ProReKo legt den Schwerpunkt auf die Organisation der Schule und die Struktur. Wir müssen uns ständig fragen, wie wir Ausbildung kontinuierlich verbessern können. Diese Frage muss im Zentrum stehen - stand sie aber nicht. Als Folge ist die Zustimmung zum Modellprojekt an den beteiligten Schulen von anfangs über 70 % auf 50 % gesunken. Diesem Befund müssen wir uns stellen. Wir müssen die Transfervorschläge kritisch hinterfragen und nochmals darüber diskutieren, ob wir wirklich die Gesamtkonferenz abschaffen und ein
Das eigentliche Grundproblem der Neuordnung der beruflichen Bildung können Sie mit Ihrem Antrag jedoch gar nicht mehr angehen: Die Anerkennung von beruflichen Vorleistungen auf die duale Ausbildung ist ab dem 1. August 2009 nur noch freiwillig möglich. Das geht auf das Berufsbildungsreformgesetz vom März 2005 zurück, das noch unter der rot-grünen Bundesregierung verabschiedet wurde und dem auch die CDU/CSU zugestimmt hat. Betroffen sind hiervon in Niedersachsen derzeit rund 14 000 Berufsausbildungsverhältnisse.
Eine Übernahme des Ergebnisses des Modellversuches ProReKo ist für uns keine Verbesserung bei der Lösung der Probleme der Neuregelung der beruflichen Bildung. Wir können daher dem Antrag nicht folgen.
Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat sich Herr Försterling von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD macht in ihrem Antrag den grundsätzlichen Fehler, zu glauben, dass die neue BbS-VO den Ergebnissen von ProReKo widerspreche.
- Frau Heiligenstadt, wir haben Ihnen im Kultusausschuss zweimal empfohlen, die BbS-VO erst einmal zu lesen, bevor Sie einen solchen Antrag in die Beratung geben. Wir haben immer wieder festgestellt, dass Sie das offenbar nicht tun.
Was war denn Ziel von ProReKo? - Ziel von ProReKo war es, die Berufsschule vor Ort stärker mit der Wirtschaft zu vernetzen und an den regionalen wirtschaftlichen Bedürfnissen auszurichten.
Die Berufsfachschulgänge sollen gemeinsam mit der Wirtschaft vor Ort entwickelt werden, sodass Berufsschule und regionale Wirtschaft gemeinsam zur Anerkennung des Berufsfachschuljahres kommen.
Wenn ich eine freiwillige Anerkennung erreichen will, dann brauche ich natürlich einen hohen Praxisanteil. Das geht doch gar nicht anders. Ihr Gedanke, alles zu verschulen,
wird von der Wirtschaft doch nicht getragen. Es sind doch gerade die Vertreter der Wirtschaft, die sagen: Wir brauchen einen hohen Praxisanteil in der Berufsfachschule, damit wir sie als erstes Ausbildungsjahr anerkennen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Diskussion haben Sie immer wieder gesagt, Sie wollen die Durchlässigkeit in der BbS-VO erhöhen. Sie sehen eine Beschränkung der Durchlässigkeit darin, dass wir in der zweijährigen Berufsfachschule zwischen dem ersten und dem zweiten Schuljahr die Note 3,0 voraussetzen, damit die Schülerinnen und Schüler in das zweite Jahr der Berufsfachschule gehen können. Bisher scheitern 50 % nach dem zweiten Jahr der Berufsfachschule. Sie wollen billigend in Kauf nehmen, dass diese jungen Menschen erst zwei Jahre durch das Berufsschulsystem laufen, bevor erkannt wird, dass das nicht der richtige Weg ist. Wir sagen: Ihr müsst euch vorher auf den Hosenboden setzen, damit ihr die zweijährige Berufsfachschule am Ende mit einem positiven Ergebnis abschließt.
Sie müssen die BbS-VO gründlich lesen. Dann erkennen Sie, dass lediglich das Lehrkräftestundenbudget nicht gemeinsam gerechnet wird. Das müsste eigentlich in Ihrem Interesse liegen. Sie verstehen aber nicht, dass daraus nicht resultiert, dass es nur getrennten Unterricht geben kann.
Wenn Sie aber hier behaupten, Sie hätten die BbS-VO gelesen, dann kann ich Ihnen vielleicht nur eine Berufseinstiegsklasse empfehlen.
Meine Damen und Herren, ich hatte mich schon gewundert. Wir hatten eine Kultusdebatte ohne Kurzintervention.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Herr Försterling sich mindestens fünfmal bemüht hat, zu sagen, wir hätten die BbS-VO nicht gelesen,
(Zuruf von der CDU: Nicht verstan- den! - Christian Dürr [FDP]: Wollen Sie es jetzt endlich zugeben?)
will ich Ihnen nur ganz kurz entgegenhalten, dass Sie bei der Diskussion in Hameln von einer Berufsschullehrerin darauf hingewiesen werden mussten, wo in der BbS-VO die entsprechenden Stellen stehen, weil Sie sie nicht gefunden haben.
Aber nun zu Ihren Ausführungen! Im Detail kann man dazu im Rahmen einer Kurzintervention nicht viel sagen. Aber allein die Tatsache, dass Sie die schwächeren Schülerinnen und Schüler, die eine zweijährige Berufsfachschule besuchen und eine
gewisse Zeit brauchen, um bestimmte Leistungen zu erbringen, bereits nach einem Jahr vor die Haustür von Herrn Scholz und die Arbeitsagenturen schieben, ist bezeichnend für Ihre Bildungspolitik. Das machen wir nicht mit.
Liebe Frau Kollegin Heiligenstadt, zu der Diskussion in Hameln kann ich Ihnen sagen: Dort ging es um die Frage, inwieweit eine höhere Handelsschule verpflichtet ist, gezielt Schwerpunkte auf einzelne Berufsfelder zu legen. In der Tat gibt es in den Ergänzenden Bestimmungen zur BbS-VO einen Passus, in dem den Berufsschulen empfohlen wird, eine solche Schwerpunktbildung vorzunehmen. Den hat die Lehrerin dort zu Recht zitiert. Allerdings hat sie nicht verstanden, dass das eine Kannregelung ist.
Lesen Sie die BbS-VO! Lassen Sie sich meinetwegen auch entsprechend beraten! Ich empfehle Ihnen wirklich, im Kultusausschuss mehr auf uns zu hören. Dann hätten Sie sich diese peinliche Vorführung heute erspart.
Meine Damen und Herren, jetzt hat sich die Frau Ministerin zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Heister-Neumann!