Protocol of the Session on March 26, 2009

Wir bezweifeln nicht die grundsätzliche Bundeszuständigkeit. Solange sich dort keine Lösung abzeichnet, liegt es aber in der Verantwortung des Landes, nach unseren Vorstellungen ein Schulmittagessen vollständig bis zu einem Betrag von 3 Euro zu bezuschussen. Mit diesem Betrag werden 98 % der Essen vollständig finanziert.

Des Weiteren fordern wir die Stärkung von regionalen Anbietern ökologisch erzeugter Lebensmittel.

(Clemens Große Macke [CDU]: Ge- sunde Lebensmittel!)

Der Kreis der Berechtigten sollte nach den Empfängern von Leistungen nach den Sozialgesetzbü

chern II und XII auf Bezieher von Wohngeld und Familien mit geringen Einkommen von 781 Euro ausgedehnt werden. Eine solche Eingrenzung ist möglich. Viele Kommunen zeigen es. Schon vorhandene erfolgreiche kommunale Projekte sollen unbeeinträchtigt weiterarbeiten - aber auf einer sicheren finanziellen Basis.

Ich fordere Sie daher auf, unserem Antrag zum Wohle unserer Kinder in Niedersachsen zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu einem weiteren Redebeitrag erteile ich Herrn Kollegen Borngräber von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen heute Mittag gegangen ist. Ich hatte eine Besuchergruppe und bin am Ende nur noch zwischen Tür und Angel zu einer Suppe gekommen. Das reicht natürlich nicht aus. Kollege Jüttner sprach eben von Gyros. Ob das das Wahre ist?

(Wolfgang Jüttner [SPD]: No more de- tails, please!)

- Okay. - In der März-Ausgabe des Hannoveraner Straßenmagazins Asphalt vermerkt der Autor Jürgen Piquardt auf Seite 9 unter der Überschrift „Iss und trink ausgewogen!“ - ich zitiere -:

„Der Holzwurm lebt von Splintholz. - Ausschließlich! Die Kuh von Gras und Heu. Und wie alle Säugetiere anfangs von Muttermilch. Von beidem jeweils auch ausschließlich - und weltweit! Der Löwe lebt vom Besten des Gejagten. Der Aasgeier vom Rest. Der große Fisch schnappt sich die kleinen … Und das Kuckucksjunge lebt vom Irrtum…“

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Und was sagt uns das? - Darauf komme ich noch. - Piquardt schreibt wei- ter: „Der Mensch wiederum lebt im 21. Jahrhundert der Neuzeit und im“ - wir wissen es nicht genau - „2,5-millionsten Jahr seiner vermute- ten Geburt von ‚McDonald’s’, wahl- weise ‚Burger King’, Weißmehl und Zucker. Anfangs lebte er wohl ähnlich wie Kuh und Pferd heute, später wie der Löwe und dann, von irgendwann an bis vor ‚Kurzem’ wie ein Mensch.“ (Karl-Heinz Klare [CDU]: Das wird jetzt ein zweistündiger Vortrag!)

„Mehr oder weniger vielfältig. Und gesundheitsbedacht! Das Mehr oder Weniger war mehr oder weniger bestimmt vom prallen oder nie gefüllten Geldbeutel.

Der Instinkt für individuell gut tuende, gesunde Ernährung ist uns abhanden gekommen. Beim liebevollen ‚Austragen’ des Babys und dessen Großziehen mit Muttermilch kehrt er häufig - noch! - wunderbar natürlich und schön zurück. Aber was geschieht dann beim Ernähren der Kinder?“

- Ich kenne es selber. -

„Nudeln mit Tomatensauce, Pommes, Pizza, ‚Mars’ und sonstige Suchtriegel.“

Im Sinne dieser Vorbemerkungen, verehrte Frau Kollegin Reichwaldt, ist der vorliegende Entschließungsantrag Ihrer Fraktion durchaus zu begrüßen.

(Christa Reichwaldt [LINKE]: Das ist schön!)

Die gemeinsame Einnahme des Mittagessens in einer Schule hat neben dem gesunden Ernährungs- auch einen hohen pädagogisch-erzieherischen Wert.

(Zustimmung von Wolfgang Jüttner [SPD])

Ein gesundes Mittagessen muss natürlich allen Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zur Verfügung stehen. Weil das in diesem Hause - so habe ich es zumindest wahrgenommen - parteiübergreifend so gesehen wird, ist das entsprechende Förderprogramm auch in diesem Jahr fortgesetzt worden. Das haben Sie in Ihrem Antrag leider zu erwähnen vergessen, Frau Reichwaldt.

Leider haben Sie Ihren Antrag auch nicht hinsichtlich der Ausdehnung auf alle aktuell möglichen Zuwendungsempfänger überarbeitet. So bestätigte

Herr Temming im Kultusausschuss auf Anfrage, dass nun auch nicht als Ganztagsschulen ausgewiesene schulische Einrichtungen Gelder aus dem Förderprogramm erhalten können - z. B. Förderschulen für geistige Entwicklung, die natürlich keine Schulen im Sinne des Erlasses für Ganztagsschulen sind. Die Schulen in freier Trägerschaft aus meinem Wahlkreis wussten davon aber ähnlich wie Sie, Frau Reichwaldt, auch nichts. Hier scheint es möglicherweise ein weiteres Kommunikationsproblem im Kultusministerium zu geben, meine Damen und Herren.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Noch eins!)

Manchmal reicht es eben nicht aus, nur E-Mails zu verschicken.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, über Teile des vorliegenden Antrags der Fraktion DIE LINKE ist die Zeit hinweggegangen. Die Bundesgesetzgebung ist im Fluss. Die verabschiedeten Konjunkturprogramme haben positive Auswirkungen auf verschiedenste Regelsätze. Insofern ist Ihr Antrag aus unserer Sicht in erheblichen Teilen überholt. Sie hätten ihn entweder anpassen oder - besser - ganz neu schreiben müssen. So, wie er jetzt vorliegt, ist er aus unserer Sicht eher populistisch und für die SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Deshalb werden wir uns hier und heute der Stimme enthalten.

Problematisch ist nach Ansicht der SPD-Fraktion insbesondere Ihre Forderung in der Nr. 4 des Änderungsvorschlags vom 23. Februar dieses Jahres. Für eine Schule und für einen Schulträger wird es schlechterdings schwierig sein, die Anspruchsberechtigung in jedem Einzelfall prüfen zu müssen. Ein aufgeblähter Apparat zur Berechnung und Verwaltung der Mittagessenszuschüsse wäre aus unserer Sicht die Folge. Schon die jetzige Regelung stößt bei einigen lokal Verantwortlichen leider auf wenig Gegenliebe. Die regional sehr unterschiedliche Mittelabforderung belegt dies deutlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung ist das Schulmittagessen - dies kann man aus verschiedenem Schriftverkehr zwischen dem Gemeindebund, den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung herauslesen - eher ein Bestandteil der sächlichen Ausstattung. Für die Kommunen ist das Mittagessen an Schulen überwiegend Bestandteil einer pädagogischen Konzeption. Letztendlich verdeutlicht dieser Streit aus meiner Sicht eher die Richtigkeit beider Positionen. Nach meiner Auffassung

ist es - wie so oft - nichts anderes als ein Streit um Geld.

Die Hinweise des Kultusministeriums zur Organisation der Mittagsverpflegung und der Verantwortlichkeit für die Sicherheit abgegebener Speisen in Ganztagsschulen vom Juni des letzten Jahres stießen bei den kommunalen Spitzenverbänden auf wenig Gegenliebe. Hier ist es in der Tat höchste Zeit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände eine tragfähige und einvernehmliche Lösung in den strittigen Detailfragen finden. Der Antrag der Linken geht auch darauf leider nicht ein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile jetzt der Kollegin Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer mehr Kinder in Deutschland und auch in Niedersachsen leben in Armut. Armut bedeutet schlechtere Bildungschancen, weniger Teilhabe und schlechtere Gesundheit. Ein Zeichen von Armut ist auch, dass sich vermehrt Kinder aus ärmeren Familien vom Mittagessen an den Schulen abmelden, weil sie es einfach nicht bezahlen können. Mit knurrendem Magen - dies muss man nicht betonen - lernt es sich nun einmal schlechter. Man muss das Essen bezahlen können. Das ist die eine Seite. Es ist aber auch wichtig, dass das Mittagessen, das angeboten wird, gesund ist. Fehl- und Mangelernährung, Fettleibigkeit von Kindern - das alles ist vor allem auch ein soziales Problem.

Meine Damen und Herren, natürlich ist eigentlich der Bund zuständig. Der Bund muss den Regelsatz für die Kinder in den entsprechenden Leistungsgesetzen dringend anheben. So hat es auch jüngst das Bundessozialgericht gefordert. Für Kinder bis 14 Jahre gab es bisher 1,03 Euro für das Mittagessen, für über 14-Jährige 1,37 Euro. Mit der Anhebung aus dem Konjunkturpaket mögen es jetzt für einige Kinder ein paar Cent mehr sein. Aber das Mittagessen kostet mindestens das Doppelte.

Wollen Sie den betroffenen Kindern, die in der Schule sitzen, Hunger haben und zusehen müssen, wie sich ihre Mitschülerinnen und Mitschüler

ein Mittagessen leisten können, sagen: „Wir sind nicht zuständig. Wartet einmal, bis der Bund das auskömmlich geregelt hat“? - Ich finde, das kann nicht Ihr Ernst sein. Wir müssen hier in Niedersachsen im Sinne der Kinder unbürokratisch und ohne das ewige Gezerre zwischen Bund und Land sowie zwischen Land und Kommunen helfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als GrüneFraktion haben uns lange dafür eingesetzt, dass die Landesregierung für das Schulmittagessen wenigstens einen Sozialfonds für arme Familie einrichtet. Schließlich hat sie es auch getan. Aber die Förderung daraus gibt es - dies ist meine Information; inzwischen mag es vielleicht andere Details geben - nur für Ganztagsschulen, nur wenn die Kommune etwas dazugibt, und auch das nicht vollständig. Ungefähr 1 Euro muss der Bezieher selbst zahlen.

Ich weiß, dass die verfügbaren Mittel, die im Haushalt bereitgestellt worden sind, nicht vollständig abgerufen worden sind. Ich sage Ihnen: Bei diesem bürokratischen Aufwand des Mittelabflusses ist das kein Wunder. Deshalb muss die Finanzierung des Mittagessens an den Schulen neu organisiert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Sie haben unseren Änderungsvorschlag in den Ausschussberatungen aufgegriffen, dass das Land das Mittagessen nur so lange bezahlt, bis ein verfassungsgemäßer Regelsatz für Kinder in den Leistungsgesetzen des Bundes definiert ist und tatsächlich ausgezahlt wird. Dies ist uns sehr wichtig. Wir wollen nicht den Bund aus der Pflicht nehmen, hier seine Hausaufgaben endlich vollständig zu machen. Wir brauchen einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz auf der Grundlage eines tatsächlich ermittelten Kinderwarenkorbes oder - noch besser - eine eigenständige Kindergrundsicherung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es ist der richtige Ansatz, den bedürftigen Kindern das Mittagessen, solange es nötig ist, vollständig vom Land zu bezahlen, und zwar in allen Schulen, an denen es Mittagessen gibt, und nicht nur an denen, die als Ganztagsschulen genehmigt sind. Bei der Essensausgabe darf es keine Diskriminierung von Armut geben.

Ich finde es unwürdig, in dieser Frage mit Zuständigkeiten, Bürokratie und Wenn und Aber zu kommen. Für uns Grüne gibt es nur eine Entscheidung,

nämlich dem Antrag zuzustimmen, auch wenn es in der einen oder anderen Frage noch Ausfeilungsbedarf gibt, und gemeinsam einen praktikablen Weg zu finden, damit in Niedersachsen kein Kind länger in der Schule sitzt, hungrig bleibt und den anderen beim Essen zugucken muss. Das ist in einem so reichen Bundesland eigentlich eine katastrophale Lage!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile der Kollegin Meyer zu Strohen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gesundes Mittagessen ist für alle wichtig, besonders aber für Schülerinnen und Schüler. Bereits im letzten Jahr haben die Fraktionen von CDU und FDP beschlossen, 1,5 Millionen Euro für das Schulmittagessen in den Haushalt 2009 einzustellen. Schon im Haushalt 2008 war Geld für das Schulmittagessen bereitgestellt worden. Schade, dass Sie diese Entwicklung verschlafen haben, kann ich nur sagen. Die Fraktionen von CDU und FDP haben erreicht, dass alle Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Ganztagsangeboten - es gibt auch einige Ausnahmen, nämlich Förderschulen; Herr Borngräber hat dies erwähnt - inzwischen ein gefördertes Mittagessen erhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)