Wand, verfälschen den einen und auch den anderen Sachverhalt, und sie stellen den kalten Kaffee von 2006 aufgewärmt auf den Tisch.
Dies vorausgeschickt, komme ich auf Ihren Gesetzentwurf zu sprechen. Wir werden diesen, obwohl er nahezu identisch mit Ihrem Gesetzentwurf von 2006 ist, mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit beraten.
Herr Meyer, Sie schreiben in der Begründung, als erstes Bundesland habe Bremen mit den Stimmen von SPD und Grünen im September 2007 das Klagerecht für den Tierschutz eingeführt. Sie haben vergessen zu erwähnen, dass Bremen das einzige Bundesland ist, das dieses Verbandsklagerecht eingeführt hat. Im Bund und in Niedersachsen sind die Grünen im Mai 2006 und in Sachsen im November 2008 mit einem solchen Gesetzentwurf gescheitert. Auch das gehört zur Wahrheit, die gesagt werden muss.
In Bremen hat der von Ihnen in anderen Fragen zur höchstrichterlichen Instanz erhobene Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft Bremen, den Gesetzentwurf zur Einführung einer Verbandsklage auf Landesebene als verfassungswidrig bezeichnet. Sie blenden die grundsätzlichen juristischen Bedenken gegen die Verbandsklage aus. Unser Rechtssystem setzt nun einmal voraus, dass ein Kläger in seinen Rechten betroffen sein muss, um ein Klagerecht zu erhalten.
Das Verbandsklagerecht im Natur- und das im Verbraucherschutzrecht müssen aus Sicht der CDU Ausnahmen bleiben, Herr Meyer.
Sie führen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf weiterhin aus, dass die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes durch das rechtswidrige Handeln der obersten niedersächsischen Tierschutzbehörde überdeutlich geworden ist. Sie werfen dem Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zum wiederholten Male rechtswidriges Verhalten in Sachen Tierschutz vor.
Wir weisen diese Behauptung entschieden zurück. Sie haben ja gehört, was der parlamentarische Beratungsdienst in Bremen gesagt hat: verfassungswidrig.
Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Kleingruppenhaltung von Hühnern. Die von Niedersachsen vertretene Linie entspricht nicht den in den übrigen Bundesländern vorherrschenden Meinungen. Der Erlass wurde der Auffassung der anderen Bundesländer angepasst, um eine bundesweit einheitliche Rechtsauslegung zu erreichen, und nicht etwa, weil er rechtswidrig war.
(Zuruf von den GRÜNEN: Das war genau meine Frage, das mal zu prü- fen! - Weiterer Zuruf von den GRÜ- NEN)
Weiterhin tun Sie fast so, als würden wir ohne Tierschutzverbandsklage bezüglich des Tierschutzes im rechtsfreien Raum leben. Meine Damen und Herren, das ist ganz gewiss nicht so. Wir sind in Niedersachsen, in der Bundesrepublik Deutschland, mitten in Europa. Wie fast alles andere auch, ist der Tierschutz in Niedersachsen hervorragend aufgestellt und bei unserem Landwirtschaftsminister in besten Händen.
Die seriös arbeitenden Tierschutzvereine und -verbände, deren Arbeit die CDU ausdrücklich unterstützt und schätzt, wissen das auch.
Seinerzeit hat die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Initiative für die Verankerung des Tierschutzes in der Niedersächsischen Verfassung ergriffen. Der damalige Oppositionsführer und heutige Ministerpräsident Christian Wulff hat sich ganz massiv für die Aufnahme des Tierschutzes in die Staatszielbestimmung des Artikels 20 a des Grundgesetzes engagiert.
überwachen hervorragend ausgebildete Fachleute die Einhaltung von Vorschriften. Unsere Veterinäre überprüfen nicht nur Tierversuche, sondern auch jegliche Tierhaltung und Tierschlachtung sowie Tiertransporte.
In diese tägliche Arbeit der Veterinärbehörden sind die Tierschutzverbände mit einbezogen. Die Verbände beteiligen sich daran über verschiedene Gremien auf Landesebene - ich nenne: Tierschutzkommission, Tierschutzbeirat, Tierschutzdienst -, über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und über die europäische Lebensmittelbehörde, die sich ebenfalls in einer Kommission umfassend mit Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit befasst. Sie sehen also: Wir haben eine Vielzahl von Gremien, in die sich die Verbände einbringen und in denen sie zudem die Möglichkeit haben, ganz konkret am Vollzug mitzuwirken. Dieses Instrumentarium, das es in dieser Form in keinem anderen Land der Welt gibt, reicht nach unserer Überzeugung aus.
Sie machen den Menschen mit der Verbandsklage etwas vor. Sie wecken Erwartungen, die letztlich nicht erfüllt werden können. Lediglich die Bürokratie würde aufgebläht. Ferner würden die Gerichte stärker belastet; sie haben ohnehin genug zu tun. Wir würden ihnen nur überflüssige Arbeit aufbürden.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich einmal eine Tierschutzverbandsklage gegen die Ansiedlung von Boehringer in Hannover vor mit einem Stopp oder einer nur zeitlichen Behinderung als Folge! Allein die Möglichkeit einer solchen Verzögerung wäre ein Ausschlusskriterium für viele Investoren und ein echter Nachteil für die Ansiedlung von Forschung und Entwicklung in Niedersachsen. Ein solcher Standortnachteil gegenüber anderen Ländern ist nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für die Tierhaltungsbetriebe.
Wir brauchen aus unserer Sicht nicht mehr Bürokratie und nicht mehr Gesetze. Das haben sich CDU und FDP auf die Fahnen geschrieben, und das wollen wir auch umsetzen. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. - Das ist ein klassisches Zitat von Charles de Montesquieu, dem Begründer der politischen Staatswissenschaften.
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte, Herr Meyer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Deneke-Jöhrens, ich hatte den festen Eindruck, dass das Ihre recycelte Rede vom letzten Mal war, obwohl sich die Realität seitdem bekanntlich erheblich geändert hat. Sie behaupten weiterhin, dass der Legehennenerlass rechtmäßig war. Ich frage mich, worauf Sie Ihre Annahme stützen. Der Parlamentsdienst hat nicht gesagt, dass es Zweifel gebe, sondern er hat gesagt, dass das eindeutig rechtswidrig sei, und hat seine Auffassung auf sechs Seiten mit einer Vielzahl von Argumenten begründet, von denen schon jedes Einzelne ausgereicht hätte. Wieso scheuen Sie die Möglichkeit, so etwas durch Klagen zu überprüfen?
Es geht hier nicht um neue Tierschutzgesetze, sondern darum, dass das bestehende Tierschutzrecht, das wir hier verabschiedet haben, umgesetzt und gehalten werden kann.
Sie behaupten, dass eine große Klagewelle drohe. Schauen Sie sich die Praxis in Bremen an! Dort ist das Verwaltungsgericht nicht überlastet worden, nachdem dieses Instrument von Rot-Grün eingeführt worden ist.
In Bezug auf die Umweltverbände verhält es sich übrigens ähnlich. Ausweislich eines Artikels in der Zeitschrift Natur und Recht über eine Studie zur Verbandsklage bei Umweltverbänden handelt es sich um 90 Verfahren in drei Jahren. 0,015 % der Verwaltungsgerichtsprozesse werden dadurch geführt.
und nicht nur darum, den Wortlaut von Reden in die Verfassung zu schreiben, mit dem Ergebnis, dass in der Praxis die Legehennen in Niedersachsen weiterhin zu wenig Platz haben.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist nun fast zwei Jahre her, dass wir in diesem Saal das gleiche Thema auf der Grundlage der Landtagsdrucksache 15/2157 schon einmal diskutiert und uns damit in den Ausschüssen intensiv befasst haben. Es klang eben schon in den Ausführungen des Kollegen Oetjen an, dass der damaligen Diskussion eine Anhörung vorgeschaltet worden war. Im Rahmen dieser Anhörung sind sehr viele Sachverständige angehört worden.
Lassen Sie mich den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Gesetzentwurf vergleichen, der vor zwei Jahren vorgelegen hat und von dem dieser im Grunde genommen abgeschrieben worden ist. Wenn man ihn sich näher anschaut und ganz ehrlich ist, erkennt man, dass an drei Stellen anstelle von „Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ die Worte „oberste Tierschutzbehörde“ stehen. Neu hinzugekommen sind lediglich der Widerruf der Anerkennung von Vereinen, die Gleichstellung von Verbänden und Stiftungen mit Vereinen und der Informationsanspruch bezüglich des Tierschutzes und der Vereine.
Meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, ich gehe davon aus, dass wir eine ähnliche Diskussion wie vor zwei Jahren führen werden. Sie wird aber nicht dadurch besser, dass wir sie in regelmäßigen Zeitabständen wiederholen.