Protocol of the Session on March 27, 2009

Diese niedrigste Priorität spiegelt sich auch anhand der vergleichsweise geringen Gesamtausgaben des Bundes für den Stichkanal Linden in Höhe von 4,070 Millionen Euro wider, darunter 2,800 Millionen Euro ab dem Jahr 2011 (Quelle: Bundeshaushalt 2009, Band 2, S. 82). Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, MdB, erklärte diesbezüglich am 23. Januar 2009 auf die Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Fraktion DIE LINKE: „Die Haushaltmittel bis 2008 wurden für die Erneuerung eines Schleusentores und der Torantriebe verwendet. Die veranschlagten Mittel in

2009 und 2010 sind für die Erneuerung eines weiteren Schleusentores vorgesehen. Danach sollen Betoninstandsetzungen an der Kammer durchgeführt und die Straßenbrücke über das Unterhaupt der Schleuse instand gesetzt werden.“

Gegen den von der Stadt Hannover gewünschten Ausbau des Stichkanals mit Steuergeldern in einem Umfang von rund 220 Millionen Euro regt sich angesichts der widersprechenden Faktenlage Widerstand. Schon jetzt sei der Stichkanal sehr schlecht ausgelastet, und in den vergangenen Jahren habe es keinen nennenswerten Zuwachs gegeben. Von den rund 80 Betrieben rund um den Lindener Hafen nutzten nach einer eigens durchgeführten Befragung nur fünf den Wasserweg. Mit einer Kosten-Nutzen-Effizienz von 1,07 läge das Projekt nach Meinung von Experten am Ende aller Wasserstraßenprojekte des Bundes. Dazu kämen nach Meinung von Fachleuten die negativen ökologischen Auswirkungen sowie die Gefährdungen für den Wohn- und Erholungsstandort Linden überhaupt.

Experten machen darauf aufmerksam, dass es statt des Ausbaus des Stichkanals Linden aus wirtschaftlichen, verkehrsorganisatorischen und ökologischen Gründen weitaus sinnvoller sei, sich angesichts des rasant zunehmenden Seehafenhinterlandverkehrs auf den Ausbau des Hafens Hannover-Misburg, eines weiteren Binnenhafens in der Stadt Hannover, zu konzentrieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie erklärt sie den Widerspruch zwischen den Forderungen der Stadt Hannover nach einem Ausbau des Stichkanals Linden mit einem Investitionsvolumen von 200 Millionen Euro bis 220 Millionen Euro aus Steuergeldern und dem niedrigsten Ranking, das dieses Vorhaben nach dem Bund-Länder-Regierungsabkommen 1986 derzeit besitzt?

2. Wie bewertet sie die Möglichkeit, anstelle des Ausbaus des Stichkanals Linden den Hafen Hannover-Misburg, direkt am Mittellandkanal und in Nähe des Eisenbahn-Hinterland-Hubs Lehrte gelegen, zu entwickeln, um auf diese Weise die mit der Globalisierung immens wachsenden Transportmengen im Hinterland der norddeutschen Seehäfen zu bewältigen?

3. Wie bewertet sie die Standorte HannoverLinden, Hannover-Misburg und des Nordhafens Hannover im Rahmen ihres Hafenkonzeptes?

Gemäß Rahmenvereinbarung von 1965 beteiligen sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen zu einem Drittel an den Kosten zum Ausbau des Mittellandkanals; die übrigen zwei Drittel trägt der Bund als Vorhabenträger. Diese Vereinbarung umfasst auch den Ausbau der Stichkanäle Osnabrück, Hildesheim, Salzgitter sowie

Linden. Es besteht zwischen den Finanzierungspartnern Einvernehmen, dass die Stichkanäle Hildesheim und Salzgitter eine höhere Priorität aufweisen und daher bei der weiteren Planung gegenüber dem Stichkanal Linden Vorrang haben. Diese zwischen den beteiligten Ländern und dem Bund festgelegte Rangfolge gilt nach wie vor.

Unabhängig davon wird der Bund auf der Grundlage der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung darüber entscheiden, ob und wann mit den Planungen zum Ausbau des Stichkanals Linden begonnen werden kann. Ein Votum zugunsten des Ausbaus wird seitens der Landesregierung begrüßt, sofern die übrigen für Niedersachsen wichtigen Ausbauprojekte dadurch nicht benachteiligt werden.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die niedersächsische Verkehrspolitik zielt darauf ab, die jeweiligen Stärken aller Verkehrsträger in optimaler Kombination zu nutzen. Für die Binnenschifffahrt erfordert das, den Ausbauzustand der Wasserstraßen zu verbessern und die Binnenhäfen als Verkehrsknoten und Gewerbestandorte weiterzuentwickeln.

Der Ausbau des Stichkanals Linden gewährleistet die Erreichbarkeit des Hafens für große Binnenschiffe und dient damit der Standortsicherung der dort ansässigen Unternehmen mit Binnenschiffsumschlag. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergibt einen Nutzen-Kosten-Faktor von über 1. Damit ist der volkswirtschaftliche Nutzen höher zu bewerten als die Investitionskosten in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Die abschließende Entscheidung hierüber liegt jedoch beim Bund als Vorhabenträger.

Zu 2: Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Entwicklung sogenannter Hinterlandhubs zur Bewältigung der zunehmenden Güterströme von und zu den Seehäfen zu unterstützen. Dem dient insbesondere auch der Bau der Mega-Hub-Anlage in Lehrte. Im Hafen Linden werden dagegen kaum seehafenaffinen Güter, d. h. in der Regel Container, umgeschlagen. Insofern steht der geplante Ausbau auch in keinem direkten Zusammenhang zu den wachsenden Transportmengen im Hinterlandverkehr.

Inwieweit der Hafen Hannover-Misburg als Hinterlandhub geeignet ist, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu 3: Im Rahmen des niedersächsischen Hafenkonzeptes wurde die Unternehmensgruppe Hafen Hannover in ihrer Gesamtheit bewertet. Danach bestehen Potenziale für Umschlagsteigerungen bei entsprechender Ausweitung der Geschäftstätigkeit der in den Häfen ansässigen Unternehmen. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall eine Anpassung der Wasserstraßen an die Erfordernisse der Binnenschifffahrt. Eine Einzelbewertung der Standorte ist nicht erfolgt.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 11 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Wie ernst nimmt die Landesregierung die Verantwortung von Hochschulen als Ausbildungsbetriebe?

Die Arbeitsschwerpunkte der Hochschulen liegen im Bereich Forschung und Lehre. Im Rahmen dieser Schwerpunkte werden von den Hochschulen ebenfalls Service- und Verwaltungsfunktionen wahrgenommen, innerhalb derer auch ausgebildet wird. Bei der Ermittlung des Budgets für die laufenden Zuweisungen der Hochschulen werden Mittel für Ausbildungsmaßnahmen berücksichtigt und wird ihr zweckbezogener Einsatz durch den Abschluss von Zielvereinbarungen sichergestellt. Soweit vorhandene Ausbildungskapazitäten nicht ausgeschöpft werden, erfolgt eine Verlagerung zwischen den Hochschulen.

Da auch in den nächsten Jahren für Niedersachsen erwartet wird, dass die Nachfrage nach Ausbildungsstellen das Angebot übersteigen wird, besteht überparteilich Konsens, die Zahl der Ausbildungsplätze nicht nur zu erhalten, sondern sogar zu steigern. Als Landesbetriebe und Stiftungen müssen auch die niedersächsischen Hochschulen Verantwortung übernehmen und ihrem Ausbildungsauftrag gerecht werden.

In der Goslarschen Zeitung vom 23. Januar 2009 wurde nun berichtet, dass die Leitung der TU Clausthal aus Kostengründen in mehreren Schritten bis zu 50 % ihrer Ausbildungsstellen nicht mehr besetzen will. Als zweitgrößter Ausbildungsbetrieb in einer strukturschwachen Region wie dem Harz nimmt die TU Clausthal eine zentrale Rolle ein, und der geplante Abbau von Ausbildungsstellen wäre für die Jugend ein verheerendes bildungspolitisches Signal.

Wir fragen die Landesregierung:

1. War sie über den geplanten Abbau von Ausbildungsplätzen informiert, und wie bewertet sie das Vorgehen der TU Clausthal?

2. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Hochschule die Gelder, die zweckbestimmt für die Ausbildung eingesetzt werden sollten, zurückgegeben und sie anderen Dienststellen zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden?

3. In welchem Umfang bilden niedersächsische Hochschulen aus, und wie hat sich die Ausbildungsquote in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte differenziert nach den einzelnen Hochschulen)?

Zu 1: Die Anzahl der Ausbildungsplätze einer Hochschule wird in den Zielvereinbarungen mit der Hochschule festgelegt. Mit der Zielvereinbarung für die Jahre 2003 bis 2008 wurde vereinbart, dass die vorhandene Kapazität von 100 Ausbildungsplätzen an der TU Clausthal in ca. 20 verschiedenen Berufen weiterhin in vollem Umfang ausgeschöpft werden soll.

Die internen Überlegungen der Hochschule über die Entwicklung der Ausbildungsplätze sind noch nicht abgeschlossen. Ob und in welchem Umfang eine Reduzierung erfolgen wird, bleibt den Verhandlungen im Rahmen der neuen Zielvereinbarung vorbehalten.

Zu 2: Mit der jährlichen Erhebung der Ausbildungsbemühungen niedersächsischer Hochschulen wird auch die Frage nach der Verlagerung von Ausbildungskapazitäten gestellt. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass Plätze für wenigstens eine Ausbildungsperiode anderen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden konnten. Diese Praxis wird beibehalten werden.

Zu 3: Seit 2004 hat sich die Ausbildungssituation positiv entwickelt. Die Gesamtausbildungszahlen sind um 17,5 Ausbildungsplätze angewachsen.

Die Entwicklung in den einzelnen Hochschulen ergibt sich aus folgender Tabelle:

Hochschule

Gesamt 2004

Gesamt 2005

Gesamt 2006

Gesamt 2007

Gesamt 2008

Technische Universität Braunschweig 128 130 130 130 130

Technische Universität Clausthal 101 101 101 101 101

Universität Hannover 90 90 95 98 96

Medizinische Hochschule Hannover 285 285 280 280 295

Universität Oldenburg 48 47 45 42 42

Universität Osnabrück 20 20 20 24 24

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig 7 7 7 7 6

Hochschule Vechta 2 4 6 8 6

Fachhochschule Braunschweig/ Wolfenbüttel 5 1 7 13 13

Fachhochschule Hannover 2 2 2 2 5

Fachhochschule Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen 10 5 2 2 2

Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wil- helmshaven 19 19 17 19 17