Protocol of the Session on March 27, 2009

Neben den monetären Synergien (geringe Perso- naleinsparungen in den Querschnittsbereichen) ergeben sich nicht monetäre Synergien. Vorrangig in diesem Sinne sind Synergien zu erwarten. Alle Bereiche haben verschiedene Stärken, alle Bereiche weisen untereinander Schnittstellen auf. Die Querschnittsbereiche werden zusammenwachsen und in diesem Prozess ihre Kenntnisse und Erfahrungen austauschen. Hierdurch können Stärken einzelner Bereiche von anderen übernommen und Aufgaben gebündelt werden. So ist es denkbar, langfristig für gleichartige Prozesse in der Personalsachbearbeitung und in der IuK-Technik einheitliche Standards zu etablieren. Die Zusammenlegung der Querschnittsbereiche soll so deutlich mehr Transparenz bei Beförderungsmöglichkeiten, der Stellenbewirtschaftung sowie Weiterentwicklungs- und Fortbildungsmaßnahmen schaffen. Dies alles wird zu einer höheren Qualität der internen Dienstleistungen führen. Darüber hinaus ergeben sich insbesondere für alle Beschäftigten im dem Querschnittsbereich deutlich bessere Personalentwicklungsmöglichkeiten durch den breiteren Verwendungsrahmen.

Zu 2: Das NLBV wurde nach dem Regionalprinzip dezentral mit den Standorten in Aurich, Braunschweig, Hannover und Lüneburg errichtet. Die Organisationsstrukturen sind den jeweils aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen selbstverständlich anzupassen, sodass z. B. bestimmte Aufgaben an einem Standort konzentriert werden. Dies geschieht jedoch unter Beibehaltung der Flächenpräsenz an den vier Standorten. Die gleichmäßige Auslastung der Beschäftigten wird gegebenenfalls durch die Verlagerung von Arbeitspaketen sichergestellt.

Die am Standort Aurich bisher in größerem Umfang vorhandenen befristeten Arbeitsverträge sollen in unbefristete Verträge umgewandelt worden. Die Umsetzung der einzelnen Personalmaßnahmen erfolgt durch das NLBV.

Zu 3: Am Standort Aurich wird bereits ein Großteil der Beihilfebearbeitung erledigt. Es ist geplant, die Bearbeitung der Beihilfe bis Ende 2009 in Aurich zu konzentrieren. Die Beihilfearbeitspakete, die zurzeit noch am Standort Hannover bearbeitet werden, werden daher im Laufe des Jahres sukzessive nach Aurich verlagert. Ein „Outsourcing“ des vorgenannten Aufgabenbereiches wird derzeit nicht in Erwägung gezogen.

Anlage 88

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 90 des Abg. Roland Riese (FDP)

Wasserpachten für gemeinnützige Wassersportvereine

In der Zeitschrift Die Yacht Nr. 7/2009 wird mitgeteilt, dass der Bund die Pacht für die Nutzung bundeseigener Wasserflächen, Gelände und Liegenschaften vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages um 75 % reduzieren wird. Der Vorsitzende des Sportausschusses des Bundestages und die zuständige Staatssekretärin hätten dies dem Präsidenten des Deutschen Segler-Verbandes Rolf Bähr zugesagt.

Das Land Niedersachsen beruft sich nach Auskunft der landeseigenen Hafenbetriebsgesellschaft N-Ports bei der Berechnung der privatrechtlichen Entgelte für die Benutzung landeseigener Flächen für den freizeitbezogenen Schiffsverkehr auf die Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schifffahrtverwaltung des Bundes VV-WSW 2604. Viele Wassersportvereine klagen über massive Pachterhöhungen durch die zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Nutzungs- und Pachtverträge bestanden zwischen dem Land Niedersachsen oder landeseigenen Betrieben als Pachtgeber und gemeinnützigen Wassersportvereinen als Pachtnehmer im Jahr 2008?

2. Welche Nettopachtbeträge wurden mindestens, höchstens und durchschnittlich je m² landeseigener verpachteter Wasserflächen des Landes an brücken- und schleusenfrei erreichbaren küstennahen Gewässern im Jahr 2008 von gemeinnützigen Wassersportvereinen gezahlt?

3. Wendet das Land bei Pachterhöhungen die Vorschrift VV-WSV 2604 Version 2008.1 des Bundes an, der zufolge Anhebungen des Pachtentgeltes um mehr als 30 % nicht zulässig sind?

Als Ergebnis einer vom Landesrechnungshof in den Jahren 2002 und 2003 durchgeführten Prüfung ist die Erhebung von Entgelten für die Benutzung oder Inanspruchnahme landeseigener Flächen für den freizeitbezogenen Schiffsverkehr in Abstimmung mit den im Wesentlichen betroffenen Ressorts ML und MU einheitlich durch Erlass vom 11. Januar 2007 (Nds. MBl. 2007 S. 87) geregelt worden. Für die in privatwirtschaftlich organisierte Strukturen (Hafenbetriebsgesellschaft N-Ports) überführten Liegenschaften der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung ist dieser Erlass nicht bindend. Gleichwohl berechnet die NiedersachsenPorts GmbH & Co. KG die Gebühren für Bootsliegeflächen aufgrund dieses Erlasses.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Riese im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei den für die Freizeitschifffahrt überlassenen landeseigenen Flächen handelt es sich um vielfältige, unterschiedliche Nutzungen, die an unterschiedliche Schifffahrtsbetreiber (nicht nur Vereine) überlassen werden. Die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen obliegt im Wesentlichen der Domänen- und Moorverwaltung bzw. der Wasserwirtschaftverwaltung des Landes. Eine zahlenmäßige Erhebung der in 2008 vorhandenen Überlassungen war in der Kürze der Zeit nicht zu leisten.

Zu 2: Die Entgeltstruktur und die Anpassungsmechanismen für die Überlassung landeseigener Flächen ergeben sich aus dem MF-Erlass vom 11. Januar 2007. Alte Verträge werden im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten an diese Entgeltstruktur angepasst. Die erbetene detaillierte Darstellung der in 2008 von Wassersportvereinen

gezahlten Nettobeträge an brücken- und schleusenfrei erreichbaren küstennahen Gewässern war in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Ermittlung der Nettoentgelte hängt nach dem vorbezeichneten Erlass von verschiedenen Faktoren (z. B. Lage, Bootsanzahl und -größe, vorhandene Infrastrukturmaßnahmen) ab. Für Bootsliegeflächen an der Küste und schleusenfrei erreichbaren küstennahen Gewässern ist für Boote durchschnittlicher Größe (d. h. 9 m x 3,20 m) ein Mindestnettoentgelt von 100 Euro je Boot und Jahr anzusetzen."

Zu 3: Nein. Die Anpassung der Entgelte erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere auch unter Beachtung der Veränderungen des Verbraucherpreisindex für Deutschland.

Anlagen zu Frage 62

Anlage 1 a

Studienplatzkapazitäten (grundständig) in Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialmanagement

HS 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09

U Hildesheim1) 30 30 30 45 72 71

U Lüneburg ²) ³) 257 224 152 100 93

HS Vechta4) 49 54 118 162 206 210

FH BS/Wf 238 189 137 162 168 232

FH Ha5) 73

FH HiHoGö 289 264 260 236 334 340

FH OOW 188 205 199 188 192 210

FH OS6) 68 64 109 115

Summe Nds. 1 051 966 964 957 1 174 1 251

1) Sozial-/Organisationspädagogik ²) Sozialpädagogik LBS nicht berücksichtigt ³) incl. FH NON, ab 05/06 in U LG aufgegangen 4) zum 1.10.2005 wurde die Kath. FH mit ihrem Standort Vechta in die HS Vechta integriert 5) bis 31.08.2007 Studiengang der Evangelischen Fachhochschule; zum 01.09.2007 in die FH Hannover übernommen (Fakultät V); für das Studienjahr 2007/08 Zulassungsverfahren und Kapazitätsberechnung noch durch die Evangelische Fachhochschule erfolgt 6) zum 1.10.2005 wurde die Kath. FH mit ihrem Standort Osnabrück in die FH OS integriert

Anlage 1 b

Studienplatzkapazitäten (grundständig) U Hi

Studiengang 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09

Sozial-/ Organisationspädagogik Bachelor 30 30 30 45 72 71

Studienplatzkapazitäten (grundständig) U LG 1) ²)

Studiengang 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09

Sozialpädagogik Diplom 88

Sozialarbeit/-pädagogik Bachelor 50 152 100 93

Sozialwesen Diplom (FH NON) 169

Sozialarbeit/Sozialpädagogik Diplom (FH NON) 174

Summe HS 257 224 152 100 93 0

1) Sozialpädagogik LBS nicht berücksichtigt ²) ab 05/06 FH NON in U LG aufgegangen

Studienplatzkapazitäten (grundständig) HS Vechta 1)

Studiengang 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09

Gerontologie Diplom 49 54

Gerontologie Bachelor 59 81 103 85

Soziale Arbeit Bachelor 59 81 103 85