Protocol of the Session on February 20, 2009

Entgegen der in dieser Anfrage sinnentstellenden Verkürzung, „dass keine Erkenntnisse über eine mögliche Bewaffnung der Neonazis vorliegen“, wurde bereits in der Antwort auf die vorbezeichnete Dringliche Anfrage zutreffend ausgeführt, dass in der gesamten rechten Szene eine deutliche Affinität zu Waffen feststellbar ist. Waffen werden von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene als Tatmittel, zur Bedrohung sowie als „Statussymbole“ angesehen. Darüber hinaus wurde diese Feststellung bereits damals um zwei konkrete Sachverhalte zur Verfügbarkeit von Waffen in der rechten Szene ergänzt. Im Weiteren wurde seinerzeit schon zutreffend festgestellt, dass Erkenntnisse über eine gezielte Bewaffnung von Rechtsextremisten, um politische Ziele durchzusetzen, derzeit nicht vorliegen.

Unstreitig ist, dass Waffenfunde bei Rechtsextremisten der besonderen Aufmerksamkeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden bedürfen. Polizei und Verfassungsschutz werden über diesen Sachverhalt hinaus weiter konsequent und nachhaltig gegen Rechtsextremisten vorgehen und alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ergreifen.

Dieses vorangeschickt, beantworte ich auf Grundlage des Berichtes der Polizeidirektion Göttingen die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der Durchsuchungen wurden u. a. insgesamt 72 Waffen (7 Kurzwaffen, 13 Langwaffen, 16 Softair-Waffen, 36 sonstige Waffen wie z. B. Wurfsterne, Schlagringe, Butterfly-Mes- ser, Teleskopschlagstöcke) und 229 Schuss Munition sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Davon wurden 218 Schuss Munition und 48 Waffen dem Landeskriminalamt Niedersachsen zwecks waffenrechtlicher Begutachtung zugeleitet, 3 Dekorationswaffen sowie 11 Schuss erlaubnisfreie Munition wurden wieder ausgehändigt. Die Ergebnisse zu den waffentechnischen Untersuchungen stehen aus. Die verbleibenden 21 sonstigen Waffen (Wurf- sterne, Butterfly-Messer, Teleskopschlagstöcke etc.) bedürfen keiner weiteren Begutachtung, da ihr Besitz zweifelsfrei nicht zulässig ist. Darüber hinaus wurden CDs mit einschlägiger rechter Musik und diverses Propagandamaterial aufgefunden.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung wird auch weiterhin nachdrücklich und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen den Rechtsextremismus und insbesondere in diesem Zusammenhang begangene Straftaten vorgehen.

Sie sieht sich darin bestätigt, dass ein konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen rechtsextremistische Bestrebungen bei niedriger Einschreitschwelle dazu beiträgt, die Szene aufzuhellen, und im Weiteren dazu geeignet ist, diese nachhaltig zu verunsichern. Ohne das besondere Engagement der Polizeidirektion Göttingen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus wäre dieser Schlag gegen Rechtsextremisten in Südniedersachsen nicht möglich gewesen. Die Polizei macht dabei nicht nur von strafprozessualen Maßnahmen Gebrauch, sondern nimmt auch alle zulässigen Möglichkeiten der gefahrenabwehrrechtlichen Instrumentarien in Anspruch. Mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden frühzeitig abgewehrt und Straftaten beweissicher verfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 des Abg. Dr. Bernd Althusmann (CDU)

Reform des GmbH-Rechts - Chancen für Existenzgründer in Zeiten der Finanzmarktkrise?

Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Existenzgründern steht mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zusätzlich eine Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung. Sie ermöglicht Unternehmern, die nicht genug Eigenkapital für eine GmbH haben, den Einstieg in eine berufliche Existenz als Selbstständiger - mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, der Unternehmer haftet nicht mehr mit seinem Privatvermögen.

Bisher mussten Unternehmer für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Stammkapital von 25 000 Euro zusammenkriegen. Für die abgespeckte Form der GmbH genügt jetzt ein Stammkapital von 1 Euro.

Kritiker sehen in der beschränkten Haftung ein zu hohes Risiko für die Gläubiger. Für die Befürworter stellt die neue Gesellschaftsform eine echte Alternative zur Limited und eine gute Chance für Existenzgründer dar, ohne großes Eigenkapital eine Existenz aufzubauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Erwartet die Landesregierung verstärkte Gründungsaktivitäten durch die Reform des GmbH-Rechts?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Potenziale der sogenannten Mini-GmbH vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise?

3. Welche unterstützenden Beratungsangebote fördert die Landesregierung, um über die Reform des GmbH-Rechts aufzuklären?

Das GmbH-Recht stammt aus dem Jahr 1892. Seit der GmbH-Novelle von 1980, die insbesondere zu einer Erhöhung des Stammkapitals von 20 000 DM auf 50 000 DM führte, ist es nahezu unverändert geblieben. Seitdem aber hat sich das Umfeld, in dem sich die Rechtsform GmbH zu behaupten hat, teilweise grundlegend geändert. So hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes deutlich gemacht, dass der Zuzug fremder Kapitalgesellschaften aus dem europäischen Raum aufgrund der EU-weiten Niederlassungsfreiheit auch in Deutschland akzeptiert werden muss. Die Rechtsform der deutschen GmbH steht damit in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Daher hat sich die Bundesregierung aufgefordert gesehen, das GmbH-Recht zu reformieren. Am 1. Oktober 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft.

Neben Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform sowie zur Bekämpfung von Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit dieser Rechtsform ist wesentliches Ziel der Gesetzesnovelle die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Die Tatsache, dass in vielen Mitgliedstaaten der EU geringere Anforderungen an Gründungsformalien und Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden, wurde als Wettbewerbsnachteil der GmbHRechtsform gegenüber ausländischen Rechtsformen - insbesondere der englischen Limited - beurteilt. Nun bietet das MoMiG - im Rahmen seiner Maßnahmen zur Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen - neben der „klassischen“ GmbH mit einem unveränderten Mindestkapital von 25 000 Euro insbesondere für Existenzgründer und Kleinunternehmer, deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen, mit der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) “ oder „UG (haftungsbe- schränkt) “, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital errichtet werden kann, eine zusätzliche Ein

stiegsvariante zur GmbH. Das Stammkapital kann variabel zwischen 1 und 24 999 Euro gewählt werden. Damit wird eine flexible, am konkreten Bedarf für die beabsichtigte Geschäftstätigkeit orientierte Kapitalausstattung unterhalb der Mindestkapitalschwelle von 25 000 Euro ermöglicht. Wie bei jeder unternehmerischen Tätigkeit gilt, dass bei unzureichender Kapitalausstattung eine hohe Insolvenzgefahr besteht. Je niedriger das Stammkapital, desto höher ist grundsätzlich die Insolvenzgefahr.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aufgrund der kurzen Geltungsdauer des MoMiG gibt es noch keine aussagefähigen Untersuchungen darüber, ob die Verfahrenserleichterungen sowie die Verminderung des einzubringenden Eigenkapitals zusätzliche Impulse für nachhaltige Gründungen gesetzt haben. Die Gewerbeanmeldungen, aus denen sich die Rechtsform des gegründeten Gewerbes ergeben, werden im Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) erfasst. Die statistische Auswertung des Zeitraums seit Inkrafttreten der Novellierung bis Ende Januar 2009 wird voraussichtlich Ende April 2009 vorliegen.

Zu 2: Die Gründung kann einfacher, schneller und kostengünstiger erfolgen als die einer klassischen GmbH. Die neue Variante scheint insbesondere für kapitalschwache Existenzgründer sehr attraktiv und ermöglicht ihnen den Zugang zu einer Kapitalgesellschaft. Dies ist insbesondere für Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit relevant. Effekte der Finanzmarktkrise und der haftungsbeschränkten UG als GmbH-Variante auf das Gründungsgeschehen können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Während die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung das Gründungsgeschehen eher bremst, könnte mit gewisser Zeitverzögerung das Gründungsgeschehen aus Arbeitslosigkeit mit steigender Arbeitslosigkeit zunehmen.

Zu 3: Im Rahmen der Gründungsberatungsförderung sowohl im Vorgründungsbereich als auch in den ersten Jahren der Gründung werden Beratungen zu Unternehmensübernahmen und Existenzgründungen gefördert, soweit sie nicht überwiegend eine Beratung zu Rechts- und Steuerfragen zum Gegenstand haben. Innerhalb der förderfähigen Beratungen können allgemeine Fragen zur Rechtsform Gegenstand sein. Ab Sommer 2009 wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie Übernehmern landesseitig eine Internet

plattform zur Verfügung stehen, die neben regionalen Ansprechpartnern und zahlreichen Informationen und Hilfestellungen auch weitergehende Informationsangebote zu Fragen der Rechtsform einer Gründung beinhalten wird.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 8 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)

Rückführungsversuch nach Nepal - Überflüssig und teuer?

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 6. Juni 2008 antwortete Innenminister Uwe Schünemann auf eine Kleine Anfrage bezüglich der versuchten Rückführung des bhutanesischen Flüchtlings Anup R. durch die Zentrale Ausländerbehörde Braunschweig. Der Innenminister spricht in seiner Antwort von einer Verschleierung der Identität und dem Vorenthalten von Personaldokumenten gegenüber den Ausländerbehörden. Er geht nicht darauf ein, dass der Rückführungsversuch vorgenommen wurde, obwohl Dokumente, aus denen sich die Staatsangehörigkeit ergibt, hier vorlagen und damit der Rückführungsversuch unnötig war.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist die Reise nach Nepal zur Feststellung der Identität angemessen, wenn doch die vorgelegte Geburtsurkunde, die die bhutanesische Staatsangehörigkeit der Eltern ausweist, zur Feststellung der Staatsangehörigkeit hätte herangezogen werden können, und ist dem Ministerium bekannt, dass mit einer illegalen Ausreise ein bhutanesischer Bürger für die bhutanesischen Behörden seine Staatsangehörigkeit verliert?

2. Ist die Verbringung nach Nepal als Maßnahme zur Identitätsfeststellung einzuordnen oder als Abschiebung, dies vor dem Hintergrund, dass das Amtsgericht Gifhorn Abschiebehaft für Anup R. angeordnet hatte, und aus welcher Haushaltsstelle sind Gelder für diese versuchsweise Rückführung genommen worden?

3. Wie wird in dem Fall Anup R. weiterhin verfahren, da weder Ausreise noch Abschiebung auf absehbare Zeit möglich sind? Ist mit einer Anerkennung als Flüchtling zu rechnen?

Bereits im Juni 2008 wurde zum Thema „Rückführungsversuche nach Nepal“ eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rakow gestellt, welche in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 6. Juni 2008 beantwortet wurde. Auf die darin enthaltenen Ausführungen zu Rückführungen nach

Nepal im Allgemeinen sowie dem in Rede stehenden Fall des Herrn Anup R. wird verwiesen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Flug nach Nepal, gemeinsam mit drei weiteren ausreisepflichtigen Nepalesen, deren Einreise erlaubt wurde, war notwendig. Bei der von Herrn R. vorgelegten Geburtsurkunde, die seine bhutanesische Staatsangehörigkeit nachweisen sollte, handelte es sich um eine Fälschung. Seitens der bhutanesischen Behörden ist bestätigt worden, dass es sich bei Herrn R. nicht um einen bhutanesischen Staatsangehörigen handelt. Diese von Herrn R. begangene mittelbare Falschbeurkundung hat im Jahr 2001 zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt.

Es ist dem Ministerium bekannt, dass bhutanesische Staatsangehörige ihre Staatsangehörigkeit nach unerlaubter Ausreise unter bestimmten Voraussetzungen verlieren können. Da es sich bei Herrn R. nachweislich aber gar nicht um einen bhutanesischen Staatsangehörigen handelt, hat die Regelung im bhutanesischen Staatsangehörigkeitsgesetz, die zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen kann, in seinem Fall also keine Relevanz.

Zu 2: Die Maßnahme ist als Abschiebung einzuordnen. Es ist nicht möglich, von nepalesischen Auslandsvertretungen Passersatzpapiere für eine Rückführung zu erhalten, wenn der Betreffende der Ausstellung nicht zustimmt. Zu den Einzelheiten verweise ich auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom Juni 2008.

Die Kosten für diese Maßnahmen werden aus Kapitel 03 20 Titel 527 01 beglichen.

Zu 3: Die aufenthaltsrechtliche Situation des Herrn R. stellt sich derzeit wie folgt dar: Auch wenn aktuell die Voraussetzungen für die Durchführung einer Abschiebung des Herrn R. nicht vorliegen, bedeutet das keineswegs, dass die Abschiebung auf absehbare Zeit unmöglich ist. Herr R. hat eine Erklärung unterzeichnet, nepalesischer Staatsangehöriger zu sein und spricht fließend nepalesisch. Eine Ausreise nach Nepal ist ihm auch jederzeit möglich. Die nepalesische Botschaft in Berlin stellt zu diesem Zweck Nationalpässe aus.

Die Tatsache, dass Herr R. seiner Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommt und durch sein Verhalten seine Abschiebung verhindert, kann eine Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 nicht be

gründen. Dazu wäre erforderlich, dass er nachweist oder glaubhaft macht, dass ihm in Nepal politische Verfolgung droht. Eine entsprechende Anerkennung ist nicht erfolgt. Zuständig dafür wäre das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und nicht die Ausländerbehörde.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 9 der Abg. Jörg Bode und Björn Försterling (FDP)

Aufbau einer Cyberwar-Truppe durch die Bundeswehr

Spiegel online berichtete am 7. Februar 2009, dass die Bundeswehr derzeit eine „Abteilung Informations- und Computernetzwerkoperation“ aufbaut. Momentan sind 76 Mitarbeiter, hauptsächlich Soldaten, die aus dem Fachbereich Informatik der Bundeswehruniversitäten rekrutiert worden sind, mit dem Aufbau der Einheit beschäftigt. Diese neue Einheit, die organisatorisch dem Kommando Strategische Aufklärung angehört, soll bis zum kommenden Jahr voll einsatzfähig sein. Die Soldaten beschäftigen sich mit Methoden, in fremde Netzwerke einzudringen, sie auszukundschaften, sie zu manipulieren oder sie zu zerstören. Sie sollen Angriffe auf das Kanzleramt und die Ministerien abwehren sowie auch selbst digitale Angriffe auf fremde Netze und Server durchführen.