 NPflegeG).

Das Land hat dafür 2003 insgesamt 20 077 223 Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 betrug die Förderung 27 438 814 Euro.

Neben Niedersachsen fördern nur noch zwei weitere Länder die Investitionskosten ambulanter Pflegedienste mit pauschalen Zuschüssen. In vier Ländern erfolgt eine Förderung als freiwillige Leistung der Kommunen, in zwei weiteren Ländern gibt es ausschließlich eine Projektförderung, während sieben Bundesländer Investitionsaufwendungen gar nicht fördern. Damit ist Niedersachsen vorbildlich im ambulanten Pflegebereich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesrechnungshof (LRH) hat der Landesregierung am 15. August 2008 eine Prüfungsmitteilung zur Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen übermittelt und deutlich gemacht, dass die Aufwendungen für Investitionsfolgekosten im

Durchschnitt erheblich niedriger waren als die Landesförderung.

Zum Hintergrund: Als ein wesentlicher Gesichtspunkt in den seinerzeitigen Modellrechnungen zur Ermittlung des Förderbedarfs wurde jeder Pflegefachkraftstelle ein Einsatzwagen zugerechnet. Pflegeleistungen werden nach den Feststellungen des LRH mittlerweile täglich in einem zeitlichen Rahmen von bis zu 14 Stunden an allen 7 Tagen in der Woche erbracht. Somit können bis zu 2,5 Vollzeitkräfte ein Fahrzeug nutzen. Die ambulanten Pflegeeinrichtungen beschäftigen auch zunehmend mehr Vollzeitkräfte, als sie Einsatzwagen vorhalten. Je mehr Pflegekräfte sich also ein Fahrzeug teilen, desto mehr übersteigen die Erträge aus der Landesförderung die tatsächlichen Investitionsfolgeaufwendungen.

Von den Ende 2005 vorhandenen 1 047 ambulanten Pflegediensten hat der LRH im Gebiet von sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten bei insgesamt 92 Pflegediensten (rund 10 %) örtliche Erhebungen durchgeführt. 51 Pflegedienste waren in privater, 40 in gemeinnütziger und einer in öffentlicher Trägerschaft.