Protocol of the Session on March 27, 2009

Welche Auswirkungen haben die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der Schulstruktur auf den Landkreis Aurich als Schulträger?

Nach den Plänen der Landesregierung zur Schulstruktur sollen die Hauptschulen zukünftig einen institutionellen Verbund mit einer berufsbildenden Schule bilden. Als Beispiel werden die Schulversuche in Neustadt und Hameln genannt, die besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erproben. In diesen Schulversuchen erhalten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrganges an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule.

Übertragen auf den Landkreis Aurich, müssten dann zukünftig die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen aus sämtlichen Gemeinden im Landkreis Aurich an der BBS I und II in Aurich bzw. an der BBS Norden an zwei Tagen pro Woche unterrichtet werden. Das könnte zur Erhöhung der Kosten der Schülerbeförderung führen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 114 NSchG verantwortlich sind. Fraglich ist ebenfalls, ob die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Hauptschulen an den berufsbildenden Schulen im Landkreis Aurich gegeben sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung meine Auffassung, dass es durch die o. g. geplanten Maßnahmen zu einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten kommen wird? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für den Landkreis Aurich, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen? Werden die entstandenen Mehrkosten im Rahmen des Konnexitätsprinzips von der Landesregierung übernommen, bzw. werden die Mittel erhöht?

2. Wird die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen im Rahmen der Konnexität übernehmen?

3. Welche Auswirkungen haben die geplanten Maßnahmen auf die Unterrichtsversorgung, den Schulalltag und die Schulorganisation an der BBS I und II in Aurich und an der BBS Norden?

Seit der Regierungsübernahme hat die Landesregierung einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife nachhaltig zu verbessern. Hierzu haben wir

- die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 nach Abschaffung der Orientierungsstufe erhöht (je Jahrgang plus 1 Stunde; früher: 5. Schuljahrgang 28, 6. Schuljahrgang 29; jetzt: 5. Schuljahrgang 29, 6. Schuljahrgang 30) und dafür rund 2,9 Millionen Euro jährlich eingesetzt,

- den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zur Stärkung der Grundfertigkeiten und der elementaren Kulturtechniken vom 5. bis zum 9. Schuljahrgang auf 5 Wochenstunden erweitert,

- die Klassenstärke von 28 auf 26 gesenkt und dafür jährlich rund 2,5 Millionen Euro eingesetzt,

- die Betriebs- oder Praxistage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahrgängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht,

- die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule (56,4 % aller Ganztagsschulen sind Hauptschulen) vorrangig berücksichtigt und

- sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen eingesetzt und dafür 47,64 Millionen Euro seit 2004 zur Verfügung gestellt.

Seit 2004 wird in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden können. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern haben wir hier als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um unseren Jugendlichen bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen:

- Projekt „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“: An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Circa 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form fortgesetzt und durch das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung“ auf insgesamt 46 Hauptschulstandorte ausgeweitet. Hierfür werden insgesamt 6,3 Millionen Euro eingesetzt. In jedem Landkreis in Niedersachsen wird nun dieses Modell angeboten.

- Beispielsweise werden in Neustadt und in Hameln Schulversuche mit besonderen Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 % auf 0 % im Jahr 2008. So konnte jede Schülerin oder jeder Schüler mit Stolz einen Schulabschluss vorweisen.

Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und Schulversuchen bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.

Die Konsequenz aus den Modellprojekten und Schulversuchen ist eine zielorientierte, systematische Berufsorientierung bis hin zur Vermittlung

einer beruflichen Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 erhalten sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine berufliche Orientierung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung, die die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.

Die Landesregierung wird das skizzierte Konzept sorgsam im Detail auch unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der erforderlichen Lehrerstunden ausarbeiten, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen rechtlichen Bestimmungen vorbereiten und dabei auch Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen machen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Der Gesetzgeber hat in § 114 NSchG mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „zumutbare Bedingungen“ und der Befugnis, Mindestentfernungen festzusetzen, den Kommunen Spielraum eröffnet, entsprechend den örtlichen Verhältnissen und ihren wirtschaftlichen Fähigkeiten zu handeln. In Niedersachsen gibt es rund 140 berufsbildende Schulen. Für jede Hauptschülerin oder jeden Hauptschüler ist somit eine berufsbildende Schule in erreichbarer Nähe. Da die Beförderungspflicht bzw. der Erstattungsanspruch abhängig ist von der jeweiligen Entfernung der Wohnung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zur berufsbildenden Schule und gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestünde, die ausgestellte Fahrkarte zur Hauptschule gleichzeitig für den Weg zur berufsbildenden Schule zu benutzen, stützt sich die Annahme einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten bisher auf Vermutungen. Weder die Kosten noch die Zahl der von einer beifolgenden Schülerbeförderung möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt quantifizierbar.

Zu 2: Die Durchführung baulicher Maßnahmen an Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Konnexität greift nur, wenn neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden oder eine wesentliche Aufgabenerweiterung beschlossen wird (Arti- kel 57 Abs. 4 NV). Dieses wird im Rahmen des

Gesetzgebungsverfahrens bzw. im Verfahren eines Erlasses zu prüfen sein.

Zu 3: Besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation der berufsbildenden Schulen sind nicht zu erwarten. An ihnen bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Kooperationen, beispielsweise durch die Regionen des Lernens. Vor Ort werden flexible Lösungen ermöglicht, die eine entsprechend angepasste Organisation und unterrichtliche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Dies gilt auch für die Unterrichtsorganisation an den Hauptschulen.

Die Durchlässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule wird durch neu zu konzipierende Stundentafeln und eine Stärkung der zusammengefassten Haupt- und Realschule verbessert. Die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium bleibt wie bisher unverändert bestehen, da zur Erteilung der fachlichen Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10 wie bisher die vier Stunden für den Wahlpflichtunterricht eingesetzt werden, die auch nach geltender Regelung für die Schwerpunktbildung zur Verfügung stehen.

Eine Durchlässigkeit nach oben ist ebenfalls gegeben, da bei entsprechendem Sekundar-I-Abschluss es verschiedene Möglichkeiten - nicht nur über das Gymnasium - gibt, die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife abzulegen!

In der Unterrichtsversorgung berufsbildender Schulen besteht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen voraussichtlich zum 1. August 2011 ein höherer Bedarf vorrangig an Fachpraxislehrkräften. Es werden sich allerdings durch die genannten Maßnahmen auch Entlastungen in den berufsbildenden Schulen ergeben. So ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen in der Berufseinstiegsklasse und im Berufsvorbereitungsjahr und gegebenenfalls im ersten Jahr der Berufsfachschule abnehmen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Umfang der Berufsfachschulklassen an berufsbildenden Schulen insgesamt zurückgehen wird, da die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahlentscheidungen zielgerichteter als bisher treffen können.

Anlage 72

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 74 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Integration von Muslimen - Wenn man nicht mehr weiter weiß, fragt man den Beraterkreis

Innenminister Schünemann hat im Mai 2008 einen von ihm so genannten „Beraterkreis zur Integration von Muslimen“ berufen, da es laut seiner Pressemitteilung vom 21. Mai 2008 „eine innen- und integrationspolitische Notwendigkeit ist, mit jenen Kräften des Islams zu sprechen, die bewusst den säkularen Staat respektieren und für diesen eintreten“. Nicht nur der Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. (Schura) war irritiert darüber, dass Innenminister Schünemann damit implizit zum Ausdruck brachte, dass die organisierten Muslime den besagten Respekt und Einsatz nicht zeigen. Seitdem ist es still geworden um den Beraterkreis. Von Ergebnissen oder weiteren Sitzungen drang nichts an die Öffentlichkeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche im Vergleich zu Angehörigen anderer Religionen besonderen Anstrengungen sind nach Ansicht der Landesregierung erforderlich, um Muslime in die niedersächsische Gesellschaft zu integrieren, und müssen bei organisierten Muslimen im Vergleich zu nicht organisierten Muslimen darüber hinaus noch weitere Anstrengungen unternommen werden?

2. Welche Erkenntnisse wurden - insbesondere aufgrund der Unabhängigkeit der Berater von muslimischen Verbänden - gewonnen, und wie steht es mit der Umsetzung dieser Erkenntnisse und den weiteren Zielen des Beraterkreises?

3. Wie steht es nach Meinung der Landesregierung bei den organisierten Muslimen um deren Respekt vor dem säkularen Staat und ihren Einsatz für ihn?

Gemäß der im Jahr 2007 vom Bundesministerium des Innern veröffentlichten Studie „Muslime in Deutschland - Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt“ sind rund 10 % der in Deutschland lebenden Muslime formal in Verbänden und Vereinen organisiert.

Die Niedersächsische Landesregierung steht seit Jahren in einem intensiven Dialog mit muslimischen Verbänden. So sind u. a. DITIB und Schura ständige Mitglieder am runden Tisch zum Schulversuch Islamischer Religionsunterricht. Auch in anderen Zusammenhängen, wie beispielsweise bei der Durchführung der Projektreihe „Imame in Niedersachsen - Programm für Begegnung und

Dialog“, hat sich die Zusammenarbeit mit muslimischen Organisationen bewährt.

Darüber hinaus müssen auch die rund 90 % der Muslime in Niedersachsen, die keiner islamischen Organisation angehören, wahrgenommen und gehört werden. Dies ist eine integrationspolitische Notwendigkeit.

Der vom Innenminister einberufene Beraterkreis zur Integration von Muslimen soll diesem Bedürfnis Rechnung tragen. Die Mitglieder dieses Gremiums sind in ihrer Funktion als Wissenschaftler, Journalisten oder Autoren in beratender Funktion tätig. Der Beraterkreis ist als dauerhaftes Gremium eingerichtet worden, das keine kurzfristigen Ergebnisse erarbeiten soll. Die Mitglieder dieses Kreises beraten mit ihrer Fachkompetenz nachhaltig, indem sie die Situation und die Belange der nicht organisierten Muslime in den Fokus stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Ergebnisse einer unlängst erschienenen Studie der Amadeu-Antonio-Stiftung belegen, dass in den Reihen der Menschen muslimischer Herkunft extremistische Positionen durchaus verbreitet sind. Demnach seien besonders männliche Jugendliche arabischer, türkischer oder kurdischer Herkunft für extremistisches Gedankengut anfällig. Hierbei gehe es nicht nur um islamistische Positionen, sondern auch um antisemitische Denkweisen. Die Studie zeigt weiterhin auf, dass ein Teil der in Deutschland lebenden Muslime ihre Gemeinschaftsidentität nicht nur an ihrer Religion, sondern auch an politisch-ideologischen Positionen festmacht und mit islamistischen Gesellschaftsvisionen sympathisiert.

Auch die aktuell veröffentlichte Sinus-Milieustudie belegt, dass in einem von Muslimen geprägten Milieu die Religion eine alltagsbestimmende Rolle spielt. Hieraus und aus der wachsenden Zahl der in Deutschland und Niedersachsen lebenden Muslime ergibt sich die Notwenigkeit, die Integrationsbemühungen für diese Personengruppe besonders zu gewichten.

Zwischen organisierten und nicht organisierten Muslimen unterscheidet die Landesregierung bei ihren Integrationsmaßnahmen nicht.

Zu 2: Der Beraterkreis zur Integration von Muslimen gibt wichtige Impulse zur Erfassung von integrationspolitischen Erfordernissen und für deren Umsetzung. So wurde in diesem Gremium der

Vorschlag erarbeitet, mit einer Ausweitung der staatsbürgerlichen Kenntnisse bei Zugewanderten deren Integration zu unterstützen. Der daraus resultierende Entschließungsantrag zur Erhöhung der Stundenzahl bei den bundesweiten Orientierungskursen als Bestandteil der Integrationskurse wurde im Oktober 2008 in den Bundesrat eingebracht.

Ferner geht das Vorhaben der Landesregierung, eine Imamausbildung an niedersächsischen Hochschulen zu initiieren, auch auf die intensiven Beratungen in den Sitzungen mit dem Beraterkreis zurück. Auch zukünftig wird dieses Gremium die Landesregierung beratend unterstützen.