des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Wolfgang Wulf, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok, Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)
Hat die Landesregierung die politische Bildung wieder entdeckt - aber nur für die Erwachsenenbildung?
Laut rundblick vom 16. Januar 2009 hat Wissenschaftsminister Lutz Stratmann angekündigt, dass die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung „in den kommenden Jahren … einen Schwerpunkt auf die politische Weiterbildung setzen“ werde. Es habe eine entsprechende Zentralstelle innerhalb der Agentur zu Beginn des Jahres ihre Arbeit aufgenommen, und sie „werde ein landesweites Konzept für die politische Bildung entwickeln, die Aktivitäten und Kompetenzen in diesem Bereich bündeln sowie Projekte initiieren und Ansprechpartner für die Bundeszentrale für politische Bildung sein“. Für diese Arbeit stelle das Land 150 000 Euro zur Verfügung.
Die Notwendigkeit, die politische Bildung in der Erwachsenenbildung zu fördern, ist unbestritten. In einer von der Agentur selbst herausgegebenen Untersuchung „Räume politischer Bildung - Zur Programmpraxis in der niedersächsischen Erwachsenenbildung“ vom Mai 2007 wurde festgestellt, dass die „politische Bildung … nach wie vor auf der Agenda der anerkannten niedersächsischen Erwachsenenbildung“ stehe. Dabei hätten sich „das Arbeitsprofil und das Leistungsspektrum der politischen Bildung zwar differenziert“, sie habe „aber auch in vielen Einrichtungen nur noch eine marginale Bedeutung“. Vor diesem Hintergrund ist die Bildung eines Schwerpunktes im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung im Sektor der politischen Bildung nachvollziehbar.
Unbeantwortet bleibt die Frage, welche Maßnahmen der politischen Bildung auf dem Gebiet der schulischen Bildung und der außerschulischen Jugendbildungsarbeit geplant. Niedersachsen verfügte mit der Landeszentrale für politische Bildung (NLpB) über eine über die Grenzen Niedersachsens hinaus hoch anerkannte Einrichtung, die hervorragende Arbeit leistete. Mit der Auflösung der Landeszentrale durch die CDU/FDP-Landesregierung ist nach Auffassung von Beobachtern das Profil der politischen Bildung in der staatlichen geförderten Bildungsarbeit in Niedersachsen nicht mehr erkennbar gewesen.
1. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung im Sektor der politischen Bildung im Rahmen der Erwachsenen- und Weiterbildung mit der Einrichtung der Zentralstelle im Rahmen der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, und wie soll die Zentrale personell und finanziell in den nächsten Jahren ausgestattet werden?
2. Wie will die Landesregierung den Bereich der politischen Bildung im Rahmen der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit, insbesondere bei Jugendlichen, in Zukunft gestalten, und welche Aktivitäten sind in diesem Bereich für die Zukunft geplant?
3. Wie will die Landesregierung den Umfang an Aktivitäten durch die neu eingerichtete Zentralstelle für politische Bildung in der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung realisieren, der in anderen Ländern durch deren Landeszentrale für politische Bildung über den Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung hinaus geleistet wird?
Die in Niedersachsen im Bundesvergleich vorbildliche Erwachsenen-/Weiterbildung bietet herausragende Möglichkeiten, im Bereich der politischen Weiter-/Bildung neue Maßstäbe zu setzen und einen elementaren Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau der demokratischen Gesellschaftsstrukturen zu leisten. Nachhaltig unterstützt werden kann dieses durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung als gemeinsame Plattform für das lebenslange Lernen.
Zu 1: Die politische Bildung hat - historisch bedingt - in der niedersächsischen Erwachsenenbildung schon immer einen hohen Stellenwert, der sich auch im aktuellen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) abbildet. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 NEBG gehört die politische Bildung zu den Maßnahmen, die den besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen und damit zu den höher bewerteten Bildungsmaßnahmen in der niedersächsischen Erwachsenen- und Weiterbildung.
Um zu verdeutlichen, dass die politische Bildung trotz der Vielzahl neuer Aufgaben in der Erwachsenen-/Weiterbildung (z. B. Offene Hochschule und Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung etc.) auch weiterhin eine vorrangige Bildungsaufgabe dieses Bildungsbereichs ist, hat sich die Niedersächsische Landesregierung dazu entschlossen, diesen Aufgabenbereich mit einem zusätzlichen jährlichen Mittelan
satz in Höhe von 150 000 Euro auszustatten und eine Zentralstelle für politische Weiterbildung in der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung einzurichten und die dort vorhandenen Sach- und Personalressourcen mitzunutzen.
Die Zentralstelle soll die vielfältigen Aktivitäten der plural strukturierten Einrichtungen mit ihren sehr unterschiedlichen Ansätzen zum Bereich der politischen Bildung in der Erwachsenenbildung koordinieren und auf der Grundlage des NEBG öffentlich sichtbar neue Impulse geben.
Mit Blick auf das lebenslange Lernen ist es auch ein Ziel der Zentralstelle, die bestehende Zusammenarbeit mit dem MK im Bereich der politischen Bildung zu stärken und sie durch die Einsatzmöglichkeiten der niedersächsischen Erwachsenenbildungseinrichtungen im Sinne einer Vernetzung zu ergänzen.
Zu 2: Für den Bereich der politischen Bildung auf dem Gebiet der schulischen Bildung sowie der außerschulischen Jugendbildungsarbeit ist der seit Anfang 2007 im MK eingesetzte Koordinator Jugend und politische Bildung zuständig. Durch die Einrichtung der Zentralstelle für politische Weiterbildung bleibt die bisherige Zuständigkeitsregelung unberührt. Sein Arbeitsfeld umfasst den Aufgabenbereich der politischen Bildung mit der eindeutigen Schwerpunktsetzung auf junge Menschen. In der Arbeit haben sich drei inhaltliche Schwerpunktsetzungen herausgebildet, die in der Regel in Kooperation mit anderen Ministerien und freien Trägern durchgeführt werden: die Präventionsarbeit im Bereich des politischen Extremismus mit dem Schwerpunkt Rechtsextremismus (in Kooperation mit dem MI), die Erinnerungsarbeit mit dem Schwerpunkt Verbrechen des Nationalsozialismus (in Kooperation mit der Gedenkstättenstiftung) sowie schließlich der ehemaligen DDR sowie die Förderung des demokratischen Bewusstseins z. B. durch Maßnahmen zu den bevorstehenden Europa- und Bundestagswahlen (Aktion „Juniorwahl“).
Für die Jahre 2009 und 2010 sind die Jubiläen „60 Jahre Grundgesetz“ sowie „20 Jahre friedliche Revolution und 20 Jahre deutsche Einheit“ aktuelle Felder der politischen Bildung. Beim Koordinator Jugend und politische Bildung sind auch die Landeskoordination für das Projekt „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ sowie der „Schülerfriedenspreis“ angesiedelt.
enger Abstimmung mit den unterschiedlichen Trägern der politischen Bildung koordiniert und weiterentwickelt, um sichtbar ein Netzwerk politischer Bildung in Niedersachsen aufzubauen. Damit werden die differenzierten Aufgaben, die in anderen Bundesländern den Landeszentralen für politische Bildung übertragen sind, in effizienterer Weise in Kooperation wahrgenommen.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 13 der Abg. Miriam Staudte (GRÜ- NE)
Mit Anfragen vom 26. Mai 2008 und am 13. Juni 2008 habe ich nach der Zulässigkeit einer Zahlung der Stadt Hitzacker an die Hafen Hitzacker GmbH gefragt. In diesem Zusammenhang waren der Hafen GmbH 102 000 Euro für den Abriss einer Brücke von der Stadt überwiesen worden, ohne dass diese vertraglich vereinbarte Leistung erbracht worden war. Die Landesregierung hatte in der Antwort vom 11. November 2008, dem Beginn der Karnevalssaison, mitgeteilt, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung des Vorgangs festgestellt hat, „dass die Zahlung der Stadt Hitzacker an die Hafen Hitzacker GmbH nicht rechtmäßig ist“. Von der Stadt Hitzacker wurde daraufhin die „zahlungswirksame Rückforderung“ verlangt. Der Vorspann der Antwort der Landesregierung schließt mit den Worten: „Die Reaktion der Stadt Hitzacker bleibt abzuwarten.“
Die Karnevalssaison nähert sich inzwischen überall, außer in Hitzacker, dem Ende, und die neueste Entwicklung in Sachen Brücke zur Schweineweide war Gegenstand eines Kommentars unter der Überschrift „Fragliche Subvention“ in der Elbe-Jeetzel Zeitung vom 21. Februar 2009 (Kommentator: Karl-Friedrich Kassel):
„Der Stadtrat von Hitzacker hat Stadtdirektor Jürgen Meyer mit großer Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen. Das hat seine Berechtigung. Denn für die Situation rund um die von der Kommunalaufsicht beanstandete rechtswidrige Zahlung von 102 000 Euro an die Hafen GmbH ist nicht nur Meyer verantwortlich. Die größten Fehler wurden bereits bei Vertragsabschluss gemacht.
Die Vorgänger der heutigen AktEuroe sorgten dafür, dass der Vertrag eher den Geist der persönlichen Nähe als den der rechtlichen Sauberkeit atmet. Dass jetzt die Schuld nicht mehr bei einem Einzelnen gesucht wird, macht die Sa
che nicht weniger problematisch. Nun soll der Vertrag geändert werden. Nicht für eine konkrete Leistung, den Abriss der Brücke, soll die Stadt an den privaten Investor zahlen. Das Geld soll vielmehr als pauschale Beteiligung an der Gesamtinvestition fließen. In derselben Höhe an denselben Empfänger. Der Vorschlag kommt nicht von Meyer, sondern vom Landrat und der Kommunalaufsicht.
Wie soll man sich das rechtlich vorstellen? Das Projekt Hafenentwicklung ist ein privates Investitionsprojekt. Beteiligt sich die Stadt damit an einem privaten Unternehmen? Oder schenkt sie dem Investor als nette Geste einen kleinen Beitrag? Oder ist die Zahlung als Subvention gedacht? Dafür gibt es haushaltsrechtliche Regeln. Auch wenn die Schlagzeilen und Milliarden- und Billionenprogramme den Anschein erwecken, die öffentliche Hand könne einfach so mit Geld um sich schmeißen, auch wenn man es in der Vergangenheit bei den Akzeptanzmitteln für Gorleben in Lüchow-Dannenberg mit den Vorschriften des Haushaltsrechts nicht so genau genommen hat - es gibt diese Vorschriften. Ob sich eine Subvention der Stadt Hitzacker an die Hafen GmbH damit vertragen würde - ist das eigentlich geprüft worden?
Für die Zahlung soll Geld verwendet werden, das aus dem Landeshaushalt stammt. Die Stadt hat es erhalten als Ausgleich für eine Abstufung einer Landesstraße. Lässt sich eine solche Zuweisung so einfach umwidmen? Die Landesregierung hält sich aus dem Fall Hitzacker bisher vornehm raus, trotz vieler Anfragen. Aber es geht auch um Geld aus ihrer eigenen Kasse.
Der Landkreis hält den ganzen Vertrag, bis auf die kleine notwendige Änderung wegen der Geldzahlung, für in Ordnung. Damit wäre auch die Übertragung städtischer Grundstücke an den Investor rechtens. Ein früheres Rechtsgutachten hatte darin einen möglichen Verstoß gegen das ‚Verschleuderungsverbot’ gesehen. Immerhin sollen die Parzellen unter Umständen für 1 Euro hergegeben werden. Ihr Wert könnte tatsächlich bei 65 Euro liegen. Eine Mehrheit im Stadtrat hält eine Vertragsänderung, die sich lediglich auf die beanstandetet Zahlung bezieht, für nicht ausreichend. Sie will das noch immer von allen gewollte Projekt Hafenentwicklung wenigstens im zweiten Anlauf rechtssicher machen. Bis Ende Februar ist dafür Zeit. Wenn es denn gewollt wird.“
Neben der Kommentierung der Vorgänge in Hitzacker und im Landkreis bietet der Artikel einen Überblick über die rechtlich umstrittenen Entscheidungen um den städtebaulichen Vertrag.
1. Wie beurteilt die Landesregierung den - laut Presse - Vorschlag des Landrates des Kreises Lüchow-Dannenberg, die zu Unrecht gezahlten 102 000 Euro nicht zurückzufordern, sondern
2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass Entscheidungen der Kommunalverwaltungen und der Kommunalaufsicht im Landkreis Lüchow-Dannenberg und im übrigen Lande rechtssicher erfolgen und dabei Grundsätze des Haushaltsrechts beachtet werden?
3. Welche weitere Entwicklung warten Landesregierung und Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht im Fall Hitzacker/Landkreis Lüchow-Dannenberg/Hafen Hitzacker GmbH ab, bevor sie die Notwendigkeit sehen, unterstützend und weisend einzugreifen?
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration als oberste Kommunalaufsichtsbehörde über die Stadt Hitzacker war sowohl im Rahmen einer umfänglichen Eingabe eines Bürgers der Stadt Hitzacker als auch aufgrund einer vorherigen Anfrage der Abgeordneten Staudte mit den Vorgängen und Umständen im Zusammenhang mit dem Abriss der Brücke zur Schweineweide befasst. Der Landkreis LüchowDannenberg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration seinerzeit um Überprüfung des Sachverhaltes und Bericht gebeten. Dieser Bitte ist der Landkreis nachgekommen. Ergebnis der Prüfung war im Wesentlichen, dass die Zahlung der Stadt Hitzacker an die Hafen Hitzacker GmbH (HHG) aufgrund der seinerzeit getroffenen vertraglichen Vereinbarung rechtswidrig gewesen ist. Daraufhin hat der Landkreis die betreffende Zahlung mit inzwischen rechtskräftiger Verfügung vom 13. Oktober 2008 beanstandet und die Stadt Hitzacker aufgefordert, den beanstandeten Betrag umgehend von der Empfängerin zurückzufordern. Nach Kenntnisnahme der mitgeteilten Prüfergebnisse und des Vorgehens des Landkreises waren bislang für die oberste Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration keine Gründe erkennbar, die ein Einschreiten gegenüber der örtlich zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde opportun erscheinen lassen würden. Es wurde und wird vielmehr davon ausgegangen, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Fall rechtlich einwandfrei in eigener Zuständigkeit weiterbearbeitet. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Staudte teilt der Landkreis Lüchow-Dannenberg der Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration auf Anfrage nunmehr mit Bericht vom 10. März 2009 mit, dass auf Initiative
der HHG ein Gespräch zwischen dieser und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie der Samtgemeinde Elbtalaue als Rechtsnachfolgerin der zwischenzeitlich aufgelösten Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) stattgefunden habe, bei dem auch der Landkreis zugegen gewesen sei. Im Rahmen des Gesprächs seien die Vertreter der Stadt Hitzacker und der HHG übereingekommen, dass hinsichtlich der niedergeschriebenen vertraglichen Vereinbarung zum Brückenabriss etwas anderes - nämlich eine eigene städtische Beteiligung zur Gesamtinvestition - gewollt gewesen sei. Vor diesem Hintergrund sei eine entsprechende Vertragsanpassung verabredet worden. Diese Vertragsanpassung sei von den Vertragsbeteiligten selbst und nicht vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgeschlagen worden. Als Reaktion darauf habe der Landkreis signalisiert, dass nach einer entsprechenden Vertragsanpassung der Grund für seine kommunalaufsichtliche Beanstandung wegfallen und diese auch formal aufgehoben werden könne. Allerdings sei dem Landkreis bis dato noch kein zwischen den Vertragsparteien abgestimmter Vertragsentwurf mitgeteilt worden. Ob letztendlich ein Änderungs- bzw. auch ein anderer Vertrag tatsächlich abgeschlossen wird, hänge von der weiteren Meinungsbildung des Rates der Stadt Hitzacker ab.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Staudte namens der Landesregierung wie folgt: