Protocol of the Session on February 20, 2009

Spiegel online berichtete am 7. Februar 2009, dass die Bundeswehr derzeit eine „Abteilung Informations- und Computernetzwerkoperation“ aufbaut. Momentan sind 76 Mitarbeiter, hauptsächlich Soldaten, die aus dem Fachbereich Informatik der Bundeswehruniversitäten rekrutiert worden sind, mit dem Aufbau der Einheit beschäftigt. Diese neue Einheit, die organisatorisch dem Kommando Strategische Aufklärung angehört, soll bis zum kommenden Jahr voll einsatzfähig sein. Die Soldaten beschäftigen sich mit Methoden, in fremde Netzwerke einzudringen, sie auszukundschaften, sie zu manipulieren oder sie zu zerstören. Sie sollen Angriffe auf das Kanzleramt und die Ministerien abwehren sowie auch selbst digitale Angriffe auf fremde Netze und Server durchführen.

Gerade im internationalen Datenverkehr lässt sich oftmals nur schwer feststellen, von wo elektronische Angriffe auf ein nationales Datennetz vorgenommen werden. So kann dies unter Umständen nur schwer und erst nach ausgiebigen Recherchen ermittelt werden. Gerade im Bereich der Abwehr von Gefahren durch digitale Angriffe ist aber durchaus von einem dringenden Handlungsbedarf auszugehen. Es ließe sich daher unter Umständen auch nicht vermeiden, dass diese neu geschaffene Einheit auch Operationsziele im Inland hat.

Wir fragen die Landesregierung vor diesem Hintergrund:

1. Ist der Landesregierung dieses Vorhaben bekannt, und wie beurteilt sie die Frage der Zuständigkeit der Bundeswehr in diesem Bereich der Gefahrenabwehr?

2. Wie beabsichtigt die Landesregierung sicherzustellen, dass es nicht zu einem Einsatz dieser Einheit der Bundeswehr innerhalb Niedersachsens kommt?

3. Hat die Landesregierung eigene Vorbereitungen getroffen, um mögliche Angriffe auf Datennetze der niedersächsischen Behörden abzuwehren und die Absicherung der Kommunikation der Behörden zu gewährleisten?

Das Internet hat zwischenzeitlich weite Kreise des öffentlichen Lebens erobert. Dieses hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik eines hochentwickelten Technologielandes wie der Bundesrepublik Deutschland. Wirtschaftlich, aber auch politisch motivierte Cyberattacken, wie sie beispielsweise aus dem Kosovokrieg und dem Golfkrieg bekannt sind, aber auch die gegen verschiedene Bundesministerien und das Bundeskanzleramt im Frühjahr/Sommer 2007 erfolgten Angriffe durch Schadprogramme haben gezeigt, dass ein wirksamerer Schutz als bisher zwingend erforderlich ist. Die Bundesregierung hat hierauf reagiert und bereits verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Informationssicherheit des Bundes ergriffen.

Da das Internet und der Zugriff auf digitale Ressourcen auch in militärischen Konflikten eine immer größere Rolle spielen, ist auch die Bundeswehr gehalten, sich gegen derartige Angriffe wirksam zu schützen. Insbesondere in Zeiten einer „Vernetzten Operationsführung“ (Network Centric Warfare) ist für die Bundeswehr eine sichere, netzwerkgestützte Informationstechnologie von entscheidender Bedeutung, um ihre Aufgaben, auch in den transatlantischen Bündnissen, erfüllen zu können. Vernetzte Operationsführung bedeutet Führung und Einsatz von Streitkräften auf der Grundlage eines steitkräftegemeinsamen, führungsübergreifenden und interoperablen Kommunikations- und Informationsverbundes, der alle beteiligten Personen, Stellen, Truppenteile und Einrichtungen sowie Sensoren und Effektoren miteinander verbindet.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Bundeswehr als Nutzer der Informationstechnologie - wie im Übrigen jeder andere Nutzer dieser Technologie in der Regel auch - diverse Maßnahmen zur Sicherung der bundeswehreigenen Netze vornimmt. Weitergehende Informationen, die über die aus allgemein zugänglichen Quellen hinausgehen, liegen ihr nicht vor. Die Bundeswehr handelt insoweit im Rahmen der im Grundgesetz (Arti- kel 35 und 87 a GG) für sie festgelegten Einsatzbereiche.

Zu 2: Auf ausdrückliche Nachfrage bestätigte das Bundesministerium der Verteidigung, dass die Tätigkeit ihrer IT-Fachkräfte ausschließlich der Schutz bundeswehreigener Netze ist.

Zu 3: Der Einsatz von Informationstechnologie eröffnet unterschiedlichste Gefährdungsquellen für die in den Geschäftsprozessen der Landesverwaltung benötigten Informationen. Jede Beeinträchtigung der Kommunikationsfähigkeit und damit auch der Informationssicherheit kann die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung mindern oder im Extremfall Geschäftsprozesse ganz zum Erliegen bringen. Dadurch kann der Landesverwaltung oder Dritten (Unternehmen, Bürger) erheblicher materieller und immaterieller Schaden zugefügt werden. Aus diesem Grund hat die ganzheitliche Betrachtung der IT-Sicherheit in der Landesverwaltung für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. In diesem Kontext ist insbesondere die Gefahrenabwehr für das Landesnetz einer der wesentlichen Bausteine.

Der Schutz des Landesnetzes und der Grundeigenschaften (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbar- keit, Authentizität, Verbindlichkeit) der übertragenen Daten wird durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Im Folgenden werden einige der Maßnahmen beispielhaft genannt:

- Im Landesnetz wurden für einzelne Fachverwaltungen (z. B. Polizei, Justiz) geschlossene Nutzergruppen (Virtual Private Network, VPN) gebildet, um die Sicherheit für die teilweise hochsensible Kommunikation zu gewährleisten.

- Das Landesnetz wird an den Übergängen in andere Netze (z. B. Internet) durch sogenannte Firewalls geschützt. Mithilfe dieser Security-Komponenten werden die ein- und ausgehenden Verkehrsbeziehungen auf der Basis eines definierten und restriktiven Regelwerks realisiert. Das Regelwerk lässt nur die notwendigen Verkehrsbeziehungen zu.

- Um das Landesnetz vor Spam-Mails bzw. SpamAttacken zu schützen, die u. a. die Verfügbarkeit (bekannt als DoS-Attacken, Denial of Service) des Landesnetzes beeinträchtigen und gegebenenfalls zur Einschleusung von Malware in die Landesverwaltung führen, ist ein performantes Anti-Spam-System (Filter) zur Gefahrenabwehr im Einsatz.

- Um einen effektiven Schutz vor Malware (z. B. Viren, Würmer, trojanische Pferde) sicherzustellen, wurde in der Landesverwaltung bereits vor vielen Jahren ein mehrstufiges Schutzkonzept umgesetzt. In der Landesverwaltung sind beispielsweise alle Server (einschließlich Mailser- ver) und die Arbeitsplatzcomputer mit Scannern

ausgerüstet, die die möglicherweise eingeschleuste Malware unschädlich machen.

- Der Zugriff von Beschäftigten der Landesverwaltung auf das Landesnetz über mobile Endgeräte (z. B. Notebooks) ist über sogenannte VPN (Virtual Private Network) -Clients abgesichert. Der Zugriff auf das Landesnetz erfolgt über einen verschlüsselten „Tunnel“ und eine Authentifizierung in Verbindung mit der SignaturCard Niedersachsen (Chipkarte).

- Für einige Fachverfahren (z. B. Haushaltswirt- schaftssystem) wird eine Anwendungsverschlüsselung eingesetzt.

Das Landesnetz wird in naher Zukunft im Rahmen des Projektes TK 2010 zu einem integrierten Sprach- und Datennetz ausgebaut. In dem „NI-NGN" (Niedersachsen - Next Generation Net- work), wie das Netz der Landesverwaltung zukünftig heißen wird, kommen neueste Technologien zum Einsatz. Integraler Bestandteil des NI-NGN wird ein Informationssicherheitsmanagement (ISM) sein, das auf der Basis anerkannter internationaler Normen realisiert wird und die bisherigen Anstrengungen in der Landesverwaltung zur Sicherstellung der Informationssicherheit konsequent und kontinuierlich fortführt.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 10 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Welchen Umfang haben die Schäden am niedersächsischen Elbufer?

Die Beseitigung von Schäden am Deckwerk und den wasserseitig davorliegenden Flächen (Vorland, Watten, Fahrwasserkanten u. Ä.) am niedersächsischen Elbufer zwischen Cuxhaven und Geesthacht war in der Vergangenheit begleitet von mitunter schwierigen Verhandlungen um die anteilige Kostenübernahme zwischen Bund und Land. Materiell stand und steht dabei immer auch die Frage im Raum, inwieweit die Schäden durch die letzten Elbvertiefungen ausgelöst wurden und damit verursachergerecht die volle Kostenübernahme durch den Bund sachgerecht wäre. Die derzeit laufenden Vertragsverhandlungen um eine Neuordnung der Zuständigkeiten beim Deichschutz an der Elbe sollen hier andere, einfachere Lösungen ermöglichen. Es wäre für die Diskussion hilfreich, die Relevanz dieses Problems anhand entsprechender Daten zu prüfen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Wie viele und welche der in der Einleitung beschriebenen Maßnahmen wurden seit der letzten Elbvertiefung 1999 am niedersächsischen Elbufer zwischen Cuxhaven und Geesthacht durchgeführt?

2. Welche Kosten entstanden für die einzelnen Maßnahmen, und wie wurden sie jeweils aufgeteilt?

3. Wie hoch ist der Handlungsbedarf für die Beseitigung aktuell bekannter Schäden und wie hoch der geschätzte Finanzbedarf dafür?

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind fünf Vertiefungen der Außen- und Unterelbe auf zuletzt 14,5 m Tiefe vorgenommen worden. Mit diesen Vertiefungen gingen stets Veränderungen der Gewässermorphologie, der Tidedynamik und des Abflussverhaltens der Elbe einher. Auch wenn das zeitliche Auftreten von Schäden für einen Zusammenhang mit den jeweiligen Elbvertiefungen spricht, ist die Ursache der jeweiligen Schäden nur schwer konkret zuzuordnen. So können beispielsweise Schäden aus Strömungserosion oder Wellenschlag ausbau- oder naturbedingt sein. Sofern diese Schäden nicht eindeutig einem Verursacher zugeordnet werden können, sind sie vom örtlichen Deichverband zu beseitigen.

Die in der Vergangenheit durchgeführten Elbvertiefungen hatten stets Veränderungen der Wasserstände und des Tidehubs zur Folge. Auch diese Veränderungen können zu Schäden an den Deichvorländern und zu einer Zerstörung der Deckwerke an Uferkanten und Deichen führen. Eine eindeutige Zuordnung dieser Schäden zum Ausbauträger ist dennoch häufig nicht möglich.

Im Übrigen wurde festgestellt, dass auch oberhalb der eigentlichen Ausbaustrecke massive Veränderungen der mittleren Tidescheitel und des Tidehubs aufgetreten sind.

Eine weitere Schadensursache für die Stromufer geht von der Schifffahrt aus. Hier sind insbesondere Belastungen aus dem Schiffsbetrieb durch Sog- und Schwallwirkung sowie durch schiffsinduzierte Wellen zu nennen. Die sich daraus ergebenden Schäden sind nach geltendem Recht dem jeweiligen Schiffsführer zuzuordnen. Dies ist in der Praxis kaum umsetzbar, sodass auch diese Schäden im Ergebnis vom örtlichen Deichverband zu beseitigen sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Oberhalb von Hamburg wurde eine Maßnahme bei km 604, Rosenweide, zulasten des Maßnahmenträges durchgeführt.

Unterhalb von Hamburg, zwischen Hamburg und Cuxhaven, wurden seit 1999 insgesamt 21 Baumaßnahmen an den Schutz- und Sicherungswerken bzw. dem unbefestigten Ufer der Elbe durchgeführt. Diese 21 Maßnahmen können wie folgt aufgegliedert werden: Drei Maßnahmen wurden im Bereich des Deichverbandes Kehdingen-Oste durchgeführt. Jeweils sechs weitere Maßnahmen erfolgten in den Abschnitten der Deichverbände der I. Meile Alten Landes, der II. Meile Alten Landes sowie des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes. Die Aufteilung der Kosten für die einzelnen Maßnahmen betrug 50 % Land und 50 % Bund für sechs der Maßnahmen. Bei zwei Maßnahmen lag der Anteil des Landes bei 70 %, entsprechend 30 % Bundesanteil. Für die überwiegende Anzahl der Maßnahmen, insgesamt 13, übernahm das Land den kompletten Kostenanteil von 100 %. Für alle 21 aufgeführten Maßnahmen sind seitens des Landes 5 365 000 Euro aufgewandt worden.

Zu 3: Die Schäden an dem Uferdeckwerk der Elbe sind überschlägig durch den NLWKN erfasst worden. Dabei ergibt sich für den Bereich der oberhalb Hamburgs gelegenen Strecke Hamburg–Geesthacht auf der Gesamtstrecke von ca. 26 km Hauptdeichlinie im Tidebereich eine Strecke mit Schäden von ca. 16,62 km. Diese Strecke umfasst die Verbandsgebiete des Harburger Deich und Wasserverbandes, des Wasser und Bodenverbandes Vogtei Neuland und des Artlenburger Deichverbandes. Sie ist zu unterteilen in 9,67 km Schardeich und 6,95 km befestigtes bzw. unbefestigtes Elbeufer. Die vorrangig zu sanierenden Uferabschnitte sind einzelne Schardeichstrecken mit einer Gesamtlänge von 3,0 km. Eine überschlägige Kostenermittlung der Schäden lässt sich auf ca. 5,42 Millionen Euro für diese 3,0 km beziffern. Diese Schäden resultieren insbesondere aus der vorletzten Elbevertiefung. Hochgerechnet auf die oberhalb von Hamburg gelegene Gesamtstrecke von 16,62 km, könnte somit der Aufwand auf ca. 30,0 Millionen Euro beziffert werden.

Für die unterhalb Hamburgs mittelfristig bis zum Jahr 2018 zu erwartenden Baumaßnahmen an den Schutz- und Sicherungswerken bzw. dem unbefestigten Ufer der Elbe - dies sind nach derzeitigen Erkenntnissen zehn Maßnahmen - wird seitens des Landesbetriebes ein Kostenvolumen von 21,5 Millionen Euro prognostiziert.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Schullizenzen für Diagnoseverfahren

Um Schülerinnen und Schüler in den 5. Klassen individuell fördern zu können, haben die Verlage Westermann, Schroedel und Diesterweg Onlinediagnoseverfahren in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik entwickelt. Geplant sind auch entsprechende Programme für die Jahrgänge 7 und 9. Um diese Programme nutzen zu können, müssen in Niedersachsen die Schulen die Lizenzen erwerben. In Baden-Württemberg hat das Land die Lizenzen erworben, sodass alle Schulen kostenlos Zugriff auf die Programme haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Mit welchen Kosten muss eine Schule rechnen, die alle Lizenzen für die o. g. Programme erwirbt?

2. Beabsichtigt das Land, für seine Schulen die Lizenz zentral zu erwerben, damit dann alle Schulen kostenlos auf das Programm zugreifen können?

Ziel der Landesregierung ist die Verbesserung der Bildungsqualität. Dabei hat die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler einen hohen Stellenwert. Alle Kinder und Jugendlichen an unseren Schulen sollen ihre Lernpotenziale optimal entfalten können. Deshalb müssen Lernprobleme so früh wie möglich erkannt und die Lernentwicklung regelmäßig beobachtet und dokumentiert werden, um schnell wirksame Hilfe einleiten zu können.

Wir haben in allen Grundsatzerlassen für die Schulformen im Primarbereich und im Sekundarbereich I die Verpflichtung fest verankert, für jede Schülerin und jeden Schüler eine Dokumentation der individuellen Lernentwicklung anzulegen und fortzuschreiben. Dazu gehören auch Aussagen über die Lernausgangslage; denn sie bilden die Grundlage dafür, Unterrichtsangebote gezielt zu planen.

Die Verfahren, die die Schulen dafür einsetzen, müssen vor allem unter pädagogischen Gesichtspunkten geeignet sein. Es genügt in der Regel nicht, irgendeinen Test einzusetzen, der nur Prozentränge auswirft und darüber hinaus nicht aussagt, wie das gesamte Leistungsprofil einer Schülerin oder eines Schülers beschaffen ist, und erst recht nicht, wo persönliche Stärken und Schwächen liegen.

Wer Lerndiagnosen für seine Schülerinnen und Schüler stellt, kann selbst am besten beurteilen, welches Verfahren nützlich und aussagekräftig ist. Deshalb haben wir den Schulen bei der Einführung der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung bewusst nicht vorgeschrieben, welche Verfahren sie einsetzen sollen. Als Orientierungshilfe werden Empfehlungen gegeben und Beispiele vorgestellt. Außerdem gibt es flächendeckend entsprechende Fortbildungsangebote.