Zu 1: Die Stundentafel wird unter Einhaltung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz für den Erwerb der jeweiligen Abschlüsse angepasst. Die Vorgaben für die Klassenbildung werden durch die Maßnahmen nicht berührt. Alle Schulabschlüsse am Ende der Sekundarstufe I mit ihren entsprechenden Berechtigungen sind wie bisher auch künftig zu erwerben. Die Übergänge zwischen den einzelnen allgemeinbildenden Schulformen und vom allgemeinbildenden auf das berufsbildende Schulwesen können je nach Abschluss wie bisher zur Berufsfachschule, zur Fachoberschule, zum Fachgymnasium oder auch zum Gymnasium erfolgen. So ist z. B. für einen Realschüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I der Übergang in die Oberstufe eines Gymnasiums ebenso möglich wie der Übergang zum Fachgymnasium. Ein Hauptschüler kann mit einem Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9 z. B. an die Berufsfachschule wechseln. Die Übergänge in das berufsbildende Schulwesen, in dem alle Abschlüsse bis hin zur allgemeinen Hochschulreife möglich sind, werden durch die berufsorientierenden Maßnahmen der Landesregierung erleichtert.
Zu 2: Die Landesregierung verstößt nicht gegen § 59 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes; denn die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium bleibt bestehen. Zur Unterrichtserteilung in den fachlichen Schwerpunkten in den Schuljahrgängen 9 und 10 der Realschule werden wie bisher die vier für den Wahlpflichtunterricht vorhandenen Stunden eingesetzt, und die Durch
lässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule, Frau Korter, wird durch die angepasste Stundentafel gewährleistet.
Zu 3: Besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation der berufsbildenden Schulen sind nicht zu erwarten. Wenn sich Sie einmal im Land umschauen, meine Damen und Herren,
werden sie feststellen: Es gibt viele Erfahrungen mit Kooperationen in unterschiedlichen Regionen, und wir werden zudem flexible Lösungen vor Ort ermöglichen. Dabei sollen die Organisation und die unterrichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten selbstverständlich im Einvernehmen mit der Schule und dem Schulträger ermöglicht werden.
Was die Unterrichtsversorgung berufsbildender Schulen angeht, ist dort mit Inkrafttreten der neuen Regelung, voraussichtlich zum 1. August 2011, ein höherer Bedarf vorrangig bei den Fachpraxislehrern zu erwarten. Durch die genannten Maßnahmen werden sich in den berufsbildenden Schulen aber auch Entlastungen ergeben. So ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen in der Berufseinstiegsklasse und im Berufsvorbereitungsjahr und ggf. im ersten Jahr der Berufsfachschule sinken werden. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Umfang des Berufsfachschulangebotes an berufsbildenden Schulen insgesamt zurückgehen wird, da die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahlentscheidung zielgerichteter treffen können, als das bisher der Fall gewesen ist. Das heißt nichts anderes, als dass die vollzeitlichen Schulformen im Interesse einer dualen Ausbildung zurückgehen werden.
und ob sich eben diese als Schulversuche geführten Modelle auch auf andere Bereiche, also auch auf andere Landkreise übertragen lassen. Fragezeichen, meine Damen und Herren auf dieser Seite!
Vielen Dank. - Wir stellen das jetzt nicht zur Diskussion. Zur Beantwortung dieser Fragen erteile ich Frau Ministerin Heister-Neumann das Wort. - Zur Klarstellung: Es waren zwei Fragen.
Ich habe in Beantwortung der Dringlichen Anfrage schon auf die Schulversuche und die Projekte hingewiesen und dabei natürlich auch das Neustädter Modell angesprochen, das wirklich vorbildhaft arbeitet. Das kann man nicht anders sagen. Die betreffende KGS in Neustadt ist einfach richtig gut aufgestellt. In dem institutionellen Verbund mit der berufsbildenden Schule hat sie es wirklich erreicht, innerhalb von vier Jahren die Abbrecherquote bei den Hauptschülern von 19 auf 0 % zu senken.
Aber wir haben uns ja auf die verschiedenen Modelle berufen. Wir haben natürlich „in Anlehnung an das Neustädter Modell“ gesagt, weil das für uns ein ganz herausragendes Modell ist. Es gibt aber auch noch viele andere Kooperationsformen, die ebenfalls sehr erfolgreich sind.
Ich kann nur sagen: Das Neustädter Modell hat in Hameln schon Nachahmung gefunden. Mittlerweile ist bei uns auch schon aus anderen Landkreisen und Städten - ob nun aus Nienburg oder aus Springe - nachgefragt worden, ob man dieses Modell nicht auch bei ihnen einführen könne. Man sieht: Gute Beispiele lösen einen Nachahmungseffekt aus. Wir sind daran interessiert, dass das möglichst allen berufsbildenden Schulen und allen Hauptschulen zugänglich gemacht wird. Deshalb kommen wir auf diese Praxis zurück und greifen sie auf.
(Ursula Körtner [CDU]: Lassen sich diese Modelle auf andere Landkreise übertragen? - Heinz Rolfes [CDU]: Welche Modelle gibt es, und lassen sie sich übertragen?)
- Das war ein ganz bestimmtes Modell. Es gibt aber auch noch andere Modelle. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Gemeinnützige Hertie-Stiftung gerade in der vergangenen Woche sieben niedersächsische Schulen als Landessieger im bundesweiten Wettbewerb „Starke Schule. Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ ausgezeichnet hat.
Neustadt hat den ersten Preis bekommen, aber auch weitere sechs Schulen sind ausgezeichnet worden, und zwar alle vor allen Dingen aufgrund ihrer intensiven Arbeit zur Verzahnung von Hauptschule und berufsbildender Schule. Meine Damen und Herren, ich fand es sehr bedauerlich, dass aus den Oppositionsparteien ausschließlich Frau Korter bei dieser Prämierung zugegen war, die aber auch nicht klatschen konnte, als der Herr von der Deutsche Bank Stiftung gesagt hat: Der Wettbewerb zeigt, dass Hauptschulen einfach gut aufgestellt sind. Die erfolgreichen Modelle sollten wir fortführen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch einmal der klare Hinweis für alle weiteren Fragesteller, dass einleitende Bemerkungen nicht mehr gestattet sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich jetzt keinen einleitenden Satz mehr sagen darf, frage ich umgehend: Gehe ich recht in der Annahme, dass die linke Seite hier manches nicht versteht oder nicht verstehen will?
Ferner frage ich die Landesregierung: Frau Ministerin, wie soll einem Haupt- oder Realschüler durch die neue Struktur ganz konkret der Weg zum Abitur ermöglicht werden, da sich die Landesregierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auf die Fahnen geschrieben hat?
(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Nein, die eine war schon beantwor- tet!)
Für die Hauptschüler und Realschüler in unserem Land gibt es sehr viele Möglichkeiten, die unterschiedlichen Abschlüsse zu machen. Jeder Hauptschüler und jeder Realschüler hat nach Erlangung des erweiterten Sekundarabschlusses I die Möglichkeit, das Abitur im gymnasialen Bereich, an einem eher berufsorientierten Fachgymnasium, an einer Fachoberschule oder an anderen weiterführenden Schulen zu absolvieren. Das heißt, jeder einzelne Hauptschüler und jeder einzelne Realschüler hat nach seinem Abschluss immer auch eine Anschlussmöglichkeit.
Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Mittlerweile kommen über 40 % der Abgänger, die eine Hochschulzugangsberechtigung haben und die auch tatsächlich ein Studium aufnehmen, aus diesem berufsorientierten Bereich. Ich finde, das ist eine unglaubliche Leistung. Diesen Schülerinnen und Schülern kann man nur sagen: Der Weg ist gut. Sie werden eine erfolgreiche berufliche Laufbahn haben, ganz sicher.