Ferner geht das Vorhaben der Landesregierung, eine Imamausbildung an niedersächsischen Hochschulen zu initiieren, auch auf die intensiven Beratungen in den Sitzungen mit dem Beraterkreis zurück. Auch zukünftig wird dieses Gremium die Landesregierung beratend unterstützen.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung ist der Überzeugung, dass die weitaus überwiegende Mehrheit der etwa 200 000 in Niedersachsen lebenden muslimischen Menschen zu unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung steht und damit auch den säkularen Staat respektiert und unterstützt. Diese Aussage gilt selbstverständlich auch für die in einer Vielzahl von Moscheevereinen und sonstigen Zusammenschlüssen organisierten Muslime.
Gleichwohl darf nicht unbeachtet bleiben, dass einige islamistische Organisationen und Bewegungen auch in Niedersachsen offen oder in latenter Form extremistische Ziele verfolgen. Diesen Zusammenschlüssen ist bei aller Unterschiedlichkeit gemein, dass sie Gesellschaften anstreben, die eine säkulare Staatsordnung, also die Trennung von Religion und Staat, ablehnen. Stattdessen soll das staatliche Recht auf der Grundlage der Rechtsordnung der Scharia organisiert und inhaltlich werden.
Es liegt auf der Hand, dass eine derartige politische Instrumentalisierung islamischer Glaubensinhalte den Wertentscheidungen unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung zuwiderläuft. So gibt es in Niedersachsen etwa 35 Ortsvereine der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V. sowie ca. 30 weitere, anderen extremistischen Organisationen wie der Muslimbruderschaft, der Tablighi Jama`at oder der Hizb Allah zuzurechnende Einrichtungen. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes gehören ca. 3 200 Personen solchen extremistischen Organisationen an.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 75 der Abg. Axel Brammer und Renate Geuter (SPD)
Thülsfelder Talsperre - Kosten der Fehlplanung noch nicht absehbar - Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Funktionsfähigkeit der Talsperre wiederherzustellen?
Die Thülsfelder Talsperre, die nicht nur der Sicherstellung des Hochwasserschutzes dient, sondern auch wesentliche Funktionen im Bereich des Naturschutzes und der Naherholung übernimmt, wurde in den Jahren 2002 bis 2006 umfangreich saniert. Die rund 462 ha große Talsperre ist durch eine struktur- und buchtenreiche Uferlinie geprägt. Im Nordwestteil befinden sich großflächige Sandheiden, die von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind. Das Gebiet wurde gemäß der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie der EU gemeldet wurde. Zur Brut-, Zug- und Rastzeit ist zudem eine reichhaltige Anzahl von Wasservögeln anzutreffen.
Risse und Sandaustritt an den Bauwerken und die in den 20er-Jahren unzureichend errichteten Dämme hatten dazu geführt, dass die mögliche Stauhöhe seit 1984 nicht mehr ausgeschöpft werden konnte. Die Sanierungsmaßnahme wurde offiziell im Jahre 2006 abgeschlossen.
Nach einem Bericht der örtlichen Presse im Oktober 2007 wurden ungewöhnliche Grundwasseraustritte unterhalb der Thülsfelder Talsperre und an den Fugen im Anschlussbereich der Betonsohle des Auslaufbauwerkes festgestellt. Der Wasserstand wurde Ende 2007 deutlich abgesenkt mit erheblichen ökologischen Folgen.
Auf eine Mündliche Anfrage im Jahre 2008 teilte die Landesregierung am 9. Mai 2008 mit, dass es sich bei den im Jahre 2008 durchgeführten und durch Landesmitteln finanzierten Arbeiten nicht um Notmaßnahmen, sondern lediglich um Restarbeiten gehandelt habe. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass der Untergrund in dem Problembereich in den Planungsunterlagen anders dargestellt wurde, als er sich in der Realität zeigte.
Seit Mitte Februar 2009 musste das Wasser in der Talsperre wieder abgepumpt werden, weil nach Auskunft des NLWKN die Sicherheit der Talsperre nicht mehr gewährleistet sei. Den mit der Sanierung beauftragten Ingenieneurobüros seien Fehler unterlaufen, so lautet jetzt die Aussage des NLWKN. Es wird jetzt eine juristische Klärung erfolgen müssen, wer welche Kosten zu übernehmen hat, allerdings wurde vom NLWKN darauf hingewiesen, dass Teilsummen von den Firmen bereits einbehalten worden sein sollen.
Die jetzt erfolgte erneute Abpumpung der Talsperre hat zu erheblichen ökologischen Problemen geführt. Auch aus Gründen des Hochwasserschutzes ist eine kurzfristige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Talsperre unverzichtbar.
1. Seit wann ist bekannt, dass Darstellungen in den Planungsunterlagen nicht mit der Realität übereinstimmen, welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst, und welche Gutachten mit welchen Aussagen liegen zu diesem Thema bereits heute vor?
2. Wann wurden die weiteren beteiligten Behörden (untere Wasserbehörde, Naturschutz- behörde) über die geplanten Notmaßnahmen informiert, und wann und in welcher Form konnten Absprachen über Notmaßnahmen auch im ökologischen Bereich erfolgen?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die volle Funktionsfähigkeit der Thülsfelder Talsperre nicht nur im Bereich des Hochwasserschutzes, sondern auch für die Funktionen des Naturschutzes - insbesondere unter den Aspekten des FFH-Gebietsstatus - und der Naherholung wiederherzustellen, und wie werden diese Maßnahmen finanziert?
Die Talsperre Thülsfeld wurde im Jahre 1923 geplant und zwischen 1924 und 1927 erbaut. Die landeseigene Anlage wird heute von der Betriebsstelle Cloppenburg des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betrieben und unterhalten. Die Hauptfunktion der Anlage ist die Sicherstellung des Hochwasserschutzes für die Unterlieger der Talsperre im Soeste-Tal, insbesondere der Stadt Friesoythe, aber auch dem Niederungsgebiet Leda-Jümme. Neben der Hochwasserschutzfunktion hat die Talsperre eine hohe Bedeutung für die Naherholung und den Tourismus, den Naturschutz sowie als Wasserschutzgebiet.
Seit den 80er-Jahren des vorherigen Jahrhunderts wurden an der Talsperre verschiedene gravierende Mängel festgestellt. Das Hochwasserereignis im Oktober 1998 zeigte den zwingenden Sanierungsbedarf auf. Vom Sommer 2002 bis Sommer 2006 wurde die Talsperre Thülsfeld mit einem Investitionsvolumen von 15,3 Millionen Euro grundlegend saniert.
Mit der Planung der Ingenieurbauwerke wurde ein erfahrenes Ingenieurbüro im Wasserbau beauftragt; es hat u. a. auch die Planungen für das Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen-Rieste erstellt. Mit der Bearbeitung grundbautechnischer Fragestellungen wurde ein weiteres Ingenieurbüro
beauftragt. Auch dieses ist als renommiertes Büro bei verschiedenen Projekten im Küstenschutz und Hochwasserschutz erfolgreich tätig. Die örtliche Bauüberwachung wurde durch den Bauherrn wahrgenommen.
Mit der Fertigstellung des Auslaufbauwerks der Talsperre Thülsfeld war im November 2003 der erste Schritt vollzogen, um die Sicherheit der Talsperre und damit auch den Hochwasserschutz für die Unterlieger wiederherzustellen. Unterhalb des Auslaufbauwerkes wurden wegen hoher Wasserstände Drainageleitungen und Kiesrigolen, später auch Entspannungsbrunnen im Böschungsbereich eingebracht. Durch Sandaustritte im Bereich des Auslaufbauwerks lokal aufgetretene Hohlräume wurden noch während der Bauzeit verfüllt. Im Rahmen der weiteren Bauabschnitte wurden die östlichen (bis Februar 2006) und die westlichen Dämme der Talsperre (bis Juli 2006) ertüchtigt. Die Talsperre Thülsfeld wurde am 1. September 2006 offiziell wieder in Betrieb genommen.
Im Rahmen eines Ortstermins wurde am 4. Juli 2007 festgestellt, dass die im Bereich des Auslaufbauwerks eingebrachten Drainagen trotz der dort hoch anstehenden Grundwasserstände kaum Wasser führten. Nähere Untersuchungen ergaben dann, dass Ursache für das Versagen der Drainagen hohe Eisengehalte im Grundwasser sind, die die Filtersysteme verockern ließen und damit außer Funktion setzten. Die Entwässerung mit Drainagen, aber auch mit Kiesrigolen oder Entspannungsbrunnen mussten damit für einen langfristig wartungsarmen Betrieb der Talsperre grundsätzlich infrage gestellt werden. Ein vormals seitens der Planer favorisierter Vorschlag, der den Bau weiterer Absenkbrunnen auf der Böschung und den Einbau einer filterstabilen Böschung am Ende des Auslaufbauwerks vorsieht, wurde deshalb verworfen.
Am 10. September 2007 wurden in Cloppenburg die vorliegenden Erkenntnisse mit den Planern bilanziert. Die Ingenieurbüros wurden gebeten, ein Sanierungskonzept zur nachhaltigen Verhinderung von Wasser- und/oder Sandaustritten im Bereich des Auslaufbauwerks vorzulegen. Am 18. Oktober 2007 wurde der Konzeptentwurf - eine rückveran
kerte auftriebssichere Stahlbetonwanne in Sohle und Böschung - vorgestellt. Daraufhin wurde zur Klärung des Istzustandes und zur Erfolgsprognose möglicher Varianten zudem ein hydrogeologisches 3D-Modell bei einem der genannten Ingenieurbüros beauftragt. Der Talsperrenwasserstand wurde über den Winterstau hinaus abgesenkt, um u. a. die Reaktion des Grundwassersystems zur Kalibrierung des Modells nutzen zu können. Das Ingenieurbüro teilte am 16. November 2007 die Ergebnisse mit.
Damit konnte die Talsperre weiterhin wie geplant betrieben werden. Der NLWKN nahm nach zweimonatiger Betriebsweise mit abgesenktem Wasserstand den Normalbetrieb wieder auf.
Am 24. Juni 2008 stimmte MU den o. a. Ergänzungsmaßnahmen zu. Die Bauarbeiten zu den abgestimmten Ergänzungsmaßnahmen begannen am 26. August 2008 mit der Baustelleneinrichtung. Bisher wurden ausschließlich geleistete Arbeiten honoriert und bezahlt. Es kann nicht bestätigt werden, dass „ … Teilsummen von den Firmen bereits einbehalten worden sein …“.
Zu 1: Die Planungsunterlagen zu Ergänzungen der Sanierung weisen keine offenkundig erkennbaren Fehler auf. Die bekannten Baugrundverhältnisse und die Gegebenheiten der vorhandenen Anlagenteile sind richtig dargestellt.
In der Bauausführung war von den Planern eine Probebelastung der für die Ergänzungsmaßnahme erforderlichen Pfähle gefordert. Die Überprüfung eines Pfahls ergab dann eine unzureichende Haltekraft. Aus diesem Grund wurde ein Beweissicherungsverfahren beim Landgericht Aurich seitens NLWKN angestrengt. Etwaige Fehler bei der Planung und/oder Ausführung der Pfähle sind damit Gegenstand eines laufenden Rechtsverfahrens. Das Landgericht Aurich hat mit Datum vom 19. Februar 2009 die Akten an einen Gutachter übermittelt und auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen.
Zu 2: Aufgrund gutachterlicher Aussagen von Prof. Richwien am 12. Februar 2009 sowie durch Abschätzung eines der beauftragten Ingenieurbüros zur Gefährdungssituation mit gleichem Tenor erging am Freitag, dem 13. Februar 2009, die talsperrenaufsichtliche Anordnung zur Außerbetriebnahme der Talsperre.
Am Montag, dem 16. Februar 2009, 8:45 Uhr, wurde der Landkreis Cloppenburg telefonisch durch den NLWKN - Betriebsstelle Cloppenburg - informiert, dass das Wasser in der Talsperre nahezu komplett abgelassen werden muss.
Die Abwägung zwischen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Aspekten erfolgte zugunsten der Anlagensicherheit der Talsperre und damit der Hochwassersicherheit der Unterlieger. Absprachen über Notmaßnahmen im ökologischen Bereich konnten aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen vor Beginn der Absenkmaßnahmen nicht erfolgen. Nach Beginn der Absenkung fanden diverse Absprachen u. a. vor Ort statt.
Zu 3: Das durch den beauftragten Fachplaner entwickelt Konzept zur Sicherung des Auslaufstollens sieht in der ersten Phase vor, eine mineralische Bindemittelsuspension unter und neben dem Bauwerk zu injizieren. In der zweiten Phase soll dann das überarbeitete ursprüngliche Konzept für den Auslaufbereich umgesetzt werden.
Zur Herstellung der naturschutzfachlichen Funktion der Talsperre sowie der Naherholung ist ein schneller Wiedereinstau oberstes Ziel. Dieses ist durch Probestau der Talsperre nach erfolgter Umsetzung o. a. Bauphasen möglich.
Die Finanzierung der Ergänzungsmaßnahmen zur Sanierung der Talsperre Thülsfeld erfolgt veranlassungsgemäß aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes; Hochwasserschutz im Binnenland“.
Die Europäische Kommission hat am 10. März 2009 die bestehenden Regelungen zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ausgeweitet. Nun können die Mitgliedstaaten der EU für
- Haushaltshilfearbeiten wie die Betreuung junger und alter sowie kranker und gehandicapter Personen,
- Renovierung und Reparatur von Privathäusern, sofern die verwendeten Materialien einen erheblichen Teil der Dienstleistungen insgesamt ausmachen,