Zweite Beratung: Mehr Sicherheit, bessere soziale Integration und größere Wirtschaftlichkeit - Neuordnung des Justizvollzuges zügig umsetzen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/812 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1068
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung erteilen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/812 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit haben wir auch diesen Tagesordnungspunkt behandelt.
Besprechung: Schwere Unfälle im Atomkraftwerk Esenshamm und ihre Folgen - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/599 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/999
Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann erhält es die Landesregierung. Von der Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung noch nicht vor.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der Antwort auf die Große Anfrage zu schweren Unfällen im Atomkraftwerk Esenshamm und ihren Folgen muss man, wenn man in das Thema einsteigt, feststellen, dass man auf eine ganze Reihe von Fragen überhaupt keine Antwort bekommt. Bei vielen Fragen kommt immer dann, wenn es an die Substanz geht: Fehlanzeige. Immer dann, wenn es um Terrorgefahren und die Einschätzung der Lage geht, heißt es: „Eine Darstellung von Einzelheiten verbietet sich aufgrund der Schutzbedürftigkeit der Anlagen. Deshalb kann über die Studie und einzelne Bewertungen hinsichtlich des Kernkraftwerkes Unterweser keine weitere Auskunft gegeben werden.“
te ihre Aufgaben wahrnehmen, wenn eine Landesregierung in einer solchen elementaren Frage an dieser Stelle schlicht und einfach die Antwort verweigert?
Wir haben es mit hochtechnischen Anlagen zu tun, die eine Betriebsgenehmigung haben, die einer öffentlichen Kontrolle unterliegt. Sie aber verweigern z. B. die öffentliche Bekanntgabe von Lastannahmen bezüglich der Reaktorkuppel. Dabei ist das eigentlich gar kein Geheimnis: Atomkraftwerke sind gegen Terrorangriffe in Form gezielter Flugzeugabstürze mit Passagiermaschinen nicht geschützt. Das gilt in besonderer Weise für die Altanlagen und insbesondere auch für die Anlage an der Unterweser.
Dieses Thema kam nach dem Terrorangriff von Manhattan auf die Tagesordnung. Danach hat es sehr intensive Beratungen im Bundestag gegeben. Man hat sich dort schließlich auf verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung verständigt. Ein Bestandteil dieses Konzepts war die Vernebelung. Ein zweiter Bestandteil war das Ziel, die GPSSatelliten und das Radar zu stören. Zum Dritten war geplant, im Notfall auch den Abschuss von Flugzeugen vorzusehen.
Sie alle wissen, was aus diesen Maßnahmen geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat am Ende einen Teil kassiert, nämlich die Option, im Zweifel auch ein Flugzeug abzuschießen.
Des Weiteren wurde seitens der Pilotenvereinigung Cockpit erklärt, man könne sich selbst in einem solchen Fall nicht vorstellen, dass man schlicht und einfach das Radar abschaltet oder die GPS-Satelliten in ihrer Wirkung neutralisiert. In einem dicht besiedelten Gebiet mit einer hohen Zahl von zivilen Luftfahrzeugen würde dies zu einem gigantischen Chaos führen und die Zahl der Unfälle möglicherweise noch potenzieren.
Sie schreiben aber in Ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage, dass dieses Sicherheitskonzept in seinen wesentlichen Zügen bereits umgesetzt sei. Ich sage an dieser Stelle: Das ist schlicht falsch.
Meine Damen und Herren, seit dem 10. April 2008 liegt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor. Darin heißt es, Betreiber von Atomkraftwerken seien verpflichtet, Maßnahmen
Von Restrisiko kann heute nicht mehr die Rede sein. Drittbetroffene können nach dem Urteil prüfen lassen, ob Schadenvorsorge durch die Betreiber tatsächlich gewährleistet ist. Alle Annahmen zur Schadenswahrscheinlichkeit, die Sie treffen, sind heute absurd.
Sie schreiben in Ihrer Antwort, die Eintrittswahrscheinlichkeit liege bei 8,9 E -6, also bei einem Fall in 10 Millionen Jahren. Dabei kann heute jeder Grundschüler ausrechnen, dass die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls viel höher ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze liegt eher bei 1 : 5 000 als bei 1 : 10 Millionen.
Wir brauchen nur die Zahl der Reaktorjahre zu multiplizieren und das Ergebnis durch die Zahl der Unfälle zu teilen. Dann kommen wir auf ganz andere Zahlen als die von Ihnen angegebenen.
Die statistischen Werte in Ihrer Antwort haben mit der Wirklichkeit nichts gemein. Das kann eine Atomaufsicht nicht ignorieren. Die Geheimhaltung ist nicht akzeptabel. Drittschutz ist nach höchstrichterlichem Urteil erforderlich und erfordert Möglichkeiten einer öffentlichen Kontrolle.
Meine Damen und Herren, hier können Sie sich nicht aus der Affäre ziehen, indem Sie wichtige Fakten vernebeln. Die Vernebelung allein, die bislang ohnehin nur an einem Standort umgesetzt wurde, ist kein Konzept.
Ich verweise an dieser Stelle auch noch einmal auf diverse Zitate von Herrn Schünemann, der z. B. erklärt, wir hätten die höchste Terrorgefahr seit 20 Jahren, der in dramatischer Sprache die Bevölkerung zur Wachsamkeit aufruft, große Gefahren an unseren Hochschulen sieht usw. Sie alle kennen diese martialischen Terrorwarnungen von Herrn Schünemann. Nur wenn es um Atomkraftwerke geht, soll das plötzlich alles nicht mehr gelten.
Meine Damen und Herren, der Bund ist jetzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts faktisch gezwungen, von seiner in § 12 Atomgesetz eröffneten Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, um einen bundesweit einheitlichen und verbindlichen Maßstab für die Schadenvorsorge gegen Terrorangriffe auf Atomkraftwerke festzulegen.
Die Atomaufsichtsbehörden der Länder und insbesondere Niedersachsen müssen nunmehr ihrer Verpflichtung nachkommen, die Verantwortung der Atomkraftwerksbetreiber zur Sicherung der Kraftwerke vor Terrorangriffen durchzusetzen. Dazu gibt es nach § 17 Atomgesetz zwei Möglichkeiten: entweder Auflagen zu erlassen oder einen Widerruf der Betriebsgenehmigung vorzunehmen.
Gestern ist vor dem Bundesverwaltungsgericht die Übertragung von Strommengen von neuen Kraftwerken auf alte Kraftwerke gescheitert, und zwar in Biblis und Brunsbüttel. Grundsätzlich lässt das Atomgesetz aber die Übertragung von Strommengen von Altanlagen auf Neuanlagen - besser gesagt: weniger alte Anlagen - zu.
Deshalb muss jetzt nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft und eine Abwägung zwischen Auflagen nach § 17 Atomgesetz und dem Widerruf der Betriebsgenehmigung nach § 17 Atomgesetz vorgenommen werden. Aufgrund der Möglichkeit der Strommengenübertragung ist keine Entschädigung der Betreiber zu befürchten, sofern die Restmengen nicht verfallen. Meine Damen und Herren, hier muss die Atomaufsicht handeln.
Ein weiterer Punkt: Die Antwort offenbart im Kern ein Versagen der Aufsicht. Sie sehen in der hohen Zahl der meldepflichtigen Reaktorschnellabschaltungen keine Sicherheitsfrage. Sie bezeichnen Verbesserungen als wünschenswert und räumen gleichzeitig ein, dass der heutige Zustand im Vergleich mit anderen deutschen Atomkraftwerken an der Unterweser unterdurchschnittlich ist. Zudem zeigen Sie mit Ihrer Argumentation über den von Greenpeace entwickelten Betriebsindikator, dass die Debatten über international übliche Indikatoren als Frühwarninstrumente von Ihnen nicht ausreichend wahrgenommen werden und im Kern auch noch fehlinterpretiert werden.
Interessant ist auch der Duktus, in dem die gesamte Antwort auf unsere Anfrage gehalten ist. Man hat den Eindruck: Hier spricht der Eigentümer, der
Sie nehmen Ihre Rolle nicht wahr und offenbaren dieselben Strukturen, die Ursache für das AsseDesaster waren: über Jahre gewachsene personelle Kontinuitäten.
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Filz! - Ge- genruf von Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Mit eurer Verantwortung!)
Das ist der Stoff, aus dem die Katastrophen erwachsen. Diese Haltung bezeichnete die Justitiarin und Kabinettsreferentin von Ministerpräsident Strauß vor Kurzem als „Arkanprinzip“, als sie von den Planungen der Atom-Community für die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf berichtete.
- Ich komme zum Schluss. - Meine Damen und Herren, hier muss gehandelt werden. An dieser Stelle ist die Atomaufsicht gefragt. Wir werden diese Fragen im Ausschuss thematisieren und eine Unterrichtung beantragen, um zu klären, ob und wann die Landesregierung endlich tätig wird, um die notwendigen Maßnahmen nach § 17 Atomgesetz zu treffen.