Welche Auswirkungen haben die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der Schulstruktur auf den Landkreis Nienburg als Schulträger?
Nach den Plänen der Landesregierung zur Schulstruktur sollen die Hauptschulen zukünftig einen institutionellen Verbund mit einer berufsbildenden Schule bilden. Als Beispiel werden die Schulversuche in Neustadt und Hameln genannt, die besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erproben. In diesen Schulversuchen erhalten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrganges an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule.
Übertragen auf den Landkreis Nienburg, müssten dann zukünftig die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen Uchte, Steyerberg, Liebenau, Landesbergen, Hoya, Nienburg (Norder- torschule/Leintorschule), Eystrup sowie an den Hauptschulzweigen der Haupt- und Realschulen Loccum, Steimbke und Heemsen an der BBS Nienburg an zwei Tagen pro Woche unterrichtet werden. Das könnte zur Erhöhung der Kosten der Schülerbeförderung führen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 114 NSchG verantwortlich sind. Fraglich ist ebenfalls, ob die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Hauptschulen an den berufsbildenden Schulen im Landkreis Nienburg gegeben sind.
1. Wird es nach Auffassung der Landesregierung durch die o. g. geplanten Maßnahmen zu einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten kommen? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für den Landkreis Nienburg, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen?
2. Wird die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen im Rahmen der Konnexität übernehmen?
3. Welche Auswirkungen haben die geplanten Maßnahmen auf die Unterrichtsversorgung, den Schulalltag und die Schulorganisation an der BBS Nienburg?
Seit der Regierungsübernahme hat die Landesregierung einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfä
- die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 nach Abschaffung der Orientierungsstufe erhöht (je Jahrgang plus 1 Stunde; früher: 5. Schuljahrgang 28, 6. Schuljahrgang 29; jetzt: 5. Schuljahrgang 29, 6. Schuljahrgang 30) und dafür rund 2,9 Millionen Euro jährlich eingesetzt,
- den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zur Stärkung der Grundfertigkeiten und der elementaren Kulturtechniken vom 5. bis zum 9. Schuljahrgang auf 5 Wochenstunden erweitert,
- die Betriebs- oder Praxistage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahrgängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht,
- die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule (56,4 % aller Ganztagsschulen sind Hauptschulen) vorrangig berücksichtigt und
- sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen eingesetzt und dafür 47,64 Millionen Euro seit 2004 zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 wird in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden können. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern haben wir hier als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um unseren Jugendlichen bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen:
- Projekt „Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern“: An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Circa 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form fortgesetzt und durch das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung“ auf insgesamt 46 Hauptschulstandorte ausgeweitet. Hierfür werden insgesamt
6,3 Millionen Euro eingesetzt. In jedem Landkreis in Niedersachsen wird nun dieses Modell angeboten.
- Beispielsweise werden in Neustadt und in Hameln Schulversuche mit besonderen Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 % auf 0 % im Jahr 2008. So konnte jede Schülerin oder jeder Schüler mit Stolz einen Schulabschluss vorweisen.
Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und Schulversuchen bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.
Die Konsequenz aus den Modellprojekten und Schulversuchen ist eine zielorientierte, systematische Berufsorientierung bis hin zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 erhalten sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine berufliche Orientierung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung, die die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.
Die Landesregierung wird das skizzierte Konzept sorgsam im Detail auch unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der erforderlichen Lehrerstunden ausarbeiten, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen rechtlichen Bestimmungen vorbereiten und dabei auch Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen machen.
Zu 1: Der Gesetzgeber hat in § 114 NSchG mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „zumutbare Bedingungen“ und der Befugnis, Mindestentfernungen festzusetzen, den Kommunen Spielraum eröffnet, entsprechend den örtlichen Verhältnissen und ihren wirtschaftlichen Fähigkeiten zu handeln. In Niedersachsen gibt es rund 140 berufsbildende Schulen. Für jede Hauptschülerin oder jeden Hauptschüler ist somit eine berufsbildende Schule in erreichbarer Nähe. Da die Beförderungspflicht bzw. der Erstattungsanspruch abhängig ist von der jeweiligen Entfernung der Wohnung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zur berufsbildenden Schule und gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestünde, die ausgestellte Fahrkarte zur Hauptschule gleichzeitig für den Weg zur berufsbildenden Schule zu benutzen, stützt sich die Annahme einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten bisher auf Vermutungen. Weder die Kosten noch die Zahl der von einer beifolgenden Schülerbeförderung möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt quantifizierbar.
Zu 2: Die Durchführung baulicher Maßnahmen an Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Konnexität greift nur, wenn neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden oder eine wesentliche Aufgabenerweiterung beschlossen wird (Arti- kel 57 Abs. 4 NV). Dieses wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bzw. im Verfahren eines Erlasses zu prüfen sein.
Zu 3: Besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation der berufsbildenden Schulen sind nicht zu erwarten. An ihnen bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Kooperationen, beispielsweise durch die Regionen des Lernens. Vor Ort werden flexible Lösungen ermöglicht, die eine entsprechend angepasste Organisation und unterrichtliche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Dies gilt auch für die Unterrichtsorganisation an den Hauptschulen.
Die Durchlässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule wird durch neu zu konzipierende Stundentafeln und eine Stärkung der zusammengefassten Haupt- und Realschule verbessert. Die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium bleibt wie bisher unverändert bestehen, da zur Erteilung der fachlichen Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10 wie bisher die vier Stunden für den Wahlpflichtunterricht eingesetzt werden, die auch nach geltender Regelung für die Schwerpunktbildung zur Verfügung stehen.
Eine Durchlässigkeit nach oben ist ebenfalls gegeben, da bei entsprechendem Sekundar-I-Abschluss es verschiedene Möglichkeiten - nicht nur über das Gymnasium - gibt, die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife abzulegen!
In der Unterrichtsversorgung berufsbildender Schulen besteht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen voraussichtlich zum 1. August 2011 ein höherer Bedarf vorrangig an Fachpraxislehrkräften. Es werden sich allerdings durch die genannten Maßnahmen auch Entlastungen in den berufsbildenden Schulen ergeben. So ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen in der Berufseinstiegsklasse und im Berufsvorbereitungsjahr und gegebenenfalls im ersten Jahr der Berufsfachschule abnehmen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Umfang der Berufsfachschulklassen an berufsbildenden Schulen insgesamt zurückgehen wird, da die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahlentscheidungen zielgerichteter als bisher treffen können.
des Finanzministeriums auf die Frage 86 der Abg. Markus Brinkmann, Heinrich Aller, Renate Geuter, Swantje Hartmann, Dieter Möhrmann, Wiard Siebels und Detlef Tanke (SPD)
Pecunia non olet, nächster Akt: Der Finanzminister reist auf dem Spesenkonto eines Unternehmers - Doch Ministerpräsident Wulff hat keinerlei Bedenken?
Nach dem kostenlosen Jetflug, mit dem er sich nach eigenen Angaben einen „Kindertraum“ erfüllt hatte, hat Finanzminister Möllring nun erneut eine aus seiner Sicht günstige Mitfluggelegenheit gefunden: Auf Kosten eines Unternehmens aus seinem heimatlichem Umfeld hat er eine Chinareise angetreten. Den Reaktionen der Landesregierung auf Medienanfragen in dieser Angelegenheit ist zu entnehmen, dass der Minister eigenen Worten zufolge „keine Bedenken“ habe; die Wulff’sche Staatskanzlei hält es sogar für „absolut zulässig“, die Reiseeinladung anzunehmen und den Minister - der nach Auffassung von Beobachtern als Chef des Finanzressorts mit dieser Wirtschaftsfördertätigkeit die Grenzen seiner Ressortzuständigkeit überschreitet - als „Türöffner“ für die Firma und den Firmenchef auftreten zu lassen.
1. Welche Beziehungen und Kontakte gab und gibt es zwischen der derzeitigen Landesregierung bzw. Herrn Möllring und der Firma Funke
2. Ist der Landesregierung bekannt, ob diese Firma, deren Inhaber oder Geschäftsführer bereits in der Vergangenheit das Land Niedersachsen oder die niedersächsische CDU finanziell gefördert oder in anderer Weise unterstützt haben? Wenn ja, wie sah diese Förderung bzw. Unterstützung konkret aus?
3. Wie begegnet die Landesregierung der Befürchtung, dass ein solches Sponsoring dem Ansehen Niedersachsens schade, dass es gegen geltendes Recht verstoße, und wie will sie gewährleisten, dass das einladende Unternehmen die Reise des Finanzministers nicht steuerlich geltend macht und auf diesem Wege die Behauptung, durch dieses „Sponsoring“ seinen dem Steuerzahler Kosten erspart worden, in weiten Teilen ad absurdum geführt wird?
Am 3. März 2009 hat Ministerpräsident Wulff nach einer Kabinettssitzung die konkrete Umsetzung für das Aufstockungsprogramm der Landesregierung zum Konjunkturpaket II in Höhe von fast 163 Millionen Euro verkündet. Das Kabinett verständigte sich auf 21 Einzelmaßnahmen, deren Gesamtkosten sich auf fast 240 Millionen Euro belaufen werden. Ministerpräsident Wulff sprach auf der Pressekonferenz von 49 angemeldeten Projekten mit einem Mittelbedarf von 430 Millionen Euro. Mit den Mitteln aus dem Aufstockungsprogramm der Landesregierung sollen „zusätzliche Investitionen als Multiplikator gewonnen werden“, und es soll „eine möglichst breite Wirkung in der Fläche“ entfaltet werden. Um beurteilen zu können, ob mit den beschlossenen Maßnahmen diese Vorgaben bestmöglich umgesetzt werden, hat die Landtagsfraktion der Grünen die Vorstellung aller angemeldeten Projekte für die Haushaltsausschusssitzung am 11. März 2009 erbeten. Diesem Informationsbegehren ist die Landesregierung nicht nachgekommen.