Ich halte Sie damit einverstanden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1095 zustimmen und damit die Anträge der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/701 und der Fraktion der SPD in der Drs. 16/808 in geänderter Fassung annehmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Mehrheit wurde nicht erreicht. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/1049 zustimmen und damit die Anträge der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/701 und der Fraktion der SPD in der Drs. 16/808 in geänderter Fassung annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die beiden Änderungsanträge in den Drucksachen 1054 (neu) und 1102 ab. Auch hier halte ich Sie damit einverstanden, dass wir zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE und anschließend über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/811 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses
- nein - wurde nicht gefolgt. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.
(Heiner Bartling [SPD]: Doch! Herr Präsident, ich glaube, dem wurde ge- folgt! Ich bitte um Nachsicht! - Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Dann habe ich das aber akustisch nicht richtig verstanden!)
- Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Ich komme noch einmal zur Abstimmung zurück: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/811 ablehnen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wir können anschließend sonst nicht zu den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen und damit auch nicht zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP kommen.
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Also müssen wir dem zustimmen! Das hat- ten wir doch gerade! - Weitere Zurufe von der CDU)
Ich stelle noch einmal klar: Sie müssen die Beschlussempfehlung des Ausschusses ablehnen, damit wir zu den beiden Änderungsanträgen kommen können, auch zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Herr McAllister, das kommt von so was! - Heiner Bartling [SPD]: Das ist eure Kleinteiligkeit! - Weitere Zurufe)
Ich darf es noch einmal im Klartext sagen: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses muss abgelehnt werden, damit wir zu den Änderungsanträgen kommen können. Dann wird über die Änderungsanträge so, wie ich es vorgeschlagen habe, abgestimmt.
Jetzt noch einmal zur Klarstellung: Wer nun wirklich der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung nicht geben kann - - -
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Nein, falsch! Anders herum! - Lachen und Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
(Lachen bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Heiner Bartling [SPD]: Nein, Herr Präsident, dann müssen wir noch einmal ab- stimmen!)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Änderungsanträge. Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1102 und der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/1054 (neu) abstimmen.
- Ganz ruhig! - Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1102 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war nicht die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.
Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/1054 (neu). Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Dem Änderungsantrag wurde gefolgt.
- Entschuldigung! - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages angenommen.
Herr Präsident! Ich bitte um Nachsicht. In einem Punkt unseres Abstimmungsprozederes ist etwas falsch gelaufen. Bei der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 36 haben Sie gesagt: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/811 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Nach dem Ergebnis der Abstimmung hätten wir zu den Änderungsanträgen nicht kommen können. Insoweit ist etwas unkorrekt verlaufen.
Das müsste auch aus dem Protokoll hervorgehen. Ich weiß, dass es keine Veränderung geben wird. Aber es muss zumindest zu Protokoll genommen werden, dass das schiefgelaufen ist.
Es ist vielleicht missverständlich gewesen. Aber letztendlich zählt das Ergebnis, nämlich die Ablehnung der Beschlussempfehlung.
Es war missverständlich. Wir haben das korrigiert. Ich glaube, da sind wir uns einig. Vielleicht passen wir beim nächsten Mal auch besser auf, auch vielleicht im Präsidium.
Meine Damen und Herren, auch wenn es inhaltlich für die meisten von uns in Ordnung ist. Formal war es natürlich nicht in Ordnung; denn die Änderungsanträge, über die wir abgestimmt haben, haben sich auf den Antrag der Fraktion der LINKEN bezogen, der abgelehnt worden ist. Das heißt, damit sind auch die Änderungsanträge hinfällig geworden. Wir hätten die Anträge so nicht stellen dürfen.
Formal korrekt müssten Sie den Antrag in der Drs. 16/1054 (neu) neu einbringen, meine Damen und Herren.
Zweite Beratung: Mehr Sicherheit, bessere soziale Integration und größere Wirtschaftlichkeit - Neuordnung des Justizvollzuges zügig umsetzen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/812 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1068