Zu 2: Es obliegt den Aufgabenträgern, Entscheidungen über ihr Bestellvolumen im Verhältnis der zur Verfügung stehenden Mittel eigenständig vorzunehmen.
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2009 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Aufgabenträgern durch eine Verpflichtungsermächtigung zusätzliche Mittel bereits für das Jahr 2010 zuzusichern. Die Entscheidung hierüber kann die Landesregierung bis Juni 2009 treffen.
Zu 3: Der zukünftige Bedarf an zusätzlichen Mittel für die Bestellung von Betriebsleistungen im Umfang des derzeitigen Angebots ist bei den drei Aufgabenträgern unterschiedlich.
Im LNVG-Aufgabenträgergebiet wird es in 2010 nicht zu den in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage dargestellten Abbestellungen kommen.
Vielmehr wird die LNVG das bisherige Angebot grundsätzlich auch in 2010 ohne zusätzlichen Mittelbedarf aufgrund von Wettbewerbsgewinnen weiterbestellen. Allein deshalb ist es auch möglich, in einem Umfang von rund 1,5 Millionen Euro Mehrbestellungen im Nahverkehr durch den Wegfall der IC-Line 26 (Fernverkehr) im Leinetal vorzunehmen. Allerdings kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, ob der derzeitige Bestellumfang in den Folgejahren ohne zusätzliche Mittel finanziert werden kann.
Nach Angaben der Region Hannover besteht auch in 2010 ein zusätzlicher Bedarf an Kompensationszahlungen in gleicher Höhe wie 2008 und 2009 (1,793 Millionen Euro). Aufgrund vertraglicher Bindungen bei dem S-Bahn-Verkehr Hannover ist die Region Hannover mindestens bis Ende 2012 auf diese Kompensationszahlungen angewiesen.
Im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der DB Regio AG besteht seit 2003 die Möglichkeit, 30 % der Verkehrsleistungen im Wettbewerb zu vergeben. Hiervon hat der ZGB bisher keinen Gebrauch gemacht. Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen und damit die Einführung von Wettbewerb im SPNV ist nach Auskunft des ZGB erst mit der Realisierung der RegioStadtBahn Braunschweig (RSB BS) ab 2013 vorgesehen. Deshalb sind nunmehr, soweit auf Abbestellungen verzichtet wird, Kompensationszahlungen bis mindestens 2014 notwendig.
Nach einem Bedarf von 4,954 Millionen Euro p. a. in den Jahren 2008 und 2009 steigt der Bedarf in 2010 nach Angaben des ZGB um 0,690 Millionen Euro auf 5,644 Millionen Euro. Grund hierfür ist ebenfalls der Fernverkehrswegfall der IC-Linie 26 im Leinetal und eine damit verbundene Bestellung von Mehrleistungen. In den Jahren 2011 bis 2014 erwartet der ZGB aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte eine Steigerung seines Bedarfs und damit der nötigen Kompensationszahlungen um durchschnittlich 2,24 % p. a.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 52 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Überfällige Unterstützung oder Vergeudung nach Gießkannenprinzip: Wie nachhaltig ist die Breitbandförderung der Landesregierung?
Im Land Niedersachsen stehen nach - wie Beobachter meinen - langem Hinhalten und Zögern der Landesregierung in den beiden kommenden Jahren beträchtliche öffentliche Fördergelder für den Ausbau der Breitbandtechnik zur Verfügung. Im Einzelnen können über das Wirtschaftsministerium anteilig Mittel aus dem 10-Millionen-Euro-EFRE-Paket (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für die Förderperiode 2007 bis 2013 und über das Landwirtschaftsministerium 7,5 Millionen Euro GA-Mittel bis 2010 abgerufen werden (Antwort der Lan- desregierung auf die Kleine Anfrage zur münd- lichen Beantwortung Nr. 13 in Drs. 16/790). Zusätzlich stellt Niedersachsen aus dem Konjunkturpaket II weitere 37,5 Millionen Euro Bundes- und 6,25 Millionen Landesmittel für den Breitbandausbau bereit, die durch die Kommunen um weitere 6,25 Millionen Euro ergänzt werden müssten. Von diesen rund 50 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket sollen 30 Millionen an die Clusterregionen „Heide“, „Nordwestniedersachsen und Küste“ sowie „Südniedersachsen“ gehen. Die Ausschreibung der Anbindung der Clusterregionen soll laut Landesregierung bereits im April erfolgen. Die übrigen 20 Millionen Euro werden im Wettbewerbsverfahren an Kommunen vergeben. Die Förderhöchstsumme beträgt pro Projekt 1 Million Euro. Unklar bleibt bisher, welchen nachhaltigen Nutzen das bringt.
Der Landkreis Osterholz z. B. mit einer Fläche von rund 650 km² und 112 000 Einwohnern plant derzeit die flächendeckende Breitbandanbindung. Osterholz ist Mitinitiator der „Niedersächsischen Breitbandinitiative“ und mit seinen Vorbereitungen im Vergleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich weit. Nach einer genauen Bedarfsanalyse im vergangenen Jahr ließ Osterholz nun eine Machbarkeitsstudie erstellen. In dieser wurden Wirtschaftlichkeit, Kosten und Umsetzbarkeit der unterschiedlichen Techniken geprüft. Der Landkreis entschied sich danach für eine flächendeckende Glasfaserverkabelung und rechnet mit Kosten in Höhe von rund 73 Millionen Euro. Während des Parlamentarischen Abends zum Breitbandausbau am 17. Februar 2009 im Niedersächsischen Landtag gab der Landrat an, auf dieser Grundlage und nach den Beratungen in den Kreistagsgremien in diesem Frühjahr den Auftrag ausschreiben und im Frühjahr 2010 vergeben zu können. Die Bauarbeiten könnten dann im
1. Wie stellt die Landesregierung aufgrund welcher Kriterien sicher, dass für die unterschiedlichen Clusterregionen innerhalb der kurzen Fristen eine genaue Bedarfsanalyse erstellt und anschließend die dort jeweils am besten geeignete, nachhaltige Breitbandtechnik gefunden und eingesetzt wird?
2. Wie stellt die Landesregierung bei einer maximalen Förderung von 1 Million Euro pro Projekt sicher, dass sich die in Aussicht gestellten Mittel nicht kaum merkbar wie der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein verflüchtigen, sondern tatsächlich Impulse geben, die bislang abgehängten ländlichen Regionen zukunftssicher ans Breitband anzuschließen, wenn doch allein der Landkreis Osterholz schon mit Ausgaben in Höhe von 73 Millionen Euro rechnet?
3. Wie bewertet die Landesregierung hinsichtlich der anstehenden Auftragsvergabe für die Breitbandanbindung in den Regionen die Kritik an der funkgestützten Breitbandtechnik, die nur kurzfristig günstiger als die Verkabelung sein soll, aber innerhalb weniger Jahre an ihre Leistungsgrenzen stoßen kann und deswegen teuer nachgerüstet werden müsste und außerdem durch das Aufstellen zahlreicher weiterer Funkmasten Akzeptanzprobleme bekommen kann?
Politik und Wirtschaft sind sich darin einig, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Niedersachsen maßgeblich von der Weiterentwicklung zu einer modernen Informationsgesellschaft - und damit vom Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur - abhängig ist. Die dafür benötigte Basisinfrastruktur hat mittlerweile die gleiche Bedeutung erlangt wie die klassischen Netze, sei es bei der Bahn oder der Energieversorgung.
Die Landesregierung hat daher seit Mitte 2007 kontinuierlich eine Breitbandstrategie entwickelt und zukunftsorientiert fortgeschrieben. Im Zentrum der Aktivitäten steht das Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen, das mittlerweile bundesweit Beachtung findet und Vorbildfunktion für andere Länder hat. Das Kompetenzzentrum ist erste Anlaufstelle für Kommunen, in denen die Breitbandanbindung bisher nicht bzw. nur unzureichend realisiert ist.
Die Landesregierung ist grundsätzlich der Überzeugung, dass ein Großteil der sogenannten weißen Flecken über den Wettbewerb des Marktes angebunden werden könnte. Sie erkennt aber auch an, dass es Gebiete gibt, die von einem
Marktversagen gekennzeichnet sind. Um diese Marktmängel zu beseitigen, unterstützt die Landesregierung diese Regionen mit einem umfangreichen Förderinstrumentarium aus Mitteln
Die einzelnen Elemente der niedersächsischen Breitbandstrategie, bestehend aus Breitbandkompetenzzentrum und Förderung, nehmen im Ländervergleich qualitativ wie quantitativ eine Spitzenposition ein.
Dieses vorausgeschickt, wird die Mündlichen Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1: Die Landesregierung ist sich der ambitionierten Zielsetzung hinsichtlich der kurzfristigen Umsetzbarkeit bewusst. Gerade vor diesem Hintergrund hat sie beschlossen, 60 % der Mittel für den Anschluss größerer regionaler Einheiten einzusetzen. Denn der Zusammenschluss von Gebietskörperschaften zu Clustern bietet entscheidende Vorteile im Hinblick auf die schnelle Umsetzbarkeit der Projekte und der daraus entstehenden Synergien.
Kriterium der Ausschreibung für die Clusterregionen ist der Anschluss von weißen Flecken, die nicht mit mindestens 2 Mbit/s im Downstream angeschlossen sind. Den Zuschlag wird das Unternehmen erhalten, das mit dem jeweiligen Förderhöchstbetrag die maximale Anzahl der weißen Flecken anschließt und den nachhaltigen Betrieb nachweist.
Für Fragen im Hinblick auf die Identifizierung und die Auswahl der unterversorgten Gebiete steht auch hier das Breitbandkompetenzzentrum zur Verfügung. Allerdings setzt die erfolgreiche Realisierung der Clusterprojekte die Mitwirkung der Kommunen und der Telekommunikationswirtschaft bei der Bedarfsanalyse voraus.
Vor dem Hintergrund der engen Zeitvorgaben wird das Breitbandkompetenzzentrum daher um weitere drei Mitarbeiter/innen personell verstärkt.
Ein Gremium - bestehend aus Mitgliedern der Landesregierung, des Breitbandkompetenzzentrums sowie der niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände - wird das Vergabeverfahren fachtechnisch begleiten und für eine technologie- und wettbewerbsneutrale Durchführung sorgen.
Zu 2: Die nicht von den Clustern erfassten Landkreise sind zwar verhältnismäßig gut mit Breitband ausgestattet. Gleichwohl gibt es auch dort noch weiße Flecken, die mit Unterstützung des Landes geschlossen werden müssen. Über die Wettbewerbsbeiträge, die nach Kriterien wie Umsetzbarkeit, regionale Strategie, Bedarf, Siedlungsdichte pp. von dem zu 1. bereits genannten Gremium zu gewichten und zu bewerten sind, wird sichergestellt, dass mit den geförderten Breitbandinvestitionen kurzfristig generell positive Nachfrageimpulse einhergehen und positive strukturelle Impulse für Wachstumspotenziale in weitere Breitbandinvestitionen, die dann vom Markt erbracht werden, zu erwarten sind.
Zu 3: Wettbewerbs- und Technologieneutralität sind zentrale Leitprinzipen der Europäischen Kommission. Alle Maßnahmen der niedersächsischen Breitbandstrategie - auch die finanziellen Fördermaßnahmen - richten sich hieran aus. Eine Förderung ist explizit an eine technologie- und anbieterneutrale bzw. diskriminierungsfreie Ausschreibung geknüpft. Die Landesregierung nimmt daher zu der Frage funk- oder kabelgestützter Technik eine Position der strikten Wettbewerbs- und Technologieneutralität ein.
Unterricht an berufsbildenden Schulen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler - Ein durchdachtes schulpolitisches Konzept?
Ihrem Kabinettsbeschluss vom 24. Februar 2009 zufolge plant die Landesregierung, dass die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule künftig im 9. und 10. Schuljahrgang an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht an einer berufsbildenden Schule erhalten sollen.
Mit diesem Konzept würde der allgemeinbildende Unterricht an den Hauptschulen weiter reduziert und damit das Erreichen der von der KMK festgelegten Standards für den Hauptschulabschluss gefährdet. Die Durchlässigkeit zu Realschulen und Gymnasien würde noch
weiter erschwert. Und es ist außerordentlich fraglich, wie die ebenfalls geplante Zusammenarbeit von Hauptschulen und Realschulen stattfinden kann, wenn sich die Stundentafeln von beiden Schulformen noch stärker unterscheiden und die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen im 9. und 10. Jahrgang an zwei Tagen in der Woche nicht in der Hauptschule, sondern in einer berufsbildenden Schule anwesend sind.
Im Beschluss der Landesregierung ist vorgesehen, dass die Hauptschulen einen institutionellen Verbund mit jeweils einer berufsbildenden Schule bilden. So wird es kaum möglich sein, dass sich der fachpraktische und -theoretische Unterricht in der berufsbildenden Schule an den Berufswünschen der Hauptschülerinnen und Hauptschüler orientiert und sie gezielt auf ihre künftige Berufsausbildung vorbereitet.
Obwohl es schon heute an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen einen gravierenden Mangel an Lehrkräften gibt, würden hier zusätzliche Lehrkräfte für den Unterricht für Hauptschülerinnen und Hauptschüler benötigt. Weiterhin würde ein zusätzlicher Raumbedarf an den berufsbildenden Schulen entstehen.
Die berufsbildenden Schulen haben insbesondere in der Fläche in der Regel sehr viel weitere Einzugsbereiche als die Hauptschulen. Es werden deshalb für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler auch sehr viel weitere Wege entstehen.