Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle gleich zwei Zusatzfragen und hoffe, auch zwei Antworten zu erhalten. Die erste Frage bezieht sich auf Ihre Äußerung am Schluss Ihrer Antwort, Herr Möllring, dass der Landesregierung weitere Beteiligungen nicht bekannt seien. Das führt mich zu der Frage, ob es aus Ihrer Sicht Sinn macht, vielleicht den Landesrechnungshof oder eine andere Institution zu bitten, doch einmal zu prüfen, welche CBL-Geschäfte im Bereich der Landesbeteiligungen bestehen und welche Risiken daraus für den Landeshaushalt erwachsen könnten.
Meine zweite Frage bezieht sich konkret auf die von Ihnen erwähnten CBL-Geschäfte der Messe. Da würde ich gerne wissen, ob Ihnen bekannt ist - und wenn ja, was Sie dazu sagen -, dass für die Messehallen Abschreibungen verbucht wurden, ohne entsprechend zu reinvestieren.
Ich beginne mit der zweiten Frage. Die Messe AG hat erheblich in Hallen investiert. Sie betreibt das weltweit größte Messegelände. Auch zur Expo sind zusätzliche Hallen modernster Art hinzu gekommen. Diese Hallen werden über eine bestimmte Laufzeit abgeschrieben, wie das üblich ist. Ich glaube, die Abschreibungsdauer beträgt im Moment 30 Jahre. Wenn man solche Immobilienwerte besitzt, muss man sie natürlich auch abschreiben.
Bei den modernen Hallen sind Reinvestitionen nicht erforderlich. Die Messe AG ist gerade dabei, bei der Halle 1 Umstrukturierungen vorzunehmen. Außerdem wird darüber diskutiert, die Halle 18 - das ist die Halle gleich rechts hinter dem Nordeingang - zur Hälfte abzureißen, um an der Stelle das Verwaltungsgebäude der Messe, das aufgrund von Brandschutzvorschriften in zwei Jahren nicht mehr genutzt werden darf, zu ersetzen. Insofern haben immer wieder Reinvestitionen stattgefunden.
Zur ersten Frage: Ich halte eine Prüfung durch den Landesrechnungshof nicht für erforderlich, da wir in den verschiedenen Gremien, in denen das Land Niedersachsen durch die Landesregierung vertreten ist, natürlich selber fragen können, ob es Cross-Border-Leasing-Geschäfte gibt. Wenn die Frage mit Nein beantwortet wird und es bei den anderen Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, keine Cross-Border-Leasing-Geschäfte gibt - das ist nach meiner Kenntnis so -, können auch keine Risiken entstehen. Im Übrigen würden ja auch eventuelle Risiken nicht unmittelbar auf das Land zukommen, da wir entweder an Aktiengesellschaften oder an GmbHs beteiligt und damit als Gesellschafter nicht unmittelbar in der Haftung sind.
Ich frage die Landesregierung in Bezug auf die Messe: Was hat die Landesregierung bewogen, der Messe AG eine Kapitalspritze von 125 Millionen Euro zu geben?
Das Problem ist, dass die Deutsche Messe AG in den letzten Jahren Verluste gemacht hat. Das liegt zum einen am erheblichen Konkurrenzdruck. Sowohl in Deutschland als auch anderswo wurden neue Messegelände mit hohen Subventionen der jeweiligen Bundesländer finanziert. Das neueste Beispiel ist Stuttgart, wo 800 Millionen Euro in ein neues Messegelände investiert wurden. Die Messe Hannover wird von ihren Eigentümern nicht subventioniert, weder von der Stadt Hannover noch vom Land Niedersachsen.
Wir haben einen erheblichen Abschreibungsbedarf, der bilanziert werden muss. Ich habe eben bereits auf die vielen Hallen hingewiesen, die dort neu entstanden oder auch schon vor längerer Zeit gebaut worden sind. Außerdem läuft das Messegeschäft weniger gut als in früheren Jahren. Das alles führt eben zu einer Verschuldung der Messe, und deshalb muss Eigenkapital zugeführt werden. Wir haben nicht nur den Messevorstand, sondern auch Fachleute von außen beauftragt, den Bedarf an Eigenkapital zu ermitteln, und alle kommen zu demselben Ergebnis, dass 250 Millionen Euro erforderlich sind. Dann hat es Verhandlungen mit dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover gegeben, in denen wir uns darauf geeinigt haben, dass es bei der jetzigen Beteiligung von jeweils 50 % bleiben soll. Daraus ergibt sich, dass jeder Gesellschafter 125 Millionen Euro Kapital zuführen muss.
Wir bemühen uns im Moment, die beiden Mitgesellschafter zu veranlassen, uns ihre Gesellschaftsanteile kostenlos zu übertragen oder mitzugehen. Einer dieser Gesellschafter ist das Land Bremen, das mit 600 000 Euro mitgehen müsste und dann weiterhin mit 0,2 % an der Messe AG beteiligt wäre. Der andere Gesellschafter ist die Region Hannover. Wir haben uns das aufgeteilt. Herr Weil verhandelt mit Herrn Jagau, und ich verhandele mit dem Land Bremen. Ich hoffe, dass wir am Ende 50/50 haben. Die beiden müssen entsprechend mitgehen oder die Anteile würden verwässert. Was aber habe ich von einer Beteiligung in Höhe von 0,01 % an einer Aktiengesellschaft außer der Tatsache, dass ich an der Hauptversammlung teilnehmen kann?
Herr Präsident! Ich habe folgende Frage an die Landesregierung. Der Innenminister hat eben darüber berichtet, dass die Investoren unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung von Grunddienstbarkeiten beanspruchen können. Diese Voraussetzungen haben Sie aber nicht so richtig genannt. Deshalb möchte ich hier noch einmal nachfragen: Unter welchen Voraussetzungen besteht das Recht auf Eintragung von Grunddienstbarkeiten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das gerade vorgetragen und nicht der Innenminister. Das wollte ich nur gesagt haben.
Ihre Frage kann ich jetzt nicht genau beantworten. Es gibt gewisse Kriterien für die Investoren, die die Papiere halten, für die in 30 Jahren jemand gut stehen muss. Wenn sich dort beim Rating etwas verändert, würde die Sicherheit des ursprünglichen Investors geschmälert. Daran sind sehr komplizierte juristische Bedingungen geknüpft. Wenn sich dort etwas ändert - Fannie Mae, Freddie Mac -, könnten ins Grundbuch für diejenigen Gebäude und Flächen, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Cross-Border-Leasing stehen, Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. Es ist nichts Schlimmes, wenn im Grundbuch irgendeine Dienstbarkeit steht; denn man kann die Hallen weiter nutzen, und man kann auch weiterhin wie ein Eigentümer agieren. Das ganze Vertragswerk ist aber sehr komplex. Deshalb haben die Innenminister die Kommunen davor gewarnt, dieses Vertragswerk abzuschließen; denn es gibt nur ganz wenige Leute, die diese komplexen Vertragswerke durchschauen. Da Fannie Mae und Freddie Mac inzwischen aber vom amerikanischen Staat übernommen worden sind, besteht kein An
lass zu der Befürchtung, dass diese Papiere, die die Messe dort erworben hat, nicht werthaltig sind.
Die vierte und damit letzte Zusatzfrage für die Fraktion DIE LINKE stellt die Kollegin Reichwaldt. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, Herr Minister Schünemann: Macht es vor dem Hintergrund des eben Gehörten nicht Sinn, neben den Kommunen auch die Beteiligungen der Kommunen des Landes auf Cross-BorderLeasing-Geschäften zu überprüfen?
Zuständig für Beteiligungen ist der Finanzminister. Sie haben Anspruch darauf, die Antwort immer von demjenigen zu bekommen, der ressortmäßig zuständig ist.
Ich gehe davon aus, dass in den Beteiligungen, die wir sonst halten, keine Cross-Border-LeasingGeschäfte getätigt werden. Deshalb müssen wir da auch keine Warnungen aussprechen.
- Nicht auf Kommunen. Wir reden hier für das Land. Die Landesbeteiligungen haben keine Cross-Border-Leasing-Geschäfte getätigt.
Entschuldigung. Wenn ich die Frage missverstanden habe, muss doch der Innenminister antworten. Ich entschuldige mich in aller Demut dafür, dass
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Kommunen Beteiligungen haben - rein theoretisch z. B. an Conti -, haben wir keine Möglichkeit, kommunalaufsichtlich zu kontrollieren. Das ist die Rechtslage. Wie Sie wissen, haben wir die Kommunen in Niedersachsen aber immer wieder darauf hingewiesen, dass wir diese Geschäfte für höchst gefährlich halten. Deshalb bin ich froh, dass dieses Problem bei den Kommunen in Niedersachsen nicht aufgetreten ist. In anderen Bundesländern hat man dies anders gesehen; die haben jetzt diese Probleme. Die rechtliche Situation ist aber so, wie ich es gerade dargestellt habe.
Soweit mir bekannt ist, sind die Zahlungsverpflichtungen der Messe AG unabhängig von der Nutzung der Hallen. Mich würde konkret interessieren: Hat der Umstand, dass bestimmte Messehallen möglicherweise nicht mehr genutzt, verkleinert - wie Sie hier gesagt haben - oder redimensioniert werden, was jetzt ebenfalls in der Diskussion steht, irgendwelche Auswirkungen auf den Cross-BorderLeasing-Vertrag, sodass daraus zusätzliche Schadenersatzforderungen des amerikanischen Investors erwachsen könnten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich einen Mietvertrag für eine bestimmte Zeit abschließe - das ist aber nicht nur bei der Messe AG so, sondern überall -, dann muss ich die entsprechende Miete selbstverständlich bezahlen, ganz gleich, ob ich das Mietobjekt nutze oder nicht. Das heißt: Den entsprechenden Zahlungsverpflichtungen, die am Ende der Laufzeit mit einem Betrag abgegolten werden, muss selbstver
ständlich nachgekommen werden, unabhängig davon, ob die jeweilige Messehalle bespielt wird oder nicht, unabhängig davon, ob darin eine Ausstellung stattfindet oder nicht. Das ist ganz selbstverständliches Zivilrecht.
Darüber hinaus dürfen Hallen, die Gegenstand des Cross-Border-Leasings sind, in ihrer Substanz nicht verändert werden. Auch das ist logisch; denn wenn ich die für 30 Jahre übergeben habe, dann kann ich nicht hinterher kommen und sie verändern. Die Halle, über die ich eben gesprochen habe - ich meine, es ist die Halle 18 -, ist nicht vom Cross-Border-Leasing erfasst. Damit kann die Messe AG als Eigentümerin mit ihr machen, was sie will, was sie für richtig hält oder was der Aufsichtsrat beschließt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Jahr 2000 mit 21 Hallen nicht nur neue Hallen, sondern auch Hallen, die schon mehrere Jahre alt waren, ins Cross-Border-Leasing-Geschäft eingegangen sind, frage ich die Landesregierung, ob nach dem Jahr 2000 - zu jener Zeit ist auf dem Messegelände ja auch weitergebaut worden - weitere Hallen oder andere Objekte der Messe in dieses Cross-BorderLeasing-Geschäft eingeführt oder gar neue CrossBorder-Leasing-Geschäfte abgeschlossen worden sind.
Nach meiner Kenntnis hat es einen Cross-BorderLeasing-Vorgang dergestalt gegeben, dass die Hallen, die ich vorhin genannt habe, in dieses Cross-Border-Leasing-Geschäft eingeflossen sind. Dass es zwischen verschiedenen Hallen einen Wechsel gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Meiner Kenntnis nach würde das auch den Verträgen widersprechen.
Der Finanzminister hat 2008 auch ausgeführt, dass das Cross-Border-Leasing-Geschäft bei der Messe kein Risiko sei. Meiner Meinung nach hängt das Risiko bei einem solchen Geschäft für die Messe AG auch davon ab, mit welchen Partnern sie das Geschäft macht. Sie haben Fannie Mae und Freddie Mac schon genannt. Mich würde interessieren, welche weiteren Banken und Versicherungen in dieses Geschäft involviert sind und wie deren Bonität eingeschätzt wird.