Protocol of the Session on March 27, 2009

Zu 2: Die Einführung einer Umsatzsteuerermäßigung ist naturgemäß mit Steuerausfällen verbunden, die sich entsprechend auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Ob diese Effekte durch

Steuermehreinnahmen aufgrund von Beschäftigungseffekten kompensiert werden, kann nicht bewertet werden. Die Umsatzbesteuerung würde schwieriger, weil steuerliche Ausnahmetatbestände häufig mit streitanfälligen Fragen der Abgrenzung zum Regelfall verbunden sind, wie die Anzahl der Finanzgerichtsverfahren zu Fragen der ermäßigten Umsatzsteuersätze zeigt.

Zu 3: Die Landesregierung setzt darauf, dass nach der Bundestagswahl im September 2009 insgesamt über eine Steuerreform nachgedacht wird.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 9 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Systematische Antibiotikafütterung bei Puten trotz Verbot seit 2006?

Nach der Vogelpest unter Puten, in deren Verlauf 560 000 Tiere im Dezember 2008 in Niedersachsen gekeult wurden, konnte der interessierte Zeitungsleser im Januar 2009 erfahren, dass laut einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin das Fleisch jeder zehnten Mastpute von Salmonellen befallen ist, Weser Kurier vom 17. Januar 2009. Am 19. Februar 2009 gab es eine Reportage im NDR „Putenzüchter am Rande der Illegalität“, in der über den massiven Einsatz von Antibiotika im Futter von Puten berichtet wird, dessen therapeutischer Zweck bezweifelt wird. Außerdem wird die Tiergerechtigkeit der agroindustriellen Putenmast infrage gestellt, da die Tiere in mehrere Tausend Individuen zählenden Gruppen mit gekürzten Schnäbeln und bei fortgeschrittener Mastdauer durch überzüchtetes Brustfleisch praktisch bewegungsunfähig in den Ställen liegen.

Diese in den letzten drei Monaten von der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Tatbestände werfen die Frage nach grundsätzlichen Systemfehlern in der industriellen Putenmast auf. Die vorliegende Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung stelle ich in Kenntnis der Aufzeichnungspflicht der Mäster und beschränke mich auf die Erkenntnisse der Landesregierung hinsichtlich der Verfütterung von Antibiotika in Putenbeständen agroindustrieller Haltungen und hinsichtlich des Schnabelkürzens.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Mengen kommen nach Kenntnis der Landesregierung welche Antibiotika in Putenmastbeständen als Therapeutikum zum Einsatz, welchem Anteil entspricht die pro Jahr so behandelte Anzahl von Puten der in Niedersachsen insgesamt gemästeten Puten, und

stehen dem Mäster Antibiotikasorten als Masthilfsmittel zur schnelleren und erfolgreichen Mast zur Verfügung?

2. In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren (einschließlich 2004 bis einschließlich 2008) von wie vielen Betrieben (getrennt nach Brütereien und Mastbetrieben) ein Antrag auf das Kürzen von Putenschnäbeln gestellt, in wie vielen Fällen wurde den Anträgen von den zuständigen Stellen entsprochen, und wie viele Puten waren davon pro Jahr betroffen?

3. Welchem prozentualen Anteil der insgesamt in Niedersachsen gemästeten Puten entspricht dies (aufgelistet nach den abgefragten Zeiträu- men)?

Antibiotika sind unverzichtbar zur Therapie und Gesunderhaltung von Tieren und Tierbeständen. Jeder Einsatz von Antibiotika, z. B. in der Humanmedizin und Veterinärmedizin, kann jedoch zur Entwicklung von Resistenzen führen. Daher ist der Einsatz von Antibiotika bei Tieren im Arzneimittelrecht konkret geregelt. Die Voraussetzungen für den veterinärmedizinischen Einsatz von antimikrobiell wirksamen Stoffen bei Tieren sind darüber hinaus in den von der Bundestierärztekammer und der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz herausgegebenen Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln, kurz Antibiotika-Leitlinien, beschrieben. Ergänzend gelten u. a. die Richtlinien für die Behandlung und Betreuung von Geflügelbeständen.

Den gesetzlichen Vorgaben zufolge dürfen Arzneimittel mit antimikrobiell wirksamen Stoffen ausschließlich zu den in § 2 des Arzneimittelgesetzes festgelegten Zwecken angewendet werden, d. h. zur Heilung und Verhütung von Krankheiten bzw. der Abwehr von Krankheitserregern.

Antibiotika unterliegen alle der Verschreibungspflicht und dürfen vom Tierarzt nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung an den Tierhalter abgegeben bzw. verschrieben werden.

Die Anwendung von Antibiotika ist nur in den Fällen gerechtfertigt, bei denen sie tatsächlich erforderlich ist. Sie dürfen nur in einer Menge eingesetzt werden, um das Behandlungsziel zu erreichen. Die Auswahl des für die diagnostizierte Erkrankung geeigneten Wirkstoffs erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft bedeutet, dass die Tiere von der behandelnden Tierärztin oder vom Tierarzt eingehend zu untersuchen und die Anwendung der Arzneimittel und der Behand

lungserfolg zu kontrollieren sind. Über den Arzneimitteleinsatz sind vom behandelnden Tierarzt und vom Tierhalter aufgrund arznei- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Lebensmittelketteninformation detaillierte Aufzeichnungen zu führen.

Eine im Jahre 2005 über die Regelkontrollen hinausgehende niedersachsenweite Schwerpunktaktion zum Einsatz von Antibiotika in der Geflügelhaltung hatte u. a. zu folgenden Ergebnissen geführt:

1. Die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes und die durchgeführten Untersuchungen zur Erforderlichkeit der Arzneimittelanwendung waren in der Regel nicht zu beanstanden.

2. Der Arzneimitteleinsatz erfolgte im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung, d. h. es wurde regelmäßig eine klinische Untersuchung einschließlich Sektion, eine Erregeridentifizierung und Resistenztests sowie epidemiologische Erhebungen zur Erregereinschleppung durchgeführt.

3. Es wurden nur zugelassene Arzneimittel eingesetzt.

Seit dem jüngsten Vogelgrippegeschehen findet eine erneute gezielte Kontrolle von Tierarztpraxen statt, die schwerpunktmäßig Putenmastbestände behandeln.

Deutlich möchte ich machen, dass beim Einsatz von Antibiotika zwischen einer erlaubten Therapie, d. h. der Behandlung erkrankter Tiere bzw. Tierbestände, und dem seit 2006 auch EU-weiten absoluten Verbot des Einsatzes von antibiotischen Leistungsförderern als Futtermittelzusatzstoffe bzw. Masthilfsmittel zu unterscheiden ist.

Im Jahre 2008 wurden 449 Proben aus Putenbeständen und 997 Proben aus Putenschlachtungen zur Untersuchung auf Rückstände genommen worden. Alle untersuchten Proben waren negativ.

Zum zweiten Themenkomplex, dem Kürzen der Schnabelspitze:

In der Putenmast können selbst optimale Haltungs- und Fütterungsbedingungen das Auftreten von Federpicken und Kannibalismus bei allen Zuchtlinien und Haltungsformen bisher nicht sicher verhindern. Da es sich bei diesen Verhaltensstörungen um ein multifaktorielles Geschehen handelt, dessen Ursachen noch nicht eindeutig belegt sind, ist die Feststellung und Vermeidung der auslösenden Faktoren nicht immer möglich. Positive Erfahrungen, die mit einer Herde gemacht werden, las

sen sich nicht ohne Weiteres auf eine andere übertragen. Da Federpicken und Kannibalismus nicht nur durch Umwelteinflüsse bedingt sind, werden neben dem Angebot u. a. an geeignetem Beschäftigungsmaterial und Strukturierung der Ställe auch züchterische Maßnahmen angestrebt, um seitens der Genetik auf das Verhalten der Tiere einzuwirken.

Um die schwerwiegenden Schäden für die Tiere durch Federpicken und Kannibalismus zu verhindern, wird die Schnabelspitze der Puten gekürzt. Dies ist zulässig, sofern eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes vorliegt. Antragsteller sind Brütereien und Tierhalter. Das Erlaubnisverfahren ist unter Beachtung der Empfehlungen des Europarats in Bezug auf Puten und in Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes entsprechend den Vorgaben des Runderlasses meines Hauses vom 3. November 2005 durchzuführen. Die Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen versehen. Sie darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Die Unerlässlichkeit des Eingriffs ist dann gegeben, wenn nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und feststehenden praktischen Erfahrungen potenzielle Faktoren für Federpicken und Kannibalismus so weit wie möglich ausgeschlossen werden können, aber dennoch die Gefahr des Auftretens dieser Verhaltensstörung und der damit verbundenen Schmerz-, Leidens- und Schadenszufügung der Tiere untereinander anders nicht sicher begegnet werden kann. Die durchführenden Personen müssen über die entsprechende Sachkunde verfügen.

Nach zahlreichen Expertenäußerungen kann auf das Kürzen der Schnabelspitze bisher grundsätzlich noch nicht verzichtet werden, um Schäden für die Tiere durch die Verhaltensstörung zu verhindern. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die ursächlich auslösenden Faktoren und mögliche Gegenmaßnahmen fehlen nach wie vor. Die Landesregierung hat Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet initiiert. Ziel ist es, auf das Schnabelspitzenkürzen so bald als möglich zu verzichten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach den Erkenntnissen der Landesregierung werden in Abhängigkeit von der diagnostizier

ten Erkrankung und je nach Empfindlichkeit des Erregers gegenüber den verschiedenen Antibiotika folgende antimikrobiell wirksame Stoffe - in Form zugelassener Arzneimittel - zur Therapie und Gesunderhaltung von Puten und Putenbeständen eingesetzt:

Sulfadimidin/Trimethoprim, Sulfaquinoxalin, Benzyl-Penicillin, Tetracyclin, Oxytetracyclin, Colistin, Enrofloxacin, Neomycin, Tylosintartrat, Amoxicillin, Tiamulin und Erythromycin.

Der Landesregierung liegen keine systematisch auswertbaren Kenntnisse über die eingesetzte Menge der Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen bzw. die Zahl der behandelten Puten vor. Entsprechend ist auch keine Angabe zum Prozentsatz der behandelten Tiere in Bezug auf die Gesamtpopulation möglich.

Es gibt keine „Antibiotikasorten“, die als Arzneimittel mit dem Anwendungsgebiet „Masthilfsmittel“ zugelassen sind.

Zu 2: Nach Berichten der hiesigen Landkreise und kreisfreien Städte wurde eine Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitze bei Puten entsprechend § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes und dem am 3. November 2005 aktualisierten Runderlass des ML in den Jahren 2004 bis 2008 von sechs Brütereien für jährlich ca. 63 825 000 Tiere beantragt und erteilt.

Zu 3: Zahlen zu den insgesamt in Niedersachsen gemästeten Puten werden landesweit alle zwei Jahre erhoben. In Niedersachsen wurden

im Jahre 2003 insgesamt 4 791 306 Tiere,

im Jahre 2005 insgesamt 5 112 519 Tiere und

im Jahre 2007 insgesamt 5 305 635 Tiere

gehalten.

Da Puten vorwiegend in Brütereien die Schnabelspitze gekürzt wird und diese Tiere nicht nur in Niedersachsen gehalten werden, ist ein Bezug der Anzahl der in Niedersachsen durchgeführten Eingriffe zur Gesamtpopulation nicht aussagekräftig.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Ist der Ausbau des Stichkanals Linden notwendig?

Die Stadtverwaltung Hannover will jetzt beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der bundeseigenen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte (WSD) darauf hinwirken, unverzüglich mit der Detailplanung für den Ausbau des Stichkanals Linden zu beginnen. Der Ausbau des Stichkanals Linden sei nach Vorstellung der Stadt Hannover erforderlich, um die Entwicklungsmöglichkeiten des Hafens Hannover-Linden sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig zu stärken. Nach der von der Stadt Hannover ausgewählten Variante soll der Stichkanal erheblich verbreitert werden, um Binnenschiffen der höchsten Größenklasse die Durchfahrt zu ermöglichen. Insgesamt sollen Vorstellungen der Stadt Hannover zufolge für den Ausbau des Stichkanals Linden öffentliche Investitionen in einem Umfang von 200 Millionen Euro bis 220 Millionen Euro eingesetzt werden.

Die Stadt Hannover muss in einer Beschlussvorlage vom 9. Februar 2009 allerdings anerkennen, dass der Ausbau des Stichkanals Linden im Ranking möglicher Ausbauvorhaben für Wasserstraßen, das nach einem Regierungsabkommen zwischen Bund und Ländern 1986 jährlich neu aufzustellen ist, bislang keine Priorität besitzt. Zu dieser Einschätzung kommt auch die Landesregierung in ihrer Antwort vom 24. Juli 2008 auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinrich Aller, Wolfgang Jüttner, Marco Brunotte, Dr. Silke Lesemann, Sigrid Leuschner, Stefan Politze, Stefan Schostok (SPD) in der Drs. 16/359. Darin heißt es u. a.: „Unter Berücksichtigung des wasserseitigen Güterumschlags an den Stichkanälen, des baulichen Zustands der Kanäle, des erforderlichen Investitionsbedarfs und des Hafenkonzepts Niedersachsen genießt der Ausbau des Stichkanals Linden die niedrigste Priorität gegenüber anderen vergleichbaren Ausbauvorhaben.“

Diese niedrigste Priorität spiegelt sich auch anhand der vergleichsweise geringen Gesamtausgaben des Bundes für den Stichkanal Linden in Höhe von 4,070 Millionen Euro wider, darunter 2,800 Millionen Euro ab dem Jahr 2011 (Quelle: Bundeshaushalt 2009, Band 2, S. 82). Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, MdB, erklärte diesbezüglich am 23. Januar 2009 auf die Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Fraktion DIE LINKE: „Die Haushaltmittel bis 2008 wurden für die Erneuerung eines Schleusentores und der Torantriebe verwendet. Die veranschlagten Mittel in