Protocol of the Session on February 20, 2009

Die öffentliche Wahrnehmung dieser komplexen Studie reduzierte sich im Wesentlichen auf die Aussage, dass Personen mit türkischem Zuwanderungshintergrund signifikant schlechter integriert seien als beispielsweise Aussiedler.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Studie im Hinblick auf die repräsentative Belastbarkeit ihrer Sachaussagen, insbesondere im Hinblick auf den vergleichsweise niedrigen Rang Niedersachsens und Bremens beim Index zur Messung der Integration?

2. Hat sich nach Auffassung der Landesregierung die Qualität der Integration in Niedersachsen seit dem Erhebungszeitraum 2005 signifikant weiterentwickelt?

3. Sieht die Landesregierung in den Ergebnissen der Studie Ansatzpunkte für eine weitere Intensivierung ihrer Integrationspolitik, und gedenkt sie der Anregung der Studie, „sich den verschiedenen Herkunftsgruppen mit maßgeschneiderten Integrationskonzepten zu nähern“, zu folgen?

Die im Januar 2009 veröffentlichte Studie „Ungenutzte Potenziale - Zur Lage der Integration in Deutschland“ des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung wertet die Angaben von 70 % der im Mikrozensus 2005 Befragten und berechnet daraus einen Index zur Messung von Integration (IMI). Der Index soll einen Vergleich der unterschiedlichen Zuwanderungsgruppen wie auch der Bundesländer ermöglichen. Die amtlichen Statistiken bezieht sich in der Regel auf das Merkmal deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit. Auf die Integration bzw. die Integrationsfortschritte von Spätaussiedlern können daher diese Zahlen keine Auskunft geben. Ähnliches gilt für eingebürgerte Zuwanderer.

Im Ergebnis stellt die Studie einen Vergleich der Bundesländer dar, bei dem die Länder Bremen und Niedersachsen ebenso zusammengefasst werden wie die fünf ostdeutschen Bundesländer. Die Daten des Mikrozensus können nur sehr begrenzt für derartige Zwecke aufbereitet und genutzt werden. Die Ausgangsdaten des Mikrozensus werden alle fünf Jahre erhoben. Die hier verwendeten Daten basieren auf den Ergebnissen des Mikrozensus 2005. Beginnend mit dem Jahr 2005, wurden mit dem Zuwanderungsgesetz die Weichen in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik grundlegend neu gestellt. Aufgrund einer Gesetzesinitiative Niedersachsens gilt mittlerweile für alle drei Hauptzuwanderungsgruppen (Spätaus- siedler, jüdische Zuwanderer und den Familien- nachzug), dass Zuwanderer vor ihrer Einreise

Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen haben.

Die Landesregierung hat neben der Verbesserung der Erstintegrationsmaßnahmen in der nachholenden Integration einen weiteren Schwerpunkt ihrer Politik gesetzt und eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Integration ergriffen. Die Auswirkungen all dieser Maßnahmen werden sich 2010, dem nächsten Erhebungsjahr für den Mikrozensus, zeigen.

Für die Ermittlung des IMI hat das Institut 15 Daten als Indikatoren angenommen. Fünf werden zusätzlich unter dem Gesichtspunkt der Dynamik der Integration bewertet. Dass die Auswahl und Bestimmung der Indikatoren nicht in jedem Fall zielführend sind, wird anhand der folgenden drei Beispiele deutlich:

1. Die Daten (Prozentwerte) für die Integration der türkischstämmigen Migrantinnen und Migranten in den alten und neuen Bundesländern sind nicht vergleichbar. Die wenigen türkischstämmigen Personen in den neuen Bundesländern sind in der Regel nach der Wende als Unternehmer oder Arbeitnehmer dort hingezogen. Die außergewöhnlich guten Werte, sind daher kein Indiz für eine erfolgreichere Integrationspolitik der neuen Bundesländer.

2. Für Niedersachsen/Bremen sind z. B. mit einem Anteil von 19 % von türkischen Schülern, die die gymnasiale Oberstufe besuchen, und von 14 % im Bereich Hochschulreife gute Ergebnisse zu verzeichnen. Beides sind Indikatoren, die nachhaltig zu einer besseren Integration dieser Bevölkerungsgruppe beitragen werden. Die in Niedersachsen überdurchschnittlich hohe Hausfrauenquote fließt gleichgewichtig undifferenziert als Indiz für eine schlechte Integration in die Bewertung mit ein. Die hohe Hausfrauenquote spiegelt zwar auch das konservative Familienbild von einzelnen Zuwanderergruppen wider, hängt jedoch ebenso mit dem deutlich höheren Anteil von Familien mit Kindern im Vergleich zu der deutschen Bevölkerung zusammen. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ist dies andererseits durchaus zu begrüßen. Der hohe Hausfrauenanteil kann aber, sofern dies nicht mit einer Abschottung des Umfeldes einhergeht, nicht in jedem Fall als ein Integrationshemmnis angesehen werden.

3. Es ist richtig, dass Zuwanderer, die sich aktiv um die deutsche Staatsangehörigkeit bewer

ben, Integrationserfolge aufweisen. Spätaussiedler erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Aufnahme in Deutschland. Bis zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes durch das Zuwanderungsgesetz kamen in großer Zahl Ehegatten und andere Familienangehörige mit den Spätaussiedlern, die über keine oder nur geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügten. Gleichwohl haben sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Insoweit führt die undifferenzierte Verwendung dieses Indikators zu falschen Ergebnissen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die verwendeten Daten bilden den Zeitraum vor 2005 ab. Die ausgewählten und undifferenziert verwendeten Indikatoren führen in einzelnen Punkten zu falschen Bewertungen. Die Ergebnisse sind aus diesem Grunde auch nicht für ein Ranking nutzbar, das Unterschiede des Erfolgs der Integrationspolitik der Länder deutlich machen soll.

Zu 2: Durch die grundlegenden Weichenstellungen in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik ab 2005 und eine breit angelegte Förderung der Menschen mit Migrationshintergrund vom Kindergarten bis zur Hochschule hat sich die Integrationssituation deutlich verbessert. Insoweit kann auf das Handlungsprogramm Integration Niedersachsen verwiesen werden, dem die Vielzahl der Fördermaßnahmen und -programme sowie bereits erste Ergebnisse entnommen werden.

Zu 3: Für die Gruppe der Neuzuwanderer hat die Landesregierung mit der Durchführung der Erstintegrationsmaßnahmen für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer die Möglichkeit geboten, Integrationskurse unmittelbar nach dem Eintreffen in Deutschland im Niedersächsischen Zentrum für Integration in Friedland zu absolvieren. Erfolgreich ist auch die parallele Förderung der Schulkinder in Friedland. Die vorgeschaltete Sprachförderung ermöglicht ihnen nicht selten ohne Umweg den Einstieg in weiterführende Schulen.

Die Studie bestärkt die schon vorhandene Erkenntnis, dass die Integration nachhaltig über die Bildung erreicht wird. Hierzu ist notwendig, Eltern noch mehr als bisher darauf hinzuweisen, wie wichtig ein erfolgreicher Schulbesuch für das Leben ihrer Kinder ist. Dafür sollen verstärkt auch Informationsschriften in der Herkunftssprache angeboten werden. Es erfordert allerdings auch die

Bereitschaft der Zuwanderer die gebotenen Hilfen zur Integration anzunehmen.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 5 der Abg. Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Geplante Salzeinleitung in die Ems

Die Firmen EWE und WINGAS wollen in den nächsten Jahren insgesamt 33 Kavernen im Salzstock Jemgum errichten. EWE plant, 15 Kavernen mit einem Volumen von jeweils bis zu 700 000 m³ zu bauen. WINGAS will mindestens 18 Kavernen mit einem geometrischen Volumen von bis zu 750 000 m³ realisieren. Dafür sollen stündlich 1 260 t Salz über die Ems entsorgt werden. Diese Einleitung soll mindestens 30 Jahre dauern. Zunächst sollte die Sole bei Ditzum in die Ems eingeleitet werden. Dies hat das Umweltministerium abgelehnt. Nun soll über eine 13 km lange Pipeline bis Rysum das Salz in die Emsmündung eingeleitet werden. Die Folgen für Ökologie, Fischerei, Tourismus, Landwirtschaft und Trinkwasserversorgung sind umstritten.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat sie die Salzeinleitung in die Ems bei Ditzum abgelehnt, und welche Folgen fürchtete sie?

2. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Einleitung von Millionen Tonnen Salzlauge in die Emsmündung bei Rysum im Hinblick auf Gewässerökologie, Fischerei, Tourismus, Trinkwasserversorgung, EU-Wasserrahmenrichtlinie und internationale Abkommen zum Schutz der Nordsee?

3. Hält die Landesregierung die Ausspülung der Salzkavernen für notwendig, und, wenn ja, welche anderen Alternativen zur Einleitung in Ems und Nordsee sieht sie?

Die Firmen EWE und WINGAS wollen in den nächsten Jahren insgesamt 33 Kavernen im Salzstock Jemgum errichten. EWE plant, 15 Kavernen mit einem Volumen von jeweils bis zu 700 000 m³ zu bauen. WINGAS will mindestens 18 Kavernen mit einem geometrischen Volumen von bis zu 750 000 m³ realisieren. Dafür sollen stündlich 1 260 t Salz über die Ems entsorgt werden. Diese Einleitung soll mindestens 30 Jahre dauern. Über die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung der Sole in die Ems ist nach § 31 NWG von dem für die Rahmenbetriebsplanzulassung nach Bundesberggesetz zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

(LBEG) nach Anhörung der Beteiligten zu entscheiden. Zunächst sollte die Sole bei Ditzum in die Ems eingeleitet werden. Hierzu gab es von mehreren Verfahrensbeteiligten Stellungnahmen, dass eine Einleitung in Bereiche, die bereits aufgrund natürlicher Bedingungen höhere Salzgehalte aufweisen, zu bevorzugen sei. Nun soll über eine 13 km lange Pipeline bis Rysum das Salz in die Emsmündung eingeleitet werden. Infolge der chemischen Zusammensetzung des aus marinen Ablagerungen (Meersalz) entstandenen Salzstocks ist eine Einleitung in die Nordsee als vergleichsweise unkritisch, in jedem Fall aber als die günstigere Option im Hinblick auf Umweltbelange anzusehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Genehmigungsverfahren für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Sole in die Ems bei Ditzum im Zusammenhang mit der Errichtung des Untergrundspeichers Jemgum ist noch nicht abgeschlossen. Der diesem Genehmigungsverfahren zugrunde liegende Antrag wurde bisher weder abgelehnt noch zurückgezogen und wird zeitnah vom LBEG beschieden. Allerdings bewerten die Antragsteller selbst die sich aus den ökologischen Anforderungen ergebenden Nutzungseinschränkungen schon jetzt als so hoch, dass eine Verlegung der Einleitstelle notwendig erscheint und entsprechend beantragt wurde. Die Verlegung der Einleitstelle in die Emsmündung bei Rysum ist somit nach Anhörung von Beteiligten und der Öffentlichkeit das wesentliche Ergebnis aus dem wasserrechtlichen Verfahren Ditzum.

Zu 2: Die Einleitung von Sole in die Emsmündung bei Rysum wurde mit Schreiben vom 20. November 2008 beantragt. Das LBEG als Genehmigungsbehörde hat zwischenzeitlich die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und Betroffene sowie Träger öffentlicher Belange entsprechend den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften am Verfahren beteiligt. Aufgrund dieser Beteiligung liegen dem LBEG Einwendungen und Stellungnahmen vor, die am 11. März 2009 erörtert werden. Insoweit ist die Bewertung der Einleitung von Sole bei Rysum noch nicht abgeschlossen.

Zu 3: Der Importbedarf von Erdgas als Energieträger wird voraussichtlich innerhalb der EU weiter wachsen. Ursachen sind ein ansteigender Erdgasverbrauch und eine sinkende Eigenproduktion innerhalb der EU. Mit wachsendem Erdgasimport

bedarf innerhalb der EU wächst auch der Bedarf an Strukturierungsmöglichkeiten, um einen Ausgleich zwischen den konstanten Flussraten der Erdgasimportrohrleitungen und dem saisonal schwankenden Bedarf der Abnehmer herzustellen. Dieser Ausgleich kann nur unter Inanspruchnahme leistungsfähiger zusätzlicher Erdgasspeicher erfolgen. Die geplanten Erdgaskavernen werden zur erforderlichen Erhöhung der Speicherkapazitäten beitragen und damit auch die Versorgungssicherheit erhöhen. Letzteres liegt insbesondere im Anbetracht möglicher Lieferengpässe, wie zuletzt aufgrund des Gasstreits zwischen Russland und der Ukraine, im öffentlichen Interesse. Aus diesen Gründen wird die Errichtung der Kavernen als notwendig betrachtet.

Alternativen zur Einleitung in Ems und Nordsee stehen insoweit nicht zur Verfügung, als zur Minimierung von Eingriffen ortsnahe Lösungen zu wählen sind und aufwändige Infrastrukturmaßnahmen vermieden werden sollen. Daher werden nur die Einleitung in die Ems oder die Nordsee unter Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen als realistische Option gesehen.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 6 der Abg. Pia-Beate Zimmermann und Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE)

Neue Waffenfunde bei Neonazis in Südniedersachsen - Bleibt die Landesregierung bei ihrer Einschätzung, dass die in dieser Region festgestellten rechtsextremistischen Bestrebungen keinen Schwerpunkt mit landesweiter Bedeutung darstellen?

In einer groß angelegten Durchsuchungsaktion gegen Neonazis in Südniedersachsen hat die Polizei am 20. Januar 2009 ein umfangreiches Waffenarsenal, indizierte Tonträger und Propagandamaterial beschlagnahmt. Insgesamt durchsuchten die Ermittler zeitgleich 32 Objekte in Stadt und Landkreis Göttingen, Braunschweig sowie den Landkreisen Hildesheim, Northeim und Osterode. Mit 13 Durchsuchungen lag der Schwerpunkt im Raum Osterode. Bereits im November 2008 fanden Durchsuchungen in derselben Region statt, bei denen ebenfalls zahlreiche Waffen bei Neonazis gefunden worden sind. Im Mai letzten Jahres hatte Minister Uwe Schünemann auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Aktivitäten der Naziszene in der betreffenden Region im Landtag erklärt: Die bislang registrierten Straftaten als auch die Einschätzung der Gesamtlage ließen „nicht den Schluss zu, dass die

im südniedersächsischen Raum bzw. in der Südharzregion festgestellten rechtsextremistischen Bestrebungen einen Schwerpunkt mit landesweiter Bedeutung darstellen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dieser Hinsicht ein entsprechender Impuls von der Region ausgeht.“ Auch auf die Frage nach einer möglichen Bewaffnung der Neonazis hatte der Minister erklärt, dass keine Erkenntnisse darüber vorlägen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Ergebnisse haben die Durchsuchungen am 20. Januar 2009 ergeben?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung in Hinblick auf ihre im Mai letzten Jahres vorgetragene Position, wonach nach ihrer Einschätzung der Gesamtlage nicht der Schluss gezogen werden kann, dass die im südniedersächsischen Raum bzw. in der Südharzregion festgestellten rechtsextremistischen Bestrebungen einen Schwerpunkt mit landesweiter Bedeutung darstellen?

3. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesen Schlussfolgerungen hinsichtlich eines verstärkten Engagements gegen rechtsextremistische und neonazistische Strukturen und Aktivitäten in der Region?

In der Antwort auf die zitierte Dringliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE am 8. Mai 2008 wurde u. a. bereits ausgeführt, dass im Bereich der Polizeiinspektion Northeim/Osterode u. a. mit dem Ziel, eine mögliche Verfestigung rechter Strukturen im Bereich Südniedersachsen und Südharz durch noch intensivere repressive und präventive Maßnahmen zu verhindern, ein regionaler Schwerpunkt gesetzt und eine spezielle Ermittlungsgruppe eingerichtet wurde. Die dort im Rahmen von Strukturermittlungen erlangten Erkenntnisse bildeten die unverzichtbare Grundlage zur Erlangung von insgesamt 30 richterlichen Beschlüssen zur Gefahren abwehrenden Durchsuchung von Wohnungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG). Am 20. Januar 2009 wurden diese und zwei weitere strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen zeitgleich durchgeführt. Die Durchsuchungen waren das Ergebnis intensiver Ermittlungen; die Polizeidirektion Göttingen hat konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr genutzt.

Auch vor dem Hintergrund der Waffenfunde bei diesen Durchsuchungsmaßnahmen sowie denen im Zusammenhang mit dem versuchten Totschlag, versuchter schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vom 30. November 2008 in einer Göttinger Tabledance-Bar

gilt die Einschätzung der Gesamtlage aus dem Mai 2008 nach wie vor.

Entgegen der in dieser Anfrage sinnentstellenden Verkürzung, „dass keine Erkenntnisse über eine mögliche Bewaffnung der Neonazis vorliegen“, wurde bereits in der Antwort auf die vorbezeichnete Dringliche Anfrage zutreffend ausgeführt, dass in der gesamten rechten Szene eine deutliche Affinität zu Waffen feststellbar ist. Waffen werden von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene als Tatmittel, zur Bedrohung sowie als „Statussymbole“ angesehen. Darüber hinaus wurde diese Feststellung bereits damals um zwei konkrete Sachverhalte zur Verfügbarkeit von Waffen in der rechten Szene ergänzt. Im Weiteren wurde seinerzeit schon zutreffend festgestellt, dass Erkenntnisse über eine gezielte Bewaffnung von Rechtsextremisten, um politische Ziele durchzusetzen, derzeit nicht vorliegen.