Protocol of the Session on March 27, 2009

1. Welche Projekte sind zum Aufstockungsprogramm der Landesregierung angemeldet worden?

2. Welche Kriterien haben zur Nichtberücksichtigung der angemeldeten Projekte geführt?

3. Wie wird die Landesregierung überprüfen und sicherstellen, dass die bewilligten Projekte die o. g. Vorgaben erfüllen?

Der Niedersächsische Landtag hat in kürzester Zeit - nämlich bereits am 20. Februar 2009 und damit taggleich zu den entsprechenden Beschlüssen auf Bundesebene - ein Nachtragshaushaltsgesetz beschlossen, das die Umsetzung des Konjunkturpakets II in Niedersachsen möglich macht. Dies war nur deshalb zu erreichen, weil die Landesregierung in einem sehr intensiven Prozess in nur wenigen Wochen die dafür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat und der Landtag diesen Prozess seinerseits sehr engagiert und konstruktiv begleitet hat.

Wie schon bei der Vorbereitung der Haushaltsentscheidungen sind nun auch bei der konkreten Umsetzung der Programme und Maßnahmen weiterhin zahlreiche konzeptionelle und administrative Aufgaben zu lösen und Umsetzungsfragen zu entscheiden. Dabei steht außer Frage, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber regelmäßig und zeitnah über den Stand der Umsetzung zu informieren ist. Dies hat das Kabinett in seinen Beschlüssen zur Umsetzung der „Initiative Niedersachsen“ am 3. März 2009 auch förmlich zum Ausdruck gebracht und das Niedersächsische Finanzministerium gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen.

Dementsprechend wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in seiner nächsten erreichbaren Sitzung am 11. März 2009 nicht nur über die vom Kollegen Klein angemeldete Frage der Mittelvergabe des Aufstockungsprogramms unterrichtet, sondern selbstverständlich darüber hinaus auch allgemein über alle interessierenden Fragen bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II informiert. Einer ausdrücklichen Unterrichtungsbitte hätte es also gar nicht bedurft. Dies haben die beiden anderen Oppositionsfraktionen offenbar ebenso gesehen. Sie haben zu Recht darauf vertraut, dass die Landesregierung ihre Pflicht zur laufenden Unterrichtung von sich aus ernst nimmt. Diese Unterrichtung wurde eine Woche später in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 18. März 2009 fortgesetzt.

Aus Sicht der Landesregierung stelle ich deshalb fest, dass eine kontinuierliche Unterrichtung des

Landtages stattfindet. In beiden Ausschussterminen sind von Vertretern der Staatskanzlei auch Ausführungen zum Aufstockungsprogramm gemacht worden. Dabei wurde insbesondere erläutert, welche Kriterien für eine Priorisierung maßgeblich waren. Eine sinnvolle Aussage darüber, welche Maßnahmen alternativ in Betracht gekommen wären, ist aus Sicht der Landesregierung nicht möglich. Anstelle eines geregelten Anmeldeverfahrens - das aus Zeitgründen von vorne herein ausschied - hat es eine nicht abgrenzbare Reihe von Anregungen und Initiativen an unterschiedlichste Adressaten gegeben. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht der Landesregierung weder möglich noch sachgerecht, heute dem Parlament gegenüber zu begründen, warum einzelne Vorhaben nicht in das Aufstockungsprogramm aufgenommen worden sind. Die Landesregierung ist jedoch weiterhin sehr gerne bereit, die von ihr getroffenen Aufnahmeentscheidungen zu begründen. Darüber hinaus scheint es gerade im Lichte einer konjunkturstützenden zügigen Realisierung geradezu abwegig, die weitere Umsetzung des Konjunkturpakets II in Niedersachsen mit einer Diskussion über nicht berücksichtigte Maßnahmen zu belasten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Klein im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es hat kein Anmeldungsverfahren zum Aufstockungsprogramm gegeben. Es sind intern Vorschläge der Ressorts zusammengetragen worden.

Zu 2: Kriterien für eine Nichtberücksichtigung im Programm hat es nicht gegeben. Positive Kriterien waren insbesondere die Hebelwirkung der Investitionen, die überregionale Wirkung, die Entlastung zukünftiger Haushalte und die besondere landespolitische Bedeutung („Leuchtturmfunktion“). Die Summe dieser Faktoren führte zu einer Priorisierung der Vorschläge.

Zu 3: Die sichere Gewährleistung der zugrunde gelegten Kriterien war bereits maßgeblich für die getroffene Auswahlentscheidung. Im Weiteren geht die Landesregierung davon aus, dass es entweder in der Natur der Sache oder im Eigeninteresse der Träger liegt, bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte den jeweils relevanten Kriterien Geltung zu verschaffen.

Anlage 86

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verekehr auf die Frage 88 des Abg. Roland Riese (FDP)

UMTS-Frequenzen und digitale Dividende

Gemäß einer Aussage von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, gegenüber der Tageszeitung Die Welt will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr UMTSFrequenzen und Frequenzen aus dem Bereich der sogenannten digitalen Dividende in einer Auktion gemeinsam versteigern. Im Bereich der digitalen Dividende sollen Frequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz, die durch die Umstellung von analogen auf digitales Fernsehen freigeworden sind, dazu genutzt werden, um die sogenannten weißen Flecken in Kommunen insbesondere im ländlichen Raum drahtlos mit Breitbandzugängen zum Internet zu versorgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen weiteren Voraussetzungen können die noch bestehenden weißen Flecken in Niedersachsen durch Nutzung der zu versteigernden UMTS-Frequenzen sowie der Frequenzen von 790 bis 862 MHz für drahtlose Breitbandzugängen zum Internet getilgt werden?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass im Bereich der 800MHz-Frequenzen eine Frequenzknappheit nicht ausgeschlossen werden kann?

3. Welche Einflüsse der beabsichtigten Nutzungen der genannten Frequenzen könnten sich auf die Nutzung drahtloser Mikrophone ergeben?

Das Ziel, die sogenannten weißen Flecken in Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, drahtlos mit Breitbandzugängen zu versorgen, lassen sich erreichen, wenn neben modernen leitungsgebundenen Netzen auch leistungsstarke Funktechnologien zum Einsatz kommen und das Frequenzspektrum effizient genutzt wird. Bereits heute kommt funkgestützten Breitbanddiensten eine überaus wichtige Funktion zu, sei es als Mittel zur Schließung von Lücken in der Versorgung mit leitungsgebundenen Technologien oder als mobile Ergänzung von Festnetzanschlüssen.

Ziel der Frequenzpolitik ist eine bestmögliche Nutzung der begrenzt verfügbaren Ressource Funkfrequenzen. Die Möglichkeit der Nutzung von Frequenzen kann daher nicht allein dem freien Spiel der Kräfte auf dem Markt überlassen werden; erforderlich ist vielmehr eine vorausschauende, diskriminierungsfreie und proaktive Frequenzregulie

rung durch die Bundesnetzagentur, bei der neben den Interessen der Nutzer und der Ermöglichung innovativer Technologien, insbesondere auch die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung, sowie die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs berücksichtigt werden müssen.

Dieses vorausgeschickt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (BR-Drs. 204/09 vom 4. März 2009) sieht vor, den Frequenzbereich 790 bis 862 MHz so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Dieser Frequenzbereich soll vorrangig der Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen dienen.

Die derzeit geplante Zuweisung der 800-MHzFrequenzen durch die Bundesregierung soll ein weiteres wichtiges Element ihrer „unterstützenden Frequenzpolitik“ werden, die eine von vier Säulen ihrer Breitbandstrategie bildet.

Vor dem Hintergrund des eingeschlagenen Kurses der Bundesnetzagentur, Frequenzen in den Bereichen bei 1,8 GHz/2 GHz/2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zu vergeben und derzeitige GSMNutzungsrechte im Bereich bei 900/1800 MHz für den drahtlosen Netzzugang zu flexibilisieren, wird bei einer zügigen Vergabe der 800-MHz-Frequenzen eine Möglichkeit gesehen, diese frequenzregulatorische Maßnahmen derart aufeinander abzustimmen, dass Funkanwendungen kurz-, mittel- und auch langfristig einen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetzugängen leisten können.

In den weit vorangeschrittenen Vorbereitungen zur Vergabe der Frequenzen bei 1,8 GHz/2 GHz/ 2,6 GHz durch die Bundesnetzagentur wird auch eine Möglichkeit zur schnellen Vergabe der 800MHz-Frequenzen erkannt, indem diese in das laufende Verfahren einbezogen werden.

Wenn alle Beteiligten gemeinsam entschlossen handeln, ist in der nächsten anstehenden Frequenzvergabe sogar schon eine Kombination aus niedrigen und hohen Frequenzbereichen denkbar. Dies verbessert die Chancen, dass die Ressourcen mit den günstigen Ausbreitungsbedingungen aus der digitalen Dividende tatsächlich verwendet werden, um Versorgungslücken zu schließen.

Zu 2: Es gibt Gründe zu der Annahme, dass die Nachfrage nach den 800-MHz-Frequenzen den

verfügbaren Umfang von voraussichtlich 2 x 30 MHz (gepaart) übersteigen wird. Ein Grund für eine mögliche Frequenzknappheit könnte in den geplanten Blockbandbreiten von bis zu 2 x 20 MHz (gepaart) liegen, die für den Einsatz innovativer Systeme wie z. B. LTE (Long Term Evolution) in einem Mobilfunknetz vorgesehen sind.

Die steigende Nachfrage nach Datendiensten und nach höheren Anschlussbandbreiten durch die Kunden selbst erfordern größere Blockbandbreiten. So haben einige Mobilfunknetzbetreiber bereits in der Anhörung zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte im Bereich 900 MHz und 1 800 MHz einen aktuellen Frequenzbedarf an 800-MHz-Frequenzen vorgetragen. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Frequenzknappheit daher als nicht ausgeschlossen.

Zu 3: Im Bereich der drahtlosen Mikrofone setzt sich die Bundesnetzagentur bereits seit geraumer Zeit auf internationaler Ebene dafür ein, dass alternative Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung eines nahtlosen Übergangs geschaffen werden. Insbesondere sollen hierfür rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für die Nutzungen drahtloser Mikrofone zur Verfügung stehen. Entsprechende Lösungsansätze zeichnen sich bereits ab.

Bis zum Ende des Jahres 2015 gilt eine Verfügung der Bundesnetzagentur, wonach in den Frequenzbereichen 790 bis 814 und 838 bis 862 MHz drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt betrieben werden dürfen. Über 2015 hinaus sind im Einzelfall Zuteilungen möglich. Geprüft wird derzeit die Nutzung des Frequenzbereichs zwischen 1 400 und 1 500 MHz (innerhalb des sogenannten L-Bandes) sowie zusätzliche Kapazitäten im Bereich 1800 MHz (1 800 bis 1 805 MHz). Frequenzen im Bereich von 1785 bis 1 800 MHz stehen bereits als Alternative zur Verfügung.

Ebenso kommt der untere UHF-Bereich (470 bis 790 MHz) sowie gegebenenfalls die sogenannte Mittenlücke (820 bis 832 MHz) für drahtlose Mikrofone in Betracht. Die Mittenlücke ist die im Falle der Mobilfunknutzung entstehende Lücke zwischen Unter- und Oberband. Die Mittenlücke und das L-Band sind Gegenstand von Untersuchungen in den europäischen Frequenzmanagementgremien. Die Bundesnetzagentur wird insoweit auf eine Erschließung dieser Bereiche für die Mikrofone hinwirken. Das Band 470 bis 790 MHz ist durch

drahtlose Mikrofone, allerdings beschränkt auf Nutzungen im Zusammenhang mit Rundfunk, genutzt. In dem Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ist bereits vorgesehen, diesen Bereich auch für Anwendungen zur professionellen drahtlosen Produktion zu öffnen.

Anlage 87

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 89 der Abg. Olaf Lies, Wiard Siebels und Renate Geuter (SPD)

Welchen Sinn macht die Eingliederung des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (NLBV) in die Oberfinanzdirektion (OFD)?

Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 an soll nach dem Willen der Landesregierung (Beschluss vom 24. Februar 2009) das NLBV aufgelöst und der OFD untergliedert werden. Laut Auskunft des Finanzministers ist der Grund für diese Umstrukturierung die Erzeugung von Synergien zwischen OFD und NLBV. Ebenso bekennen Minister Möllring und NLBV-Präsident Barthe, dass an den bestehenden Dienststellen Hannover, Lüneburg, Braunschweig und Aurich keine Änderungen geplant seien. Zwischenzeitlich wird auch berichtet, dass bestehende befristete Verträge am Standort Aurich größtenteils in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt wurden.

Sofern den Aussagen der Landesregierung Glauben zu schenken ist, handelt es sich also um eine reine Überleitung der Behörde unter die Leitung der OFD. „Aussagen gehen dahin, dass sich für uns nichts ändern wird“, so die Leiterin in Aurich, Frau Kandler, im Heimatblatt vom 1. März 2009.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die geplante Einbeziehung des NLBV in die Oberfinanzdirektion im Vorfeld mit Vertretern der Behörden abgestimmt worden, und woraus können sich nach Einschätzung der Landesregierung Synergieeffekte in welchem Umfang ergeben?

2. Inwiefern kann die Landesregierung eine Standort- und Arbeitsplatzgarantie für alle vier NLBV-Dienststellen abgeben, und wie positioniert sich die Landesregierung auf die o. g. umgewandelten Arbeitsverträge in Aurich, insbesondere in Hinblick auf Arbeitnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben?

3. Plant die Landesregierung, die Beihilfe dauerhaft vom Standort Aurich bearbeiten zu lassen, oder wird ein „Outsourcing“ dieses Aufgabenbereiches in Erwägung gezogen, bzw. was genau plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang?

Wir wollen durch die Zusammenlegung der OFD Hannover, bestehend aus der Steuer- und der Landesbauabteilung, dem Liegenschaftsfonds Niedersachsen und dem NLBV einen weiteren großen Schritt in Richtung moderne Finanzdienstleister in Niedersachsen gehen. Mit der Weiterentwicklung der Oberfinanzdirektion zu dem zentralen Dienstleister Finanzen werden wir - organisiert unter einem Dach - unsere Arbeitsabläufe noch weiter verbessern, voneinander lernen und durch ein gutes aufeinander abgestimmtes Miteinander Synergien erreichen. Von der Zusammenlegung werden nicht die fachlich tätigen Arbeitsbereiche, sondern die Querschnittsbereiche (Organisation, Per- sonal, Haushalt, Justiziariat, IuK-Technik) betroffen sein. Deshalb lassen sich größere Auswirkungen auf die fachlich tätigen Standorte des NLBV in Aurich, Braunschweig und Lüneburg ausschließen. Der Standort Hannover ist nur insoweit betroffen, als dort Querschnittsaufgaben wahrgenommen werden. Allein aus der Zusammenlegung dieser Querschnittsbereiche werden Synergien erwartet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen 1 bis 3 der Abgeordneten Olaf Lies, Wiard Siebels und Renate Geuter (SPD) wie folgt:

Zu 1: Herr Oberfinanzpräsident Franke und Herr Präsident des NLBV Barte sind vor der Entscheidung der Landesregierung informiert worden.

Neben den monetären Synergien (geringe Perso- naleinsparungen in den Querschnittsbereichen) ergeben sich nicht monetäre Synergien. Vorrangig in diesem Sinne sind Synergien zu erwarten. Alle Bereiche haben verschiedene Stärken, alle Bereiche weisen untereinander Schnittstellen auf. Die Querschnittsbereiche werden zusammenwachsen und in diesem Prozess ihre Kenntnisse und Erfahrungen austauschen. Hierdurch können Stärken einzelner Bereiche von anderen übernommen und Aufgaben gebündelt werden. So ist es denkbar, langfristig für gleichartige Prozesse in der Personalsachbearbeitung und in der IuK-Technik einheitliche Standards zu etablieren. Die Zusammenlegung der Querschnittsbereiche soll so deutlich mehr Transparenz bei Beförderungsmöglichkeiten, der Stellenbewirtschaftung sowie Weiterentwicklungs- und Fortbildungsmaßnahmen schaffen. Dies alles wird zu einer höheren Qualität der internen Dienstleistungen führen. Darüber hinaus ergeben sich insbesondere für alle Beschäftigten im dem Querschnittsbereich deutlich bessere Personalentwicklungsmöglichkeiten durch den breiteren Verwendungsrahmen.