Welche Auswirkungen haben die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der Schulstruktur auf den Landkreis Celle als Schulträger?
Nach den Plänen der Landesregierung zur Schulstruktur sollen die Hauptschulen zukünftig einen institutionellen Verbund mit einer berufsbildenden Schule bilden. Als Beispiel werden die Schulversuche in Neustadt und Hameln genannt, die besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erproben. In diesen Schulversuchen erhalten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrganges an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule.
Übertragen auf den Landkreis Celle, müssten dann zukünftig die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen im LK Celle an den BBS I, II, III und IV an zwei Tagen pro Woche unterrichtet werden. Das könnte zur Erhöhung der Kosten der Schülerbeförderung führen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 114 NSchG verantwortlich sind. Fraglich ist ebenfalls, ob die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Hauptschulen an den berufsbildenden Schulen im Landkreis Celle gegeben sind.
1. Wird es nach Auffassung der Landesregierung durch die o. g. geplanten Maßnahmen zu einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten kommen? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für den Landkreis Celle, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen?
2. Wird die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen im Rahmen der Konnexität übernehmen?
Seit der Regierungsübernahme hat die Landesregierung einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife nachhaltig zu verbessern. Hierzu haben wir
- die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 nach Abschaffung der Orientierungsstufe erhöht (je Jahrgang plus 1 Stunde; früher: 5. Schuljahrgang 28, 6. Schuljahrgang 29; jetzt: 5. Schuljahrgang 29, 6. Schuljahrgang 30) und dafür rund 2,9 Millionen Euro jährlich eingesetzt,
- den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zur Stärkung der Grundfertigkeiten und der elementaren Kulturtechniken vom 5. bis zum 9. Schuljahrgang auf 5 Wochenstunden erweitert,
- die Betriebs- oder Praxistage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahrgängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht,
- die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule (56,4 % aller Ganztagsschulen sind Hauptschulen) vorrangig berücksichtigt und
- sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen eingesetzt und dafür 47,64 Millionen Euro seit 2004 zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 wird in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden können. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern haben wir hier als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um unseren Jugendlichen bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen:
- Projekt „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“: An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle
Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Circa 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form fortgesetzt und durch das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung“ auf insgesamt 46 Hauptschulstandorte ausgeweitet. Hierfür werden insgesamt 6,3 Millionen Euro eingesetzt. In jedem Landkreis in Niedersachsen wird nun dieses Modell angeboten.
- Beispielsweise werden in Neustadt und in Hameln Schulversuche mit besonderen Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 % auf 0 % im Jahr 2008. So konnte jede Schülerin oder jeder Schüler mit Stolz einen Schulabschluss vorweisen.
Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und Schulversuchen bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.
Die Konsequenz aus den Modellprojekten und Schulversuchen ist eine zielorientierte, systematische Berufsorientierung bis hin zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 erhalten sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine berufliche Orientierung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung, die die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.
Die Landesregierung wird das skizzierte Konzept sorgsam im Detail auch unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der erforderlichen Lehrerstun
den ausarbeiten, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen rechtlichen Bestimmungen vorbereiten und dabei auch Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen machen.
Zu 1: Der Gesetzgeber hat in § 114 NSchG mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „zumutbare Bedingungen“ und der Befugnis, Mindestentfernungen festzusetzen, den Kommunen Spielraum eröffnet, entsprechend den örtlichen Verhältnissen und ihren wirtschaftlichen Fähigkeiten zu handeln. In Niedersachsen gibt es rund 140 berufsbildende Schulen. Für jede Hauptschülerin oder jeden Hauptschüler ist somit eine berufsbildende Schule in erreichbarer Nähe. Da die Beförderungspflicht bzw. der Erstattungsanspruch abhängig ist von der jeweiligen Entfernung der Wohnung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zur berufsbildenden Schule und gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestünde, die ausgestellte Fahrkarte zur Hauptschule gleichzeitig für den Weg zur berufsbildenden Schule zu benutzen, stützt sich die Annahme einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten bisher auf Vermutungen. Weder die Kosten noch die Zahl der von einer beifolgenden Schülerbeförderung möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt quantifizierbar.
Zu 2: Die Durchführung baulicher Maßnahmen an Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Konnexität greift nur, wenn neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden oder eine wesentliche Aufgabenerweiterung beschlossen wird (Arti- kel 57 Abs. 4 NV). Dieses wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bzw. im Verfahren eines Erlasses zu prüfen sein.
Zu 3: Besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation der berufsbildenden Schulen sind nicht zu erwarten. An ihnen bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Kooperationen, beispielsweise durch die Regionen des Lernens. Vor Ort werden flexible Lösungen ermöglicht, die eine entsprechend angepasste Organisation und unterrichtliche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Dies gilt auch für die Unterrichtsorganisation an den Hauptschulen.
Die Durchlässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule wird durch neu zu konzipierende Stundentafeln und eine Stärkung der zusammenge
fassten Haupt- und Realschule verbessert. Die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium bleibt wie bisher unverändert bestehen, da zur Erteilung der fachlichen Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10 wie bisher die vier Stunden für den Wahlpflichtunterricht eingesetzt werden, die auch nach geltender Regelung für die Schwerpunktbildung zur Verfügung stehen.
Eine Durchlässigkeit nach oben ist ebenfalls gegeben, da bei entsprechendem Sekundar-I-Abschluss es verschiedene Möglichkeiten - nicht nur über das Gymnasium - gibt, die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife abzulegen!
In der Unterrichtsversorgung berufsbildender Schulen besteht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen voraussichtlich zum 1. August 2011 ein höherer Bedarf vorrangig an Fachpraxislehrkräften. Es werden sich allerdings durch die genannten Maßnahmen auch Entlastungen in den berufsbildenden Schulen ergeben. So ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen in der Berufseinstiegsklasse und im Berufsvorbereitungsjahr und gegebenenfalls im ersten Jahr der Berufsfachschule abnehmen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Umfang der Berufsfachschulklassen an berufsbildenden Schulen insgesamt zurückgehen wird, da die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahlentscheidungen zielgerichteter als bisher treffen können.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 51 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Wer bestellt, muss zahlen können - Fehlende Zusage der Landesregierung beim Ausgleich der Regionalisierungsmittel lässt Aufgabenträger des ÖPNV im Ungewissen
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen am 20. Februar 2009 angekündigt, erst im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst 2009 über die Fortsetzung der Kompensationszahlungen bei den Regionalisierungsmitteln zu entscheiden. Dies hat bei den betroffenen Aufgabenträgern des ÖPNV in Niedersachsen, dem Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), der Region Hannover und der LNVG für starke Verunsicherung gesorgt. Dadurch seien zum Fahrplanwechsel 2009/2010 in ganz Niedersachsen massive Einschnitte im ÖPNV zu befürchten, verlautete aus den Gesellschaften.
Die Aufgabenträger des ÖPNV müssen bereits in den nächsten Wochen ihre verbindlichen Bestellungen bei den Verkehrsunternehmen für 2010 abgeben. Ob und in welcher Höhe erneut 15 Millionen Euro vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellt würden, werde erst im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse des Landtages entschieden, so die Landesregierung.
Aus der Antwort auf die o. g. Anfrage geht hervor, dass durch die fehlende Landeszusage 32 Nahverkehrsverbindungen in ganz Niedersachsen auf dem Spiel stehen. So drohen damit Abbestellungen von acht Bahn- und Buslinien in der Region Hannover. Im Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) stehen 425 500 Zugkilometer im Jahr auf acht Strecken infrage, und im Aufgabenbereich der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) sind erneut 16 Verbindungen mit 858 000 Zugkilometern pro Jahr gefährdet.
Die Ausgleichszahlungen des Landes in Höhe von 15 Millionen Euro sind im Jahr 2007 aufgrund der landesweiten Proteste wegen dieser drohenden Angebotseinschränkungen im ÖPNV zugesagt worden. Diese Zusage schon nach zwei Jahren wieder zur Disposition zu stellen, ohne dass sich die Finanzierungssituation des ÖPNV anderweitig entspannt hat, erzeugt bei den Verkehrsträgern und den Tausenden von Menschen in Niedersachsen, die den öffentlichen Personennahverkehr auf den betroffenen Verbindungen derzeit nutzen, völliges Unverständnis.
1. Sollen die Aufgabenträger des ÖPNV die - laut Antwort vom 20. Februar 2009 - grundsätzlich von der Landesregierung befürwortete Fortsetzung der Kompensationszahlungen des Landes als Grundlage für ihre Verkehrsangebotsbestellungen 2010 heranziehen, obwohl diese Auskunft von Minister Rösler unter den ausdrücklichen Vorbehalt eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses gestellt worden ist?
2. Wenn dies nicht vorbehaltlos empfohlen werden kann, wie will die Landesregierung dann noch verhindern, dass die Aufgabenträger des ÖPNV durch die fehlende verbindliche Zusage der Kompensationszahlungen gezwungen sein werden, ihre Bestellungen zum Fahrplan 2010 ohne die nur mit den Landeszahlungen gesicherten Nahverkehrsangebote bei den Verkehrsunternehmen abzugeben?
3. Wie lange sind nach Vorschau der Landesregierung jeweils LNVG, ZGB und Region Hannover noch auf diese Kompensationszahlungen des Landes angewiesen, bevor durch zukünftige Ausschreibungsrenditen im Wettbewerb hinreichende finanzielle Spielräume erwirtschaftet werden können, um das derzeitige ÖPNV-Angebot damit aufrechterhalten zu können?
Wie in der Antwort der Landesregierung vom 20. Februar 2009 zu der vorhergehenden Kleinen Anfrage wiedergegeben, entscheidet der Nieder
sächsische Landtag durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2010 abschließend über die Fortführung der Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln an die Aufgabenträger.
Die zusätzlichen Landesmittel wurden den Aufgabenträgern für die Jahre 2008 und 2009 bewilligt. Hierdurch sollten umfangreiche Abbestellungen bei den SPNV-Betriebsleistungen vermieden werden. In dem genannten Zeitraum sollten die Aufgabenträger aber auch Maßnahmen ergreifen, um zukünftig ab 2010 ein entsprechendes ÖPNV-Angebot ohne zusätzliche Landesmittel bestellen zu können.
Angesichts der Notwendigkeit, den Landeshaushalt zu konsolidieren, ist es nicht möglich, mittel- oder langfristig Bundeszuweisungen durch Landesmittel zu kompensieren. Deshalb müssen die Aufgabenträger alles daran setzen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch geeignete Maßnahmen ein attraktives ÖPNV-Angebot zu bestellen.
Der in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage genannte Umfang der nötigen Abbestellungen bei den Betriebsleistungen bezieht sich auf die Jahre 2008 und 2009. Zu der Höhe des Bedarfs in 2010 ff. sowie weiteren Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.